Alles neu macht … natürlich ein Wahlsonntag !

Nötige Anmerkungen des einfachsten Funktionsträgers am Beginn der neuen Penzinger Funktionsperiode!

 

Kommenden Donnerstag, 2.12. findet nunmehr die erste reguläre Sitzung der neu gewählten Bezirksvertretung Penzings statt – man wird sich also in die gehäufte Arbeit stürzen, die seit Ausbruch des s.g. „Wahlkampfs“ irgendwann im heurigen Frühsommer vom „Wettbewerb der Parteien“ ein wenig überschattet gewesen sein könnte.

Ehe am 15.12. noch rasch das Penzinger Budget nach den trüben Spielregeln der dezentralen Wiener Stadtverwaltung auf den letzten Drücker vor dem Jahreswechsel zum erstmöglichen Termin beschlossen werden kann (nach Weihnachten kommen – auch für die Politik – Semesterferien, Ostern  folgt bald darauf, und im Handumdrehen geht sich dann Vieles vor den heran stürzenden Juli- und  August -Vakanzen für diesmal wieder nicht mehr ganz aus!) , muss auch Funktionsträger Krisch seinen neuen Tätigkeitsumfang in der Penzinger Bezirksvertretung hier redlicher Weise bekannt machen!


Krisch ist (bei Kandidatur ab Platz 2) vor gut einem Jahr bei ordentlicher, bester Wahl auf Platz 5 des GRÜNEN Klubs zurück gereiht worden , ist darüber kein Bisschen in seinem politischen Ego erschüttert, und freut sich durchaus, seinen in Umfang und Qualität zunehmend fordernden Brotberuf als Wiener Hauptschullehrer dadurch weiterhin keineswegs vernachlässigen zu müssen, wenn er dennoch sehr punktuell und selektiv berechtigte Anliegen von BürgerInnen als Mandatar der GRÜNEN im  Sinne GRÜNER  Programmatik sinnvoll unterstützen kann. 

Auf meine Anregung hin werden jedenfalls im neuen GRÜNEN Klub – der punktuell erfreulicher Weise stark verjüngt ist   bei der Arbeit in zahlreichen Kommissionen und Ausschüssen neben langgedienten MandatarInnen jeweils nachrückende jüngere ein hoffentlich erfolgreiches Gespann bilden! (Den GRÜNEN kommen nach dem Wahlergebnis in allen Ausschüssen und Kommissionen 2 Sitze zu, - lediglich im  Kleingartenwesen findet die kompetente Bezirkspolitik nach irgendwelchen demokratischen Spielregeln ohne GRÜNE Beteiligung statt.)

Unter dieser Voraussetzung hat Funktionsträger Krisch seinen Sitz im doch noch etwas bedeutendenden Penzinger Bauausschuss frei gemacht und wird hinkünftig mit Stimmberechtigung dem Umweltausschuss und der Kommission für Bezirksentwicklung angehören, die ja schließlich erst auf mein Drängen hin vor Jahren in Penzing überhaupt neu eingerichtet wurde. ( Vielleicht gelingt es mir irgendwann auch noch mittels irgendwelcher kreativen Ideen, dieser Kommission auch noch minimalste reale Kompetenz  zu vermitteln, - versprechen kann ich das weiterhin aber keineswegs! )




Darüber hinaus – meine erneute Kandidatur ging schließlich allein auf Ermunterung aus BürgerInnenkreisen zurück – werde ich natürlich auch verlässlich jenseits aller Gremialarbeit all jene BürgerInnenanliegen unterstützen, zu denen man sich persönlich keineswegs selten an mich wendet. Und zwar umso vehementer, je mehr ich mich über Ungerechtigkeiten zu Lasten Betroffener oder - aus meiner Sicht  - eindeutig falsche Entwicklungen auch persönlich ärgere!

Ich ersuche allerdings wie auch immer um Verständnis, dass ich gegebenen Falls Anregungen, Beschwerden, Sach- und Nachfragen usw. usf. verlässlich an jene KollegInnen im GRÜNEN Klub weiter leiten muss, die zu der Sache Kompetenz haben und daher mit Sitz und Stimme in Ausschüssen und Kommissionen die Materien zielführend verfolgen können.

Bezirksräte/Bezirksrätinnen haben zwar grundsätzlich das schöne Recht, jedweden Sitzungen in allen Ausschüssen und Kommissionen nicht nur körperlich beizuwohnen, sondern dort auch im Sinne der vertretenen BürgerInnen nach ihren programmatischen Verbindlichkeiten das Wort zu ergreifen und sachkundig zwingenden Input einzubringen. 



