Wegweisen
& Wegschicken – dann wird alles gut
!
Generell
überall, gut
rechtens
oder anders – bis zum
Betretungsverbot für Nicht-Mieter im Gemeindebau!
Soziale Probleme und menschliche Konflikte gibt es nicht
nur überall, - sie werden auch dramatisch häufiger und immer monströser. Wie
man mit sozialen Problemen & menschlichen Konflikten der gesellschaftlich
Schwächsten umgeht, ist nun aber für mich seit jeher und grundsätzlich ein
sicherer Gradmesser für den Wert und die Qualiät des demokratischen Treibens
überall und immer, wobei mir gleich eine zweite Grundregel unumstößlich ist:
Probleme einfach so lange anstehen zu lassen, bis man sie irgendwie
wegschieben kann, entbehrt verlässlich und absolut jeder Lösungsmöglichkeit!
Daher bin ich beispielsweise der Meinung, dass es z.B. im Schulwesen hochgradig sinnlos
– ja kontraproduktiv - ist, die „schlimmsten“ und "untragbarsten"
SchülerInnen im System möglichst rasch im bekannten „Wanderpokal“-Verfahren
einer nächsten Schule zu empfehlen.
Für
ebenso verrückt halte ich - ein weiteres Beispiel - auch die geübte
Praxis, drogenkranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene von einem Platz, an dem
sie gerade gehäuft stören oder Ärgernis erregen, über simple Intervention
der Sicherheitsbehörde einfach wegweisen zu lassen, bis sie von einem weiteren
Platz aus nämlichem Grund wieder weggewiesen werden, was so lange fortgesetzt
werden kann, bis sich die Drogenkranken selbst geheilt haben oder verstorben
sind.
Doch während
das Wegweisen von Extrem-SchülerInnen und Drogenkranken mittlerweile als
ehernes (was die Schulen betrifft) bzw. gut geübtes jüngeres Verfahren (im
Falle der Drogenkranken) niemand sehr zu stören scheint, könnte eine ganz
junge Variante des Wegweisens
im Vornherein doch auf gewisse Kritik stoßen: Denn
auch aus kommunalen Wohnhausanlagen kann man offenbar irgendwie weggewiesen
werden, weil man ein simples
Betretungsverbot missachtet hat !
Zumindest suggeriert dies seit geraumer Zeit schon eine respektable große Tafel
an der Adresse Cumberlandstraße 91,
welche keinen inhaltlichen Zweifel lässt. Zutritt zu der Anlage haben nur
MieterInnen, - weitere gleichlautende Tafeln finden sich an weiteren Zugängen
zu dem Bau!
Nun verstehe ich schon die spezielle Grundproblematik in gerade dieser
kommunalen Wiener Wohnhausanlage allerbestens: Der weitläufige Penzinger Gemeindebau ist nämlich
vor geraumer Zeit via ORF zu österreichweiter Berühmtheit gelangt, weil darin
unglaubliche Konflikte und Aggressionen gefilmt wurden, und zwar zwischen –
sagen wir einmal – „autochthonen“
ÖsterreicherInnen und MieterInnen mit Migrationshintergrund, denen hierzulande
von manchen ZeitgenossInnen trotz einer österreichischen Staatsbürgerschaft
nur geringe Imigrationszukunft zugebilligt wird.
Unglaubliche Hasstiraden zwischen „österreichischen“ und „ausländischen“
Kindern und Jugendlichen wurden dabei ORF-Kameralinsen live geboten, - insgesamt
ein absoluter „worst case“ in Sachen Zusammenleben im Gemeindebau! In
Youtube ist das Idyll bis heute der Nachwelt erhalten, gibt man nur „Gemeindebau“
„Konflikt“ und „Penzing“ ein, - ich kann diese Recherche
für tiefe Einsichten nur dringend empfehlen! Unvergessen bleibt darunter
besonders auch das Statement einer Penzingerin, welche schwer ungezügelten und
gänzlich vernachlässigten Kindern frei heraus und aus sichtlich tiefer innerer
Überzeugung bescheinigte, „fertig
ausgebildete Verbrecher“ zu
sein!
Einzig positiver Nebeneffekt der ORF-Bemühung: Einige Penzinger LehrerInnen konnten
vom Sofa zu Hause aus erfreut registrieren, dass der eine oder andere in seiner Schule
schon seit langem vermisste österreichische Pflichtschüler mit aktuell geringen Chancen auf
einen Hauptschulabschluss immerhin für eine ORF-Kulisse gut erreichbar und höchst
vital vor der Kamera dienlich war und dass daher die längst geschriebene
schulische Meldung einer „vermuteten
Gefährdung“ (so muss das Formular lauten, das an das Jugendamt
gelangt) wie alles im Leben ziemlich relativ zu sehen gewesen sein dürfte!
In der Penzinger Bezirkspolitik hat dieses Sozialdebakel meines Wissens keine
Kommission bzw. keinen Ausschuss befasst, - Dergleichen ist natürlich nur ein
Fall für Wiener
Wohnen! Und Wiener Wohnen dürfte eben den interessanten „Lösungsansatz“
gefunden haben, dass den Bau ab
jetzt nur
MieterInnen betreten dürfen! Wahrscheinlich war ein Schlechtteil der „fertig
ausgebildeten VerbrecherInnen“ in die weiträumigen Innenhöfe
der Anlage von anderswo angezogen worden oder jedenfalls als "Fremde" gröbstens in
Erscheinung getreten, statt die vielen weitläufigen Penzinger Parks und
Sportanlagen aufzusuchen, die an jeder Ecke jederzeit voll zur Verfügung stehen!
Die eigenen Kinder & Jugendlichen in der Anlage dürften aber alle brav und anständig sein oder eben auch nur deshalb nix anstellen können, weil eh alle Kinderspielplätze abgesperrt sind und so gut wie alles verboten ist in dem Bau, was Kinder & Jugendliche hauptsächlich störend tun können. Vermutlich sitzen die Kids brav vor dem TV oder Internet und werden halt in aller Stille allein dicker, bis endlich einmal bald die gute Rund-um-die-Uhr-Beschulung sicher gestellt sein wird in Österreich, sodass dann endlich niemand mehr auf den Straßen, in den Höfen und Parks sowie in allen schönen Einkaufszentren durch schlimme Kinder & Jugendliche molestiert wird. (Nach Ende der Schulpflicht ist wenigstens schon die Polizei für das Einsperren oder Abschieben aus Österreich zuständig!)
Verbote
über Verbote, aus einem einzigen Gemeindebau - immerhin Sprachperlen, damit die
Kids gutes Deutsch er lernen!
Inwieweit Wiener Wohnen mit ihrer Betretungsverbotsidee jetzt ein innovatives
Trend-Setting gelungen ist, wird sich zeigen. Ebenso zeigen wird sich, nach
welcher Rechtsgrundlage Wiener Wohnen solche Schilder anschraubt und mit welcher
Verve das Wiener Sozialwesen im offenbar wildesten Gemeindebau im Wilden Westen
Wiens zu Gange war oder sein wird. Ich werde einfach fragen und darüber
berichten!
Wolfgang
Krisch, 19.4.2010
P.S. Im Wiener Landtag hat man mittlerweile beschlossen als
"Schraubenzieher" (herrliche Metapher einer
Stadträtin) gegen "organisierte Bettlerbanden" das
Wegweisen zu ermöglichen! Wer eine "organisierte Bettlerbande"
oder bloß auf Betteln angewiesen ist,
muss spontan von einem Sicherheitsbeamten /einer Sicherheitsbeamtin entschieden
werden
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