Unfassbar: „Einstöckiges Gebäude“ am Flötzersteig  mit 5 Geschoßen geplant!

MA 37 will das Vorhaben als Bauwerk der Bauklasse I
anstandslos bewilligen !



Mit ziemlicher Fassungslosigkeit sind derzeit Anrainer mit Plänen eines Wohnbauprojektes an der Adresse Flötzersteig 260, Ecke Alfons-Mucha-Weg, konfrontiert, - und deren Fassungslosigkeit ist , gelinde gesagt, mehr als verständlich, obwohl man zu Wiener Bauvorhaben mittlerweile ja häufig kaum seinen Augen trauen kann!


Bei gültiger Flächenwidmung (Plandokument 6866) und einer vorgeschriebenen Bauklasse I soll da nämlich inmitten eines Siedlungsgebietes mit Schrebergärten und maximal einstöckigen Einfamilienhäusern ein Bauprojekt  mit einer Gesamthöhe von über 11 (elf!) Metern errichtet werden, an dem die Wiener Baubehörde bisher offensichtlich keinerlei Anstoß nimmt und  - nicht einmal eine geringfügige Überschreitung der Bebauungsbestimmungen erkennen möchte! Nicht einmal für eine Ortsverhandlung und einen  Lokalaugenschein sah die Baubehörde Anlass, wie erboste Anrainer einwenden!

Konkret erlaubt die Wiener Bauordnung in der Bauklasse I die Errichtung von ebenerdigen oder höchstens einstöckigen Bauwerken! Das tatsächlich geplante Bauvorhaben sieht, wie vorangestellt, aus  - man beachte die gut sichtbare maximale Einstöckigkeit!




Drei Dachgeschosse sollen einfach nicht mitgezählt werden!

Tatsächlich soll der Geniestreich durchgehen, indem über einem "1.Obergeschoss" drei weitere Dachgeschosse einfach nicht mitgezählt werden sollen! Aber nicht nur die MA 37 hält das für völlig legal, - auch die MA 19 (zum Ortsbild) hat ein faszinierendes Gutachten zu dem Riesenprojekt vorgelegt!


Darin sieht die Fachabteilung nämlich keinen Grund zu Einwand, weil sie ähnlich große Baulichkeiten in der weiteren (sic!) Umgebung wähnt, während  die Anrainer  vergleichbares allenfalls sehr viel weiter entfernt kennen.  (Weitere“ Umgebung heißt natürlich alles und nichts, - und kann bis Scheibbs und Palermo reichen!)



Eindrücke auf vorbeifahrende Autofahrer sind öffentliches Interesse- Eindruck auf Anrainer nicht!

Penibel hat die MA 19 ferner auch tatsächlich den Eindruck des Riesenwohnblocks auf  vorbeifahrende AutolenkerInnen überdacht, hält dagegen aber ausdrücklich fest, für die Eindrücke auf die nähere Wohnbevölkerung nicht zuständig zu sein! Man merke: Öffentliche Interessen entstehen unter AutofahrerInnen, - nicht in der betroffenen Wohnbevölkerung! 


Wörtlich heißt es:
„ Da in der weiteren Umgebung ähnliche Bauwerke vorhanden sind und das Gebäude selbst befriedigend gestaltet wird, kann eine Störung öffentlicher Interessen nicht schlüssig begründet werden. Dies heißt u.a. für den im öffentlichen Raum Vorbeifahrenden oder Vorbeigehenden wird keine Beeinträchtigung oder Störung des Stadtbildes erkennbar werden…. Es ist jedoch sehr wohl ein optischer Einfluss auf die Nachbarparzellen erkennbar. Hierzu muss jedoch bemerkt werden, dass hierdurch ausschließlich nichtöffentliche Interessen berührt werden. Die entsprechenden Nachbarrechte werden somit im Verfahren zu klären sein, sind jedoch nicht Thema des § 85 BO und somit des gegenständlichen Gutachtens…“


Dermaßen unterstützt bewirbt der Bauwerber, die Wohnbaugenossenschaft ÖSW GmbH, ein „Wohnvergnügen  für die ganze Familie“ in exklusiven 5  freifinanzierten Geschoss- und Maisonettenwohnungen) von  140-150 m² mit Blick über Wien( seltenes Glück bei einstöckigen Häusern!) bereits für  eine Fertigstellung 2010!


Sofern für die  sattsam bekannte Wiener Planungs- und Baupraxis Flächenwidmungen und Bebauungsbestimmungen mittlerweile nicht endgültig zu einem unerheblichen Wisch verkommen sind, wird sich allerdings dieses Bauvorhaben in der Form nicht realisieren lassen, versichert verlässlich


Wolfgang Krisch, 28.2.09

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