
Nun Planänderungen für das Bauprojekt im ehemaligen
Ortsrichterhaus: Die MA 37 hätte einen dreistöckigen Ausbau unterstützt!
Bauprojekt Penzinger Straße 54: „Erneuerung“ zur „Erhaltung der Vielfalt“ in Ensemble-Schutzzone
Wie die MA 19 "viel
diskutiert hat" und die Beschädigung von Penzings historischen und geschützten
Ortskern erklärt !
Weiterhin hohe Wellen schlägt ein Bauvorhaben auf der Liegenschaft Penzinger Straße 54, worüber ich bereits berichtet hatte.
Das historische Gebäude aus dem 18. Jahrhundert soll, wie bereits mehrere andere Liegenschaften in der ausgewiesenen Schutzzone um- und ausgebaut werden, was Anrainer und Denkmalschützer zu Recht auf die Barrikaden treibt.
Das dürfte bereits auch zu einer deutlichen Reduktion des
Bauprojektes geführt haben, was einer Anfragebeantwortung von Wiens
Wohnbaustadtrat
Dr. Michael LUDWIG ebenso zu entnehmen ist, wie Nachrichten von Anrainern und
von Seiten des Bauwerbers, der Bauträger PREMIUM Ges mbH. Tatsächlich soll
ursprünglich ausgerechnet die MA 21A(!) in eindeutiger Missachtung ihrer
eigenen Flächenwidmung eine Angleichung des Neubauprojektes an das dreistöckige
Nachbarhaus angeregt haben, - was nur durch Einspruch der MA 19 nicht weiter
verfolgt werden konnte! Diese Idee wäre zweifellos schon aus statischen Gründen
nicht durch Aufstockung des historischen Gebäudes sondern nur durch einen Neubau
realisierbar gewesen!
Jedenfalls ist nun nicht mehr geplant, das einstöckige
historische Gebäude für einen Neubau abzureißen oder dreistöckig auszubauen,
sondern an der Straßenfront nur mehr durch einen Ausbau des Dachgeschosses zu
vergrößern.
Wohnbaustadtrat Dr. Ludwig berichtet dazu von
„zwei (neuen) Dachgeschossen“
im Straßentrakt und jeweils einem Dachgeschoss
„in den Seitentrakten“, - der Bauträger beteuert dagegen, nur ein
Dachgeschoß im Straßentrakt errichten zu wollen. Als Ausmaß des Ausbaus an der
Straßenfront ermöglicht die Flächenwidmung jedenfalls nur solchen der Bauklasse
I. Davon soll angeblich straßenseitig gar nicht, hofseitig nur geringfügig „durch
Balkonbrüstungen“ abgewichen werden !
Gänzlich unklar scheinen allerdings nach wie vor
Ausbaupläne im Bereich des ausgedehnten Gartens der Anlage, der sich in
nördlicher Richtung bis zur Serravagasse erstreckt und nach Maßgabe der
Flächenwidmung gärtnerisch zu gestalten ist! Dort hatte bereits seinerzeit der
letzte Eigentümer – aus meiner Sicht ungesetzlich - Betriebsgebäude errichtet,
die nun innerhalb der bestehenden Baumassen nach Angaben des Stadtrates zu 23
Wohnungen umgebaut werden sollen!
Stadtrat Ludwig dazu wörtlich: „Das unterirdische Gebäude in der gärtnerisch auszugestaltenden Fläche soll an einer Seite durch seitliche Abgrabungen „ausgegraben" werden und in ein Wohnhaus mit 2 Wohnungen umgebaut werden“.
Ob damit nicht eher begrünte Dächer über Wohnungen gebaut werden, die als
gärtnerisch auszugestaltende Flächen durchgehen sollen, werden wohl die Pläne
zeigen, die man in Penzings Bauausschuss wird einsehen können, - zu befürchten
steht hier jedenfalls eine der ungezählten Varianten im Wiener Bauwesen, wie man
Vorgaben der Flächenwidmung umgehen kann. Keinerlei Planungen sind übrigens
bisher zu nötigen Stellplätzen bekannt, die auf der Liegenschaft zu errichten
sein müssen!