Tatsächlich abgestimmt wird aber nur von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses/ der Kommissionen – und weil GRÜNE Klubs grundsätzlich weder Klubzwang noch imperatives Mandat (= Vorgabe eines Abstimmungsverhaltens) kennen, empfiehlt es sich unbedingt, mit Anliegen, Wünschen und Beschwerden  im Erfolgssinn stets jene FunktionsträgerInnen dezidiert zu befassen, die zu klaren Entscheidungen zustimmend ihre Hand heben müssen – oder dies zur ablehenden Entscheidung zu unterlassen haben. ( Dabei aber Achtung! Die Entscheidungsbereitschaft von MandatarInnen, Klubs und ganzen Parteien leidet nämlich zunehmend unter dem Bemühen, es allen Menschen recht zu machen. Daher verlangen MandatarInnen  neuerdings zunehmend nur deshalb zu jedem banalen Kaninchenfurz ihrer Tätigkeit "BürgerInnen einzubinden",  weil man gegebenen Falls dann zu Beschwerden über unliebsame Entscheidungen auf das verpflichtende Votum der BürgerInnen verweisen kann, die sich oft ganz stolz hatten einspannen lassen, sich unbezahlt die Arbeit ihrer VertreterInnen ohne Verbindlichkeit aufwändig an zu tun ! Selbst, so klagen PolitikerInnen danach in seinem/ihrem Grätzel,  hätte man/frau ja anders entschieden, man sei aber "den BürgerInnen" verpflichtet! Diese Chuzpe funktioniert immer und überall - ist eigentlich genial und nicht selten die wesentliche Fähigkeit zeitgeistiger VolksvertreterInnen!)



Wie auch immer: So funktioniert eben bis auf Weiteres Demokratie nach reiner Lehre – und sollten  Sie da und dort in den Klubs und Fraktionen auf Bezirk, Gemeinde, Landes- oder Bundesebene  seltsame Eindrücke gewinnen,  empfehle ich, allfällige bemerkte Diskrepanzen zwischen Verfassungsrecht und Realverfassung dennoch so entspannt  wie möglich zu registrieren. Die wenigen Alternativen sind geschichtlich bekannt – und unvergleichlich noch weit fragwürdiger!

Zu diesen – keineswegs zu weit schweifenden – Ausführungen bin ich unter Anderem auch deshalb gezwungen, weil mich seit dieser Woche täglich erstaunliche, aber dennoch erwartbare Reaktionen aus Penzinger BürgerInnenkreisen zur ROT-GRÜNEN-Koalition in Wien erreichen. Grob zusammen gefasst erinnert man mich ganz persönlich an vergessene GRÜNE Ankündigungen, gebrochene Versprechen, an Äußerungen aller Art zu allen möglichen Sachthemen, die bei den Wiener GRÜNEN plötzlich vergessen gewähnt werden und sorgt sich aus Penzinger Bezirkssicht im Speziellen auch darüber, ob Funktionsträger Krisch jetzt seine langjährige Kritikbereitschaft in Richtung SPÖ nur deshalb einstellen muss, weil ihm das „die Mary“ wahrscheinlich täglich vor dem Einschlafen telefonisch mit grüner Frauenpower einschärft. (Derartige Ideen, die seit Tagen unisono bei mir eintrudeln, haben selbst mich noch überraschen können! So aufwändig dazu einige Klarstellungen zuletzt mein Zeitmanagement sehr beschwert haben, waren mir alle Antworten jedenfalls das pure Vergnügen wegen einiger starken Aha-Erlebnisse meiner KontaktpartnerInnen.)


Der langen Rede simpler Sinn: Funktionsträger Krisch wird sich auch in dieser Penzinger Funktionsperiode selbstverständlich keinesfalls dem prickelnden Gefühl einer in Österreichs Geschichte erstmaligen Rot-GRÜNEN-Koalition hingeben, zu der es seines Erachtens in Wien zur Zeit keine Alternative gibt. Funktionsträger Krisch wird in Penzing wie seit etwa 20 Jahren nach Maßgabe seiner Freizeit als vollbeschäftiger Hauptschullehrer Dinge dort anpacken, wo er es für nötig sieht, er fühlt sich dazu verpflichtet und hat leider keine Zeitfenster für die Empathie "Wir sind Vizebürgermeisterin". Und sollte dabei „ die Mary, wie man sie mir traulich benennt, in ihrem Bereich mit Kritik ihres GRÜNEN „Basiswapplers“ Krisch befasst sein, wird sie Wiens Magistrat in ihrem Kompetenzbereich gewiss trefflich und ohne Ansehen der Person verbindlich befassen, wie Krisch sie kennt und schätzt.

