Friedhofstraße
169: Einmal mehr Anlaßwidmung für ein konkretes Bauprojekt
Penzinger Flächenwidmungen nach konkreten Bauplänen
Zunehmende
Anlaßwidmungen für einzelne Bauprojekte werfen grundsätzliche Fragen zur
Praxis des Wiener Flächenwidmens auf !
Zu
den wenigen Aufgaben von Belang der Wiener Bezirksvertretungen zählt die
Abstimmung über Änderungen der Flächenwidmung, auch wenn diese formal erst
danach vom Wiener Gemeinderat beschlossen werden.
Nun fällt mir seit längerem dazu auf, daß Flächenwidmungen für ganz
konkrete Bauprojekte – zum Teil selbst auf Grundlage von Bauplänen - geändert
werden, was für mich einen völlig unhaltbarer Zustand darstellt. In Penzing
betraf dies in den letzten Jahren zahlreiche Anlaßfälle:
So wurde schon vor längerem (Plandokument
Nr. 7054) versucht, für ein Wohnbauprojekt in der Hüttelbergstraße
22 (Paradies) Bauklasse 4 im Grünland zu ermöglichen, was nur am energischen
Protest ganz Hütteldorfs scheiterte.
Rechtswirksam geändert wurde in Hadersdorf zuletzt für ein Wohnbauprojekt in
der Friedhofstraße 169 (Plandokument Nr. 7412)
die Flächenwidmung derart, daß daraus selbst die Lage einer Tiefgarage und die
zukünftige Bauhöhe der Garageneinfahrt für die geplante Wohnhausanlage
abzulesen ist, - somit die Erstellung der Widmung nach einem vorliegenden Bauplan also
klar ersichtlich macht.
Gänzlich unverhohlen wurde ferner genau diese Praxis in der Penzinger Bezirksvertretung jüngst (Plandokument Nr. 7476 ) zugegeben, mit dem die Flächenwidmung für den Bereich eines Häuserblockes zwischen Meiselstraße – Hustergasse – Märzstraße und Reinlgasse geändert wurde. SPÖ-Bezirksrat Peter URBAN, der Vorsitzende des Penzinger Bauausschusses, lobte nämlich in der Debatte ausdrücklich das Bauprojekt, für welches die Flächenwidmung schließlich geändert wurde. Daß die SPÖ Bauprojekte kennt, die auf Flächen geplant werden, die nach bestehender Widmung eines solches Bauprojekt rechtlich überhaupt nicht erlauben, beweist für mich in völliger Klarheit, daß für einzelne, konkrete Bauprojekte Flächenwidmungen nach Belieben abgeändert werden.
Und
in welchem grotesken Ausmaß dies letztlich geschieht, zeigt der Flächenwidmungsplan,
der für die Errichtung des GIGA-KIKA-Möbelhauses
in der Hadikgasse geändert wurde. Der schreibt nämlich jetzt exakt jene
Ausgestaltung des Möbelhauses vor, die einem planzeichnenden Architekt der
Firma Leiner vorgeschwebt war und schließlich auch realisiert wurde.
Auf
meine vielfache Kritik an derartiger Anlaßwidmung wurde mehrfach darauf
hingewiesen, daß mit derartigen Widmungen die Stadt Wien eben ihre Möglichkeiten
der Stadtplanung nutzt und unterstützenswerte Bauprojekte fördern möchte, was
schlüssig klingt! Tatsächlich aber werden jene Bauträger begünstigt, welche
bei der Stadt derartige Umwidmungen erwirken oder davon allein Kenntnis
erhalten. Derartige Kenntnis aber ermöglicht nach Umwidmungen von billig
erworbenen Grundstücken in teures Bauland finanzielle Gewinne in Millionenhöhe
und entziehen sich darüber hinaus jeder Kontrolle!
Für mich steht daher außer Zweifel, daß in Wien Flächenwidmungen zu Gunster
Dritter üblich sind ,- und daß diese Praxis korruptionsanfällig und völlig
intolerabel ist, wie mir auch die Ergebnisse jenes Untersuchungsausschusses
beweisen, der zuletzt im Wiener Gemeinderat über die Praxis der Wiener Flächenwidmens
eingerichtet war und diverse grobe Mißstände ersichtlich gemacht hat (Hier
dazu mehr auf der Homepage des GRÜNEN Gemeinderatsklub).
Klare Worte fand dazu übrigens auch das Wiener Kontrollamt. Wörtlich wurde „gesetzwidrige
Vorgangsweise“, „Anlasswidmung zu Gunsten Dritter“, „mangelnder
Transparenz“ und „wissentliche Fehlinformation“
festgestellt und wie folgt zusammen gefaßt:
"...Die im vorliegenden
Bericht des Kontrollamtes getroffenen Feststellungen zeigen, dass die
Magistratsabteilung 21B den Gemeinderat zwecks Umsetzung subjektiver Interessen
Dritter unter Inkaufnahme bedenklicher Verfahrensschritte und unter bewusst
einseitiger, unvollständiger - teilweise sogar unrichtiger - Berichterstattung
dazu bringen wollte, die vorgelegten Plandokumente zu beschließen..."
Daß
von den Untersuchungen lediglich die MA 21B betroffen war (in Penzing ist die MA
21A zuständig), tut für mich überhaupt nichts zur Sache , - die Praxis
scheint mir in ganz Wien üblich und politisch wohl geduldet und unterstützt zu
sein!
Zu all dem kommt, daß in Wien zudem vielfach die Mißachtung von Bestimmungen
der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne durch
die SPÖ-Regierung toleriert werden, wie nicht nur in Penzing durch eine Prüfung
des Kontrollamtes aller Einkaufszentren belegt wurde. So wurde dieser Tage
bekannt, daß im Wiener Milleniums-Tower das Dreifache der erlaubten Flächen für
ein Einkaufszentrum errichtet wurde und der Turm selbst statt zulässiger 140
Meter in einer Höhe von 202 Meter
hoch errichtet wurde! Einzige Konsequenz der Stadt Wien: Man plant eine „Anpassung
der Flächenwidmung“!
Als
diese Zustände verlangen meines Erachtens eine dringende Reform der Wiener
Widmungspraxis.
Wolfgang
KRISCH, 24.1.2003
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