Bewilligter Stellplatz im betonierten "Kleingarten" - Kleingartenverein "Am Halterbach"

Penzings Kleinstellplatzvereine
Kein
e Sitzung des  Bauausschusses mehr in Penzing ohne Ausnahmebewilligungen für Stellplätze in Kleingartenanlagen !


Frühsommer ist angebrochen und überall blüht und grünt es, wo das in einer Millionenstadt eben noch möglich ist! In Kleingärten, so würde man meinen, sollte das allemal so sein, - muss es aber bei weitem nicht, wie sich zunehmend in Penzings Kleingartenanlagen seit geraumer Zeit feststellen lässt!

Denn wer immer in seinem Kleingarten statt Rasen, Beeten oder Rabatten lieber sein Auto abstellen möchte, und zwar auf ordentlichem, gut zementierten Beton, der bekommt das anstandslos bewilligt, denn das macht der zunehmend von Insidern hoch geschätzte § 7 Abs. 3 des Wiener Kleingartengesetzes 1996 (WKlgG) möglich, in dem es heißt:

„Stellplätze dürfen nur in Gemeinschaftsanlagen errichtet werden. Auf anderen Flächen können Stellplätze auf Antrag des Grundeigentümers (aller Miteigentümer) vom Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung mit Bescheid auf Widerruf bewilligt werden. Die Interessen, die für das Einstellen von Kraftfahrzeugen auf anderen Flächen als Gemeinschaftsflächen sprechen, sind mit jenen, die dagegen sprechen, abzuwägen. Der Stellplatz muss über einen befahrbaren Aufschließungsweg oder direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg erreichbar sein. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Bezirks-Kleingartenkommission anzuschließen. Solche Stellplätze sind auf die Stellplatzverpflichtung nicht anzurechnen.“

 

Und seit nun fast alle Penzinger Kleingärten für das Ganzjährige Wohnen umgewidmet sind, beschäftigt der Paragraf den Penzinger Bauausschuss unablässig, - es vergeht mittlerweile keine Sitzung mehr ohne beantragte „Ausnahmebewilligung“, irgendwo einen Garten brav verbetonieren zu dürfen!

SPÖ, ÖVP und FPÖ bewilligen das jeweils natürlich anstandslos - es geht ja immerhin um das höchste Gut der WIener Kommunalpolitik, den Parkplatz -  wobei die verlangte  Interessensabwägung, die das Gesetz vorschreibt, noch niemals auch nur ansatzweise versucht wurde! Und wurden früher immerhin noch schlaue Ausreden für einen verlangten Stellplatz vorgebracht (beispielsweise: Kleingärtner ist behindert), denen bald eher ganz triviale Erklärungsversuche folgten („Frau müsste weit gehen“), so bewilligen die KollegInnen mittlerweile ganz routiniert wie das Amen im Gebet jeden Stellplatz ohne jede Erklärung für seinen angeblichen Bedarf!


Ich erinnere im Gegenzug seit geraumer Zeit in Wortmeldungen als Ceterum censeo, dass ein Kleingarten ein Kleingarten und nichts sonst als ein Kleingarten ist, in dem ein Stellplatz nichts verloren hat, weil er den Widmungszweck des Erholungsraumes auch für die Allgemeinheit eindeutig grob mindert! Und dabei ist nicht nur die optische Beeinträchtigung massiv, die ein Auto im Kleingarten für die gesamte Umgebung darstellt! Natürlich kann eine Betonfläche auch für die Ökologie keinen Wert mehr darstellen, - insbesondere nicht für das örtliche Kleinklima!


Die KollegInnen hören sich jedes Mal die  Binsenweisheiten widerspruchslos an und – bewilligen weiterhin drauflos!


Die Stadt Wien und der Penzinger Bauauschuss wären allerdings bestens beraten, in dergleichen Fällen mit derartigen Routinebewilligungen wesentlich restriktiver vorzugehen.

Zum Einen deshalb, weil sich die einfache Praxis natürlich rasch herumspricht, - und bei aller Liebe zum grünen Refugium: Ein Parkplatz ist auch für Kleingärtner vielfach leider bei weitem wichtiger als das schönste Grün! Und waren es ursprünglich vorweg die üblichen Auskenner aus dem Nahbereich der großen Parteien, die um Ausnahmebewilligung ansuchten, so findet die Mode natürlich mittlerweile immer mehr Nachahmer ! Das wird a la longue nicht nur die Kleingärten nachhaltig beschädigen, sondern zuletzt auch in ihrem Bestand gefährden, weil sich zahlreiche unweigerliche Nutzungskonflikte abzeichnen!

Denn so entsteht großer Druck auf bequeme verkehrliche Erschließung der Kleingartenanlagen und keinerlei Druck, die eigentlich vorzusehenden Gemeinschaftsanlagen zum Abstellen von Fahrzeugen zu errichten, die eine Voraussetzung dargestellt hatten, die Kleingärten für Ganzjähriges Wohnen überhaupt einmal umzuwidmen.
Die Stadt Wien hat dabei aber nicht selten abstruse Pläne zur Errichtung von Gemeinschaftsparkplätzen toleriert, obwohl deren Realisierung zum Teil gänzlich unmöglich ist. So wurden beispielsweise am Wolfersberg im letzten Flächenwidmungsplan in Kleingartenanlagen Gemeinschaftsparkplätze vorgesehen und eingezeichnet, obwohl auf den Flächen bestehende Liegenschaften wohnlich genutzt werden und nicht verfügbar sind!

Also müssen andere Stellplätze gefunden werden, - die Konflikte sind damit vorprogrammiert. (Zuletzt wurde am Wolfersberg ein ganzer Wald umgeschnitten, offensichtlich nur deshalb, um u.a. auch Parkplätze zu schaffen, was sich immerhin gerade noch verhindern ließ!)

Ich werde jedenfalls in jedem einzelnen Fall einer Ausnahmebewilligung nach § 7 Abs.3 WKlgG ausdrücklich um jene Interessensabwägung durch den Bauaussschuss bzw. die Bezirks-Kleingartenkommission ersuchen, die das Gesetz eigentlich verlangt, sowie die Aufnahme der Ergebnisse daraus in das Sitzungsprotokoll!


Wolfgang Krisch,15.6.09
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