Alte Symbolfotos (beide aus Penzinger Privatwald !)  für ganz aktuelles ähnliches Deponieren im Halterbachtal!


Halterbachtal
: Illegales Deponieren von Baurestmassen im Landschaftsschutzgebiet
…wird jetzt penibel saniert werden müssen! Und zwar auf teure Kosten der Verursacher!



Zu den größten Ärgernissen bei  NaturliebhaberInnen und UmweltschützInnen zählen allemal Aufbringungen von Bauschutt auf Wald- und Wiesenflächen, die seit jeher als forstliche oder sonstige notwendige Maßnahme dargestellt werden, obwohl damit zumeist nur Deponiekosten für Baurestmaßen eingespart werden sollen.

In Penzings weiten Wäldern war das in der Vergangenheit seit jeher Praxis, - und zwar durchaus eher in den weiträumigen Privatwäldern des Bezirks. Seinerzeit blieb das auch regelmäßig ohne Folgen für die Verursacher, weil im Wesentlichem nur die Gefährdung von  Wasser und Luft zu Lasten der Allgemeinheit Straftatbestände darstellen und kaum jemals der Nachweis zu führen ist, dass Baurestmassen –  im Walde rasch überschüttet und optisch behübscht – in Wahrheit wohl klar deponiepflichtig gewesen wären.


Im Landschaftsschutzgebiet hat man zum Glück ganz andere Handhabe, wie zuletzt im Halterbachtal Verursacher von derartigen Aufschüttungen übersehen haben dürften. Im Raum Rieglerhütte im Halterbachtal waren -  nach Angaben von Erholungssuchenden bzw. Anrainern    über drei Wochen lang täglich etwa 15 – 20 große Lkw mit Bauschutt zugefahren, um eine „Suttn ( d.h. Senke, tiefer liegendes Areal) auf der Wiesn“ zu „ planieren“.


Jetzt allerdings ist in der Sache nichts sonst zu planieren als eine dreiste Umweltbeschädigung  - die  Sachverständige umgehend festzustellen hatten - und zwar faktisch einerseits und verwaltungsrechtlich andererseits.

Neben „ Erdreich " waren unter den erheblichen Mengen von Baurestmassen auf der Wiese nämlich auch „andere Materialien“ aufzufinden, - darunter Stahlreste und Kunststoffschläuche.  (Ein Anrainer ließ übrigens auch einen Lkw-Fahrer der seltsamen Transporte nicht unbefragt, der zur Herkunft seines Ladegutes durchaus glaubwürdig von einer „Autobahnbaustelle“ wusste.)



Die Dreistigkeit hat natürlich nun folgende Konsequenz: Das Material wird wieder zur Gänze und gut kontrolliert abtransportiert  werden müssen, - den schlauen AusheckerInnen des Geschäftes auf Beiderseitigkeit (jemand spart Deponiekosten, jemand anderer erhält entweder aus schwerem ökologischem Unverstand eine „Suttn“ planiert oder hat sich diese Ausrede einfallen lassen, um das nötige Deponieren auf eigenem Grund und Boden ökonomisch günstiger anzubieten, als das anderswo legal möglich ist!)  werden nun ziemlich erkleckliche Kosten erwachsen! 


Das ist außerordentlich gut so und wird von der Wiener Verwaltung auch völlig korrekt abgehandelt werden.  Auch Private sollten allmählich verlässlich lernen müssen, dass sie mit der Umwelt – und zwar nicht nur mit jener, die sogar unter besonderem Schutz steht – nicht nach eigenem Gutdünken fuhrwerken können.  (Ob für die Zufahrten zur Wiese über die Forststraße in Verlängerung der Karl-Bekehrty-Straße auch auf  Strecken des Stadtwanderweges 4 nötige Bewilligungen vorlagen, wäre obendrein zu klären. Denn diese könnten nur vom Waldbesitzer zu erteilen gewesen sein, der somit von dem illegalen Vorhaben gewusst haben müsste. Die Abfuhren wird man notabene sehr wohl bewilligen , - und am Stadtwanderweg 4 wird wieder über Wochen reger Lkw-Betrieb herrschen müssen, der dort neuerlich wieder das Erholungssuchen stört!)

Sobald sich aber (hoffentlich nicht nur) in Penzing die Einsicht herum spricht, dass ungenierter Umweltfrevel zu Folge seiner angeordneten Behebung und eines Verwaltungsstrafverfahrens teuer zu stehen kommt, wird hoffentlich niemand mehr auf die verrückte Idee verfallen, Baurestmassen - unter den beliebigsten fingierten Begründungen - in Wälder und auf Wiesen des Landschaftsschutzgebietes zu deponieren!

Denn die Öffentlichkeit weiß nicht nur in Penzing, wie man umgehend eine/n sehr konsequente/n GRÜNE/N Mandatar/in erreicht,  - ist immerhin diesbezüglich erleichtert  

Wolfgang Krisch, 21.5.2010
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