Halterbach: „Schrittweise“ Sanierung „bis 2027“ !
Die MA 45 "studierte" über
„potenziellen Fischlebensraum“ , „ökologische Wertigkeit“ und eine aktuelle 100
Meter-„Revitalisierung“ des zweitlängsten Wiener Baches!
Immer wieder äußerst aufschlussreich ist
es, Ankündigungen aus Politik und Verwaltung auf ihre Umsetzung zu überprüfen,
sofern man nach wie vor Politik nicht als sprachschwache Märchenstunde
gewohnheitsmäßig zu akzeptieren bereit ist! Die allerbesten Einsichten
diesbezüglich bieten sich dabei besonders in all jenen Fällen, in denen
politisch Verantwortliche für offensichtliche Missstände und Versagen beim
besten Willen keinen kompetenten Verursacher anderswo finden!
Jüngstes Beispiel aus Penzinger Sicht : Die seit Jahrzehnten
ausstehende Sanierung des vielfach desolaten Halterbaches!
Als ich vor x Jahren dessen Sanierung vom damals zuständigen
Umweltstadtrat Michael
Häupl als Bezirksrat
der damaligen „Umweltmusterstadt“ dringend anregte, widersprach dieser
zwar nicht den dazu guten Gründe aus ökologischer Sicht, verwies aber auf den
guten Bauzustand des über weite Strecken kanalartig gemauerten Gerinnes und
konnte sich eine Sanierung aus ökonomischen Gründen erst für jenen Zeitpunkt
vorstellen, zu dem sich der Bauzustand verschlechtert haben sollte.
Schon damals war das Bachbett im Oberlauf,
wo als Grundeigentümer das Schottenstift zur Pflege und Erhaltung anzusprechen
ist und die Stadt Wien klare Aufsichtspflichten vernachlässigt, vielfach
verlandet und ständig grob verschmutzt! Auf Wiener Grund und Boden war darüber
hinaus das Wasser zum Beispiel mit Blei aus dem Straßenverkehr (Hüttelbergstraße/
Amundsenstraße) belastet und durch eine harte Verbauung zu einem kanalartigen
Gerinne verkommen. Und durch die „Absturzbauwerke“( künstliche Stufen) war und
ist bis heute auch das natürliche Gefälle nachteilig verringert, was den
ökologischen Zustand des Baches zusätzlich evident belastet!
Die bauliche Verschlechterung ist seither
natürlich längst eingetreten, Umweltstadtrat Häupl ist mittlerweile was anderes
geworden - von Sanierung ist aber ebenso natürlich keinerlei Rede mehr wie von
der damals so genannten„Umweltmusterstadt“!
Die langjährigen Vertröstungen in der Bezirksvertretung , dass „demnächst“
Untersuchungsergebnisse der MA 45 vorlägen, folgte zuletzt in einem vergangen
Herbst die Ankündigung, „bis Weihnachten“
bleibe nur mehr darauf abzuwarten. Ich wartete bis lange danach ins folgende
Jahr und schrieb sodann eine Anfrage in der Bezirksvertretung, - alle paar
Jahre muss man in Wien doch ein Bisschen für Anstoß sorgen! Ordnungsgemäße
Antwort: In der nächsten Sitzung des Umweltausschusses würde ein Vertreter der
MA 45 „die Ergebnisse der Überprüfung des
Halterbaches präsentieren“!
Die Präsentation – offensichtlich nur auf Grund meiner letzten Anfrage gelungen
- hatte es in sich, obwohl sie papieren aus nichts sonst bestand als aus
schlanken 8 Blatt mit je 2 Kästchen aus einer Powerpoint-Datei, allesamt geziert von gut lesbaren großen Logos der MA
45 und der jeweiligen Botschaft „Stadt Wien – Wien ist anders“
. Dafür waren halt leider Bilder und Grafiken zu klein und weitgehend
unbrauchbar geraten.
Immerhin nachlesbar war jedoch, dass die MA 45 in Verfolgung des Projektzieles
„Bewertung
des Gewässerzustandes im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen
Umweltziele“ und der „Erstellung einer Grobkostenschätzung"
darin den Halterbach zwar als „erheblich verändertes Gewässer“
beurteilt, das Gerinne jedoch nach den Qualitätskriterien „Makrozoobenthos“
(d.i. ein Sammelbegriff für Kleinstlebewesen, die in Gewässern einen
Hinweis auf den ökologischen Zustand erlauben; Anm. Krisch) und
„Chemische
Zustandsbewertung“ als „
in einem weitgehend guten ökologischen
(bzw. chemischen) Zustand“ sieht.