Das Projekt muss jedenfalls neuerlich nach § 69 der Wiener Bauordnung
(Unwesentliche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen) eingereicht werden, was
offensichtlich auch schon bei jedem Neuprojekt Standard im Planungsverfahren
sein dürfte. ( Die Zustimmung der SPÖ gilt für mich dabei als ebenso sicher, wie
die Ablehnung von GRÜNEN und FPÖ. Damit wird das Verhalten der ÖVP
ausschlaggebend sein! )
Diese Vorgangsweise hat nun allerdings in der Penzinger
Straße Methode: Bereits mehrere haarsträubende Bauprojekt auf Liegenschaften in
der Schutzzone sind in jüngster Zeit nach § 69 BO bewilligt worden. Als
Höhepunkt diesbezüglich wurde zuletzt mit Stimmen von SPÖ und ÖVP – ebenfalls in
Missachtung der Flächenwidmung – die Verbauung des Gartens der Liegenschaft
Penzinger Straße 34 (Töpfelhaus) zugestimmt (hier
mehr davon)! Als Begründung war ursprünglich erklärt worden,
der Eigentümerin ermögliche das Wohnbauprojekt die aufwändige Erhaltung des
barocken Töpfelhauses ! Nachdem ich das als Ausflucht ermittelt hatte, wurde von
Seiten der SPÖ der Gleichheitsgrundsatz ins Treffen geführt: Man wolle die
Verbauung erlauben, weil auch in der Nachbarschaft schon mehrere Gärten verbaut
werden durften! Die grundsätzliche Problematik der Grünraumvernichtung und die
Vorgaben des Bezirksentwicklungsplanes, im dicht verbauten Penzing grüne
Innenhöfe und Gärten zu erhalten, blieb natürlich einmal mehr gänzlich
unberücksichtigt!
Anrainer verweisen jedenfalls auch auf die Liegenschaften Penzinger
Straße 64 und Penzinger Straße 36-38, die längst ohne Rücksicht auf das
historische Ensemble für das Ortsbild nachteilig verbaut wurden. Derartige
Projekte würden den historischen Ortskern zerstören, man frage sich, wie das
alles in einer ausgewiesenen „Schutzzone“ möglich sein könne!
Das erklärte nun jüngst die MA 19 einer Anrainerin mit
folgenden inhaltsleeren Worthülsen, ohne darauf einzugehen, dass das Haus als
Sitz des Ortsrichters von Penzing auch hohe historische Bedeutung hat:
Wiens Stadtplanung sei „ trotz
intensiver Bemühungen Altstadtkerne zu erhalten“
ebenso bemüht „auch in Ensemble-Schutzzonen
Erneuerungen zu ermöglichen, um die Vitalität des Umfeldes zu erhalten“.
Es sei daher „wesentlich, die charakteristische
Vielfalt oder Einheitlichkeit des bereits vorhandenen Stadtbildes festzustellen
und so den zulässigen Spielraum für neue Projekte zu definieren“.
Penzing weise hier „eine relativ große Vielfalt
sowohl von der Bauhöhe als auch von dem Baualter der Gebäude auf“.
Beim gegenständlichen Projekt seien die ursprünglichen Pläne schon „modifiziert“
worden, - die Gestaltung des straßenseitigen Dachkörpers stelle
„somit bereits eine wesentlich reduzierte Variante
gegenüber dem ursprünglichen Projekt dar“.
Und:
„Infolge der in diesem Bereich von Baualter,
Gebäudehöhe und Veränderungen des Bestandes in den vergangenen Jahrzehnten nicht
völlig einheitlichen Struktur, wurde eine Neuinterpredation
(sic!!) des Dachkörpers ins Auge gefasst“.
Was damit im üblichen Architekten-Kauderwelsch erklärt werden soll, ist natürlich schleierhaft, denn die MA 19 wird wohl nicht ernsthaft darstellen wollen, in historischen Schutzzonen „einheitliche Strukturen“ durch Neubauten zum Ziel zu haben!
Jedenfalls berichtet die MA 19 tröstlich, man habe über das Projekt „in der MA 19 viel diskutiert“, es werde „ sicherlich unterschiedlich empfunden werden“ … stelle jedoch „den Ausdruck einer zeitgenössischen Architektur dar, die mit dem erhaltenswerten Teilen des historischen Baubestandes in dieser Schutzzone auf adäquate Weise kombiniert wird“.
AuskennerInnen der üblichen Baupraxis in Wien werden allerdings eher kombinieren , dass sich Wiens MA 19 einmal mehr nicht getraut hat, ein politisch unterstütztes Projekt zu unterbinden und daher lediglich auf Abänderungen bestanden hat!
Für mich steht außer Frage, dass diese Praxis der Wiener Verwaltung und der
politischen EntscheidungsträgerInnen Penzings historischen Ortskern um weitere
Bausünden vermehren, einmal mehr beschädigen und letztlich ruinieren wird!
Wolfgang Krisch, 10.11.07
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