Die Sockelsanierung (Bild hier aus April 2002 ! ) ist noch nicht abgerechnet - 2008 nun auch demokratiepolitische Baustelle gröberen Ausmaßes nach Vorgabe des Stadtrat-Büros!

Hugo-Breitner-Hof:  Jetzt auch noch Maulkorb für Mieterbeirat damit „beide Seiten weiterdenken können“?
Verjährungsverzicht und Rückzahlungen an MieterInnen nur dann, wenn der Hugo-Breitner-Hof  aus den Medien verschwindet?

Manchmal fällt wirklich schwer, seinen Augen zu trauen, was zu lesen ist  – und zwar keineswegs in der Zeitung ( wo nach Darstellung manch PolitikerInnen
intellektuell indisponierte JournalistInnen  sowieso immer alles ganz falsch schreiben) sondern in offizieller Post aus Regierungsbüros!

Jüngster Anlass zu demokratischem Entsetzen bei meinereins ist einmal mehr das Geschehen rund um die kommunale Wohnhausanlage Hugo-Breitner-Hof! Dort lassen aktuelle und/oder gewesene Mieterbeiräte einfach im Internet simpel nachlesen, was der Kundschaft von Wiener Wohnen zugemutet wird.

Von dieser hatte ich nach einer Mieterversammlung im Baumgartner Casino am 2.Oktober 2008  bereits mehrfach Nachrichten, Notizen und Mitschriften sowie ein umfangreiches Protokoll erhalten.  Grundtenor aller Nachrichten: Zu ungezählten Problemkreisen, zu denen Wiener Wohnen selbst in Abrechungsfragen mit ihren MieterInnen offensichtlich seit Jahr und Tag ratlos sein dürfte, gibt es zwar weiterhin keine erwartbaren Ergebnisse, -  dafür aber wiederum erneuerte bzw. erweiterte Unglaublichkeiten!

Für einen schlankestmöglichen Auszug zum Stand der Dinge genügt mir persönlich ein jüngstes Mail vom 21.10.  vollständig. Ein Mitarbeiter aus dem Büro des SPÖ-Wohnbaustadtrates Dr. Michael LUDWIG schreibt darin dem Mieterbeirat unter dem Betreff „Vereinbarung laut Mieterversammlung vom 2.10.2008“.
Darin heißt es, man habe mit den „zuständigen Stellen der Stadt Wien“ über eine „Wiederaufnahme der Gespräche Kontakt aufgenommen“ (was ich persönlich sensationell erfreulich finde, wenn es gilt, langjährige berechtigte Forderungen von MieterInnen und BürgerInnen nicht endgültig aus den verwaltenden Äuglein zu verlieren!) Noch erfreulicher ist mir persönlich die gleich folgende Mitteilung, dem Mailbotschaft-Schreiber sei die „grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, diese Gespräche wiederaufzunehmen.“

Wiener Wohnen oder die „zuständigen Stellen der Stadt Wien“ sind oder wären also gesprächsbereit, - das ist ja immerhin schon was Schönes und über die Maßen lobenswert! Damit allerdings beide Seiten ‚weiterdenken‘ können(sic!), so heißt es wörtlich aus dem Stadtrat-Büro, „erlaube ich mir die für mich klaren Eckpunkte festzuhalten“ („Weiterdenken“ heißt, wie ich Dergleichen gut zu lesen gewöhnt bin, sich mit den berechtigten MieterInnenbeschwerden tatsächlich auseinanderzusetzen,- „Eckpunkte“ dagegen ist natürlich nur ein viel schönerer Ausdruck als vielleicht „Grundbedingung der Rathaus-SPÖ ohne die gar nix geht!")

