
Datenschutz: Wieso müssen BauwerberInnen auch PolitikerInnen mit der Behörde ins
Haus lassen?
Aus für „Schoitl &
Gneisser“ im Haus ?
Neuer Datenschutz im Amtsblatt zu
Bauansuchen sollte nun klare weitere Konsequenzen haben !
In Erwartung eines neuen Bauansuchens zu
Penzings seit Menschengedenken skandalösester Bausache (Robert-Fuchs-Gasse
27/29-31) hat eine telefonische Recherche der GRÜNEN Klubobfrau
Elisabeth HOLZER im Wiener Magistrat Überraschendes zu Tage gebracht:
Nach Mitteilung der
MA 53 (Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien) dürfen Bauansuchen und
Ersuchen um Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen aus
„Gründen
des Datenschutzes nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht“
werden.
Das ist zum Einen selbstverständlich eine berechtige Maßnahme! Wozu muss Gott
und die Welt denn wissen, dass ein Bürger in seinem Haus beispielsweise eine
Wand aufzieht oder ein Dachzimmer einbaut? Selbstverständlich muss in einem
Rechtsstaat genügen, wenn BürgerInnen mit einer Baubehörde ohne jedes
öffentliche Trara ihre Bauansuchen entsprechend der klaren Rechtslage abhandeln!
Sofern die Baubehörde natürlich objektiv, unparteiisch, niemand begünstigend und
in strenger Beachtung der Gesetzeslage handelt und somit eine unbedingte
Rechtssicherheit aus Eigenem verlässlich garantieren kann.
AuskennerInnen im Wiener
Bauwesen – diese Bemerkung kann hier leider nicht unterbleiben – sehen
allerdings nicht selten diese hohen Ansprüche an Wiens Baubehörde keineswegs
gänzlich außer Streit gestellt!
Wer festzustellen hat, dass ihm ein Nachbar plötzlich unter Missachtung von
Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen Verbotenes unverschämt vor sein Haus
baut, wozu die Behörde untätig oder ratlos bleibt bzw. gar nachträglich
hilfreich wird, um das Unrecht zu erhalten, der/die hätte wenigstens gewünscht,
von diesem persönlich gewichtigen Bauproblem in der Nachbarschaft vorab im
Amtsblatt zu lesen, um nicht schließlich vor unumkehrbaren Fakten
resignieren zu müssen!
Die Sache ist somit
selbstverständlich äußerst ambivalent! Soll nun wirklich der Datenschutz
schwerer wiegen als die Vorbeugung gelegentlich dunkler Machenschaften, die auch
in Wien leider nicht ausgeschlossen sind und da und dort - durchaus
nachvollziehbar – für schweres Furore und grobe Zweifel an der
Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung sorgen?
Mir persönlich ist Datenschutz allerdings ein derart hohes (ohnehin von diversen Behörden
zunehmend mit Füßen getretenes) Gut, dass ich persönlich gern nachvollziehen
will, wenn also nunmehr im Wiener Amtsblatt seit Neuestem Bauansuchen nicht mehr
veröffentlicht werden dürfen!
Dies müsste allerdings nun klare weitere
Konsequenzen nach sich ziehen, wenn für Bauansuchen Datenschutz nun plötzlich
mit hoher Priorität gelten soll !
In Vertretung der BezirksvorsteherInnen (und diese wiederum formal in Vertretung
des Wiener Bürgermeisters) nehmen nämlich an allen Bauverhandlungen Wiens dazu
jeweils einzeln nominierte BezirksrätInnen und Bezirksräte „
für den Bezirk“
teil!
Wiens „Schoitl und Gneißer“ ( wie im legendären Kaisermühlen-Blues die
prototypischen Bezirksmandatare liebevoll benamst waren) achten dabei zum
dezentralen Ansatz der Wiener Stadtverfassung auf alles Mögliche, - worauf
genau, ist mir aber eigentlich schleierhaft und meines Wissens nirgendwo im
Detail verschriftlicht !)
Als mir selbst vor vielen
Jahren mein Brotberuf noch Zeit ließ, an s.g. „Ortsverhandlungen“
für den Bezirk teilzunehmen, war mir nicht selten wunderlich, wozu ich in
Privathaushalten (!) verhandlungsleitenden BeamtInnenen z.B. beim Abmessen
von Balkongeländern oder der technischen Abnahme von Heizöltanks zusehen musste
- wobei das Erheblichste meiner ordentlichen Bezirksratstätigkeit der
Straßenstaub war, den ich dabei in die guten Stuben mit den Schuhen auf die
Teppiche verbringen musste. Ebenso war mir stets höchst zuwider, mich gegen üblich
angebotene Bewirtung als Teil der „Amtsabordnung“
zu verwehren und ansonsten meine Nase in private Dinge der BürgerInnen stecken
zu sollen, zu deren gegebenen Falls nötige Beachtung ohnehin reguläre BeamtInnen entsprechender Wiener Dienststellen völlige Alleinbefugnis haben!
Klarer Schluss daher für mich:
An derartigen „Verhandlungen“ in
privaten Wohnungen und Häusern dürften Schoitl&Gneisser aus Datenschutzgründen
selbstverständlich nicht das Geringste verloren haben,
weil ja auch keineswegs deren Aufgabe ist, die tatsächlich befugten Beamten zu
kontrollieren, - was nebenbei gesagt übrigens manchmal gar nicht schlecht schiene!
(Für meinen Teil ließ sich die Problematik persönlich damit glücklich lösen, dass mir mein
Brotberuf für derartige "Ortsverhandlungen" seit vielen Jahren ohnehin keine Zeit
mehr lässt!)
Der Wiener Magistrat wäre somit gut beraten, würde er aus klar ersichtlichen
Maßgaben des Datenschutzes schnellstens dafür sorgen, dass Wiens Schoitls&Gneisser
in fremden Privatwohnungen und -häusern nicht mehr ohne jede tatsächliche
Kompetenz, noch dazu bei Steuer-Kostenaufwand für die Präsenz,
herum zu stiefeln brauchen, - was ohnehin von vielen mündigen BürgerInnen als
politisch motiviertes Schnüffeln durch Parteien(vertreterInnen) auf Grund deren
Omnipotenzansprüchen durchaus schlüssig verstanden wird!
Sollte diese Anregung
meinerseits aber Wiens SPÖ wieder einmal so gar nicht verstehen können, - würde
mich das auch nicht wirklich wundern, weiß nach langjähriger
Erfahrung schon
Wolfgang Krisch, 17.4.07
E