Friedhofstraße 169: Einmal mehr Anlaßwidmung für ein konkretes Bauprojekt

Penzinger Flächenwidmungen nach konkreten Bauplänen

Zunehmende Anlaßwidmungen für einzelne Bauprojekte werfen grundsätzliche Fragen zur Praxis des Wiener Flächenwidmens auf !

Zu den wenigen Aufgaben von Belang der Wiener Bezirksvertretungen zählt die Abstimmung über Änderungen der Flächenwidmung, auch wenn diese formal erst danach vom Wiener Gemeinderat beschlossen werden.
Nun fällt mir seit längerem dazu auf, daß Flächenwidmungen für ganz konkrete Bauprojekte – zum Teil selbst auf Grundlage von Bauplänen - geändert werden, was für mich einen völlig unhaltbarer Zustand darstellt. In Penzing betraf dies in den letzten Jahren zahlreiche Anlaßfälle:

So wurde schon vor längerem (Plandokument Nr. 7054) versucht, für ein Wohnbauprojekt in der Hüttelbergstraße 22 (Paradies) Bauklasse 4 im Grünland zu ermöglichen, was nur am energischen Protest ganz Hütteldorfs scheiterte.

Rechtswirksam geändert wurde in Hadersdorf zuletzt für ein Wohnbauprojekt in der Friedhofstraße 169 (Plandokument Nr. 7412) die Flächenwidmung derart, daß daraus selbst die Lage einer Tiefgarage und die zukünftige Bauhöhe der Garageneinfahrt für die geplante Wohnhausanlage abzulesen ist, -  somit die Erstellung der Widmung nach einem vorliegenden Bauplan also klar ersichtlich macht.

Gänzlich unverhohlen wurde ferner genau diese Praxis in der Penzinger Bezirksvertretung jüngst (Plandokument Nr. 7476 ) zugegeben, mit dem die Flächenwidmung für den Bereich eines Häuserblockes zwischen Meiselstraße – Hustergasse – Märzstraße und Reinlgasse geändert wurde. SPÖ-Bezirksrat Peter URBAN, der Vorsitzende des Penzinger Bauausschusses, lobte nämlich in der Debatte ausdrücklich das Bauprojekt, für welches die Flächenwidmung schließlich geändert wurde. Daß die SPÖ Bauprojekte kennt, die auf Flächen geplant werden, die nach bestehender Widmung eines solches Bauprojekt rechtlich überhaupt nicht erlauben, beweist für mich in völliger Klarheit, daß für einzelne, konkrete Bauprojekte Flächenwidmungen nach Belieben abgeändert werden.

Und in welchem grotesken Ausmaß dies letztlich geschieht, zeigt der Flächenwidmungsplan, der für die Errichtung des GIGA-KIKA-Möbelhauses in der Hadikgasse geändert wurde. Der schreibt nämlich jetzt exakt jene
Ausgestaltung des Möbelhauses vor, die einem planzeichnenden Architekt der Firma Leiner vorgeschwebt war und schließlich auch realisiert wurde.

Auf meine vielfache Kritik an derartiger Anlaßwidmung wurde mehrfach darauf hingewiesen, daß mit derartigen Widmungen die Stadt Wien eben ihre Möglichkeiten der Stadtplanung nutzt und unterstützenswerte Bauprojekte fördern möchte, was schlüssig klingt! Tatsächlich aber werden jene Bauträger begünstigt, welche bei der Stadt derartige Umwidmungen erwirken oder davon allein Kenntnis erhalten. Derartige Kenntnis aber ermöglicht nach Umwidmungen von billig erworbenen Grundstücken in teures Bauland finanzielle Gewinne in Millionenhöhe und entziehen sich darüber hinaus jeder Kontrolle!

Für mich steht daher außer Zweifel, daß in Wien Flächenwidmungen zu Gunster Dritter üblich sind ,- und daß diese Praxis korruptionsanfällig und völlig intolerabel ist, wie mir auch die Ergebnisse jenes Untersuchungsausschusses beweisen, der zuletzt im Wiener Gemeinderat über die Praxis der Wiener Flächenwidmens eingerichtet war und diverse grobe Mißstände ersichtlich gemacht hat (Hier dazu mehr auf der Homepage des GRÜNEN Gemeinderatsklub).
Klare Worte fand dazu übrigens auch das Wiener Kontrollamt. Wörtlich wurde „gesetzwidrige Vorgangsweise“, „Anlasswidmung zu Gunsten Dritter“, „mangelnder Transparenzundwissentliche Fehlinformation festgestellt und wie folgt zusammen gefaßt:

 "...Die im vorliegenden Bericht des Kontrollamtes getroffenen Feststellungen zeigen, dass die Magistratsabteilung 21B den Gemeinderat zwecks Umsetzung subjektiver Interessen Dritter unter Inkaufnahme bedenklicher Verfahrensschritte und unter bewusst einseitiger, unvollständiger - teilweise sogar unrichtiger - Berichterstattung dazu bringen wollte, die vorgelegten Plandokumente zu beschließen..."

Daß von den Untersuchungen lediglich die MA 21B betroffen war (in Penzing ist die MA 21A zuständig), tut für mich überhaupt nichts zur Sache , - die Praxis scheint mir in ganz Wien üblich und politisch wohl geduldet und unterstützt zu sein!
Zu all dem kommt, daß in Wien zudem vielfach die Mißachtung von Bestimmungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne  durch die SPÖ-Regierung toleriert werden, wie nicht nur in Penzing durch eine Prüfung des Kontrollamtes aller Einkaufszentren belegt wurde. So wurde dieser Tage bekannt, daß im Wiener Milleniums-Tower das Dreifache der erlaubten Flächen für ein Einkaufszentrum errichtet wurde und der Turm selbst statt zulässiger 140 Meter in einer Höhe von  202 Meter hoch errichtet wurde! Einzige Konsequenz der Stadt Wien: Man plant eine „Anpassung der Flächenwidmung“!
Als diese Zustände verlangen meines Erachtens eine dringende Reform der Wiener Widmungspraxis.

Wolfgang KRISCH, 24.1.2003
zurück