Wer das nicht glauben mag, der/die soll es lassen. Ansonsten darf ich  nachstehend Anträge&Anfragen zum Nachlesen offerieren, die ich für die erste Sitzung dieser Periode eingebracht habe (Aus Datenschutzgründen mit verwaltungsstrafrechtlicher Relevanz sind nur einer Anfrage Teile des Textes geschwärzt.)

In diesem Sinn wünsche ich den Penzinger BürgerInnen viel Glück und Erfolg mit den BezirksrätInnen Ihrer Wahl! Es drückt Ihnen heftig die Daumen

Wolfgang Krisch, 27.11.2010


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010 folgenden

                                                                                                                                                                                                                                ANTRAG

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung wolle beschließen, den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung  um Veranlassungen zu ersuchen, dass hinkünftig MieterInnen der städtischen Wohnhausanlagen auch mittel- bis langfristig geplante Termine für größere Sanierungsvorhaben in den Wohnhausanlagen verlässlich bekannt gemacht werden.


Begründung:
Für zahlreiche städtische Wohnhausanlagen in Penzing sind trotz – zum Teil selbst eklatanter – Baumängel keine Sanierungszeiträume bekannt. Auch dem Bauausschuss der Bezirksvertretung Penzing ist es in Vertretung von BürgerInneninteressen in der Frage zu mehreren Anlassfällen zuletzt keineswegs gelungen, in Erfahrung zu bringen, wann bestimmte Wohnhausanlagen saniert werden. Von Seiten Wiener Wohnens wurde zwar in einem Schreiben das Vorliegen einer bestehenden „Sanierungsliste bis 2013“ dargestellt, - die Liste selbst war und ist aber weder für die Betroffenen noch für deren gewählte MandatarInnen zugänglich, und es wurden lediglich Auskünfte über Sanierungsmaßnahmen in Penzing erteilt, die für das kommende Kalenderjahr sonstwo geplant sind. (Darüber hinaus pflegt Wiener Wohnen offensichtlich ganz grundsätzlich und merkwürdiger Weise keinerlei persönlichen Kontakt mit den gewählten Bezirksvertretungen und lehnt Einladungen an VertreterInnnen für gewünschte Informationen generell ab.)

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass Wiener Wohnen aus bundesgesetzlichen Maßgaben verhalten wäre, für jede einzelne Wohnhausanlage so ausreichende finanzielle Rücklagen zu bilden, dass Sanierungen umgehend und vor Eintreten größerer Mängel vorgenommen werden können, kann aus Grundsätzlichkeiten eines wohl angestrengten transparenten Verwaltungsprinzips nicht hingenommen werden, wenn Betroffene über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu anstehenden Sanierungen ihrer Wohnhausanlagen grundsätzlich nur hoffen oder mutmaßen dürfen, wie dies jetzt der Fall ist, zumal bedauerlicher Weise auch das sonstige Informationsmanagement von Wiener Wohnen zweifelsfrei als stark optimierbar erkannt ist.

Wolfgang Krisch, 22.11.2010

   

A1,2.12.2010

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010 folgenden

                                                                                                                                                                                                                                ANTRAG

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 Die Bezirksvertretung wolle beschließen, den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung  um Veranlassungen zu ersuchen, dass MieterInnen städtischer Wohnhausanlagen hinkünftig von der Errichtung von Mobilfunkanlagen in oder auf den Wohnhausanlagen einerseits vorab transparent informiert werden, andererseits aber auch darüber schlüssigen Einblick erhalten, in welchem Ausmaß Wiener Wohnen aus der Vermietung von Flächen oder Räumlichkeiten an Mobilfunkbetreiber Einnahmen lukriert  und in welchem Ausmaß den MieterInnen im Gegenzug derartige Einnahmen zu Gute kommen.


