
Neu
gebaute Stiege, die nach weiträumigen Geländeaufschüttungen nötig wurde!
Hugo-Breitner-Hof: Neu
gebaute Behinderten-Barriere auf Wunsch der MA48?
Nun
Sanierungsbedarf nach jüngster Sanierung der Wohnhausanlage!
Nach Abschluss der Sanierung der Wohnhausanlage Hugo-Breitner-Hof ist man an das
alte Sprichwort erinnert: Wo viel Licht, ist auch viel Schatten !
Zweifellos zu begrüßen ist selbstverständlich die jüngst von Wien medial bestens gepriesene Installierung einer Solaranlage auf dem Dach des Gemeindebaus! Auf einer (geringen) Fläche von 280 m² liefern Sonnenkollektoren umwelt- und klimafreundliche Energie, wodurch 200 neu geschaffene Dachgeschoßwohnungen im Rahmen eines Pilotprojekts von Wiener Wohnen und Wien Energie mit Heizwärme und Warmwasser versorgt werden.
Dass derartige Anlagen in kommunalen
Wohnhausanlagen nicht längst – wie vielfach im privaten Wohnbau – als sinnvolle
Möglichkeit zur alternativen Energieversorgung genutzt werden, mag zwar
verwundern, es ist aber zu hoffen, dass dieser ersten Solaranlage auf einem
Wiener Gemeindebau viele weitere folgen werden.
Leider keinerlei gute Beispiele sind im
Rahmen der Sanierung des Hugo-Breitner-Hofes allerdings ebenso festzustellen:
So hat sich Wiens Wohnbaustadtrat zuletzt endgültig geweigert, mir auf meine langjährigen Anfragen mitzuteilen, welche Kosten für den inzwischen längst demontierten „Werbeturm“ aufgewendet wurden, der als „andere Form von Baustellentafeln“ errichtet worden war (Hier mehr davon).
Nachdem es dazu ursprünglich geheißen hatte, es läge noch keine Endabrechnung vor, verweigerte man nach Vorlange der Endabrechnung konsequent jede Auskunft mit der Begründung, den MieterInnen der Wohnhausanlage seien überhaupt keine (!) Kosten erwachsen, weil „ die Verpflichtung zur Errichtung, Instandhaltung und Demontage den Auftragnehmer “ (!) betroffen habe, weshalb er „ weder mittelbar noch unmittelbar“ von öffentlichen Mitteln finanziert wurde. Diese völlig lächerliche Darstellung – die Wohnbausanierung erfolgte natürlich aus öffentlichen Mitteln, sofern die Auftragnehmer die Sanierung der Stadt Wien nicht geschenkt hätten - beweist aber nur, wie enorm die Vergeudung von Steuergeld gewesen sein muss, wenn man sich lieber durch eine derart fabulöse Ausflucht der Kritik aussetzt, als die exzessiven Kosten zu verraten! MieterInnen und SteuerzahlerInnen können sich jedenfalls über diese Gebarung des Wiener Wohnbauressorts leicht ihre eigene Meinung bilden!
Weitere Rätsel sind MieterInnen im Hugo-Breitnerhof zuletzt durch ein bauliches Detail von Wiener Wohnen aufgegeben, das man sich im Grünbereich der Wohnhausanlage nahe dem Ausgang in die Sauergasse hat einfallen lassen.
Dort hat man nämlich aufwändig und weiträumig das Geländeniveau verändert, um durch Aufschüttungen offenbar zu verhindern, dass die Mitarbeiter der MA 48 die Müllbehälter über ein geringes Gefälle des Weges zu den Fahrzeugen in die Sauergasse schieben müssen! Eine andere Erklärung wäre für die kostenintensiven Geländeveränderung nämlich nicht erkennbar, die allerdings nun einen erheblichen negativen Nebeneffekt hat: Denn durch die Aufschüttungen wurde nun der Bau eine Treppe im Hof nötig – die obendrein – man glaubt es nicht– keineswegs behindertengerecht ausgeführt ist! Frauen mit Kinderwägen und RollstuhlfahrerInnen sind daher durch diesen Barrieren-Neubau zu größeren Umwegen gezwungen!
Wie es zu derartigem Unfug, dessen Kosten
unbekannt sind, kommen konnte, ist bislang fraglich und wird zu klären sein, -
ebenso, wieso der Mieterbeirat dem zugestimmt haben könnte! Ebenso unklar ist
aber ferner, wie der Mangel zu sanieren sein wird: Die Geländeaufschüttungen
wieder abzutragen, scheint aus Kostengründen völlig unrealistisch, weshalb wohl
eher ein Umbau der Treppe bzw. dessen Ergänzung um eine Rampe nötig sein
wird.
Dazu wird erwartet, dass die Kosten dafür selbstverständlich nicht den
MieterInnen, sondern den Verursachern angerechnet werden. Man wird ja sehen, ob
die Stadt Wien wieder erklären wird, die nötigen Beträge würden die
„Auftragnehmer“ aus eigener Tasche zahlen!
Dass es bei Sanierungen von Wohnhausanlagen allerdings nicht angehen kann,
Behinderten Fußwege zu erschweren, um der MA 48 einen Gefallen zu tun, sollte
für Wiener Wohnen jedenfalls doch schon einsichtig sein, meint
Wolfgang Krisch, 3.8.07
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