
Auhof: Wenn sich Wirtschaftskammer und
ansässige Betriebe eine Flächenwidmung bestellen…
.. dann macht
der Wiener
Magistrat schleunigst
wie verlangt! Und ermöglicht eine „großflächige
MIV-bezogene Handelsnutzung“ und absehbare neuerliche
Erweiterung der SCA!
Am 15.12. ist die
Bezirksvertretung Penzing mit der Abänderung der
Flächenwidmung in Teilen des Industriegebiets Auhof
befasst, die MA 21A hat das Plandokument 7920 (Name:
Hofjägerstraße) vorgelegt. Von sagenhaften
Ausführungen darin zu Überlegungen von Grünflächen und
Sonstigem soll hier vorab nicht die Rede sein! Die
Rede ist hier lediglich von einem Mechanismus bei der
Erstellung von Flächenwidmungsplänen, der nicht
unwidersprochen bleiben kann.
Ob die Textierung der MA 21A im sogenannten „Erläuterungsbericht“
zu dem Planentwurf ein peinlichen Lapsus darstellt, oder ob
da nur zufällig die gängige Praxis des Wiener
Flächenwidmens in ganz klaren Worten als mittlerweile
Selbstverständlichkeit gelesen werden kann, ist mir unklar!
Jedenfalls beschreibt die MA 21 zur derzeitigen Situation
des Betriebsbaugebietes Auhof, es sei „
...durch
eine starke Abwanderungstendenz von produzierenden Betrieben
und steigenden Leerstandsraten gekennzeichnet. Die
bestehende Struktur des Betriebsgebietes … ist gefährdet“.
Das ist sachlich
richtig, weshalb die MA 21A zuletzt für diesen Bereich eine
Wohnungsnutzung angedacht hatte. Dass eine solche neben der
Autobahn wenig Sinn für die Nutzer gemacht hätte, schien
die MA 21A dabei keineswegs zu stören. Es gab nämlich
gewichtigeren Einspruch als eine rationale Sachüberlegung,
und die MA 21A selbst formuliert das atemberaubend so:
„
Eine
angeregte Nutzungsalternative in Richtung Wohnen wurde von
der Wirtschaftskammer und den ansässigen Betrieben
abgelehnt!“
Das heißt also – und das ist schon mehr als ein
starkes Stück Wiener Planungspraxis, dass sich
Wirtschaftskammer und ansässige Betriebe (gemeint ist dabei
natürlich das Shopping Center Auhof) nach ganz einfachen
eigenen Überlegungen bei der MA 21A eine neue
Flächenwidmung bestellen können, auch wenn kein Mensch
wüsste, woher ihnen dazu eine rechtliche Legitimation
zukäme!
Und wie die
Flächenwidmung nach
Vorstellung von Wirtschaftskammer und ansässigen Betrieben aussehen soll, wird die
Bevölkerung im Bezirkswesten jedenfalls
heftig elektrisieren,
denn die MA 21A schreibt dazu, dass hinkünftig
„ … für den Fall einer
fortschreitenden Ausbreitung großflächiger MIV-bezogener
Handelsnutzungen eine maximale Bebauung von 70 % möglich
sein….“
Heißt nichts anderes, als
dass für eine weitere Ausdehnung des Auhofcenters bis an
die Autobahn die nötige Flächenwidmung fürsorglich
eingerichtet ist, - Wirtschaftskammer und ansässigen
Betrieben sei Dank!
Und diesem Vorhaben – keine
Ahnung, ob das in den Fraktionen in seiner Dimension für
den gesamten Bezirkswesten überhaupt richtig eingeschätzt
wird – haben bisher alle (!) Fraktionen im Bauausschuss
zugestimmt, ich werde mit meiner Ablehnung in der
Bezirksvertretung kommenden Donnerstag vermutlich alleine
bleiben.
Hadersdorf wird mit den
Planungsgrundlagen für die „großflächige MIV-bezogene
Handelsnutzung“ ((zu Deutsch: Shopping mit viel Autos!)
allerdings keineswegs alleine bleiben, versichert ernsthaft
Wolfgang Krisch, 11.12.11
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