
Bevor Beton aufgefahren werden kann, wird in Penzings Kleingärten jeder Stellplatz ordentlich bewilligt!
Penzinger
Fortschrittstabelle im Kleingartenstellplatzerrichten!
Der Penzinger
Bauausschuss arbeitet mit Volldampf an immer mehr Bewilligungen von
Stellplätzen in Kleingartenanlagen/vereinen !
Wie
ich zuletzt berichtet hatte, dürfte sich die uralte Maßgabe für unsere
Spezies „Macht euch die Erde untertan!“ zumindest im Wiener
Kleingartenwesen mittlerweile primär auf das Errichten von Parkplatzen an
Stelle von Grünflächen richten!
Weil ich aber diese epidemisch grassierende Praxis sachlich für grundsätzlich
schwer falsch und hoch kurzsichtig halte (hier dazu
mehr), soll hier ab sofort
eine Tabelle das laufende Ausmaß der Dinge erkenntlich machen!
Als Privatsache der KleingärtnerInnen kann ich nämlich das übliche
Verbetonieren von Grünflächen auch dann nicht erkennen, wenn es sich um
Eigengrund handelt! Denn dieser sollte aus allgemein relevanten ökologischen Gründen
und solchen des Stadtbildes nach Maßgabe der Flächenwidmung zweifellos
viel mehr leisten müssen – als ein Parkplatz gegen die übliche groß Not, einen solchen
anderswo zu finden!
Selbstverständlich werden auf meiner Liste personenbezogene Angaben aus
Datenschutzgründen unterbleiben, ich kann auch auf Anfrage nicht verraten, wer
jeweils anderen KleingärtnerInnen oder der sonstigen Öffentlichkeit wegen eines
Parkplatzes im Kleingarten – je nach Sichtweise - entweder zu Neid oder
zu grobem Ärger Anlass gibt! Soviel darf ich allerdings sehr wohl verraten:
Mein Ärger wird keineswegs überall für eine verschrobene Spinnerei der
indiskutablen GRÜNEN gehalten!
Jedenfalls werde ich jeweils in allen Fällen festhalten, wie die gesetzlich
nötigen Abwägungen für die Ausnahmebewilligungen nach § 7 Abs. 3 des Wiener
Kleingartengesetzes erfolgt bzw. protokolliert sein werden!
In weiterer
Folge wird zu überprüfen sein, in wie weit jenen Stellplatzverpflichtungen
in den Kleingartenvereinen nachgekommen sein wird, welche
seinerzeit als Grundlage für die geänderte Flächenwidmung (Ganzjähriges
Wohnen) angegeben bzw. angenommen worden war.
Ausnahmebewilligungen
ab
2.8.2009
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Kleingartenanlage |
Angaben
zur gesetzlich verpflichtenden Interessensabwägung des Bauauschusses als
Grundlage einer allfälligen Bewilligung |
Bewilligung
eines Stellplatzes mit Bescheid auf Widerruf |
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KGA
„Am Ameisbach“ |
Die
Interessensabwägung wird als vorweg und individuell erfolgt irgendwie
angenommen, - sachliche Beratungen dazu sind im Gremium nicht
erfolgt! |
Ausnahmebewilligung erteilt (gegen die Stimmen der GRÜNEN) |
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KGA
„Rosental“ |
Die Interessensabwägung wird als vorweg und individuell erfolgt irgendwie angenommen, - sachliche Beratungen dazu sind im Gremium nicht erfolgt! |
Ausnahmebewilligung erteilt (gegen die Stimmen der GRÜNEN) |
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KGA
„Rosental“ |
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KGA
„Rosental“ |
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KGA
„Rosental“ |
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Ausnahmebewilligung einstimmig erteilt |
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GA
„Am Wolfersberg“ |
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Ausnahmebewilligung erteilt (gegen die Stimmen der GRÜNEN) |
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KGA
„Am Wolfersberg“ |
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KGA
„Am Wolfersberg“ |
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Anm.
30.8.2009:
Das
GRÜNE Stimmverhalten hat in der Sitzung vom 5.8.2009 einzelne
SPÖ-MandatarInnen erbost. Während die Vorsitzende des Bauausschusses richtig
anmerkt, dass derartige Ausnahmebewilligungen politische Entscheidungen
darstellen, wurde von anderer Seite argumentiert, die GRÜNEN lehnten nur ab,
weil sie dagegen sein wollen und wie die Leute in ihren Kleingarten
kämen!
Wie das bisher möglich war und warum das jetzt nicht mehr sein soll , wurde
allerdings nicht geklärt, ebenso wenig, wie das KleingärtnerInnen können, zu
deren Garten gar nicht mit dem Kfz zugefahren werden kann. Geklärt muss aber
sein - mag sein, dass sich die SPÖ so etwas vereinzelt aum mehr vorstellen kann
- dass es die Beachtung sachlich außerordentlich gut fundierter
politischer Grundsätze immerhin noch gibt, zumindest bei den RÜNEN!
Wolfgang
Krisch, 2.8.09
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