Die Baulücke im "Zentralbereich Breitensees" wird hoch bebaut, - niedrigere Bauhöhen wären "städtebaulich zu bemängeln" 



Karree Breitensee:  MA21 erklärt „hohe Bebauung“  an der Hütteldorfer Straße


Niedrigere Bebaubarkeit wäre „städtebaulich zu bemängeln





Kommenden Mittwoch wird die Penzinger Bezirksvertretung über den neuen Entwurf einer Flächenwidmung (Plandokument 7843) zur Realisierung des so genannten „Karree Breiteensee“ abstimmen, - eine deutliche Mehrheit für den Entwurf mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und den GRÜNEN (mehrheitlich) ist zu erwarten und schon in der letzten Sitzung des Bauausschusses so erkennbar gewesen.

Ich werde dem Flächenwidmungsplan nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen:

1.  Lupenreine Anlasswidmung

Vom ehemaligen Areal der Remise Breitensee war schon seit Jahren bekannt, dass die Wiener Linien die öffentliche Einrichtung (mit ÖZ- Flächenwidmung für „ Öffentliche Zwecke“) nicht ferner benötigen würden. Eine rechtzeitige Änderung der Flächenwidmung in Kenntnis der gewaltig großen frei werdenden Fläche wäre daher der Behörde (MA 21A) möglich gewesen, um für eine hinkünftige Nutzung klare Rahmenbedingungen vorzugeben, was ja überhaupt den Sinn eines Flächwidmungsplanes darstellt. 
Flächen erst dann so zu widmen, wie das BauwerberInnen wünschen, hat nichts mit einer geplanten Flächenwidmung zu tun, weil somit der Plan nur jeweils so lange gilt, bis ihn jemand (mit besonderem Einfluss!) hinderlich findet. Diese Praxis kann gut gehen, - muss aber keineswegs! Tendenziell ist sie nämlich selbstverständlich hoch korruptionsanfällig. (Überflüssig natürlich zu sagen, dass ich damit das aktuelle Projekt samt allen daran Beteiligten in keinerlei Zusammenhang mit Korruption gebracht habe!) 



E
norme Gebäude (bis zu Bauklasse IV) an der Front Hütteldorfer Straße

Die Vertreter der mit dem Projekt befassten Bürgerinitiative hatten seit jeher zu den geplanten Bauhöhen argumentiert, diese  lägen für die Umgebung „jenseits von humaner Bauweise“ .  Die MA 21A dürfte auf diese Argumentation ansatzweise eingegangen sein und hat  dem plangegenständlichen Bauprojekt daher Gebäudehöhen vorgeschrieben, die nach Norden – dort wohnen die Hauptbetroffenen – „ hinabgetreppt “ (MA 21A) sind. Sozusagen "hinaufgetreppt" ist allerdings dafür im Gegenzug zur Hütteldorfer Straße hin, wo Bauklasse IV erreicht wird.
Das wurde wörtlich im Bauausschuss zwar als „hohe Bebauung“ eingeräumt, allerdings damit erklärt, dass eine niedrigere Gebäudehöhe „städtebaulich zu bemängeln“ wäre.

Das ist vermutlich auch richtig: Ganz entschieden „bemängeln“ würde so etwas nämlich die Baubranche und die üblichen Investoren, - nicht selten aus dem Einflussbereich der üblichen Parteien. Dass die betroffenen BürgerInnen das im Ortskern von Breitensee bemängeln, schließe ich aus – denn eine neue, völlig Skyline in dieser Dimension wird obendrein Folgewirkungen haben: In der Nachbarschaft wird gleich das nächste Eckhaus ebenfalls aufgezont, die immer weitee Umgebung wird für Bau- und Bodenspekulation hoch interessant,  statt auch durch die Flächenwidmung sicher zu stellen, dass durchaus sehenswerter Baualtbestand saniert und der Charakter der ehemaligen Gemeinde in zeitgemäßer Form erhalten wird. Ich erwarte eine veritable „Breitenseer Südwand“ an der Hütteldorfer Straße!
Die Breitenseer Bevölkerung wird aber bald selbst beurteilen können, was die SPÖ-Verwaltung der Stadt zur Abwehr städtebaulichen Mangels für das Grätzel angebracht hält.

