Halterbach: „Schrittweise“ Sanierung „bis 2027“  !


Die MA 45 "studierte" über „potenziellen Fischlebensraum“ , „ökologische Wertigkeit“ und  eine aktuelle 100

Meter-„Revitalisierung“ des zweitlängsten Wiener Baches!


 

Immer wieder äußerst aufschlussreich ist  es, Ankündigungen aus Politik und Verwaltung auf ihre Umsetzung  zu überprüfen, sofern man nach wie vor Politik nicht als sprachschwache Märchenstunde gewohnheitsmäßig zu akzeptieren bereit ist! Die allerbesten Einsichten diesbezüglich bieten sich dabei besonders in all jenen Fällen, in denen politisch Verantwortliche für offensichtliche Missstände und Versagen beim besten Willen keinen kompetenten Verursacher anderswo finden!


Jüngstes Beispiel aus Penzinger Sicht : Die seit Jahrzehnten ausstehende  Sanierung des vielfach desolaten Halterbaches!


Als ich vor x Jahren dessen Sanierung vom damals zuständigen Umweltstadtrat Michael Häupl als Bezirksrat der damaligen „Umweltmusterstadt“ dringend anregte,  widersprach dieser  zwar nicht den dazu guten Gründe aus ökologischer Sicht, verwies aber auf den guten Bauzustand  des über weite Strecken kanalartig  gemauerten Gerinnes und konnte sich eine Sanierung aus ökonomischen Gründen erst  für jenen Zeitpunkt vorstellen, zu dem sich der Bauzustand verschlechtert haben sollte.

Schon damals war das Bachbett im Oberlauf, wo als Grundeigentümer das Schottenstift zur Pflege und Erhaltung anzusprechen ist und die Stadt Wien klare Aufsichtspflichten vernachlässigt, vielfach verlandet und ständig  grob verschmutzt! Auf Wiener Grund und Boden war darüber hinaus das Wasser zum Beispiel mit Blei aus dem Straßenverkehr (Hüttelbergstraße/ Amundsenstraße) belastet und durch eine harte Verbauung zu einem kanalartigen Gerinne verkommen. Und durch die  „Absturzbauwerke“( künstliche Stufen) war und ist  bis heute auch das natürliche Gefälle nachteilig verringert,  was den ökologischen Zustand des Baches zusätzlich evident belastet!
 

Die bauliche Verschlechterung   ist seither natürlich längst  eingetreten, Umweltstadtrat Häupl ist mittlerweile was anderes geworden - von Sanierung ist aber ebenso natürlich keinerlei Rede mehr wie von der damals so genannten„Umweltmusterstadt“! 
Die langjährigen Vertröstungen in der Bezirksvertretung , dass „demnächst“ Untersuchungsergebnisse  der MA 45 vorlägen, folgte zuletzt in einem vergangen Herbst die Ankündigung,  bis Weihnachten  bleibe nur mehr darauf abzuwarten. Ich wartete bis lange danach ins  folgende Jahr und schrieb sodann eine Anfrage in der Bezirksvertretung,  - alle paar Jahre muss man in Wien doch ein Bisschen für Anstoß sorgen! Ordnungsgemäße Antwort: In der nächsten Sitzung des Umweltausschusses würde ein Vertreter der MA 45  „die Ergebnisse der Überprüfung des Halterbaches präsentieren“!


Die Präsentation – offensichtlich nur auf Grund meiner letzten Anfrage gelungen - hatte es in sich, obwohl sie papieren aus nichts sonst bestand als aus schlanken 8 Blatt mit je 2 Kästchen aus einer Powerpoint-Datei, allesamt geziert von gut lesbaren großen Logos der MA 45 und der jeweiligen Botschaft Stadt Wien – Wien ist anders . Dafür waren halt leider Bilder und Grafiken zu klein und weitgehend unbrauchbar geraten.


Immerhin nachlesbar war jedoch, dass die MA 45 in Verfolgung des Projektzieles Bewertung des Gewässerzustandes im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltziele und der Erstellung einer Grobkostenschätzung"  darin den Halterbach zwar als erheblich verändertes Gewässer beurteilt, das Gerinne jedoch nach den Qualitätskriterien Makrozoobenthos“ (d.i. ein Sammelbegriff  für Kleinstlebewesen,  die in Gewässern einen Hinweis auf den ökologischen Zustand erlauben; Anm. Krisch)  und Chemische Zustandsbewertung als in einem weitgehend guten ökologischen (bzw. chemischen) Zustand“  sieht.  