Begründung:

Seit Jahren informiert Wiener Wohnen im Regelfall die MieterInnen nicht, kaum oder irreführend über die Errichtung von Mobilfunkanlagen in städtischen Wohnhausanlagen und trägt diesbezüglich berechtigter  Kritik keine Rechnung.
Im jüngsten Fall wurden zuletzt offenbar sämtliche Mobilfunkeinrichtungen, die bis zum Abbruch der Einrichtung auf Baulichkeiten des Geriatriezentrums Baumgarten errichtet waren, ohne jede Information der Betroffenen auf Dachflächen der städtischen Wohnhausanlage Salisstraße 5-15 installiert. Dort sollen somit nun 8 Sendemasten für die Betroffenen überraschend versammelt worden sein. Diese Vorgangsweise von Wiener Wohnen scheint leider wienweit üblich zu sein.

 

Wolfgang Krisch, 22.11.2010

 

 

A2,2.12.2010

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010 folgenden

                                                                                                                                                                                                                                ANTRAG

gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung wolle beschließen, die Amtsführende Stadträtin  der Geschäftsgruppe Umwelt um Veranlassungen zu ersuchen, welche zu einer deutlich rascheren Sanierung bzw. Renaturierung des  Halterbaches führen sollen, als dies bisher angekündigt ist.

 

Begründung:
Zu den bisherigen Bemühungen des Antragstellers in der Frage sind zuletzt von der Stadt Wien Umsetzungszeiträume für eine Sanierung und Renaturierung  vom Unterlauf des Halterbaches bis zum Jahr 2027 (!) genannt worden.
Dagegen ist eine Bürgerinitiative aufgetreten, deren berechtigter Wunsch auf eine weitaus ehere Durchführung eines derartigen  Projektes abzielt, die  aus ökologischer und stadtplanerischer Sicht  für Penzing und ganz Wien äußerst sinnvoll und bedeutsam wäre. Der Halterbach ist der zweitlängste Wiener Bach in einem  offenen Gerinne, sein Umfeld stellt eine der letzten erlebbaren Bachlandschaften Wiens dar, wie sie vor der Kanalisierung  der Wienerwaldbäche in den ehemaligen Vorstädten Wiens vielerorts bestanden. Seine harte Verbauung ist längst nicht mehr zeitgemäß und ohnehin über weite Strecken baufällig.

Wolfgang Krisch, 22.11.2010
 

A3,2.12.2010

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010  folgenden

                                                                                                                                                                                                                              ANFRAGE

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 Zu  aktuellen Problematiken in  der Verwaltung der städtischen Wohnhausanlage Salisstraße 5-15 wird um Auskunft gebeten,

  1. bis spätestens wann die Wohnhausanlage saniert wird, um insbesondere weit verbreiteten Befall von Schimmelpilz in Wohnungen zu entsprechen,
  2. wie viele Sendeanlagen für Mobilfunkbetreiber
    a)mittlerweile auf der Wohnhausanlage errichtet sind, wie und wann der Mieterbeirat von der Errichtung informiert wurde und wie er dazu Stellung bezogen hat,
    b) welche Einnahmen daraus erzielt werden,
    c)in welchem Ausmaß die MieterInnen von diesen Einnahmen finanziell profitieren und
    d) unter welchem Posten diese Einnahmen transparent und nachvollziehbar auf den Jahresabrechnungen den MieterInnen ersichtlich werden müssen.

Begründung:
Zu all den simplen Fragen besteht bei der überwiegenden Zahl der MieterInnen Unklarheit und hoher Informationsbedarf.

Wolfgang Krisch, 22.11.2010

F1,2.12.2010

 

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010  folgende

                                                                                                                                                                                                                                ANFRAGE

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 Zur nicht bewilligten Deponierung von Baurestmassen auf besonders geschützten Waldflächen (Biosphärenpark Wienerwald) der ÖBF in Hinterhainbach, die im heurigen Frühjahr zur Kenntnis der Öffentlichkeit sowie der MA 22 gelangt sind, wird um Auskunft gebeten,

