
Hugo-Breitner-Hof:
Mieterbeirat setzt sich gegen Wiener Wohnen bei Gericht
durch!
Die
Abrechnungen 2004-2006 müssen neu gelegt werden – Rechnungen
im Wert von über 50 000 € wurden gerichtlich zurück
gewiesen!
Für Insider war das Ergebnis absehbar – seine
Dimension ist dennoch erschreckend! Mit Beschluss des
Bezirksgerichts Fünfhaus vom 20.1. , der allerdings noch
nicht rechtskräftig ist, wurden Abrechnungen von Wiener
Wohnen zur Verwaltung der Wohnhausanlage Hugo-Breitner-Hof
für den Zeitraum 2004 – 2006 zurück gewiesen und zu
einer Neuvorlage befohlen!
Die Mängel sind eklatant, betrafen alle möglichen Bereiche
und sind derart vielfältig, dass keineswegs von jederzeit
möglichen Irrtümern oder Einzelfehlern ausgegangen werden
kann, sondern von
nun ganz offensichtlicher struktureller Sorglosigkeit,
Schlamperei oder Unvermögen! Folgende Unregelmäßigkeiten,
zu denen das Gericht ungerechtfertigte Rechnungen
feststellte, listet dazu der Mieterbeirat auf:
So wurden 2004 und 2005 mit der fälschlichen Trennung des
Altbestandes von den Dachgeschoßausbauten und somit
falschen Gesamtflächen die Betriebskosten nicht korrekt
ausgewiesen, die nunmehr neuerlich erfolgen müssen, wobei
sämtliche Betriebskosten der Anlage gemeinsam abzurechnen
sein werden. In ferneren Details waren zudem für Teile der
Grünflächenarbeiten 2004 zu große Flächen verrechnet
worden, Schnittarbeiten von Bäumen am Schönbergplatz
wurden den MieterInnen verrechnet, obwohl diese gar nicht in
der Wohnhaus liegen! Etwa 50 % der Kosten für
Schädlingsbekämpfung sind wegen überhöhter Rechnungen
gerichtlich ebenso wenig akzeptiert worden, wie
Hausbesorgerkosten aus dem gleichen Grund.
Für die Rauchfangkehrerkosten 2006 wurden zum Großteil gar
keine Rechnungen gelegt. Vorgeschriebene Reparaturkosten im
Strombereich wurden aufgehoben, ebenso wie Stromkosten für
die Aufzüge, die ungesetzlich auf alle MieterInnen
aufgeteilt wurden. Ferner verrechnete Wiener Wohnen generell
zu hohe Verwaltungskosten, weil Flächen falsch bemessen
waren und konnte gar keine Begründung für s.g. „Evaluierungskosten“
angeben.
Als Gegenwert der zurück gewiesenen Rechnungen sind
immerhin exakt 51 527,01 € gerichtlich errechnet worden.
Das alles betrifft – wohlgemerkt – ganz unspektakuläre übliche Jahresabrechnungen und noch keineswegs die noch immer ausstehende Abrechnung der Sockelsanierung! Diese liegt nunmehr im elften (11.) Jahr seit Beginn der Sanierungsarbeiten noch immer nicht vor, - sollte Wiener Wohnen die Abrechnung mit gleicher Sorgfalt vornehmen wollen, wie bisher selbst die ganz übliche laufende Verwaltung, wird man damit jedenfalls verheerend scheitern! Meine bisherigen Einblicke in Details der Sockelsanierung lassen das jedenfalls befürchten! Weiters steht ebenso zu befürchten, dass Wiener Wohnen – ohne jede von der Politik erzwungene Reform in der Firma – weiterhin so verfahren wird, wie bisher: MieterInnen, die zu ihrem simpelsten Recht kommen wollen, dürfen sich allemal und überall auf jahrelange Streitverfahren einstellen – die Wiener Wohnen leicht so lange mit ihren Geldern führen kann, bis den MieterInnen endgültig Lust, Laune, Finanzen oder ihre Lebenszeit über die Maßen endgültig gestohlen bleibt!
Dass MieterInnen mittlerweile, und keineswegs nur im Fall des unglaublich kompetenten Mieterbeirates des Hugo-Breitner-Hofes, entschieden berechtigte Kritik an der Verwaltung von Wiener Wohnen äußern und damit auch noch Erfolg haben, beginnt offensichtlich leichte (!) Regungen der Wiener Kommunalpolitik zu zeitigen! Bürgermeister Häupl sagt man nach, er habe intern immerhin schon geäußert, von Wiener Wohnen „ nichts mehr hören “ zu wollen! Na, wui!
Wie das ohne weitere wesentliche Äußerungen funktionieren soll, ist ein absolutes Rätsel - ich fürchte, Herr Bürgermeister wird weiter hören müssen!
Wolfgang Krisch, 19.2.2011
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