Somit schlägt also bei Voraussetzung der Eckpunkt-Weiterdenk-Prämisse die Stadt Wien Folgendes zur „Abwicklung der Überprüfung“ vor: Die gemeinsame Erarbeitung eines „Fragenkatalogs mit konkreten Fragen und Themenkomplexen“,-  und danach die „Beantwortung einem Sachverständigen zu übertragen. Am „sinnvollsten“ wäre da, so der Herr aus dem Wohnbaustadtratsbüro, ein Rechtsanwalt, da die meisten Fragen Rechtsfragen sind.
Dass  der Mieterbeirat seit Jahren zu allen bisher bestens ohne Rechtsanwalt erarbeiteten und übermittelten „Fragenkatalogen mit konkreten Fragen und Themenkomplexen“ von Wiener Wohnen oder dem Büro des Wohnbaustadtrates zumeist nicht die geringsten oder provokant unvollständige Antworten erhält, hat derselbe Mailschreiber bei der Mieterversammlung, zu der von Wiener Wohnen gleich gar niemand erschienen war, damit erklärt, dass der Herr Wohnbaustadtrat täglich „hunderte Mails“ bekommt, die gelesen würden! Vermutlich war halt bisher noch keine wirkliche „Gesprächsbereitschaft“ aus der Politik „signalisiert“ worden,  - weil beantwortet wurden sie zumeist nicht.
( Ich darf jedenfalls hier meine Ansicht signalisieren, dass zur erwartbaren Aufarbeitung langjährig evidenter Missstände in der öffentlichen Verwaltung einer kommunalen Wohnhausanlage BürgerInnen sicherlich keine mehrsemestrigen Rechtspraktiken und Kolloquien mit unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien brauchen sollten! Es würde einfach genügen, Wiens Verwaltung machte erwartbar nicht mehr als  das, wofür Steuergeld en masse verbraucht wird und rührt sich einfach in aller Öffentlichkeit, wenn ihr die maßgebliche Politik, wie oft üblich, aus parteipolitischen Gründen keine ordentliche Verwaltung möglich macht!)

Ganz herzig diesbezüglich gefällt mir auch folgender „Weiterdenk-Eckpunkt“ als Vorschlag an den Mieterbeirat, sich deshalb gemeinsam  eines Rechtsanwalts zu bedienen, weil dies – so wörtlich  -
„die Ressourcen beider Seiten schonen“ (sic!) und trotzdem „das gewünschte Ergebnis liefern würde“.
Ist das nicht wunderhübsch aufschlussreich? Die „eine Seite“ in dem Rechts-Stück sind ja bekanntlich die MieterInnen des Hugo-Breitner-Hofes als WohnungsnutzerInnen, die „andere Seite“ – sofern nicht Wiens SPÖ Wiener Steuergeld als persönliche Ressource schonend betrachtet  - noch einmal die MieterInnen des Hugo-Breitner-Hofes, diesmal auch als SteuerzahlerInnen! Dass somit die eine wie die andere Seite mit  ihren doppelt relevanten Steuerleistungen auch noch die völlig chaotische Verwaltung ihrer Wohnhausanlage bei einem Rechtsanwalt selbst erarbeiten und dabei auch noch "eigene Ressourcen schonen" soll, ist eigentlich mehr als unfassbarer Zynismus, - wenn man ab diesem „Eckpunkt“ „weiterdenken“ wollte!

Noch unfassbarer scheint mir allerdings folgende Inaussichtstellung der Stadt Wien an den Mieterbeirat:  Sollte im Zuge der  "Fragenkatalogthemenkomplexerarbeitung" beim Rechtsanwalt herauskommen (und nach meiner Einschätzung kann nichts sonst dabei herauskommen), dass finanzielle Ansprüche von MieterInnen an Wiener Wohnen bestehen, sind zwei Varianten angesprochen! Für alle Verjährungsfälle erstens – das Mietrecht kennt da weit kürzere Fristen als Wiener WohnungsmieterInnen gut tun kann – sollen die Beträge nicht zurückgezahlt werden sondern zur Finanzierung bzw. Verbesserung von „Gemeinschaftseinrichtungen“ verwendet werden!   Damit bliebe natürlich langfristig ungeklärt, um welche Summen es insgesamt gegangen wäre, die MieterInnen zu viel bezahlt hätten, weil das Gegenrechnen über längere Zeiträume natürlich schwer bzw. gar nicht überprüfbar würde.

