
Tafel an der Kielmannseggbrücke
Unglaubliche
Ansichten der SPÖ zur NS-Geschichte Penzings
Zu meiner Kritik an der
öffentlichen Darstellung, die Zerstörung der Hadersdorfer Kielmannseggbrücke
in den letzten Kriegstagen sei durch nicht näher bezeichnete „Kampfhandlungen“
bzw. " im Kampf um Wien" geschehen, ist es nun endlich
zu einer Debatte in der Penzinger Kulturkommission gekommen. Wobei Debatte
eigentlich nicht der richtige Ausdruck ist. Denn erstens hatte die SPÖ niemand
von Seiten der Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes zur Klärung
der Sachfrage eingeladen, obwohl man den Antrag nur deshalb nicht abgestimmt und
der Kulturkommission zugewiesen wissen wollte, um das Urteil von Fachleuten zu hören.
Solche aus dem Wiener Stadt und Landesarchivs (MA 7) waren ebenfalls nicht
eingeladen worden!
Die SPÖ gab nun aus eigenem Sachverstand lediglich eine Erklärung durch ihre
Vorsitzende, Bezirksrätin Elisabeth HAIDLER ab - die es allerdings in sich
hatte:
Frau
Haidler vertrat nämlich unter Hinweis auf „ein Buch“ von Univ. Prof.
Manfried RAUCHENSTEINER tatsächlich die Ansicht, Mitglieder der Hitlerjugend,
die als Teil des so genannten „Volkssturms“ gegen die einrückende Rote
Armee in Hadersdorf auch die Sprengung der Brücke durchgeführt haben dürften,
seien „
reguläre Soldaten“
gewesen! Und außerdem seien derartige Zerstörungen auch von den Volksgerichtshöfen
„nicht
als Kriegsverbrechen“
verfolgt worden!
Man
sah daher offenbar keinen Anlass die aus meiner Sicht verharmlosenden und aus
historisch falschen Angaben auf Schildern an der Kielmannseggbrücke und unweit
davon richtigstellen zu wollen und empfahl mir allen Ernstes, meinen Antrag zurückzuziehen!
Der
Vorschlag, unliebsame Anträge zurückzuziehen, ist zwar auch sonst gängiges
Repertoire der Penzinger SPÖ, - in diesem Falle aber musste ich ihn ganz
besonders energisch zurückweisen! Und zwar fürs Erste mit folgender Erklärung:
Der Einsatz der Hitlerjugend im so genannten „Endkampf“ gegen die Rote Armee
– also von Kindern und Jugendlichen, in diesem Falle vorallem aus der
„Nationalpolitischen Erziehungsanstalt“ (NAPOLA) in der General-Körner-Kaserne
- kann aus heutiger Sicht selbstverständlich nicht als Kampf regulärer
Soldaten (!) angesehen werden! Sondern nur als Missbrauch von Kindern und
Jugendlichen und somit als
Kriegsverbrechen, - noch dazu zu einem Zeitpunkt, zu dem der Krieg
unzweifelhaft verloren war!
Zudem umging die Rote Armee die Stellungen in Hadersdorf und im Bereich der Knödelhütte
– wo die Jugendlichen eingesetzt waren und schon lange davor Schützengräben
in den Wäldern ausgehoben hatten, die stellenweise noch heute deutlich
zu sehen sind ( z.B. im Schottenwald. Ob es tatsächlich zu Kampfhandlungen mit
Truppen der Sowjetunion kam, ist unklar.
Klar ist allerdings, dass desertierte Jugendliche an Ort und Stelle von
SS-Einheiten erschossen wurden, wie vom Fall dreier ermordeter Hitlerjungen in
Baumgarten bekannt ist. (Auch davon hat allerdings Wiens Stadt und Landesarchiv
weder Ahnung noch Impetus, dieses Verbrechen zu erforschen, weil „eine
Nachforschung darüber“, so
Stadtrat Mailath Pokorny „schwer möglich“
sei.
(Vermutlich
beschränken sich Wiens Ambitionen zur Zeitgeschichte auf die leichter möglichen
Nachforschungen…)
Diffus ist ferner jedenfalls berichtet, dass sich die Jugendlichen der
Hitlerjugend in den letzten Kriegstagen nach Westen absetzten, zum Teil sogar
durch die Kanalisation, und dass viele davon in Folge ums Leben kamen!
Gänzlich
klar muss allerdings sein, dass Zerstörungen von zivilen Einrichtungen in den
letzten Kriegstagen selbstverständlich ebenfalls ganz eindeutig nichts als ein
Kriegsverbrechen darstellten, weil sie – ohne die Chance, einen verlorenen
Krieg doch noch eine Wende zu geben, lediglich dem Führerbefehl „verbrannte
Erde“ entsprachen. (Führerbefehl vom 19.3.1945: „Alle
militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie
Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind für die Fortsetzung
seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann,
sind zu zerstören.“) Derartige
Verbrechen mehr als 60 Jahre danach als "reguläre"
Kriegshandlungen darzustellen, bagatellisiert diese
Verbrechen und dispensiert die
Täter von ihrer Verantwortung!
Zuletzt:
Derartige Zerstörungen, die letztlich nur das Leben der Bevölkerung in den
Nachkriegsjahren erschwerten und den Wiederaufbau und die Normalisierung des
Alltags behinderten, führten selbstverständlich auch als Kriegsverbrechen
vereinzelt zu dementsprechenden Urteilen der Volksgerichtshöfe nach Kriegsende,
- auch wenn dies für die SPÖ ebenfalls unbekannt sein dürfte.
So wurde beispielsweise Oberst Ferdinand Socher für die ihm von General von Bühlau
befohlene Sprengung der Donaubrücke in Krems am 8.Mai vom Oberlandesgericht
Wien gemäß § 13/2 Kriegsverbrechergesetz zu sechs Jahren (!) Kerker
verurteilt, ...„weil
ihm bekannt war, dass der Krieg verloren ist und daß der militärische
Zusammenbruch der deutschen Wahrmacht unmittelbar bevorstand“.
Was
alles zur Zeitgeschichte Penzings weiterhin nicht bekannt, nur „schwer
erforschbar“ oder für die SPÖ halt einfach schlicht uninteressant sei dürfte,
wird allerdings die Zukunft zeigen. Auf meine Weigerung, den Antrag zurückzuziehen,
bestand die SPÖ nämlich keineswegs auf seine Abstimmung, sondern schlug vor,
ihn zurückzustellen und für eine nächste Sitzung „jemand
vom Stadt- und Landesarchiv“ einzuladen….
Wolfgang
Krisch, 20.2.2009
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