
Die Sockelsanierung (Bild hier aus April
2002 ! ) ist noch nicht abgerechnet - 2008 nun auch demokratiepolitische
Baustelle gröberen Ausmaßes nach Vorgabe des Stadtrat-Büros!
Hugo-Breitner-Hof: Jetzt auch noch Maulkorb
für Mieterbeirat damit „beide Seiten weiterdenken können“?
Verjährungsverzicht und Rückzahlungen an MieterInnen nur dann, wenn der
Hugo-Breitner-Hof aus den Medien verschwindet?
Manchmal fällt wirklich schwer, seinen Augen zu trauen, was zu lesen ist – und
zwar keineswegs in der Zeitung ( wo nach Darstellung manch PolitikerInnen
intellektuell indisponierte JournalistInnen sowieso immer alles ganz falsch
schreiben) sondern in offizieller Post aus Regierungsbüros!
Jüngster Anlass zu demokratischem Entsetzen bei meinereins ist einmal mehr das
Geschehen rund um die kommunale
Wohnhausanlage Hugo-Breitner-Hof! Dort lassen aktuelle und/oder
gewesene Mieterbeiräte einfach im Internet simpel nachlesen, was der Kundschaft
von Wiener Wohnen zugemutet wird.
Von dieser hatte ich nach einer Mieterversammlung im Baumgartner Casino am
2.Oktober 2008 bereits mehrfach Nachrichten, Notizen und Mitschriften
sowie ein umfangreiches Protokoll erhalten. Grundtenor aller Nachrichten:
Zu ungezählten Problemkreisen, zu denen Wiener Wohnen selbst in Abrechungsfragen
mit ihren MieterInnen offensichtlich seit Jahr und Tag ratlos sein dürfte, gibt
es zwar weiterhin keine erwartbaren Ergebnisse, - dafür aber wiederum
erneuerte bzw. erweiterte Unglaublichkeiten!
Für einen schlankestmöglichen Auszug zum Stand der Dinge genügt mir persönlich
ein jüngstes Mail vom 21.10.
vollständig. Ein Mitarbeiter aus dem Büro des
SPÖ-Wohnbaustadtrates Dr. Michael LUDWIG schreibt darin dem
Mieterbeirat unter dem Betreff „Vereinbarung laut
Mieterversammlung vom 2.10.2008“.
Darin heißt es, man habe mit den „zuständigen
Stellen der Stadt Wien“ über eine
„Wiederaufnahme der Gespräche Kontakt aufgenommen“ (was ich
persönlich sensationell erfreulich finde, wenn es gilt, langjährige berechtigte
Forderungen von MieterInnen und BürgerInnen nicht endgültig aus den verwaltenden
Äuglein zu verlieren!) Noch erfreulicher ist mir persönlich die gleich folgende
Mitteilung, dem Mailbotschaft-Schreiber sei die
„grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, diese Gespräche
wiederaufzunehmen.“
Wiener Wohnen oder die „zuständigen
Stellen der Stadt Wien“ sind oder wären also gesprächsbereit, - das ist
ja immerhin schon was Schönes und über die Maßen lobenswert! Damit allerdings
„beide
Seiten ‚weiterdenken‘ können“ (sic!), so heißt es wörtlich
aus dem Stadtrat-Büro,
„erlaube ich mir die für mich klaren Eckpunkte
festzuhalten“ („Weiterdenken“ heißt, wie ich
Dergleichen gut zu lesen gewöhnt bin, sich mit den berechtigten
MieterInnenbeschwerden tatsächlich auseinanderzusetzen,- „Eckpunkte“
dagegen ist natürlich nur ein viel schönerer Ausdruck als vielleicht „Grundbedingung
der Rathaus-SPÖ ohne die gar nix geht!")
Somit schlägt also bei Voraussetzung der Eckpunkt-Weiterdenk-Prämisse die Stadt
Wien Folgendes zur
„Abwicklung der Überprüfung“
vor: Die gemeinsame „Erarbeitung“
eines
„Fragenkatalogs mit konkreten Fragen und
Themenkomplexen“,- und danach die
„Beantwortung einem Sachverständigen“ zu
„übertragen“.
Am
„sinnvollsten“ wäre da, so der
Herr aus dem Wohnbaustadtratsbüro, ein „Rechtsanwalt,
da die meisten Fragen Rechtsfragen sind“.
