Auhof: Wenn sich Wirtschaftskammer und ansässige Betriebe eine Flächenwidmung bestellen…

.. dann macht der Wiener Magistrat schleunigst wie verlangt! Und ermöglicht eine „großflächige MIV-bezogene Handelsnutzung“ und absehbare neuerliche Erweiterung der SCA!

 

Am 15.12. ist die Bezirksvertretung Penzing mit der Abänderung der Flächenwidmung in Teilen des Industriegebiets Auhof befasst, die MA 21A hat das Plandokument 7920 (Name: Hofjägerstraße) vorgelegt. Von sagenhaften Ausführungen darin zu Überlegungen von Grünflächen und Sonstigem soll hier vorab nicht die Rede sein!  Die Rede ist hier lediglich von einem Mechanismus bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen, der nicht unwidersprochen bleiben kann.

Ob die Textierung der MA 21A im sogenannten „Erläuterungsbericht“ zu dem Planentwurf ein peinlichen Lapsus darstellt, oder ob da nur zufällig die gängige Praxis des Wiener Flächenwidmens in ganz klaren Worten als mittlerweile Selbstverständlichkeit gelesen werden kann, ist mir unklar!
Jedenfalls beschreibt die MA 21 zur derzeitigen Situation des Betriebsbaugebietes Auhof, es sei ...durch eine starke Abwanderungstendenz von produzierenden Betrieben und steigenden Leerstandsraten gekennzeichnet. Die bestehende Struktur des Betriebsgebietes … ist gefährdet“.

Das ist sachlich richtig, weshalb die MA 21A zuletzt für diesen Bereich eine Wohnungsnutzung angedacht hatte. Dass eine solche neben der Autobahn wenig Sinn für die Nutzer gemacht hätte, schien die MA 21A dabei keineswegs zu stören. Es gab nämlich gewichtigeren Einspruch als eine rationale Sachüberlegung, und die MA 21A selbst formuliert das atemberaubend so:

Eine angeregte Nutzungsalternative in Richtung Wohnen wurde von der Wirtschaftskammer und den ansässigen Betrieben abgelehnt!“

Das heißt also – und das ist schon mehr als ein starkes Stück Wiener Planungspraxis, dass sich Wirtschaftskammer und ansässige Betriebe (gemeint ist dabei natürlich das Shopping Center Auhof) nach ganz einfachen eigenen Überlegungen bei der MA 21A eine neue Flächenwidmung bestellen können, auch wenn kein Mensch wüsste, woher ihnen dazu eine rechtliche Legitimation zukäme!

Und wie die Flächenwidmung nach Vorstellung von Wirtschaftskammer und ansässigen Betrieben aussehen soll, wird die Bevölkerung im Bezirkswesten jedenfalls heftig elektrisieren, denn die MA 21A schreibt dazu, dass hinkünftig  

„ … für den Fall einer fortschreitenden Ausbreitung großflächiger MIV-bezogener Handelsnutzungen eine maximale Bebauung von 70 % möglich sein….“

Heißt nichts anderes, als dass für eine weitere Ausdehnung des Auhofcenters bis an die Autobahn die nötige Flächenwidmung fürsorglich eingerichtet ist, - Wirtschaftskammer und ansässigen Betrieben sei  Dank!

Und diesem Vorhaben – keine Ahnung, ob das in den Fraktionen in seiner Dimension für den gesamten Bezirkswesten überhaupt richtig eingeschätzt wird – haben bisher alle (!) Fraktionen im Bauausschuss zugestimmt, ich werde mit meiner Ablehnung in der Bezirksvertretung kommenden Donnerstag vermutlich alleine bleiben.

Hadersdorf wird mit den Planungsgrundlagen für die „großflächige MIV-bezogene Handelsnutzung“ ((zu Deutsch: Shopping mit viel Autos!) allerdings keineswegs alleine bleiben, versichert ernsthaft

Wolfgang Krisch, 11.12.11
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