
Die Baulücke im "Zentralbereich Breitensees" wird hoch bebaut, -
niedrigere Bauhöhen wären "städtebaulich zu bemängeln"
Karree Breitensee: MA21 erklärt „hohe Bebauung“ an der Hütteldorfer
Straße
Niedrigere Bebaubarkeit wäre „städtebaulich zu bemängeln“
Kommenden Mittwoch wird die Penzinger Bezirksvertretung über den neuen Entwurf
einer Flächenwidmung (Plandokument 7843) zur Realisierung des so genannten „Karree
Breiteensee“ abstimmen, - eine deutliche Mehrheit für den Entwurf
mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und den GRÜNEN (mehrheitlich) ist zu erwarten und
schon in der letzten Sitzung des Bauausschusses so erkennbar gewesen.
Ich
werde dem Flächenwidmungsplan nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen:
1.
Lupenreine Anlasswidmung
Vom ehemaligen Areal der Remise Breitensee war schon seit Jahren bekannt, dass
die Wiener Linien die öffentliche Einrichtung (mit ÖZ- Flächenwidmung für
„ Öffentliche Zwecke“) nicht ferner benötigen würden. Eine rechtzeitige
Änderung der Flächenwidmung in Kenntnis der gewaltig großen frei werdenden Fläche
wäre daher der Behörde (MA 21A) möglich gewesen, um für eine hinkünftige
Nutzung klare Rahmenbedingungen vorzugeben, was ja überhaupt den Sinn eines Flächwidmungsplanes
darstellt.
Flächen erst dann so zu widmen, wie das BauwerberInnen wünschen, hat nichts
mit einer geplanten Flächenwidmung zu tun, weil somit der Plan nur jeweils so
lange gilt, bis ihn jemand (mit besonderem Einfluss!) hinderlich findet. Diese
Praxis kann gut gehen, - muss aber keineswegs! Tendenziell ist sie nämlich
selbstverständlich hoch korruptionsanfällig. (Überflüssig natürlich zu
sagen, dass ich damit das aktuelle Projekt samt allen daran Beteiligten in
keinerlei Zusammenhang mit Korruption gebracht habe!)
Enorme Gebäude (bis zu
Bauklasse IV) an der Front Hütteldorfer Straße
Die Vertreter der mit dem Projekt befassten Bürgerinitiative hatten
seit jeher zu den geplanten Bauhöhen argumentiert, diese
lägen für die Umgebung „jenseits von humaner
Bauweise“ . Die MA 21A dürfte
auf diese Argumentation ansatzweise eingegangen sein und hat
dem plangegenständlichen Bauprojekt daher Gebäudehöhen vorgeschrieben,
die nach Norden – dort wohnen die Hauptbetroffenen – „
hinabgetreppt
“ (MA 21A) sind. Sozusagen
"hinaufgetreppt" ist allerdings dafür im Gegenzug zur Hütteldorfer
Straße hin, wo Bauklasse IV erreicht wird.
Das wurde wörtlich im Bauausschuss zwar als „hohe
Bebauung“ eingeräumt, allerdings damit erklärt, dass eine
niedrigere Gebäudehöhe „städtebaulich
zu bemängeln“ wäre.
Das ist vermutlich auch richtig: Ganz entschieden „bemängeln“
würde so etwas nämlich die Baubranche und die üblichen Investoren, - nicht
selten aus dem Einflussbereich der üblichen Parteien. Dass die betroffenen BürgerInnen
das im Ortskern von Breitensee bemängeln, schließe ich aus – denn eine neue,
völlig Skyline in dieser Dimension wird obendrein Folgewirkungen haben: In der
Nachbarschaft wird gleich das nächste Eckhaus ebenfalls aufgezont, die immer
weitee Umgebung wird für Bau- und Bodenspekulation hoch interessant,
statt auch durch die Flächenwidmung sicher zu stellen, dass durchaus
sehenswerter Baualtbestand saniert und der Charakter der ehemaligen Gemeinde in
zeitgemäßer Form erhalten wird. Ich erwarte eine veritable „Breitenseer Südwand“
an der Hütteldorfer Straße!