Dass der Mieterbeirat seit Jahren zu allen bisher bestens ohne Rechtsanwalt
erarbeiteten und übermittelten „Fragenkatalogen mit konkreten Fragen und
Themenkomplexen“ von Wiener Wohnen oder dem Büro des Wohnbaustadtrates zumeist
nicht die geringsten oder provokant unvollständige Antworten erhält, hat
derselbe Mailschreiber bei der Mieterversammlung, zu der von Wiener Wohnen
gleich gar niemand erschienen war, damit erklärt, dass der Herr Wohnbaustadtrat
täglich „hunderte Mails“ bekommt, die gelesen würden! Vermutlich war halt
bisher noch keine wirkliche „Gesprächsbereitschaft“
aus der Politik „signalisiert“ worden, - weil beantwortet wurden
sie zumeist nicht.
( Ich darf jedenfalls hier meine Ansicht signalisieren, dass zur erwartbaren
Aufarbeitung langjährig evidenter Missstände in der öffentlichen Verwaltung
einer kommunalen Wohnhausanlage BürgerInnen sicherlich keine mehrsemestrigen
Rechtspraktiken und Kolloquien mit unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien brauchen
sollten! Es würde einfach genügen, Wiens Verwaltung machte erwartbar nicht mehr
als das, wofür Steuergeld en masse verbraucht wird und rührt sich einfach in
aller Öffentlichkeit, wenn ihr die maßgebliche Politik, wie oft üblich, aus
parteipolitischen Gründen keine ordentliche Verwaltung möglich macht!)
Ganz herzig diesbezüglich gefällt mir auch folgender „Weiterdenk-Eckpunkt“ als
Vorschlag an den Mieterbeirat, sich deshalb gemeinsam eines Rechtsanwalts zu
bedienen, weil dies – so wörtlich -
„die Ressourcen beider Seiten schonen“
(sic!) und trotzdem
„das gewünschte Ergebnis liefern würde“.
Ist das nicht wunderhübsch aufschlussreich? Die „eine Seite“ in
dem Rechts-Stück sind ja bekanntlich die MieterInnen des Hugo-Breitner-Hofes als
WohnungsnutzerInnen, die „andere Seite“ – sofern nicht Wiens SPÖ
Wiener Steuergeld als persönliche Ressource schonend betrachtet - noch einmal
die MieterInnen des Hugo-Breitner-Hofes, diesmal auch als SteuerzahlerInnen!
Dass somit die eine wie die andere Seite mit ihren doppelt relevanten
Steuerleistungen auch noch die völlig chaotische Verwaltung ihrer Wohnhausanlage
bei einem Rechtsanwalt selbst erarbeiten und dabei auch noch "eigene Ressourcen
schonen" soll, ist eigentlich mehr als unfassbarer Zynismus, - wenn man ab
diesem „Eckpunkt“ „weiterdenken“ wollte!
Noch unfassbarer scheint mir allerdings folgende Inaussichtstellung der Stadt
Wien an den Mieterbeirat: Sollte im Zuge der
"Fragenkatalogthemenkomplexerarbeitung" beim Rechtsanwalt herauskommen (und nach
meiner Einschätzung kann nichts sonst dabei herauskommen),
dass finanzielle Ansprüche von MieterInnen an Wiener Wohnen bestehen,
sind zwei Varianten angesprochen! Für alle Verjährungsfälle erstens – das
Mietrecht kennt da weit kürzere Fristen als Wiener WohnungsmieterInnen gut tun
kann – sollen
die Beträge nicht zurückgezahlt werden
sondern zur
Finanzierung bzw. Verbesserung von „Gemeinschaftseinrichtungen“ verwendet
werden! Damit bliebe natürlich langfristig ungeklärt,
um welche Summen es insgesamt gegangen wäre, die MieterInnen zu viel bezahlt
hätten, weil das Gegenrechnen über längere Zeiträume natürlich schwer bzw. gar
nicht überprüfbar würde.
