
Die Baulücke im "Zentralbereich Breitensees" wird
hoch bebaut, - niedrigere Bauhöhen wären
"städtebaulich zu bemängeln"
Karree Breitensee: MA21 erklärt „hohe Bebauung“
an der Hütteldorfer Straße
Niedrigere Bebaubarkeit wäre „städtebaulich zu
bemängeln“
Kommenden Mittwoch wird die Penzinger Bezirksvertretung
über den neuen Entwurf einer Flächenwidmung (Plandokument
7843) zur Realisierung des so genannten „Karree Breiteensee“
abstimmen, - eine deutliche Mehrheit für den Entwurf mit
Stimmen von SPÖ, ÖVP und den GRÜNEN (mehrheitlich) ist zu
erwarten und schon in der letzten Sitzung des Bauausschusses
so erkennbar gewesen.
Ich werde dem
Flächenwidmungsplan nicht zustimmen, und zwar aus folgenden
Gründen:
1.
Lupenreine
Anlasswidmung
Vom ehemaligen Areal der Remise Breitensee war schon seit
Jahren bekannt, dass die Wiener Linien die öffentliche
Einrichtung (mit ÖZ- Flächenwidmung für „ Öffentliche
Zwecke“) nicht ferner benötigen würden. Eine
rechtzeitige Änderung der Flächenwidmung in Kenntnis der
gewaltig großen frei werdenden Fläche wäre daher der
Behörde (MA 21A) möglich gewesen, um für eine
hinkünftige Nutzung klare Rahmenbedingungen vorzugeben, was
ja überhaupt den Sinn eines Flächwidmungsplanes
darstellt.
Flächen erst dann so zu widmen, wie das BauwerberInnen
wünschen, hat nichts mit einer geplanten Flächenwidmung zu
tun, weil somit der Plan nur jeweils so lange gilt, bis ihn
jemand (mit besonderem Einfluss!) hinderlich findet. Diese
Praxis kann gut gehen, - muss aber keineswegs! Tendenziell
ist sie nämlich selbstverständlich hoch
korruptionsanfällig. (Überflüssig natürlich zu sagen,
dass ich damit das aktuelle Projekt samt allen daran
Beteiligten in keinerlei Zusammenhang mit Korruption
gebracht habe!)
Enorme
Gebäude (bis zu Bauklasse IV) an der Front Hütteldorfer
Straße
Die Vertreter der mit dem Projekt befassten
Bürgerinitiative hatten seit jeher zu den geplanten
Bauhöhen argumentiert, diese
lägen für die Umgebung „jenseits
von humaner Bauweise“ . Die MA 21A dürfte auf
diese Argumentation ansatzweise eingegangen sein und hat dem
plangegenständlichen Bauprojekt daher Gebäudehöhen
vorgeschrieben, die nach Norden – dort wohnen die
Hauptbetroffenen – „ hinabgetreppt “ (MA 21A) sind.
Sozusagen "hinaufgetreppt" ist allerdings dafür
im Gegenzug zur Hütteldorfer Straße hin, wo Bauklasse IV
erreicht wird.
Das wurde wörtlich im Bauausschuss zwar als „hohe Bebauung“ eingeräumt,
allerdings damit erklärt, dass eine niedrigere
Gebäudehöhe „städtebaulich
zu bemängeln“ wäre.
Das ist vermutlich auch richtig: Ganz entschieden „bemängeln“ würde so etwas
nämlich die Baubranche und die üblichen Investoren, -
nicht selten aus dem Einflussbereich der üblichen Parteien.
Dass die betroffenen BürgerInnen das im Ortskern von
Breitensee bemängeln, schließe ich aus – denn eine neue,
völlig Skyline in dieser Dimension wird obendrein
Folgewirkungen haben: In der Nachbarschaft wird gleich das
nächste Eckhaus ebenfalls aufgezont, die immer weitee
Umgebung wird für Bau- und Bodenspekulation hoch
interessant, statt auch durch die Flächenwidmung
sicher zu stellen, dass durchaus sehenswerter Baualtbestand
saniert und der Charakter der ehemaligen Gemeinde in
zeitgemäßer Form erhalten wird. Ich erwarte eine veritable
„Breitenseer Südwand“ an der Hütteldorfer Straße!
Die Breitenseer Bevölkerung wird aber bald selbst
beurteilen können, was die SPÖ-Verwaltung der Stadt zur
Abwehr städtebaulichen Mangels für das Grätzel angebracht
hält.