Nach dem Qualitätskriterium „Fische“ – so wird eingeräumt – sei
der Halterbach allerdings in einem „schlechten ökologischen Zustand“,
der Lebensraum für Fische sei auf Grund der beengten Verhältnisse und des
geradlinigen Gerinneverlaufes „eingeschränkt“, die Fische
„konzentrieren
sich deutlich im Unterlauf“ . Das stimmt genau, denn sonstwo gibt es
keine, - aber dafür kann dieses Fehlen in dem - von der Stadt Wien seinerzeit
selbst künstlich eingeengten - Wasserlauf die MA 45 wenigstens sehr hübsch so
beschreiben: Ein „ potenzieller Fischlebensraum“ (potenziell heißt
hier „möglicher“ ) sei der Bach von der Mündung bis in den Bereich
Jägerwaldsiedlung Fachabteilung immerhin schon!
Die Aussage der „Studie“ ist auch schon auf Seite 2 unter der fragenden
Überschrift „Bis wann muss der Zielzustand erreicht werden?“
wie folgt zu erahnen: „Die schrittweise Umsetzung der ökologischen
Verbesserungsmaßnahmen ist von der fachlichen Einschätzung, den
Kosten-Nutzen-Relationen und den budgetären Mitteln abhängig. Die daraus
resultierende Prioritätenreihung muss daher aus fachlicher Sicht als auch
politischen Erwägungen erfolgen“. Ausdrücklich dazu hingewiesen ist
jedoch, dass die „Qualitätsverordnung Ökologie“ als gesetzliche
Grundlage „noch in Diskussion“ sei!
Wer jetzt - wie ich - daran zweifelt, dass die MA 45
„politische
Erwägungen“ pflegen sollte, könnte allerdings darüber hinaus
auch meine ärgsten Zweifel an den fachlichen Ausführungen der Fachabteilung
entschieden teilen. Denn als „Grundlage für alle ökologischen Planungen“
(ich hoffe, man hat die diffizilen Adjektive „ökologisch“ und „ökonomisch“
nicht verwechselt!) schreibt die MA 45 wörtlich:
„Die ökologische Wertigkeit des
Halterbaches wurde mit gering (schlechtes Kosten/Nutzen Verhältnis)
beurteilt“.
Dass als Grundlage „ökologischer
Wertigkeit“ eine bloße Kostenrechnung maßgebend sein soll, mag zwar
für Wien symptomatisch sein, - hingenommen braucht das aber nicht zu werden. Und
reichlich viel verlangt wäre auch Verständnis dafür, dass eine
Magistratsabteilung „politische Erwägungen“ einer so genannten
„fachlichen“ Beurteilung zu Grunde legt! (Auch wenn das im Wiener Magistrat längst
vergessen sein dürfte, sollte nach wie vor gelten: Politische Entscheidungen
treffen nur politische EntscheidungsträgerInnen, - BeamtInnen des Wiener
Magistrates haben diese Entscheidungen bloß umzusetzen, auch wenn das in Wien
seit langem häufig umgekehrt der Fall ist. Dennoch sind nicht (Ober)SenatsrätInnen
vom Souverän gewählt sondern MandatarInnen!)
„Ziel“ der MA 45 zur „Revitalisierung“ des Halterbaches –
so das Ergebnis der „Machbarkeitsstudie“ - sei die
„schrittweise
Revitalisierung des Halterbaches bis ca. Campingplatz West
spätestens bis 2027
“(zweitausendsiebenundzwanzig). Die „derzeitige
Maßnahmenplanung“ umfasse eine „Revitalisierung im Bereich der
Furt Bujattigasse (ca. 100 m)“. In Anbetracht der Güte der „Studie“
habe ich mich persönlich mit den angeführten Grobkostenschätzungen kaum
aufgehalten, - ohne jede Grundlage stehen in einer kaum lesbaren Tabelle bis zu
3,5 Millionen Euro als Balkendiagramm erkennbar. Offensichtlich einziger Nutzen
für die „Abschätzungen“: Abschreckungseffekt!
Dass jedenfalls für die nun genannten
100-Meter-„ Revitalisierung “ nicht bis ca. 2027, sondern nur bis Dezember 2008
gebraucht werden soll, muss aber keineswegs zu unangebrachtem Jubel verleiten!