Die Breitenseer Bevölkerung wird aber bald selbst beurteilen können, was die
SPÖ-Verwaltung der Stadt zur Abwehr städtebaulichen Mangels für das Grätzel
angebracht hält.
3.
Neuerliche Farce
einer s.g. „Bürgerbeteiligung“
Faszinierend zu beobachten war für mich neuerlich auch im Fall dieses
Bauprojektes, mit welcher jeweils
aktuellen Variante so genannte „Bürgerbeteiligung“
zu neuerlicher Farce gerät. Durchwegs werden nämlich BürgerInnen bei
derartigen Unterfangen ohne jede Chance auf Gleichberechtigung zwar umfangreich beschäftigungtherapiert,
zuletzt aber kaltschnäuzig über den Tisch gezogen. Im aktuellen Fall des
„Karree Breitensee“ verwies der Vertreter der MA 21A auch prompt auf diese Bürgerbeteiligung
und dass sich – so entstehen halt passende Legenden - der Vertreter der BürgerInnen
bei der Abstimmung halt eben „der Stimme
enthalten“ hätte.
Ich konnte ihm allerdings erklären, warum dies der Bürgervertreter keineswegs
aus destruktivem Desinteresse und fehlender Einsicht in was schön Geplantes
getan hatte. Man hatte den sehr seriös arbeitenden Herren vor einer Abstimmung
nicht einmal erlaubt, sich mit der Bürgerinitiative rückzubinden und vor einer
Abstimmung dort bekannt zu machen, worüber abgestimmt werden soll. So sieht in
Wien halt durchwegs „Bürgerbeteiligung“
aus!
4.
Gehsteigbreiten von mindestens 2 (zwei!)
Metern
Entgegen meiner zu optimistischen Vermutung – man verdrängt halt gern
schlimme Gegebenheiten – sieht der Flächenwidmungsplan im Umfeld des neuen
Bauprojekts (die genaue Nutzung ist natürlich nach wie vor nicht klar!) keine
Mindestgehsteigbreiten von 2,5 Metern vor, sondern solche von 2 Metern ( 200
Zentimeter!) Breite. Den fehlenden Platz für FußgängerInnen braucht man
offenbar für größere Ausdehnung des Bauprojektes oder mehr Komfort fürs
Autofahren.
Sollte ich bis zur Sitzung meinen langfristigen Ärger allein darüber in den
Griff bekomme, werde ich der SPÖ bei einer Wortmeldung aus ihren gültigen
Richtlinien für den Wiener Verkehr vorlesen, und was darin zur primären Förderung
des Komforts für FußgängerInnen gut zu lesen steht. Ich fürchte nämlich,
bei der SPÖ und dem anhängigen Wiener Rathaus gibt es da kein Exemplar mehr
zum Nachlesen.
Resümee: Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie nach Programmatik der Wiener
GRÜNEN dieser Flächenwidmung zuzustimmen wäre – ich werde werde daher den
Entwurf so ablehnen, wie ich das schon im Bauausschuss gemacht habe!
Einzelne positive Aspekte des Planes sollen aber hier nicht unerwähnt bleiben:
Erstens sind die Gebäudehöhen mit absoluten Höhenkoten (über der
Wiener Null) versehen – die üblichen „unwesentlichen Abweichungen von den
Bebauungsbestimmungen" könnten somit
(sofern Wien das gegebenenfalls dann auch durchsetzt, was stets hoch in Zweifel
steht) nicht mehr vorkommen. Zweitens ist der öffentliche Durchgang durch das
Bauprojekt sicher gestellt und eine somit „großzügige
öffentliche Nutzung“ (MA 21A) ermöglicht.
Was immer das vorweg so schön heißen mag, - man wird das alles nach
Realisierung des Projektes – Zeitrahmen sind mir nicht bekannt – in
Breitensee gut erkennen können.
Letzte
Berichte zum Thema:
Karree
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Sommer zur Einsicht auf!
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1.7.2009
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20.2.2008
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