Siedlung Kordon, Ausschnitt des unteren Bereichs (links), Sicht vom Südhang des Kolbeterberges (Mitte), sowie (oberer Bereich) vom Mühlberg (rechts)     


Siedlung Kordon:  Hangrutsch- und Absturzsachen durch neue Wohnbautätigkeit bloße Haftpflichtbagatelle?

Alarmierende Nachrichten zum Tätigkeitsumfang der MA 37 (Baupolizei)

 

Alarmierende Nachrichten erreichten mich zu meiner jüngsten öffentlichen Kritik über Wohnbautätigkeit in exponierten Lagen der Siedlung Augustinerwald an der Stadtgrenze zu Mauerbach:  Wieso kümmere sich niemand um die Siedlung Kordon, bin ich aktuell gefragt, - dort sei die gefährliche Hanglage noch schlimmer! 


Nun galt mein Bedenken zur Siedlung Augustinerwald in erster Linie dem Fehlen einer ordentlichen Flächenwidmung und der Darstellung aus dem Wiener Gemeinderat, man erlaube auf einem Wienerwaldberg in etwa 400 Meter Seehöhe Bautätigkeit trotz Bausperre ( nach § 8 der Wiener Bauordnung) u.a. mit der verrückten Begründung, man treffe Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses der Bevölkerung“, - und das, obwohl die einzige Zufahrt zu den Bauplätzen nur über eine Privatstraße erfolgen kann.  


Die Siedlung Kordon liegt nun tatsächlich ebenfalls auf einem enorm steilen Wienerwaldberg, auf dem sie seit den Notzeiten nach dem 1.Weltkrieg  als damals „wilde Siedlung“  (Acker-, Kolonisten-, Rodungs- Kleingartensiedlung) erst in tieferen Lagen grundgelegt wurde ( erste Flächenwidmung 1929), ehe sie seither bis in unsere Tage bis an die Bergkuppe stetig angewachsen und immer dichter und höher verbaut wurde und heute den Eindruck eines Villenviertels in Steillage macht.  Die „Leitlinien der Bezirksentwicklung Penzing“ formulierten 1999 u.a. zur Siedlung Kordon wie folgt:


6.Was locker ist, soll locker bleiben

Die Siedlungen Wolfersberg, Bierhäuselberg, Jägerwald, Kordon, Hüttelberg und das Gebiet um die Baumgartner Höhe und den Flötzersteig haben eine Wohnqualität, die von den Bewohnern zu recht als sehr hoch geschätzt wird. Diese Wohnqualität soll auch erhalten bleiben. Probleme gibt es eigentlich nur im öffentlichen Verkehr, der Nahversorgung und der Umnutzung von Kleingärten.

Das war damals richtig erkannt, prägnant formuliert  und deshalb offenbar besonders prophetisch – weil die Wiener Stadtplanung  in Folge die „ Nur-Probleme“ schlichtweg nur „Probleme“ sein ließ!
Nun ist dazu zwar einsichtig, dass die  Stadtverwaltung keine „Nahversorgung“ schaffen kann, weit weniger einsichtig ist allerdings, warum sie auch keinen bedarfsgerechten öffentlichen Verkehr zuwege bringt  (SPÖ-Verkehrsstadträtin und VizeBM Renate Brauner hat zuletzt gegen den ausdrücklichen  Beschluss der Penzinger Verkehrskommission darauf bestanden, einen einzigen zusätzlichen Bus für den Kordon nur dann genehmigen zu wollen, wenn dafür eine andere Randsiedlung - Jägerwald, Wolfersberg etc. - auf diesen einen Bus verzichten könne!).


Gänzlich grotesk dürften die längst erkannten „Nur-Probleme“ allerdings um die „Umnutzung von Kleingärten“ zu einer mittleren Katastrophe für da und dort betroffene AltsiedlerInnen geworden sein!   Diese hatten vor –zig Jahren beim Bau ihrer meist bescheidenen Häuser oder Häuschen brav und teuer aber mit gutem Grund der Wiener Baubehörde (MA 37) ein geologisches Gutachten vorlegen müssen, weil dies in der steilen Hanglage und wegen der labilen Bodenbeschaffenheit sehr ratsam gewesen war. Vor Jahren – ich hatte danach gefragt – wurde mir dies auch bestätigt: Für jedes Neubauvorhaben verlange Wien am Kordon ein geologisches Gutachten, das müsse sein (Die damaligen Kosten dafür lagen im fünfstelligen Schilling-Bereich!).


Nun dürfte sich das allerdings seit geraumer Zeit still und klammheimlich geändert haben, wie mir SiedlerInnen zu meiner Verblüffung schreiben:  Für zum Teil nun kapitale Neubauwerke samt Garagen brauche man mittlerweile keinerlei geologische Gutachten mehr, - die heutigen Investoren und Bauherren sind offensichtlich mit so einer enormen finanziellen Belastung keineswegs zu beschweren!

Anrainern wird daher im üblichen Bauverfahren mitgeteilt, dass nebenan ganz korrekt gebaut werde – und führt dergleichen „korrektes Bauen“ (oder auch gern ein irgendwie abweichendes) hinterher zu Schäden aller Art in der Umgebung, weiß die Baubehörde  felsenfest, dass diese ja nach Belieben auf dem normalen Zivilrechtswege (!) geltend gemacht werden dürfen. Und die üblichen Bauherren unserer Zeit  (und zwar selbst jene, deren Baufirmen nicht jedweden aushaftenden Verbindlichkeiten  der eigenen Art oder jenen eines nicht mehr existenten und daher nicht belangbaren Subunternehmers dank üblicher virtuoser Ausgleiche oder Konkurse entgehen, ehe sie eine neue Baufirma das Licht der Welt erblicken lassen) haben ja überdies eine schlanke Haftpflichtversicherung!


Und mit der dürfen sich dann die Geschädigten herumschlagen, - nur weil die Behörde ein irrwitziges Bauvorhaben oder eine noch irrwitzigere Baudurchführung einfach nicht zu interessieren wünscht!


Auf diesen Tatbestand haben mich dieser Tage unabhängig voneinander gleich zwei  Bürgerinnen am Kordon hingewiesen, von deren Schaden ich vorweg hier nichts Genaues ausführen möchte. Ich werde nämlich fürs Erste die Stadt Wien fragen  - die nächste Gelegenheit habe ich dazu im Mai - ob das alles nach ihren Vorstellungen und Gesetzen so seine gute Richtigkeit hat! Ich stehe nämlich auf dem ganz sicheren Standpunkt, dass es gar keiner Verwaltung bedürfte, wenn die Behörde tatenlos bekannte und absehbare Bruchstellen in Bausachen nicht interessiert und nach Eintreten des Schadensfalles gelassen auf Haftpflichtversicherungen oder die  Justiz verweist !

Aber vermutlich sehe ich das nur wieder völlig inkompetent, blauäugig und ganz bösartig zu Lasten jener, die hier zum Wohl der üblichen Investoren regieren, vermutet natürlich

Wolfgang Krisch, 12.4.2010
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