Die namentlich ungezeichnet „Studie“ erklärt auch gleich genau, was auf den
100 Metern von der MA 45 als „Zukunftsszenario“
verstanden wird: Nichts sonst nämlich als die „Entfernung der
Anlandungen“, - also nur das, was man als übliche laufende Pflege
und Instandhaltung von der Gewässeraufsicht ohnehin erwarten müsste, was aber
im Halterbach seit –zig Jahren völlig unterbleibt! (Selbst Einkaufswägen aus
nahen Supermärkten können im Halterbach über Wochen herum stehen, von sonstigem
üblichen Mist en masse neben Anlandungen nach Starkwässern gar nicht zu reden!
Auch NS-Schmierereien am Ufer des Baches fallen der Behörde gern einmal
keineswegs auf!)
Die einzige Maßnahme, die seit Menschengedenken am Halterbach das sonst äußerst
diskrete Wirken der MA 45 hat ersichtlich werden lassen, war zuletzt - offenbar
nach üblicher, politischer Kosten/Nutzenüberlegung - die Aufstellung
einer Hinweistafel , die bis heute nahe der Furt Bujattigasse prangt. Als
politische Folge einer bösartigen und durch gar nichts begründeten
fremdenfeindlichen Entgleisung der FPÖ-Penzing Asylanten
würden sich durch „illegales Fischen im Halterbach“
ungehörig „den Speisezettel aufbessern“,
erinnert darauf die MA 45 prompt, dass das Fischen im Bach verboten ist – und
verstärkt damit die Agitation der FPÖ bis heute laufend für jedermann deutlich
erkennbar weiter, und zwar natürlich ohne realen Sachgehalt!
Fischen vom Parkplatz aus verboten -
nur wegen ausländerfeindlicher FPÖ-Agitation!
Erinnert muss allerdings im Zusammenhang an eine weitere Aktivität der MA 45
werden, die unsereins unvergessen geblieben ist: Da wurde vor Jahren – der
Halterbach war damals allerdings auch schon der trübe Pflegefall, der er bis
heute ist – der Bezirk unvermutet von der MA 45 von weit gediehenen Absichten
einer Sanierung des Rosenbaches
informiert! Der sollte nach Vorstellungen der MA 45 in der Dehnegasse
nicht mehr in der Kanalisation verschwinden, sondern in einem neu zu
schaffenden Bachbett oberirdisch durch die Rosentalgasse geführt werden, dann
unter der Linzerstraße (!)hindurch und ferner auf privaten Grundstücken
zwischen bestehender Verbauung ein neues Bettchen bis zu einer Mündung im
Wienfluss finden! Begründet wurde die Eigenidee der Fachabteilung mit der
guten Möglichkeit, am Bachufer zu flanieren – was am Halterbach, der schon über
6,3 Kilometer oberirdisch fließt – vielleicht ein wenig nahe liegender wäre,
nachdem dort überdies ein Stadtwanderweg seinen Ausgang nimmt. Nach dieser
(völlig ernst gemeinten) Eröffnung, zu der man damals um Diskretion gebeten
hatte, wurde natürlich nie wieder ein Sterbenswörtlein von diesem Planungsjuwel
vernommen. Vermutlich, weil die MA 45 seither nur mit dem Planungsschwerpunkt
beschäftigt ist, das Radfahren entlang des Wienflusses durch Obstruktion,
Komfortmängel und künstlich erzeugte hohe Kosten für Beschilderung und
Warnanlagen ebenso zäh wie schlau zu behindern!
Resümee: Wenn die Stadt Wien den zweitlängsten Bach der Stadt, seit Jahrzehnten ein Schandfleck und Mahnmal des ökologischen Desinteresses der Wiener SPÖ-Regierung im Bezirk Penzing, nicht als wertvolle Ressource und Erholungsraum begreifen will, ist das der SPÖ leider derzeit unbenommen. Gänzlich unbenommen ist es allerdings auch all jenen PenzingerInnen, die wie ich daran Kritik üben, dies nachhaltig zu tun! Die SPÖ wird über politische Kosten-/Nutzen-Überlegungen vielleicht noch vor 2027 zu einem Umdenken finden! Dabei sicher behilflich sein wird ab jetzt laufend
Wolfgang Krisch, 28.9.2008
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