Dass Wiener Wohnen selbstverständlich frei steht, auf die Verjährungsfrist
aus den geringsten Anstandsgründen schlicht zu verzichten und auch
nachträglich alles brav zurück zu zahlen, was zu viel kassiert worden wäre,
blieb auf der Mieterversammlung vom 2.10. nicht unangesprochen, stieß aber auf
Einwand. Der Herrn aus dem Stadtratbüros sah dabei zwar keine finanzrechtlichen
Hinderungsgründe, sondern erinnerte glattweg an erlittenes Politikerleid,
das entgegenstünde: Einen Verzicht auf Verjährung müsse man erst „abklären“,
schließlich dürfe man nicht vergessen, dass im letzten halben Jahr viel
geschehen sei, wie z.B. eine Strafanzeige, Rücktrittsforderungen, die Anzeige
beim EU-Gerichtshof, man könne „sich vorstellen,
dass die Bereitschaft zum Entgegenkommen nicht gerade groß ist…“.
Kann ich mir persönlich zwar nicht vorstellen, unzweifelhaft ist aber das
Statement nur so zu verstehen: Wer Wiens FürstInnen beleidigt, hat einfach
Pech mit Verjährungsfristen zu finanziellen Ansprüchen!
Hoch erleichternd allerdings: Was gesetzlich noch nicht verjährt ist, soll
gegebenenfalls zurückgezahlt werden, - ein tadellos gesetzeskonformer Eckpunkt!
Möglicherweise aber haben die MieterInnen überhaupt Pech, denn als weitere
„Eckpunkte“ zum „Weiterdenken“ erlaubte man sich u.a. noch folgende zu
übermitteln:
„Beide Seiten begegnen sich (sic!)
mit Respekt und Offenheit“ sowie
„In
der Zeit der Überprüfung wird bezüglich der bei der Schlichtungsstelle
anhängigen Verfahren ‚einfaches Ruhen‘ vereinbart." (Auf
Ersteres von Wiener Seite bleibt sowieso unverbrüchlich zu hoffen. An „Einfaches
Ruhen“ zum Zweiten sind die MieterInnen nach meinem Eindruck irgendwie aber
ohnehin schon langjährig bestens gewöhnt.)
Ganz und gar nicht zu einer Gewöhnung geeignet ist allerdings in entwickelten
Demokratien sowie solchen, die das noch werden wollen, zuletzt aber folgender
Eckpunkt fürs Weiterdenken, bei dem es sich spießen wird: In der
"Überprüfungsphase“
soll nämlich ein
„mediales Stillhalteabkommen“
gelten.
Das wäre allerdings – Demokratieexperte/innen könnten diesbezüglich im
Stadtratbüro als Sachverständige bestens grundrechtlich wirksam werden - nichts
weiter als ein
eindeutiger
Maulkorberlass und ein haarsträubendes
Rede- und Informationsverbot zu einem Gegenstand der öffentlichen
Verwaltung!
Dergleichen wird zwar gern ab und an überall in Österreich ganz demokratiefern
wie selbstverständlich geübt, heißt aber noch nicht, dass das akzeptiert werden
muss! Österreichs Medienrecht bietet nämlich völlig ausreichend hohen Schutz vor
unqualifizierten Darstellungen in Medien, und Wiens Verwaltung hat – ohnehin auf
Steuerkosten - überbordende Möglichkeiten der medialen Richtigstellung, so dies
nötig oder möglich wäre! ( Tatsächlich hat nur Einspruch von MieterInnenseite
bei der Mieterversammlung immerhin möglich gemacht, dass der Mieterbeirat auf
seiner Website informiert, - selbst das war nämlich ursprünglich nicht gewünscht
gewesen!)
„Mediale Stillhalteabkommen“ sind einer normalen Demokratie allenfalls dann ausnahmsweise zuträglich, wenn es kurzfristig gälte, Leib und Leben unmittelbar irgendwo zu schützen - nicht aber, wenn der SPÖ nur halt wieder einmal nicht passt, Kritisches zu ihrem Wirken, diesmal für das Gemeinwohl im Gemeindebau, lesen zu müssen, - ist sich grund- und menschenrechtlich bestens sicher
Wolfgang Krisch, am 15.11.08
- und ein für alle Mal weit darüber hinaus!
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2.10.08
Mein öffentliches Breitner-Hof-Tagebuch!
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Verwaltungs-Desaster Hugo-Breitner-Hof: „..werden zum jetzigen Zeitpunkt keine näheren Angaben gemacht…“
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