Nun Planänderungen für das Bauprojekt im ehemaligen Ortsrichterhaus: Die MA 37 hätte einen dreistöckigen Ausbau unterstützt!
 

Bauprojekt Penzinger Straße 54: „Erneuerung“ zur „Erhaltung der Vielfalt“ in Ensemble-Schutzzone

Wie die MA 19 "viel diskutiert hat" und die Beschädigung von Penzings historischen und geschützten Ortskern erklärt !

 

Weiterhin hohe Wellen schlägt ein Bauvorhaben auf der Liegenschaft Penzinger Straße 54, worüber ich bereits berichtet hatte.

 

Das historische Gebäude aus dem 18. Jahrhundert soll, wie bereits mehrere andere Liegenschaften in der ausgewiesenen Schutzzone um- und ausgebaut werden, was Anrainer und Denkmalschützer zu Recht auf die Barrikaden treibt.


 

Das dürfte bereits auch zu einer deutlichen Reduktion des Bauprojektes geführt haben, was einer Anfragebeantwortung von Wiens Wohnbaustadtrat
Dr. Michael LUDWIG ebenso zu entnehmen ist, wie Nachrichten von Anrainern und von Seiten des Bauwerbers, der Bauträger PREMIUM Ges mbH. Tatsächlich soll ursprünglich ausgerechnet die MA 21A(!) in eindeutiger Missachtung ihrer eigenen Flächenwidmung eine Angleichung des Neubauprojektes an das dreistöckige Nachbarhaus angeregt haben, - was nur durch Einspruch der MA 19 nicht weiter verfolgt werden konnte! Diese Idee wäre zweifellos schon aus statischen Gründen nicht durch Aufstockung des historischen Gebäudes sondern nur durch einen Neubau realisierbar gewesen!

 

Jedenfalls ist nun nicht mehr geplant, das einstöckige historische Gebäude für einen Neubau abzureißen oder dreistöckig auszubauen, sondern an der Straßenfront nur mehr durch einen Ausbau des Dachgeschosses zu vergrößern.

Wohnbaustadtrat Dr. Ludwig berichtet dazu von „zwei (neuen) Dachgeschossen“ im Straßentrakt und jeweils einem Dachgeschoss „in den Seitentrakten“, - der Bauträger beteuert dagegen, nur ein Dachgeschoß im Straßentrakt errichten zu wollen. Als Ausmaß des Ausbaus an der Straßenfront ermöglicht die Flächenwidmung jedenfalls nur solchen der  Bauklasse I. Davon soll angeblich straßenseitig gar nicht, hofseitig nur geringfügig „durch Balkonbrüstungen“ abgewichen werden !

 

Gänzlich unklar scheinen allerdings nach wie vor Ausbaupläne im Bereich des ausgedehnten Gartens der Anlage, der sich in nördlicher Richtung bis zur Serravagasse erstreckt und nach Maßgabe der Flächenwidmung gärtnerisch zu gestalten ist! Dort hatte bereits seinerzeit der letzte Eigentümer – aus meiner Sicht ungesetzlich - Betriebsgebäude errichtet, die nun innerhalb der bestehenden Baumassen nach Angaben des Stadtrates zu 23 Wohnungen umgebaut werden sollen!
 

Stadtrat Ludwig dazu wörtlich: „Das unterirdische Gebäude in der gärtnerisch auszugestaltenden Fläche soll an einer Seite durch seitliche Abgrabungen „ausgegraben" werden und in ein Wohnhaus mit 2 Wohnungen umgebaut werden“.


Ob damit nicht eher begrünte Dächer über Wohnungen gebaut werden, die als gärtnerisch auszugestaltende Flächen durchgehen sollen, werden wohl die Pläne zeigen, die man in Penzings Bauausschuss wird einsehen können, - zu befürchten steht hier jedenfalls eine der ungezählten Varianten im Wiener Bauwesen, wie man Vorgaben der Flächenwidmung umgehen kann. Keinerlei Planungen sind übrigens bisher zu nötigen Stellplätzen bekannt, die auf der Liegenschaft zu errichten sein müssen!

