
Siedlung Kordon, Ausschnitt des unteren Bereichs (links), Sicht vom Südhang des
Kolbeterberges (Mitte), sowie (oberer Bereich) vom Mühlberg (rechts)
Siedlung Kordon: Hangrutsch-
und Absturzsachen durch neue Wohnbautätigkeit bloße Haftpflichtbagatelle?
Alarmierende Nachrichten zum Tätigkeitsumfang
der MA 37 (Baupolizei)
Alarmierende
Nachrichten erreichten mich zu meiner jüngsten öffentlichen Kritik über
Wohnbautätigkeit in exponierten Lagen der Siedlung Augustinerwald an der
Stadtgrenze zu Mauerbach: Wieso kümmere sich niemand um die Siedlung
Kordon, bin ich aktuell gefragt, - dort sei die gefährliche Hanglage
noch schlimmer!
Nun galt mein Bedenken zur Siedlung Augustinerwald in erster Linie dem Fehlen
einer ordentlichen Flächenwidmung und der Darstellung aus dem Wiener
Gemeinderat, man erlaube auf einem Wienerwaldberg in etwa 400 Meter Seehöhe
Bautätigkeit trotz Bausperre ( nach § 8 der Wiener Bauordnung) u.a. mit der
verrückten Begründung, man treffe „Vorsorge für
zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses der Bevölkerung“,
- und das, obwohl die einzige Zufahrt zu den Bauplätzen nur über eine
Privatstraße erfolgen kann.
Die Siedlung Kordon liegt nun tatsächlich ebenfalls auf einem enorm steilen
Wienerwaldberg, auf dem sie seit den Notzeiten nach dem 1.Weltkrieg als
damals „wilde Siedlung“ (Acker-, Kolonisten-, Rodungs-
Kleingartensiedlung) erst in tieferen Lagen grundgelegt wurde ( erste Flächenwidmung
1929), ehe sie seither bis in unsere Tage bis an die Bergkuppe stetig
angewachsen und immer dichter und höher verbaut wurde und heute den Eindruck
eines Villenviertels in Steillage macht. Die „Leitlinien
der Bezirksentwicklung Penzing“ formulierten 1999 u.a. zur
Siedlung Kordon wie folgt:
6.Was locker ist, soll locker
bleiben
Die
Siedlungen Wolfersberg, Bierhäuselberg, Jägerwald, Kordon, Hüttelberg und das
Gebiet um die Baumgartner Höhe und den Flötzersteig haben eine Wohnqualität,
die von den Bewohnern zu recht als sehr hoch geschätzt wird. Diese Wohnqualität
soll auch erhalten bleiben. Probleme gibt es eigentlich nur im öffentlichen
Verkehr, der Nahversorgung und der Umnutzung von Kleingärten.
Das
war damals richtig erkannt, prägnant formuliert und deshalb offenbar
besonders prophetisch – weil die Wiener Stadtplanung in Folge die „
Nur-Probleme“ schlichtweg nur „Probleme“ sein ließ!
Nun ist dazu zwar einsichtig, dass die Stadtverwaltung keine
„Nahversorgung“ schaffen kann, weit weniger einsichtig ist allerdings, warum
sie auch keinen bedarfsgerechten öffentlichen Verkehr zuwege bringt (SPÖ-Verkehrsstadträtin
und VizeBM Renate Brauner hat
zuletzt gegen den ausdrücklichen Beschluss der Penzinger
Verkehrskommission darauf bestanden, einen einzigen zusätzlichen Bus für den
Kordon nur dann genehmigen zu wollen, wenn dafür eine andere Randsiedlung -
Jägerwald, Wolfersberg etc. - auf diesen einen Bus verzichten könne!).
Gänzlich grotesk dürften die längst erkannten „Nur-Probleme“ allerdings
um die „Umnutzung von Kleingärten“
zu einer mittleren Katastrophe für da und dort betroffene AltsiedlerInnen
geworden sein! Diese hatten vor –zig Jahren beim Bau ihrer meist
bescheidenen Häuser oder Häuschen brav und teuer aber mit gutem Grund der
Wiener Baubehörde (MA 37) ein geologisches Gutachten vorlegen müssen, weil
dies in der steilen Hanglage und wegen der labilen Bodenbeschaffenheit sehr
ratsam gewesen war. Vor Jahren – ich hatte danach gefragt – wurde mir dies
auch bestätigt: Für
jedes Neubauvorhaben verlange Wien am Kordon ein geologisches Gutachten, das müsse
sein (Die damaligen Kosten dafür lagen im fünfstelligen
Schilling-Bereich!).
Nun dürfte sich das allerdings seit geraumer Zeit still und klammheimlich geändert
haben, wie mir SiedlerInnen zu meiner Verblüffung schreiben: Für zum
Teil nun kapitale Neubauwerke samt Garagen brauche
man mittlerweile keinerlei geologische Gutachten mehr, - die
heutigen Investoren und Bauherren sind offensichtlich mit so einer enormen
finanziellen Belastung keineswegs zu beschweren!
Anrainern wird daher im üblichen Bauverfahren mitgeteilt, dass nebenan ganz
korrekt gebaut werde – und führt dergleichen „korrektes Bauen“ (oder auch
gern ein irgendwie abweichendes) hinterher zu Schäden aller Art in der
Umgebung, weiß die Baubehörde felsenfest, dass diese ja nach Belieben
auf dem normalen Zivilrechtswege (!)
geltend gemacht werden dürfen. Und die üblichen Bauherren unserer Zeit
(und zwar selbst jene, deren Baufirmen nicht jedweden aushaftenden
Verbindlichkeiten der eigenen Art oder jenen eines nicht mehr existenten
und daher nicht belangbaren Subunternehmers dank üblicher virtuoser Ausgleiche
oder Konkurse entgehen, ehe sie eine neue Baufirma das Licht der Welt erblicken
lassen) haben ja überdies eine schlanke Haftpflichtversicherung!
Und mit der dürfen sich dann die Geschädigten herumschlagen, - nur weil die
Behörde ein irrwitziges Bauvorhaben oder eine noch irrwitzigere Baudurchführung
einfach nicht zu interessieren wünscht!
Auf diesen Tatbestand haben mich dieser Tage unabhängig voneinander gleich zwei
Bürgerinnen am Kordon hingewiesen, von deren Schaden ich vorweg hier nichts
Genaues ausführen möchte. Ich werde nämlich fürs Erste die Stadt Wien fragen
- die nächste Gelegenheit habe ich dazu im Mai - ob das alles nach ihren
Vorstellungen und Gesetzen so seine gute Richtigkeit hat! Ich stehe nämlich auf
dem ganz sicheren Standpunkt, dass es gar keiner Verwaltung bedürfte, wenn
die Behörde tatenlos bekannte und absehbare Bruchstellen in Bausachen nicht
interessiert und nach Eintreten des Schadensfalles gelassen auf
Haftpflichtversicherungen oder die Justiz verweist !
Aber vermutlich sehe ich das nur wieder völlig inkompetent, blauäugig und ganz bösartig zu Lasten jener, die hier zum Wohl der üblichen Investoren regieren, vermutet natürlich
Wolfgang
Krisch, 12.4.2010
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