
Links Isbarygasse 16, rechts 14 - der Fußweg dazwischen soll 6 Meter breit
werden, müsste reichlich Grün kosten und würde die Öffentlichkeit ans
Schlafzimmer rücken!
Hütteldorf:
Wie man als Wohnungsmieter plötzlich FußgängerInnen ans Schlafzimmerfenster
kriegen kann…
…
dafür aber Grünflächen und Bäume vor dem Haus verlieren müsste!
Erstaunliche Einsichten als Folge eines Neubauprojektes!
Einem
allgemein gültigen Grundsatz eines ehemaligen Bundeskanzlers folgend ist
hierzulande alles sehr kompliziert! Das
gilt eigentlich immer und überall – also auch in der Hütteldorfer Isbarygasse,
dort aktuell aber gleich sehr!
Dort entsteht nämlich seit längerem den nicht zu billig Wohnenden im Haus
Nr.16 – so
etwas kommt natürlich vor – nebenan auf Nr.14 ein neuer Nachbar in Form eines
Wohnungsneubauprojekts, das nicht zu klein gerät (Bauherr: Familienhilfe,
gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgesellschaft; Generalplaner: CUUBUS; Generalunternehmer: Mischek).
Für den schlanken Abstand zwischen Alt- und Neubau ist nun in Entsprechung
der Flächenwidmung auch ein Fußweg vorgesehen, vor dem sich ja im
Normalfall kein Mensch schrecken könnte! Dass
das in diesem Fall aber doch etwas anders ist, wird hoch einsichtig, erfährt
man, dass der Fußweg ehedem einmal auf hoch respektablen 6 (sechs) Metern
Breite in die gültige Flächenwidmung geraten ist, die sich aber nun leider
keineswegs gänzlich auf dem neuen Bauplatz realisieren ließe! Der ist
ja mittlerweile fast fertig bestens verbaut!
Also scheint bisher ernsthaft in Aussicht genommen, die Nachbarschaft des
dicht verbauten Wohnbauneulings zur Abtretung von Grund anzugehen!
Das würde bedeuten, dass nun eben konsternierten WohnungsmieterInnen vor ihren
Schlafzimmerfenstern reichlich der ohnehin geringen Grünfläche abgezwackt und
ein hübscher Zaun entweder in Übermanns/frauhöhe gut vor die Fenster gebaut würde,
aus denen man nur mehr die Zaunhinterseite zu Gesicht bekäme, oder aber eine
etwas niedrigere Einfriedung, über welche die ganz nahe gerückte Öffentlichkeit
guten Einblick bis ins Schlafzimmer gewinnen müsste! Und obendrein würde noch
dazu dem stattlich dimensionierten Fußweg weiteres Grün in Form von hoch
gewachsenen, sehr gesunden Bäumen zum Opfer fallen, das bisher dort durchaus
nachvollziehbar geschätzt wurde.
Nur werden zwar normal dimensionierte Fußwege nicht nur in der Isbarygasse
geschätzt, sondern generell, speziell aber auch von all jenen, die aus dem
Bereich Hütteldorf Bahnhof zur Linzer Straße vielfach fußläufig unterwegs
sind, - allerdings gibt es solche Fußwege in halber Steinwurfweite ohnehin seit
jeher zweifach: Einmal in Verlängerung der Rettichgasse und einmal durch die
Hamiltongasse!
Der
Wiener Magistrat erklärte dazu bisher die Richtigkeit aller Planungen bzw. die
berechtigten Befürchtungen eines offenbar besonders Betroffenen nicht nur mit
der Flächenwidmung, sondern auch mit zwei weiteren Gegebenheiten:
So bestehe einmal für das demnächst fertig werdende Wohnbauvorhaben in der
Isbarygasse 14 die Verpflichtung einen Gehsteig zu errichten! Das ist
selbstverständlich so, gut, richtig
und ordentlich verwaltet, - nur wäre wenig verständlich, bräuchte man für
einen derartigen Gehsteig, der zu einem neuen Fußweg gehört, plötzlich
auch Flächen auf einer Liegenschaft der Umgebung des neu entstandenen Bauprojektes!
Und wenn dem dennoch so wäre: Selbstverständlich
ist auch gut möglich, dass die Eigentümergemeinschaft der längst bestehenden
Wohnhausanlage Isbarygasse 16 hohes Interesse an einer sehr ertragreichen
Grundstücksabtretung haben könnte! Das würde aber mich persönlich nicht
hindern, auf die erheblichen Beeinträchtigungen für deren Mieterschaft
hinzuweisen, die sich wohl nicht durch jedes Geschäft in ihrer Wohnungsumgebung
widerspruchslos behelligen und ihre WOhnumgebung deutlich verschlechtern lassen müsste!
Zweitens aber bestehe auch ein „Grundsatzbeschluss
der Bezirksvertretung“, so heißt es im Wiener Magistrat, dass
der Fußweg errichtet werden soll!
Damit
ist man aber als Bezirksrat sogleich selbst erschrocken angesprochen! Denn
jetzt muss umgehend geklärt werden, zur Errichtung welcher Luxuspromenade in
sonst für Wiener Gehsteige unerreichtem Breitenmaß man überraschend selbst
grundsätzlich beigetragen haben könnte!
Und welche Planungsgrundlagen dafür gegebenenfalls bekannt gewesen sein könnten!
Und ob man so einen Grundsatzbeschluss gefällt haben könnte, der für
Gehsteigverpflichtungen durch ein Neubauprojekt die Umgebung in Anspruch nehmen
wollte/sollte/müsste/könnte! Und welche Baumfällungen dazu als nötig
angegeben gewesen sein müssten!
Man
kennt das ja: Manchmal rätselt man ja irgendwie über die Ausformungen eigener
Grundsatzbeschlüsse, zu denen grundsätzlich ganz gute Fragen erst hinterher
verstörend zu klären sind!
Zuständige
Stellen haben jedenfalls mir gegenüber von noch ausstehenden Besprechungen,
Unterlagen, Rücksprachen, Detailplänen und Dergl. mehr gesprochen, - ich bin
guten Mutes, dass sich die Hauptbetroffenen schließlich doch noch die
Sechs-Meter-Fußweg–Breite von ihrem Schlafzimmerfenster fernhalten können,
wenn schon der neue Nachbar halt auch keinen Platz dafür gefunden hat und dass
auch sonst kein beliebiger Grund zu finden sein wird, lästige
Bäume auf Grund irgendeiner ordinären Bausache wieder einmal einfach wegzuräumen!
Sicher
ist bislang aber nur wie immer stets im Bauwesen: Alles sehr kompliziert!
Wolfgang Krisch, 4.8.09
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