Nach dem Qualitätskriterium „Fische“ –  so wird eingeräumt  – sei der Halterbach allerdings in einem schlechten ökologischen Zustand,  der Lebensraum  für Fische sei auf Grund der beengten Verhältnisse und des geradlinigen Gerinneverlaufes  eingeschränkt,  die Fische konzentrieren sich deutlich im Unterlauf . Das stimmt genau, denn sonstwo gibt es keine, - aber dafür kann dieses Fehlen in dem - von der Stadt Wien seinerzeit selbst künstlich eingeengten - Wasserlauf die MA 45 wenigstens sehr hübsch so beschreiben: Ein potenzieller Fischlebensraum (potenziell heißt hier „möglicher“ ) sei der Bach von der Mündung bis in den Bereich Jägerwaldsiedlung Fachabteilung immerhin schon!

Die Aussage  der „Studie“ ist auch schon auf Seite 2 unter der fragenden Überschrift  Bis wann muss der  Zielzustand erreicht werden?  wie folgt zu erahnen: Die schrittweise Umsetzung der ökologischen Verbesserungsmaßnahmen ist von der fachlichen Einschätzung, den Kosten-Nutzen-Relationen und den budgetären Mitteln abhängig. Die daraus resultierende Prioritätenreihung muss  daher aus fachlicher Sicht als auch politischen Erwägungen erfolgen“. Ausdrücklich dazu hingewiesen ist jedoch, dass die „Qualitätsverordnung Ökologie“ als gesetzliche  Grundlage noch in Diskussion“ sei!


Wer jetzt - wie ich -  daran zweifelt, dass  die MA 45 politische Erwägungen pflegen sollte,  könnte allerdings darüber hinaus auch meine ärgsten Zweifel an den fachlichen Ausführungen der Fachabteilung  entschieden teilen. Denn als Grundlage für alle ökologischen Planungen (ich hoffe, man hat  die diffizilen Adjektive „ökologisch“ und „ökonomisch“   nicht  verwechselt!) schreibt die MA 45 wörtlich: Die ökologische Wertigkeit des Halterbaches wurde mit gering (schlechtes Kosten/Nutzen Verhältnis) beurteilt“.

Dass als Grundlage ökologischer Wertigkeit eine bloße Kostenrechnung maßgebend sein  soll, mag zwar für Wien symptomatisch sein, - hingenommen braucht das aber nicht zu werden. Und reichlich viel verlangt wäre auch Verständnis dafür, dass eine Magistratsabteilung  „politische Erwägungen“  einer so genannten fachlichenBeurteilung zu  Grunde legt! (Auch wenn das im Wiener Magistrat längst vergessen sein dürfte,  sollte nach wie vor gelten: Politische Entscheidungen treffen nur politische EntscheidungsträgerInnen, - BeamtInnen des Wiener Magistrates haben diese Entscheidungen bloß umzusetzen,  auch wenn das in Wien seit langem häufig umgekehrt der Fall ist. Dennoch sind nicht (Ober)SenatsrätInnen  vom Souverän gewählt sondern MandatarInnen!)


Ziel der MA 45 zur Revitalisierung des Halterbaches  –  so das Ergebnis der Machbarkeitsstudie -  sei die schrittweise Revitalisierung des Halterbaches bis ca. Campingplatz West spätestens bis 2027 “(zweitausendsiebenundzwanzig). Die derzeitige Maßnahmenplanung umfasse eine Revitalisierung im Bereich  der Furt Bujattigasse (ca. 100 m)“.   In Anbetracht der Güte der „Studie“ habe ich mich persönlich mit den angeführten Grobkostenschätzungen kaum aufgehalten, - ohne jede Grundlage stehen in einer kaum lesbaren Tabelle bis zu 3,5 Millionen Euro als Balkendiagramm erkennbar. Offensichtlich einziger Nutzen für die „Abschätzungen“: Abschreckungseffekt!