3.  Neuerliche Farce einer s.g. „Bürgerbeteiligung“

Faszinierend zu beobachten war für mich neuerlich auch im Fall dieses Bauprojektes, mit welcher jeweils aktuellen Variante so genannte „Bürgerbeteiligung“ zu neuerlicher Farce gerät. Durchwegs werden nämlich BürgerInnen bei derartigen Unterfangen ohne jede Chance auf Gleichberechtigung zwar umfangreich beschäftigungtherapiert, zuletzt aber kaltschnäuzig über den Tisch gezogen. Im aktuellen Fall des „Karree Breitensee“ verwies der Vertreter der MA 21A auch prompt auf diese Bürgerbeteiligung und dass sich – so entstehen halt passende Legenden - der Vertreter der BürgerInnen bei der Abstimmung halt eben „der Stimme enthalten“ hätte.
Ich konnte ihm allerdings erklären, warum dies der Bürgervertreter keineswegs aus destruktivem Desinteresse und fehlender Einsicht in was schön Geplantes getan hatte. Man hatte den sehr seriös arbeitenden Herren vor einer Abstimmung nicht einmal erlaubt, sich mit der Bürgerinitiative rückzubinden und vor einer Abstimmung dort bekannt zu machen, worüber abgestimmt werden soll. So sieht in Wien halt durchwegs „Bürgerbeteiligung“ aus!

4.  Gehsteigbreiten von mindestens 2 (zwei!) Metern 

Entgegen meiner zu optimistischen Vermutung – man verdrängt halt gern schlimme Gegebenheiten – sieht der Flächenwidmungsplan im Umfeld des neuen Bauprojekts (die genaue Nutzung ist natürlich nach wie vor nicht klar!) keine Mindestgehsteigbreiten von 2,5 Metern vor, sondern solche von 2 Metern ( 200 Zentimeter!) Breite. Den fehlenden Platz für FußgängerInnen braucht man offenbar für größere Ausdehnung des Bauprojektes oder mehr Komfort fürs Autofahren. 

Sollte ich bis zur Sitzung meinen langfristigen Ärger allein darüber in den Griff bekomme, werde ich der SPÖ bei einer Wortmeldung aus ihren gültigen Richtlinien für den Wiener Verkehr vorlesen, und was darin zur primären Förderung des Komforts für FußgängerInnen gut zu lesen steht. Ich fürchte nämlich, bei der SPÖ und dem anhängigen Wiener Rathaus gibt es da kein Exemplar mehr zum Nachlesen.


Resümee: Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie nach Programmatik der Wiener GRÜNEN dieser Flächenwidmung zuzustimmen wäre – ich werde werde daher den Entwurf so ablehnen, wie ich das schon im Bauausschuss gemacht habe! 

Einzelne positive Aspekte des Planes sollen aber hier nicht unerwähnt bleiben: Erstens sind die Gebäudehöhen mit absoluten Höhenkoten (über der Wiener Null) versehen – die üblichen „unwesentlichen Abweichungen von den Bebauungsbestimmungen"  könnten somit (sofern Wien das gegebenenfalls dann auch durchsetzt, was stets hoch in Zweifel steht) nicht mehr vorkommen. Zweitens ist der öffentliche Durchgang durch das Bauprojekt sicher gestellt und eine somit „großzügige öffentliche Nutzung“ (MA 21A) ermöglicht.

Was immer das vorweg so schön heißen mag, - man wird das alles nach Realisierung des Projektes – Zeitrahmen sind mir nicht bekannt – in Breitensee gut erkennen können.

Wolfgang Krisch, 16.10.09


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