3.
Neuerliche
Farce einer s.g. „Bürgerbeteiligung“
Faszinierend zu beobachten war für mich neuerlich auch
im Fall dieses Bauprojektes, mit welcher jeweils aktuellen
Variante so genannte „Bürgerbeteiligung“
zu neuerlicher Farce gerät. Durchwegs werden nämlich
BürgerInnen bei derartigen Unterfangen ohne jede Chance auf
Gleichberechtigung zwar umfangreich beschäftigungtherapiert,
zuletzt aber kaltschnäuzig über den Tisch gezogen. Im
aktuellen Fall des „Karree Breitensee“ verwies der
Vertreter der MA 21A auch prompt auf diese
Bürgerbeteiligung und dass sich – so entstehen halt
passende Legenden - der Vertreter der BürgerInnen bei der
Abstimmung halt eben „der
Stimme enthalten“ hätte.
Ich konnte ihm allerdings erklären, warum dies der
Bürgervertreter keineswegs aus destruktivem Desinteresse
und fehlender Einsicht in was schön Geplantes getan hatte.
Man hatte den sehr seriös arbeitenden Herren vor einer
Abstimmung nicht einmal erlaubt, sich mit der
Bürgerinitiative rückzubinden und vor einer Abstimmung
dort bekannt zu machen, worüber abgestimmt werden soll. So
sieht in Wien halt durchwegs „Bürgerbeteiligung“
aus!
4.
Gehsteigbreiten von mindestens 2 (zwei!)
Metern
Entgegen meiner zu optimistischen Vermutung – man
verdrängt halt gern schlimme Gegebenheiten – sieht der
Flächenwidmungsplan im Umfeld des neuen Bauprojekts (die
genaue Nutzung ist natürlich nach wie vor nicht klar!)
keine Mindestgehsteigbreiten von 2,5 Metern vor, sondern
solche von 2 Metern ( 200 Zentimeter!) Breite. Den fehlenden
Platz für FußgängerInnen braucht man offenbar für
größere Ausdehnung des Bauprojektes oder mehr Komfort
fürs Autofahren.
Sollte ich bis zur Sitzung meinen langfristigen Ärger
allein darüber in den Griff bekomme, werde ich der SPÖ bei
einer Wortmeldung aus ihren gültigen Richtlinien für den
Wiener Verkehr vorlesen, und was darin zur primären
Förderung des Komforts für FußgängerInnen gut zu lesen
steht. Ich fürchte nämlich, bei der SPÖ und dem
anhängigen Wiener Rathaus gibt es da kein Exemplar mehr zum
Nachlesen.
Resümee: Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie nach
Programmatik der Wiener GRÜNEN dieser Flächenwidmung
zuzustimmen wäre – ich werde werde daher den Entwurf so
ablehnen, wie ich das schon im Bauausschuss gemacht
habe!
Einzelne positive Aspekte des Planes sollen aber hier nicht
unerwähnt bleiben: Erstens sind die Gebäudehöhen mit absoluten
Höhenkoten (über der Wiener Null) versehen – die
üblichen „unwesentlichen Abweichungen von den
Bebauungsbestimmungen" könnten somit (sofern Wien das
gegebenenfalls dann auch durchsetzt, was stets hoch in
Zweifel steht) nicht mehr vorkommen. Zweitens ist der
öffentliche Durchgang durch das Bauprojekt sicher gestellt
und eine somit „großzügige
öffentliche Nutzung“ (MA 21A) ermöglicht.
Was immer das vorweg so schön heißen mag, - man wird das
alles nach Realisierung des Projektes – Zeitrahmen sind
mir nicht bekannt – in Breitensee gut erkennen können.
Letzte Berichte zum Thema:
Karree
Breitensee: Entwurf zur neuen Flächenwidmung (Plandokument
7843) liegt im Sommer zur Einsicht auf!
Wer sich für gewaltige bauliche Änderung in Breitensee
interessiert, sollte tatsächlich einsehen - Einwände zu
äußern, ist gegebenen Falls möglich!
1.7.2009
Karree Breitensee: Völlig unterschiedliche Sichtweisen
über laufende Planungen
Zu hohe Baukörper, nebulose
Verkehrsuntersuchung, noch unklarer Nutzen für die
Öffentlichkeit - kaum Einfluss auf das Verfahren! Dazu: Eine jüngste
Richtigstellung!
20.2.2008
zurück