Tafel an der Kielmannseggbrücke

Reguläre Soldaten“ und „kein Kriegsverbrechen
Unglaubliche Ansichten der SPÖ zur NS-Geschichte Penzings


Zu meiner Kritik an der öffentlichen Darstellung, die Zerstörung der Hadersdorfer Kielmannseggbrücke in den letzten Kriegstagen sei durch nicht näher bezeichnete „Kampfhandlungen“ bzw. " im Kampf um Wien" geschehen, ist es nun endlich zu einer Debatte in der Penzinger Kulturkommission gekommen. Wobei Debatte eigentlich nicht der richtige Ausdruck ist. Denn erstens hatte die SPÖ niemand von Seiten der Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes zur Klärung der Sachfrage eingeladen, obwohl man den Antrag nur deshalb nicht abgestimmt und der Kulturkommission zugewiesen wissen wollte, um das Urteil von Fachleuten zu hören. Solche aus dem Wiener Stadt und Landesarchivs (MA 7) waren ebenfalls nicht eingeladen worden!

Die SPÖ gab nun aus eigenem Sachverstand lediglich eine Erklärung durch ihre Vorsitzende, Bezirksrätin Elisabeth HAIDLER ab - die es allerdings in sich hatte:

Frau Haidler vertrat nämlich unter Hinweis auf „ein Buch“ von Univ. Prof. Manfried RAUCHENSTEINER tatsächlich die Ansicht, Mitglieder der Hitlerjugend, die als Teil des so genannten „Volkssturms“ gegen die einrückende Rote Armee in Hadersdorf auch die Sprengung der Brücke durchgeführt haben dürften, seien „ reguläre Soldaten gewesen! Und außerdem seien derartige Zerstörungen auch von den Volksgerichtshöfen nicht als Kriegsverbrechen“ verfolgt worden!

Man sah daher offenbar keinen Anlass die aus meiner Sicht verharmlosenden und aus historisch falschen Angaben auf Schildern an der Kielmannseggbrücke und unweit davon richtigstellen zu wollen und empfahl mir allen Ernstes, meinen Antrag zurückzuziehen!

Der Vorschlag, unliebsame Anträge zurückzuziehen, ist zwar auch sonst gängiges  Repertoire der Penzinger SPÖ, - in diesem Falle aber musste ich ihn ganz besonders energisch zurückweisen! Und zwar fürs Erste mit folgender Erklärung:

Der Einsatz der Hitlerjugend im so genannten „Endkampf“ gegen die Rote Armee – also von Kindern und Jugendlichen, in diesem Falle vorallem aus der „Nationalpolitischen Erziehungsanstalt“ (NAPOLA) in der General-Körner-Kaserne - kann aus heutiger Sicht selbstverständlich nicht als Kampf regulärer Soldaten (!) angesehen werden! Sondern nur als Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und somit  als Kriegsverbrechen, -  noch dazu zu einem Zeitpunkt, zu dem der Krieg unzweifelhaft verloren war!

Zudem umging die Rote Armee die Stellungen in Hadersdorf und im Bereich der Knödelhütte – wo die Jugendlichen eingesetzt waren und schon lange davor Schützengräben in den Wäldern ausgehoben hatten, die stellenweise noch heute  deutlich zu sehen sind ( z.B. im Schottenwald. Ob es tatsächlich zu Kampfhandlungen mit Truppen der Sowjetunion kam, ist unklar.

Klar ist allerdings, dass desertierte Jugendliche an Ort und Stelle von SS-Einheiten erschossen wurden, wie vom Fall dreier ermordeter Hitlerjungen in Baumgarten bekannt ist. (Auch davon hat allerdings Wiens Stadt und Landesarchiv weder Ahnung noch Impetus, dieses Verbrechen zu erforschen, weil „eine Nachforschung darüber“, so Stadtrat Mailath Pokornyschwer möglich“ sei.
(Vermutlich beschränken sich Wiens Ambitionen zur Zeitgeschichte auf die leichter möglichen Nachforschungen…)

Diffus ist ferner jedenfalls berichtet, dass sich die Jugendlichen der Hitlerjugend in den letzten Kriegstagen nach Westen absetzten, zum Teil sogar durch die Kanalisation, und dass viele davon in Folge ums Leben kamen!

Gänzlich klar muss allerdings sein, dass Zerstörungen von zivilen Einrichtungen in den letzten Kriegstagen selbstverständlich ebenfalls ganz eindeutig nichts als ein Kriegsverbrechen darstellten, weil sie – ohne die Chance, einen verlorenen Krieg doch noch eine Wende zu geben, lediglich dem Führerbefehl „verbrannte Erde“ entsprachen. (Führerbefehl vom 19.3.1945: Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.“) Derartige Verbrechen mehr als 60 Jahre  danach als "reguläre" Kriegshandlungen darzustellen, bagatellisiert diese Verbrechen und dispensiert die Täter von ihrer Verantwortung!

Zuletzt: Derartige Zerstörungen, die letztlich nur das Leben der Bevölkerung in den Nachkriegsjahren erschwerten und den Wiederaufbau und die Normalisierung des Alltags behinderten, führten selbstverständlich auch als Kriegsverbrechen vereinzelt zu dementsprechenden Urteilen der Volksgerichtshöfe nach Kriegsende, - auch wenn dies für die SPÖ ebenfalls unbekannt sein dürfte.

So wurde beispielsweise Oberst Ferdinand Socher für die ihm von General von Bühlau befohlene Sprengung der Donaubrücke in Krems am 8.Mai vom Oberlandesgericht Wien gemäß § 13/2 Kriegsverbrechergesetz zu sechs Jahren (!) Kerker verurteilt, ...„weil ihm bekannt war, dass der Krieg verloren ist und daß der militärische Zusammenbruch der deutschen Wahrmacht unmittelbar bevorstand“.

Was alles zur Zeitgeschichte Penzings weiterhin nicht bekannt, nur „schwer erforschbar“ oder für die SPÖ halt einfach schlicht uninteressant sei dürfte, wird allerdings die Zukunft zeigen. Auf meine Weigerung, den Antrag zurückzuziehen, bestand die SPÖ nämlich keineswegs auf seine Abstimmung, sondern schlug vor, ihn zurückzustellen und für eine nächste Sitzung „jemand vom Stadt- und Landesarchiv“ einzuladen….


Wolfgang Krisch, 20.2.2009
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