Bauprojekt Penzinger Straße 54: Knalleffekt durch das Bundesdenkmalamt
Das historische Haus steht ab sofort unter Denkmalschutz!


Für sensationelle Neuigkeiten zum Bauprojekt Penzinger Straße 54 hat ganz aktuell eine Entscheidung des Bundesdenkmalamtes gesorgt!

Wie mir gegenüber heute aus dem Amt bestätigt wurde, steht das historische Gebäude seit wenigen Tagen unter Denkmalschutz, alle betroffenen Wiener Dienststellen sind darüber informiert, zudem wird von Gefahr in Verzug ausgegangen!


Diese Entscheidung, zu der offenbar die Proteste von Anrainern gegen das geplante Bauprojekt auf der Liegenschaft geführt haben, lässt nunmehr in jeden Fall keinerlei unmittelbar Baumaßnahmen zu und wird für eine Sicherung des historischen Baubestandes entsprechend seiner Bedeutung sorgen.  Das Gebäude aus 1790 war einst das Haus des Penzinger Orts- oder Amtsrichters und ist daher nicht nur von architektonischer sonder auch von kulturhistorischer Bedeutung für den Bezirk. Hinzu kommt seine hoher Wert für den Ensembleschutz im ehemaligen Ortskern von Penzing und seine Lage in einer Schutzzone, worauf das Bundesdenkmalamt verweist!

Damit bestätigt das Bundesdenkmalamt eindrücklich die sachliche Kritik zahlreicher Anrainer und BezirksbürgerInnen an dem geplanten Um- und Ausbau des Hauses bzw. der Liegenschaft!

Ferner lässt die Entscheidung des Bundesdenkmalamtes das bisherige Agieren der Wiener Verwaltung in dieser Bausache – insbesondere der MA 19 (Denkmalschutz), MA 21A (Flächenwidmung) und MA 37 (Baupolizei) –  in denkbar trübem Licht erscheinen: 

So war dem Bauwerber aus dem Wiener Magistrats tatsächlich empfohlen (!)  worden, das Neubauprojekt in Dimension der Bauklasse III zu planen, -  obwohl die Flächenwidmung nur Bauklasse I zulässt!

Die MA 19 veranlasste zwar Planänderungen für das Bauprojektes, fand aber nichts dabei, einer Neuinterpredation (sic!) des Dachkörpers“ des historischen Gebäudes im Ensemble einer Schutzzone das Wort zu reden, - und damit ( trotz „ intensiver Bemühungen Altstadtkerne zu erhalten“ ), grünes Licht für einen Umbau zu geben und somit das Neubauprojekt möglich zu machen!  Es steht nun zu hoffen, dass bei nun anstehenden Ortsverhandlungen das Bundesdenkmalamt der Wiener Denkmalabteilung zur richtigen sachlichen Beurteilung des Penzinger Ortskerns zukunftssicher auf die Sprünge helfen könnte !

Dass Wiens Baupolizei zudem bislang nicht einmal gelang, im  Bewilligungsverfahren für das Bauprojekt den richtigen Grundeigentümer der Liegenschaft namhaft zu machen(!), der damit den Anrainer aus bislang unbekannten Gründen verschwiegen wurde, wundert da kaum mehr! Nach Darstellung der MA 37 in Ladungen zu Verhandlungen soll die Premium Projektverwaltung GmbH Grundeigentümerin der Liegenschaft sein, -  tatsächlich aber ließ sich mittlerweile ein Herr Dr. H.G.M. (*) als tatsächlicher Eigentümer ausmachen.

Jedenfalls ist nun aber – dem Bundesdenkmalamt sei Dank –  in der Erhaltung des Penzinger Ortskerns ein wesentlicher Schritt gelungen, dem noch weitere folgen sollten!

Wolfgang Krisch, 12.11.07
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(*) 17.12.07: Der Grundstückseigentümer Herr Dr. H. G. M. ließ mich heute telefonisch ersuchen, in meiner Berichterstattung hier nicht namentlich aufscheinen zu wollen. Da ich gerne Wünschen soweit möglich nachkomme, tue ich das hiermit gleich gern, weil ich grade Zeit habe. Und zwar nicht deshalb, weil man von außen Einfluss auf meine Berichterstattung nehmen könnte, sondern weil ich sicher bin, dass - wie telefonisch beteuert - die MA 37 durch einen lässlichen Fehler den Anrainern belegbar einen falschen Eigentümer namhaft gemacht hatte. Nachdem ich allerdings der Meinung bin, dass Anrainer in regulären Bauverfahren nach wie vor neue Nachbarn kennen lernen dürfen sollten, habe ich längst via Anfrage in der Bezirksvertretung um Erläuterung dieser Eigentümerverwirrung gebeten! Und nehme jetzt vorab einmal bis auf Weiteres an, dass mir von Seiten der Stadt Wien der Fehler ebenso eingeräumt werden wird, wie dies der hier nun anonym bleiben wollende - aber ohnehin im Grundbuch nachlesbare - tatsächliche Eigentümer der Liegenschaft mir das hat felsenfest versichern lassen. Im Fall anderer, nötig werdender Einsichten zu Verfahrensmängel der Wiener Verwaltung (!) würde ich natürlich aktuell berichten!

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