Fassadenkunstwerk an einer Wohnhausanlage
gegenüber Flachgasse 7!
„...Schußwirkung mit Einschuß über der
Nasenwurzel...“
Ergebnisse
von Anfragebeantwortungen aus drei Ministerien zum Massengrab
Flachgasse 7: Vollständige
und haarsträubende (!) Unfähigkeit
einer Tatortgruppe der Wiener Sicherheitsdirektion oder wunderliche Ermittlungen
zu NS-Verbrechen !
Zu den Skelettfunden in der Flachgasse 7 aus 1997 (ich habe vermutet, daß dort
Opfer von NS-Morden gefunden wurden und habe mehrfach berichtet) liegen seit
Juli Antwortungen auf GRÜNE Anfragen im Nationalrat aus drei(!) Ministerien
vor, die uns einen Sommer lang enorm aufwendige Recherchen (unter anderen auch
an mehreren Universität, so in Arizona, Wien und Israel ) abnötigten.
Grundtenor jedenfalls der höchst kargen ministeriellen Auskunftsbereitschaft:
Die gefundenen Knochen seien gänzlich historisch, wobei Altersangaben auffallend
differieren. BM Elisabeth Gehrer, ÖVP, nennt „
mindestens 100“, BM Dieter Böhmdorfer, FPÖ, „
270 bis 350 “ Jahre“ !
Binnen Tagen verhalf ich jedenfalls der - in die Ermittlungen einbezogenen -
Israelitischen Kultusgemeinde zur Einsicht, daß entgegen der Darstellung von BM
Ernst STRASSER, ÖVP, die Altersbestimmung ( über die C14-Methode) von in
Israel untersuchten „Fragmenten“
der Knochen keineswegs so erfolgt sein konnte! Rasch ging mir briefliche
Korrektur zu: Untersucht habe man an Israels bester Adresse nur die
„Knochenstruktur“ ! Das Alter der „Knochenprobe“: „ Wohl
mehr als hundert Jahre“ !
Völlig ungeklärt blieb bisher allerdings die
Auswahl und Verbringung jener Knochen, die hierzulande akkurat im
Bundesinstitut für Lebensmitteluntersuchung (!) untersucht wurden. Ergebnis der
Lebensmitteluntersucher : Uralte Knochen, an „ keinem ....waren
Schußdefekte nachweisbar“.
Womit man endgültig an die gänzliche Unfähigkeit oder an Halluzinationen
einer Tatortgruppe der Wiener Polizei sowie eines Neurochirurgen der Universität
Wien glauben könnte, zu deren Ermittlungen am Fundort ich in einem ( selbst
eingesehenen) Akt wie folgt lesen mußte:
„ .. fand
binnen kurzem auf einer Fläche von 2,5 mal 1 Meter sieben weitere Schädel,
vier davon mit gleichartigen Beschädigungen im parietalen (zum Scheitelbein
gehörend, Anm. Krisch) Bereich (Einschußlöcher ?)....“
„
Die Tatortgruppe nahm eine kriminaltechnische Untersuchung vor und bestätigte
die Ansicht, daß die Beschädigungen in den Schädelkalotten von Einschüssen
stammen dürften"... und stellte
" noch eine weitere Schußwirkung
mit Einschuß über der Nasenwurzel" und "Austritt
des Schosses okzipital fest"
(okzipital = „ am Hinterhaupt “).
Ausdrücklich daher: .... „nicht
artifizielle postmortale Beschädigung sondern wahrscheinlich ... Einschuß aus
kurzer Entfernung ...".
Selbstverständlich fehlen genau diese Aktennotizen in der parlamentarischen
Antwort von ÖVP -Innenminister Ernst STRASSER,
dem auch partout nicht die Existenz einer vorliegenden „Tatortmappe“
samt „Tatortfotos“ eingefallen war !
Exakt damit aber wird sich
nachweisen lassen, weshalb irgendwelche unklar beigebrachten Knochen nach allen
Regeln der Kunst untersucht wurden - nicht aber genau jene zahlreichen Schädel,
in denen ein universitärer Neurochirurg ebenso Spuren von Einschüssen
festhalten ließ, wie Tatortspezialisten der Wiener Polizei. Diese gaben prima
vista zu den Löchern selbst Hinweise auf die Kaliber der Geschoße (Wehrmachtskarabiners , Pistole )!
Vermerkt wurde lediglich, warum dem Innenministerium (Ministerialrätin Mag. Helga Wagner) zur
Untersuchung der Fundstelle eine so genannte „ Sondage “, also ein
winziges Loch ( 70
mal 90 Zentimeter!!) - nur unwesentlich größer als ein Kanaldeckel
- als ausreichend genügte
: "...
Im Sinne der Totenruhe“ sollten „keine
stärkeren Eingriffe in den Boden erfolgen.“
Womit klar scheint, daß im Fall
des seit 1997 bekannten Massengrabes weniger die Ruhe der Toten im Vordergrund
stand als jene in diversen Bundesdienstellen, - vor allem im Innen- und
Justizministerium. (Aber auch BM Gehrer hat ausführliche Berichte, die ihr zu
einer seriösen Anfragebeantwortung im Nationalrat vorlagen, in größter
Mißachtung des Volksvertreters, der die Anfrage eingebracht hat, mit geringsten
Informationsinteresse zusammen kürzen und endlich völlig unzureichende Zeilen übermitteln
lassen ! )
„ Keine stärkeren Eingriffe“ in die belegbare Aktenlage
werden wir den betroffenen Ministerien zweifellos für eine restlose Klärung
nicht ersparen können, versichert ernsthaft
Wolfgang Krisch, 16.10.02,
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Eine "überblicksmäßige
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