Das  Projekt muss jedenfalls neuerlich nach § 69 der Wiener Bauordnung  (Unwesentliche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen) eingereicht werden, was offensichtlich auch schon bei jedem Neuprojekt Standard im Planungsverfahren sein dürfte. ( Die Zustimmung der SPÖ gilt für mich dabei als ebenso sicher, wie die Ablehnung von GRÜNEN und FPÖ. Damit wird das Verhalten der ÖVP ausschlaggebend sein! )

 

 

Diese Vorgangsweise hat nun allerdings in der Penzinger Straße Methode: Bereits mehrere haarsträubende Bauprojekt auf Liegenschaften in der Schutzzone sind in jüngster Zeit nach § 69 BO bewilligt worden. Als Höhepunkt diesbezüglich wurde zuletzt mit Stimmen von SPÖ und ÖVP – ebenfalls in Missachtung der Flächenwidmung – die Verbauung des Gartens der Liegenschaft Penzinger Straße 34 (Töpfelhaus) zugestimmt (hier mehr davon)!  Als Begründung war ursprünglich erklärt worden, der Eigentümerin ermögliche das Wohnbauprojekt die aufwändige Erhaltung des barocken Töpfelhauses ! Nachdem ich das als Ausflucht ermittelt hatte, wurde von Seiten der SPÖ der Gleichheitsgrundsatz ins Treffen geführt: Man wolle die Verbauung erlauben, weil auch in der Nachbarschaft schon mehrere Gärten verbaut werden durften! Die grundsätzliche Problematik der Grünraumvernichtung und die Vorgaben des Bezirksentwicklungsplanes, im dicht verbauten Penzing grüne Innenhöfe und Gärten zu erhalten, blieb natürlich einmal mehr gänzlich unberücksichtigt!

Anrainer verweisen jedenfalls auch auf die Liegenschaften Penzinger Straße 64 und Penzinger Straße 36-38, die längst ohne Rücksicht auf das historische Ensemble für das Ortsbild nachteilig verbaut wurden. Derartige Projekte würden den historischen Ortskern zerstören, man frage sich, wie das alles in einer ausgewiesenen „Schutzzone“ möglich sein könne!

 

Das erklärte nun jüngst die MA 19 einer Anrainerin mit folgenden inhaltsleeren Worthülsen, ohne darauf einzugehen, dass das Haus als Sitz des Ortsrichters von Penzing auch hohe historische Bedeutung hat:

Wiens Stadtplanung sei „ trotz intensiver Bemühungen Altstadtkerne zu erhalten ebenso bemüht „auch in Ensemble-Schutzzonen Erneuerungen zu ermöglichen, um die Vitalität des Umfeldes zu erhalten“. Es sei daher „wesentlich, die charakteristische Vielfalt oder Einheitlichkeit des bereits vorhandenen Stadtbildes festzustellen und so den zulässigen Spielraum für neue Projekte zu definieren“. Penzing weise hier „eine relativ große Vielfalt sowohl von der Bauhöhe als auch von dem Baualter der Gebäude auf“. Beim gegenständlichen Projekt seien die ursprünglichen Pläne schon „modifiziert“ worden, - die Gestaltung des straßenseitigen Dachkörpers stelle „somit bereits eine wesentlich reduzierte Variante gegenüber dem ursprünglichen Projekt dar“.
Und: „Infolge der in  diesem Bereich von Baualter, Gebäudehöhe und Veränderungen des Bestandes in den vergangenen Jahrzehnten nicht völlig einheitlichen Struktur, wurde eine Neuinterpredation (sic!!) des Dachkörpers ins Auge gefasst“.

Was damit im üblichen Architekten-Kauderwelsch erklärt werden soll, ist natürlich schleierhaft, denn die MA 19 wird wohl nicht ernsthaft darstellen wollen, in historischen Schutzzonen „einheitliche Strukturen“ durch Neubauten zum Ziel zu haben!

 

Jedenfalls berichtet die MA 19 tröstlich, man habe über das Projekt „in der MA 19 viel diskutiert“, es werde „ sicherlich unterschiedlich empfunden werden“ … stelle jedoch „den Ausdruck einer zeitgenössischen Architektur dar, die mit dem erhaltenswerten Teilen des historischen Baubestandes in dieser Schutzzone auf adäquate Weise kombiniert wird“.

 

AuskennerInnen der üblichen Baupraxis in Wien werden allerdings eher kombinieren , dass sich Wiens MA 19 einmal mehr nicht getraut hat, ein politisch unterstütztes Projekt zu unterbinden und daher lediglich auf Abänderungen bestanden hat!


Für mich steht außer Frage, dass diese Praxis der Wiener Verwaltung und der politischen EntscheidungsträgerInnen Penzings historischen Ortskern um weitere Bausünden vermehren, einmal mehr beschädigen und letztlich ruinieren wird!


Wolfgang Krisch, 10.11.07
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