Dass jedenfalls für die nun genannten 100-Meter-„ Revitalisierung “ nicht bis ca. 2027, sondern nur bis Dezember 2008  gebraucht werden soll, muss aber keineswegs  zu unangebrachtem Jubel verleiten! Die namentlich ungezeichnet  „Studie“  erklärt auch gleich genau, was auf den 100 Metern von der MA 45 als „Zukunftsszenario“ verstanden wird: Nichts sonst nämlich als die „Entfernung der Anlandungen“, - also nur das, was man als übliche laufende Pflege und Instandhaltung von der Gewässeraufsicht  ohnehin erwarten müsste, was aber im Halterbach seit –zig Jahren völlig unterbleibt! (Selbst Einkaufswägen aus nahen Supermärkten können im Halterbach über Wochen herum stehen, von sonstigem üblichen Mist  en masse  neben Anlandungen nach Starkwässern gar nicht zu reden! Auch NS-Schmierereien am Ufer des Baches fallen der Behörde gern einmal keineswegs auf!)

Die einzige Maßnahme, die seit Menschengedenken am Halterbach das sonst äußerst diskrete Wirken der MA 45 hat ersichtlich werden lassen, war zuletzt  - offenbar nach üblicher, politischer Kosten/Nutzenüberlegung  - die Aufstellung einer Hinweistafel , die bis heute nahe der Furt Bujattigasse prangt. Als politische Folge einer bösartigen und durch gar nichts begründeten fremdenfeindlichen Entgleisung der FPÖ-Penzing Asylanten würden sich durch illegales Fischen im Halterbach  ungehörig  den Speisezettel aufbessern“, erinnert darauf die MA 45 prompt, dass das Fischen im Bach verboten ist – und verstärkt damit die Agitation der FPÖ bis heute laufend für jedermann deutlich erkennbar weiter, und zwar natürlich ohne realen Sachgehalt!

Fischen vom Parkplatz aus verboten - nur wegen ausländerfeindlicher FPÖ-Agitation!


Erinnert muss allerdings im Zusammenhang an eine weitere Aktivität der MA 45 werden,  die unsereins unvergessen  geblieben ist: Da wurde vor Jahren – der Halterbach war damals allerdings auch schon der trübe Pflegefall, der er bis heute ist  – der Bezirk unvermutet von der MA 45 von  weit gediehenen Absichten einer Sanierung des Rosenbaches informiert! Der sollte nach Vorstellungen der MA 45 in der Dehnegasse nicht mehr in der Kanalisation verschwinden, sondern in einem neu zu schaffenden Bachbett oberirdisch durch die Rosentalgasse geführt werden, dann unter der Linzerstraße (!)hindurch und ferner auf  privaten Grundstücken zwischen bestehender Verbauung ein neues Bettchen bis zu einer Mündung im Wienfluss finden!  Begründet wurde die Eigenidee der Fachabteilung mit der guten Möglichkeit,  am Bachufer zu flanieren – was am Halterbach, der schon über 6,3 Kilometer oberirdisch fließt – vielleicht ein wenig nahe liegender wäre, nachdem dort überdies ein Stadtwanderweg seinen Ausgang nimmt. Nach dieser (völlig ernst gemeinten) Eröffnung, zu der man damals um Diskretion gebeten hatte, wurde natürlich nie wieder ein Sterbenswörtlein von diesem Planungsjuwel vernommen. Vermutlich, weil die MA 45 seither nur mit dem Planungsschwerpunkt  beschäftigt ist, das Radfahren entlang des Wienflusses durch Obstruktion, Komfortmängel und künstlich erzeugte hohe Kosten für Beschilderung und Warnanlagen ebenso zäh wie schlau zu behindern!
 

Resümee:  Wenn die Stadt Wien den zweitlängsten Bach der Stadt, seit Jahrzehnten ein Schandfleck und Mahnmal des ökologischen Desinteresses der Wiener SPÖ-Regierung im Bezirk Penzing, nicht als wertvolle Ressource und Erholungsraum begreifen will, ist das der SPÖ leider derzeit unbenommen. Gänzlich unbenommen ist  es allerdings auch all jenen PenzingerInnen, die wie ich daran Kritik üben, dies nachhaltig zu tun! Die SPÖ wird über politische Kosten-/Nutzen-Überlegungen vielleicht noch vor 2027 zu einem Umdenken finden! Dabei sicher behilflich sein wird ab jetzt laufend


Wolfgang Krisch, 28.9.2008


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