
Alte Symbolfotos (beide aus Penzinger Privatwald !) für ganz aktuelles ähnliches Deponieren im Halterbachtal!
Halterbachtal
: Illegales Deponieren von
Baurestmassen im Landschaftsschutzgebiet
…wird
jetzt penibel saniert
werden müssen!
Und zwar auf teure Kosten der Verursacher!
Im Landschaftsschutzgebiet hat man zum Glück ganz andere Handhabe, wie zuletzt
im Halterbachtal Verursacher von derartigen Aufschüttungen übersehen haben dürften.
Im Raum Rieglerhütte im Halterbachtal waren -
nach Angaben von Erholungssuchenden bzw. Anrainern –
über drei Wochen lang täglich etwa 15 – 20 große Lkw mit Bauschutt
zugefahren, um eine „Suttn ( d.h.
Senke, tiefer liegendes Areal) auf der Wiesn“
zu „ planieren“.
Jetzt allerdings ist in der Sache nichts sonst zu planieren als eine dreiste
Umweltbeschädigung - die Sachverständige
umgehend festzustellen hatten - und zwar faktisch einerseits und verwaltungsrechtlich
andererseits.
Neben „ Erdreich " waren unter den erheblichen Mengen von Baurestmassen
auf der Wiese nämlich auch „andere Materialien“
aufzufinden, - darunter Stahlreste und Kunststoffschläuche.
(Ein Anrainer ließ übrigens auch einen Lkw-Fahrer der seltsamen
Transporte nicht unbefragt, der zur Herkunft seines Ladegutes durchaus glaubwürdig
von einer „Autobahnbaustelle“
wusste.)
Die Dreistigkeit hat natürlich nun folgende Konsequenz: Das
Material wird wieder zur Gänze und gut kontrolliert abtransportiert werden
müssen, - den schlauen AusheckerInnen des Geschäftes auf
Beiderseitigkeit (jemand spart Deponiekosten, jemand anderer erhält entweder
aus schwerem ökologischem Unverstand eine „Suttn“ planiert oder hat sich
diese Ausrede einfallen lassen, um das
nötige Deponieren auf eigenem Grund und Boden ökonomisch günstiger anzubieten, als das anderswo legal
möglich ist!) werden
nun ziemlich erkleckliche Kosten erwachsen!
Das ist außerordentlich gut so und wird von der Wiener Verwaltung auch völlig
korrekt abgehandelt werden. Auch
Private sollten allmählich verlässlich lernen müssen, dass sie mit der Umwelt –
und zwar nicht nur mit jener, die sogar unter besonderem Schutz steht –
nicht nach eigenem Gutdünken fuhrwerken können. (Ob
für die Zufahrten zur Wiese über die Forststraße in Verlängerung der
Karl-Bekehrty-Straße auch auf Strecken des Stadtwanderweges 4 nötige
Bewilligungen vorlagen, wäre obendrein zu klären. Denn diese könnten nur vom
Waldbesitzer zu erteilen gewesen sein, der somit von dem illegalen Vorhaben
gewusst haben müsste. Die Abfuhren wird man notabene sehr wohl bewilligen , -
und am Stadtwanderweg 4 wird wieder über Wochen reger Lkw-Betrieb herrschen
müssen, der dort neuerlich wieder das Erholungssuchen stört!)
Sobald sich aber (hoffentlich nicht nur) in Penzing die Einsicht herum spricht,
dass ungenierter Umweltfrevel zu Folge seiner angeordneten Behebung und eines
Verwaltungsstrafverfahrens teuer zu stehen kommt, wird hoffentlich niemand mehr
auf die verrückte Idee verfallen, Baurestmassen - unter den beliebigsten
fingierten Begründungen - in Wälder und auf Wiesen des
Landschaftsschutzgebietes zu deponieren!
Denn die Öffentlichkeit weiß nicht nur in Penzing, wie man umgehend eine/n
sehr konsequente/n GRÜNE/N Mandatar/in erreicht,
- ist immerhin diesbezüglich
erleichtert
Wolfgang
Krisch, 21.5.2010
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