Links Isbarygasse 16, rechts 14 - der Fußweg dazwischen soll 6 Meter breit werden, müsste reichlich Grün kosten und würde die Öffentlichkeit ans Schlafzimmer rücken!


Hütteldorf
: Wie man als Wohnungsmieter plötzlich FußgängerInnen ans Schlafzimmerfenster kriegen kann…

… dafür aber Grünflächen und Bäume vor dem Haus verlieren müsste! Erstaunliche Einsichten als Folge eines Neubauprojektes!

 

Einem allgemein gültigen Grundsatz eines ehemaligen Bundeskanzlers folgend ist hierzulande alles sehr kompliziert!  Das gilt eigentlich immer und überall – also auch in der Hütteldorfer Isbarygasse, dort aktuell aber gleich sehr!


Dort entsteht nämlich seit längerem den nicht zu billig Wohnenden im Haus Nr.16   so etwas kommt natürlich vor – nebenan auf Nr.14 ein neuer Nachbar in Form eines Wohnungsneubauprojekts, das nicht zu klein gerät (Bauherr: Familienhilfe, gemeinnützige  Bau- und Siedlungsgesellschaft; Generalplaner: CUUBUS;  Generalunternehmer: Mischek).



Für den schlanken Abstand zwischen Alt- und Neubau ist nun in Entsprechung der Flächenwidmung auch ein Fußweg vorgesehen, vor dem sich ja im Normalfall kein Mensch schrecken könnte!  Dass das in diesem Fall aber doch etwas anders ist, wird hoch einsichtig, erfährt man, dass der Fußweg ehedem einmal auf hoch respektablen 6 (sechs) Metern Breite in die gültige Flächenwidmung geraten ist, die sich aber nun leider keineswegs gänzlich auf dem neuen Bauplatz realisieren ließe! Der ist ja mittlerweile fast fertig bestens verbaut!



Also scheint bisher ernsthaft in Aussicht genommen, die Nachbarschaft des dicht verbauten Wohnbauneulings zur Abtretung von Grund anzugehen!



Das würde bedeuten, dass nun eben konsternierten WohnungsmieterInnen vor ihren Schlafzimmerfenstern reichlich der ohnehin geringen Grünfläche abgezwackt und ein hübscher Zaun entweder in Übermanns/frauhöhe gut vor die Fenster gebaut würde, aus denen man nur mehr die Zaunhinterseite zu Gesicht bekäme, oder aber eine etwas niedrigere Einfriedung, über welche die ganz nahe gerückte Öffentlichkeit guten Einblick bis ins Schlafzimmer gewinnen müsste! Und obendrein würde noch dazu dem stattlich dimensionierten Fußweg weiteres Grün in Form von hoch gewachsenen, sehr gesunden Bäumen zum Opfer fallen, das bisher dort durchaus nachvollziehbar  geschätzt wurde.



Nur werden zwar normal dimensionierte Fußwege nicht nur in der Isbarygasse geschätzt, sondern generell, speziell aber auch von all jenen, die aus dem Bereich Hütteldorf Bahnhof zur Linzer Straße vielfach fußläufig unterwegs sind, - allerdings gibt es solche Fußwege in halber Steinwurfweite ohnehin seit jeher zweifach: Einmal in Verlängerung der Rettichgasse und einmal durch die Hamiltongasse!

Der Wiener Magistrat erklärte dazu bisher die Richtigkeit aller Planungen bzw. die berechtigten Befürchtungen eines offenbar besonders Betroffenen nicht nur mit der Flächenwidmung, sondern auch mit zwei weiteren Gegebenheiten:



So bestehe einmal für das demnächst fertig werdende Wohnbauvorhaben in der Isbarygasse 14 die Verpflichtung einen Gehsteig zu errichten! Das ist selbstverständlich so,  gut, richtig und ordentlich verwaltet, - nur wäre wenig verständlich, bräuchte man für einen derartigen Gehsteig, der zu einem neuen Fußweg gehört,  plötzlich auch Flächen auf einer Liegenschaft der Umgebung des neu entstandenen Bauprojektes! 

Und wenn dem dennoch so wäre:  Selbstverständlich ist auch gut möglich, dass die Eigentümergemeinschaft der längst bestehenden Wohnhausanlage Isbarygasse 16 hohes Interesse an einer sehr ertragreichen Grundstücksabtretung haben könnte! Das würde aber mich persönlich nicht hindern, auf die erheblichen Beeinträchtigungen für deren Mieterschaft hinzuweisen, die sich wohl nicht durch jedes Geschäft in ihrer Wohnungsumgebung widerspruchslos behelligen und ihre WOhnumgebung deutlich verschlechtern lassen müsste!


Zweitens aber  bestehe auch ein „Grundsatzbeschluss der Bezirksvertretung“, so heißt es im Wiener Magistrat, dass der Fußweg errichtet werden soll!


Damit ist man aber als Bezirksrat sogleich selbst erschrocken angesprochen!  Denn jetzt muss umgehend geklärt werden, zur Errichtung welcher Luxuspromenade in sonst für Wiener Gehsteige unerreichtem Breitenmaß man überraschend selbst grundsätzlich beigetragen haben könnte!
Und welche Planungsgrundlagen dafür gegebenenfalls bekannt gewesen sein könnten! Und ob man so einen Grundsatzbeschluss gefällt haben könnte, der für Gehsteigverpflichtungen durch ein Neubauprojekt die Umgebung in Anspruch nehmen wollte/sollte/müsste/könnte! Und welche Baumfällungen dazu als nötig angegeben gewesen sein müssten!


Man kennt das ja: Manchmal rätselt man ja irgendwie über die Ausformungen eigener Grundsatzbeschlüsse, zu denen grundsätzlich ganz gute Fragen erst hinterher verstörend zu klären sind!


Zuständige Stellen haben jedenfalls mir gegenüber von noch ausstehenden Besprechungen, Unterlagen, Rücksprachen, Detailplänen und Dergl. mehr gesprochen, - ich bin guten Mutes, dass sich die Hauptbetroffenen schließlich doch noch die Sechs-Meter-Fußweg–Breite von ihrem Schlafzimmerfenster fernhalten können, wenn schon der neue Nachbar halt auch keinen Platz dafür gefunden hat und dass auch sonst kein beliebiger Grund zu finden sein wird,  lästige Bäume auf Grund irgendeiner ordinären Bausache wieder einmal einfach wegzuräumen!

Sicher ist bislang aber nur wie immer stets  im Bauwesen: Alles sehr kompliziert!

Wolfgang Krisch, 4.8.09
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