Dass Wiener Wohnen selbstverständlich frei steht, auf die Verjährungsfrist aus den geringsten Anstandsgründen  schlicht zu verzichten und auch nachträglich alles brav zurück zu zahlen, was zu viel kassiert worden wäre, blieb auf der Mieterversammlung vom 2.10. nicht unangesprochen, stieß aber auf Einwand. Der Herrn aus dem Stadtratbüros sah dabei zwar keine finanzrechtlichen Hinderungsgründe, sondern erinnerte glattweg an erlittenes Politikerleid, das entgegenstünde: Einen Verzicht auf Verjährung müsse man erst „abklären“, schließlich dürfe man nicht vergessen, dass im letzten halben Jahr viel geschehen sei, wie z.B. eine Strafanzeige, Rücktrittsforderungen, die Anzeige beim EU-Gerichtshof, man könne „sich vorstellen, dass die Bereitschaft zum Entgegenkommen nicht gerade groß ist…“. Kann ich mir persönlich zwar nicht vorstellen, unzweifelhaft ist aber das Statement nur  so zu verstehen: Wer Wiens FürstInnen beleidigt, hat einfach Pech mit Verjährungsfristen zu finanziellen Ansprüchen!

Hoch erleichternd allerdings: Was gesetzlich noch nicht verjährt ist, soll gegebenenfalls zurückgezahlt werden, -  ein tadellos gesetzeskonformer Eckpunkt!
 
Möglicherweise aber haben die MieterInnen überhaupt Pech, denn als weitere „Eckpunkte“ zum „Weiterdenken“ erlaubte man sich u.a. noch folgende zu übermitteln: „Beide Seiten begegnen sich (sic!) mit Respekt und Offenheit“ sowie In der Zeit der Überprüfung wird bezüglich der bei der Schlichtungsstelle anhängigen Verfahren ‚einfaches Ruhen‘ vereinbart." (Auf Ersteres von Wiener Seite bleibt sowieso unverbrüchlich zu hoffen. An „Einfaches Ruhen“ zum Zweiten sind die MieterInnen nach meinem  Eindruck irgendwie aber ohnehin schon langjährig bestens gewöhnt.)

Ganz und gar nicht zu einer Gewöhnung geeignet ist allerdings in entwickelten Demokratien sowie solchen, die das noch werden wollen, zuletzt aber folgender Eckpunkt fürs Weiterdenken, bei dem es sich spießen wird: In der "Überprüfungsphase“ soll nämlich ein „mediales Stillhalteabkommen“ gelten.
Das wäre allerdings – Demokratieexperte/innen könnten  diesbezüglich  im Stadtratbüro als Sachverständige bestens grundrechtlich wirksam werden -  nichts weiter als ein eindeutiger Maulkorberlass und ein haarsträubendes Rede- und Informationsverbot zu einem Gegenstand der öffentlichen Verwaltung!
Dergleichen wird zwar gern ab und an überall in Österreich ganz demokratiefern wie selbstverständlich geübt, heißt aber noch nicht, dass das akzeptiert werden muss! Österreichs Medienrecht bietet nämlich völlig ausreichend hohen Schutz vor unqualifizierten Darstellungen in Medien, und Wiens Verwaltung hat – ohnehin auf Steuerkosten - überbordende Möglichkeiten der medialen Richtigstellung, so dies nötig oder möglich wäre! ( Tatsächlich hat nur Einspruch von MieterInnenseite bei der Mieterversammlung immerhin möglich gemacht, dass der Mieterbeirat auf seiner Website informiert, - selbst das war nämlich ursprünglich nicht gewünscht gewesen!)

„Mediale Stillhalteabkommen“ sind einer normalen Demokratie allenfalls dann ausnahmsweise zuträglich, wenn es kurzfristig gälte, Leib und Leben unmittelbar irgendwo zu schützen - nicht aber, wenn der SPÖ nur halt wieder einmal nicht passt, Kritisches zu ihrem Wirken, diesmal für das Gemeinwohl im Gemeindebau, lesen zu müssen, -  ist sich grund- und menschenrechtlich bestens sicher

Wolfgang Krisch, am 15.11.08
- und ein für alle Mal weit darüber hinaus!


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