Datenschutz: Wieso müssen BauwerberInnen auch PolitikerInnen mit der Behörde ins Haus lassen?

Aus für „Schoitl & Gneisser“ im Haus ?
Neuer Datenschutz im Amtsblatt zu Bauansuchen sollte nun klare weitere Konsequenzen haben !



In Erwartung eines neuen Bauansuchens zu Penzings seit Menschengedenken skandalösester Bausache (Robert-Fuchs-Gasse 27/29-31) hat eine telefonische Recherche der GRÜNEN Klubobfrau Elisabeth HOLZER im Wiener Magistrat Überraschendes zu Tage gebracht:

Nach Mitteilung der MA 53 (Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien) dürfen Bauansuchen und Ersuchen um Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Das ist zum Einen selbstverständlich eine berechtige Maßnahme! Wozu muss Gott und die Welt denn wissen, dass ein Bürger in seinem Haus beispielsweise eine Wand aufzieht oder ein Dachzimmer einbaut? Selbstverständlich muss in einem Rechtsstaat genügen, wenn BürgerInnen mit einer Baubehörde ohne jedes öffentliche Trara ihre Bauansuchen entsprechend der klaren Rechtslage abhandeln! Sofern die Baubehörde natürlich objektiv, unparteiisch, niemand begünstigend und in strenger Beachtung der Gesetzeslage handelt und somit eine unbedingte Rechtssicherheit aus Eigenem verlässlich garantieren kann.

AuskennerInnen im Wiener Bauwesen – diese Bemerkung kann hier leider nicht unterbleiben – sehen allerdings nicht selten diese hohen Ansprüche an Wiens Baubehörde keineswegs gänzlich außer Streit gestellt!
 
Wer festzustellen hat, dass ihm ein Nachbar plötzlich unter Missachtung von Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen Verbotenes unverschämt vor sein Haus baut, wozu die Behörde untätig oder ratlos bleibt bzw. gar nachträglich hilfreich wird, um das Unrecht zu erhalten, der/die hätte wenigstens gewünscht, von diesem persönlich gewichtigen Bauproblem in der Nachbarschaft vorab im Amtsblatt zu lesen, um nicht schließlich vor unumkehrbaren Fakten resignieren zu müssen! 

Die Sache ist somit selbstverständlich äußerst ambivalent! Soll nun wirklich der Datenschutz schwerer wiegen als die Vorbeugung gelegentlich dunkler Machenschaften, die auch in Wien leider nicht ausgeschlossen sind und da und dort - durchaus nachvollziehbar – für schweres Furore und grobe Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung sorgen?
 
Mir persönlich ist Datenschutz allerdings ein derart hohes (ohnehin von diversen Behörden zunehmend mit Füßen getretenes) Gut, dass ich persönlich gern nachvollziehen will, wenn also nunmehr im Wiener Amtsblatt seit Neuestem Bauansuchen nicht mehr veröffentlicht werden dürfen!  

Dies müsste allerdings nun klare weitere Konsequenzen nach sich ziehen, wenn für Bauansuchen Datenschutz nun plötzlich mit hoher Priorität gelten soll !


In Vertretung der BezirksvorsteherInnen (und diese wiederum formal in Vertretung des Wiener Bürgermeisters) nehmen nämlich an allen Bauverhandlungen Wiens dazu jeweils einzeln nominierte BezirksrätInnen und Bezirksräte „ für den Bezirk“ teil!
Wiens „Schoitl und Gneißer“ ( wie im legendären Kaisermühlen-Blues die prototypischen Bezirksmandatare liebevoll benamst waren)  achten dabei zum dezentralen Ansatz der Wiener Stadtverfassung auf alles Mögliche, - worauf genau, ist mir aber eigentlich schleierhaft und meines Wissens nirgendwo im Detail verschriftlicht !)

Als mir selbst vor vielen Jahren mein Brotberuf noch Zeit ließ, an s.g. „Ortsverhandlungen“ für den Bezirk teilzunehmen, war mir nicht selten wunderlich, wozu ich in Privathaushalten (!) verhandlungsleitenden BeamtInnenen z.B. beim Abmessen von Balkongeländern oder der technischen Abnahme von Heizöltanks zusehen musste - wobei das Erheblichste meiner ordentlichen Bezirksratstätigkeit der Straßenstaub war, den ich dabei in die guten Stuben mit den Schuhen auf die Teppiche verbringen musste. Ebenso war mir stets höchst zuwider, mich gegen üblich angebotene Bewirtung als Teil der „Amtsabordnung“ zu verwehren und ansonsten meine Nase in private Dinge der BürgerInnen stecken zu sollen, zu deren gegebenen Falls nötige Beachtung ohnehin reguläre BeamtInnen entsprechender Wiener Dienststellen völlige Alleinbefugnis haben!


Klarer Schluss daher für mich: An derartigen „Verhandlungen“ in privaten Wohnungen und Häusern dürften Schoitl&Gneisser aus Datenschutzgründen selbstverständlich nicht das Geringste verloren haben, weil ja auch keineswegs deren Aufgabe ist, die tatsächlich befugten Beamten zu kontrollieren, - was nebenbei gesagt übrigens manchmal gar nicht schlecht schiene! (Für meinen Teil ließ sich die Problematik persönlich damit glücklich lösen, dass mir mein Brotberuf für derartige "Ortsverhandlungen" seit vielen Jahren ohnehin keine Zeit mehr lässt!)


Der Wiener Magistrat wäre somit gut beraten, würde er aus klar ersichtlichen Maßgaben des Datenschutzes schnellstens dafür sorgen, dass Wiens Schoitls&Gneisser in fremden Privatwohnungen und -häusern nicht mehr ohne jede tatsächliche Kompetenz, noch dazu bei Steuer-Kostenaufwand für die Präsenz, herum zu stiefeln brauchen, - was ohnehin von vielen mündigen BürgerInnen als politisch motiviertes Schnüffeln durch Parteien(vertreterInnen) auf Grund deren Omnipotenzansprüchen durchaus schlüssig verstanden wird!

Sollte diese Anregung meinerseits aber Wiens SPÖ wieder einmal so gar nicht verstehen können, - würde mich das auch nicht wirklich wundern, weiß nach langjähriger Erfahrung schon

Wolfgang Krisch
, 17.4.07
E