Hugo-Breitner-Hof: Mieterbeirat setzt sich gegen Wiener Wohnen bei Gericht durch!

Die Abrechnungen 2004-2006 müssen neu gelegt werden –  Rechnungen im Wert von über 50 000 € wurden gerichtlich zurück gewiesen!


Für Insider war das Ergebnis absehbar – seine Dimension ist dennoch erschreckend! Mit Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 20.1. , der allerdings noch nicht rechtskräftig ist, wurden Abrechnungen von Wiener Wohnen zur Verwaltung der Wohnhausanlage Hugo-Breitner-Hof für den Zeitraum 2004 – 2006 zurück gewiesen und zu einer Neuvorlage befohlen!


Die Mängel sind eklatant, betrafen alle möglichen Bereiche und sind derart vielfältig, dass keineswegs von jederzeit möglichen Irrtümern oder Einzelfehlern ausgegangen werden kann, sondern  von nun ganz offensichtlicher struktureller Sorglosigkeit, Schlamperei oder Unvermögen! Folgende Unregelmäßigkeiten, zu denen das Gericht ungerechtfertigte Rechnungen feststellte, listet dazu der Mieterbeirat auf:

So wurden 2004 und 2005 mit der fälschlichen Trennung des Altbestandes von den Dachgeschoßausbauten und somit falschen Gesamtflächen die Betriebskosten nicht korrekt ausgewiesen, die nunmehr neuerlich erfolgen müssen, wobei sämtliche Betriebskosten der Anlage gemeinsam abzurechnen sein werden. In ferneren Details waren zudem für Teile der Grünflächenarbeiten 2004 zu große Flächen verrechnet worden, Schnittarbeiten von Bäumen am Schönbergplatz wurden den MieterInnen verrechnet, obwohl diese gar nicht in der Wohnhaus liegen! Etwa 50 % der Kosten für Schädlingsbekämpfung sind wegen überhöhter Rechnungen gerichtlich ebenso wenig akzeptiert worden, wie Hausbesorgerkosten aus dem gleichen Grund.
Für die Rauchfangkehrerkosten 2006 wurden zum Großteil gar keine Rechnungen gelegt. Vorgeschriebene Reparaturkosten im Strombereich wurden aufgehoben, ebenso wie Stromkosten für die Aufzüge, die ungesetzlich auf alle MieterInnen aufgeteilt wurden. Ferner verrechnete Wiener Wohnen generell zu hohe Verwaltungskosten, weil Flächen falsch bemessen waren und konnte gar keine Begründung für s.g. „Evaluierungskosten“ angeben.

Als Gegenwert der zurück gewiesenen Rechnungen sind immerhin exakt 51 527,01 € gerichtlich errechnet worden.

Das alles betrifft – wohlgemerkt – ganz unspektakuläre übliche Jahresabrechnungen und noch keineswegs die noch immer ausstehende Abrechnung der Sockelsanierung! Diese liegt nunmehr im elften (11.) Jahr seit Beginn der Sanierungsarbeiten noch immer nicht vor, - sollte Wiener Wohnen die Abrechnung mit gleicher Sorgfalt vornehmen wollen, wie bisher selbst die ganz übliche laufende Verwaltung, wird man damit jedenfalls verheerend scheitern! Meine bisherigen Einblicke in Details der Sockelsanierung lassen das jedenfalls befürchten! Weiters steht ebenso zu befürchten, dass Wiener Wohnen –  ohne jede von der Politik erzwungene Reform in der Firma – weiterhin so verfahren wird, wie bisher: MieterInnen, die zu ihrem simpelsten Recht kommen wollen, dürfen sich allemal und überall auf jahrelange Streitverfahren einstellen – die Wiener Wohnen leicht so lange mit ihren Geldern führen kann, bis den MieterInnen endgültig Lust, Laune, Finanzen oder ihre Lebenszeit über die Maßen endgültig gestohlen bleibt!

Dass MieterInnen mittlerweile, und keineswegs nur im Fall des unglaublich kompetenten Mieterbeirates des Hugo-Breitner-Hofes, entschieden berechtigte Kritik an der Verwaltung von Wiener Wohnen äußern und damit auch noch Erfolg haben, beginnt offensichtlich leichte (!) Regungen der Wiener Kommunalpolitik zu zeitigen! Bürgermeister Häupl sagt man nach, er habe intern immerhin schon geäußert, von Wiener Wohnen „ nichts mehr hören “ zu wollen! Na, wui!

Wie das ohne weitere wesentliche Äußerungen funktionieren soll, ist ein absolutes Rätsel - ich fürchte, Herr Bürgermeister wird weiter hören müssen!

Wolfgang Krisch, 19.2.2011
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