  1. weshalb die Befassung der Behörde offensichtlich nicht ausreichend genug war, um fortgesetztes Deponieren im heurigen Herbst durch den Verursacher zu unterbinden,
  2. ob die MA 22 das Deponieren tatsächlich lediglich aus abfallrechtlicher Sicht und in Beurteilung der ökologischen Unbedenklichkeit des Deponiegutes (Recyclingmaterial) zur Kenntnis genommen hat, ohne zu beachten, dass aus klaren  Maßgaben des Forstgesetzes und der besonderen Schutzwürdigkeit der Waldflächen derartiges Deponieren der Erholungsfunktion und dem Landschaftsschutz auch dann abträglich sein muss, wenn das Deponiegut als ökologisch unbedenklich qualifiziert sein sollte,
  3. ob die Stadt Wien in Vollziehung des Forstgesetzes grundsätzlich auch gegenüber privaten Waldbesitzern – in Stadtwäldern unterbleibt derartiges Deponieren mittlerweile zum Glück völlig -  darauf drängt, dass Waldflächen aus bloßen ökonomischen Interessen Privater für das Deponieren von Baurestmassen nicht zur Verfügung stehen können.
  4. Zuletzt wird um Auskunft ersucht, bis wann die Deponie geräumt sein muss, sobald der nachträglich vorgelegte Antrag auf Bewilligung abgelehnt sein wird und
  5. welche Strafrahmen für derartiges Deponieren gesetzlich vorgesehen sind und
  6. inwieweit der dargestellte Missstand in jenen Waldflächen ganz besonderer Beachtung bedürfte, welche zu definierten Flächen des Biosphärenparks Wienerwald gehören.

Begründung:
Der zuständigen Behörde scheint in dieser Sachfrage der Mut zu fehlen, derartiges Deponieren in Privatwäldern aus eigenem Betreiben verlässlich wahrzunehmen und abzustellen.

Wolfgang Krisch, 22.11.2010

 

F2,2.12.2010

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010  folgende

                                                                                                                                                                                                                                ANFRAGE

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zum seit Jahren vorliegenden Mangel an Schulraum  an AHS in Penzing wird um Auskunft gebeten,

  1. wie viele SchülerInnen im heurigen Schuljahr keinen gewünschten Platz an einer AHS in Penzing fanden
  2. wie sich die diesbezügliche Entwicklung seit Jahren darstellt,
  3. ob mittlerweile mittel- bis langfristige Schulraumplanungen in Wien vorliegen, die dem Penzinger Problem Rechnung tragen
  4. und zu welchen Maßnahmen sich Wien in dieser Frage verhalten sieht, um gegenüber den Bundesdienststellen den strukturell seit jeher bestehenden Ressourcenmangel endlich abzustellen.

Begründung:
Die Problematik ist zum Nachteil der Penzinger Bevölkerung seit zumindest 20 Jahren evident aber ungelöst, - lediglich in Bezirken jenseits der Donau bestehen ähnlich massive Raumdefizite. Der evidente Reformunwillen mancher politischen Kräfte zur Schulorganisation sollte nicht zu einer endlosen Fortschreibung selbst der trivialsten Raummängel im Schulalltag führen.

Wolfgang Krisch, 22.11.2010

 

 

 

F3 2.12.2010

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010  folgenden

                                                                                                                                                                                                                              ANFRAGE

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zu den Wünschen der Wohnbevölkerung  in der Linzer Straße, vor Lärm des Hanappistadions endlich durch eine Lärmschutzwand effizient geschützt zu werden, wird um Auskunft gebeten, bis wann die Lärmschutzwand errichtet sein wird.

Begründung:
Die  – ohnehin äußerst duldsamen und geduldigen – Betroffenen scheinen in der Frage seit langer Zeit vertröstet und hingehalten zu werden, weil die Finanzierungsbereitschaft offensichtlich deutlich begrenzter zu sein scheint als der Lärm aus dem Stadion.

Wolfgang Krisch, 22.11.2010

   

F4 2.12.2010

 

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.12.2010  folgenden

                                                                                                                                                                                                                            ANFRAGE

 gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 Zu erheblichen, illegalen Deponierungen von Baurestmassen auf besonders geschützten Flächen im Bereich des Reitstalles bei der Rieglerhütte im Halterbachtal wird um Auskunft gebeten,

  1. welche Mengen an Bauschutt über Einschätzung der längst befassten MA 22 dort über Wochen aufgebracht wurden ,
  2. ob die nachträglich beantragte Bewilligung mittlerweile versagt wurde,
  3. und bis wann die Baurestmassen wieder entfernt und die Geländeoberflächen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt sein müssen.

Begründung:
Die Deponierung  durch zahlreiche Lkw-Fahrten, die sich über Wochen erstreckten, erfolgte auf besonders geschützten Flächen, war nicht bewilligt und wurde nachträglich mit der Begründung beantragt, man habe damit für die Trittsicherheit von Pferden(!) sorgen müssen.  Derartige illegale Privatgeschäfte zum Schaden der Umwelt sollten in Wien auch dann nicht toleriert werden, wenn sie mit nachträglich versuchten  sehr originellen Begründungsversuchen  angestrengt  werden.


Wolfgang Krisch, 23.11.2010




 

 





F5 2.12.2010

 


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