
Bauprojekt Penzinger Straße 54: Knalleffekt durch das Bundesdenkmalamt
Das historische Haus steht ab
sofort unter Denkmalschutz!
Für sensationelle Neuigkeiten zum Bauprojekt Penzinger Straße 54 hat ganz
aktuell eine Entscheidung des Bundesdenkmalamtes gesorgt!
Wie mir gegenüber heute aus dem Amt bestätigt wurde, steht das historische Gebäude seit wenigen Tagen unter Denkmalschutz, alle betroffenen Wiener Dienststellen sind darüber informiert, zudem wird von Gefahr in Verzug ausgegangen!
Diese Entscheidung, zu der offenbar die Proteste von Anrainern gegen das
geplante Bauprojekt auf der Liegenschaft geführt haben, lässt nunmehr in jeden
Fall keinerlei unmittelbar Baumaßnahmen zu und wird für eine Sicherung des
historischen Baubestandes entsprechend seiner Bedeutung sorgen. Das Gebäude aus
1790 war einst das Haus des Penzinger Orts- oder Amtsrichters und ist daher
nicht nur von architektonischer sonder auch von kulturhistorischer Bedeutung für
den Bezirk. Hinzu kommt seine hoher Wert für den Ensembleschutz im ehemaligen
Ortskern von Penzing und seine Lage in einer Schutzzone, worauf das
Bundesdenkmalamt verweist!
Damit bestätigt das Bundesdenkmalamt eindrücklich die sachliche Kritik zahlreicher Anrainer und BezirksbürgerInnen an dem geplanten Um- und Ausbau des Hauses bzw. der Liegenschaft!
Ferner lässt die Entscheidung des
Bundesdenkmalamtes das bisherige Agieren der Wiener Verwaltung in dieser
Bausache – insbesondere der MA 19 (Denkmalschutz), MA 21A (Flächenwidmung) und
MA 37 (Baupolizei) – in denkbar trübem Licht erscheinen:
So war dem Bauwerber aus dem Wiener Magistrats tatsächlich empfohlen (!)
worden, das Neubauprojekt in Dimension der Bauklasse III zu planen, -
obwohl die Flächenwidmung nur Bauklasse I zulässt!
Die MA 19 veranlasste zwar Planänderungen für das Bauprojektes, fand
aber nichts dabei, einer „
Neuinterpredation (sic!) des
Dachkörpers“ des historischen Gebäudes im Ensemble einer
Schutzzone das Wort zu reden, - und damit ( trotz
„ intensiver Bemühungen Altstadtkerne zu erhalten“
), grünes Licht für einen Umbau zu geben und somit das
Neubauprojekt möglich zu machen! Es steht nun zu hoffen, dass bei nun
anstehenden Ortsverhandlungen das Bundesdenkmalamt der Wiener Denkmalabteilung
zur richtigen sachlichen Beurteilung des Penzinger Ortskerns zukunftssicher auf
die Sprünge helfen könnte !
Dass Wiens Baupolizei zudem bislang nicht einmal gelang, im Bewilligungsverfahren für das Bauprojekt den richtigen Grundeigentümer der Liegenschaft namhaft zu machen(!), der damit den Anrainer aus bislang unbekannten Gründen verschwiegen wurde, wundert da kaum mehr! Nach Darstellung der MA 37 in Ladungen zu Verhandlungen soll die Premium Projektverwaltung GmbH Grundeigentümerin der Liegenschaft sein, - tatsächlich aber ließ sich mittlerweile ein Herr Dr. H.G.M. (*) als tatsächlicher Eigentümer ausmachen.
Jedenfalls ist nun aber – dem Bundesdenkmalamt sei Dank – in der Erhaltung des Penzinger Ortskerns ein wesentlicher Schritt gelungen, dem noch weitere folgen sollten!
Wolfgang Krisch, 12.11.07
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(*)
17.12.07: Der Grundstückseigentümer Herr Dr. H. G. M. ließ mich heute
telefonisch ersuchen, in meiner Berichterstattung hier nicht namentlich
aufscheinen zu wollen. Da ich gerne Wünschen soweit möglich nachkomme, tue ich
das hiermit gleich gern, weil ich grade Zeit habe. Und zwar nicht deshalb, weil
man von außen Einfluss auf meine Berichterstattung nehmen könnte, sondern weil
ich sicher bin, dass - wie telefonisch beteuert - die MA 37 durch einen
lässlichen Fehler den Anrainern belegbar einen falschen Eigentümer namhaft
gemacht hatte. Nachdem ich allerdings der Meinung bin, dass Anrainer in
regulären Bauverfahren nach wie vor neue Nachbarn kennen lernen dürfen sollten,
habe ich längst via Anfrage in der Bezirksvertretung um Erläuterung dieser
Eigentümerverwirrung gebeten! Und nehme jetzt vorab einmal bis auf Weiteres an,
dass mir von Seiten der Stadt Wien der Fehler ebenso eingeräumt werden wird, wie
dies der hier nun anonym bleiben wollende - aber ohnehin im Grundbuch
nachlesbare - tatsächliche Eigentümer der Liegenschaft mir das hat felsenfest
versichern lassen. Im Fall anderer, nötig werdender Einsichten zu
Verfahrensmängel der Wiener Verwaltung
(!) würde ich natürlich aktuell berichten!