Liegenschaft Hütteldorf 22 - Grafitti auf längst abgetragenen Resten des ehemaligen Kinderheimes Paradies mit aktuell stimmiger Devise zur anstehenden Klärung verschwundenerer Millionen, für welche mittlerweile die SteuerzahlerInnen gerade stehen! 


Kriminalfall "Projekt Paradiso"
Zu dem Millionenverlust zu Lasten der SteuerzahlerInnen sind weiterhin zahlreiche Fragen ungeklärt!

 

Nachstehende Anfrage rund um den Kriminalfall "Projekt Paradiso" (Kulturpark Wien - Hüttelbergstraße 22) habe ich zur Sitzung der Bezirksvertretung am 9.6. 2010 eingebracht - die Beantwortung durch Vizebürgermeister und Stadtrat Dr. Michael LUDWIG (vom 24.6.2010 zu Zahl S 1147/10) liegt vor und ist den Fragen (rot formatiert) unmittelbar nachgestellt. Zahlreiche Fragen sind offen bzw. nicht beantwortet worden. Insbesondere ist unklar, warum sich die Stadt Wien zu offenen Forderungen nicht an Dr. Ferdinand Podkowicz in dessen Eigenschaft als Vorstand der Kunstpark-Wien-Stiftung schadlos gehalten hat. Gänzlich mysteriös: Wie konnte Post an die dubiose Stiftung ordnungsgemäß zugestellt werden, wenn die Postadresse eine unverbaute Liegenschaft war, in der auch kein Briefkasten eingerichtet war und ist.

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 9.6.2010  folgende

 

ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 

Zum Scheitern des von der Stadt Wien stark unterstützten und bis zu einer s.g .“Spatenstichfeier“ unter Beisein des Wiener Bürgermeisters öffentlich zelebrierten Projektes „Kunstpark Wien“ auf der Liegenschaft  Hüttelbergstraße 22 wird um Auskunft gebeten,

 

1.    welche Ursachen für das Scheitern des Projektes nach Wiener Kenntnis bekannt sind,
 
Die Ursachen für das Scheitern des Projektes sind der grundverwaltenden Dienststelle nicht bekannt.

2.    in welchem ideellen und materiellen Ausmaß die Stadt Wien das Projekt unterstützt hat, wozu um taxative Auflistung sämtlicher Maßnahmen der Verwaltung in dem Zusammenhang gebeten wird,
Die Stadt Wien hat das Projekt insofern unterstützt, dass ein Baurechtsvertrag mit dem Betreiber angeschlossen worden ist. Eine weitere Unterstüztung ist der grundverwaltenden Dienststelle nicht bekannt.

3.   ob die erst zuletzt in Gebrauch gestandene namentliche Ausformung des Projektes als „Kunstpark Wien“ (zuvor "Projekt Paradiso") auf Wiener Wunsch oder nach freien Gutdünken der Projektwerber erfolgt ist,

      Die Ernst-Fuchs-Privatstiftung hat ein Projekt als eine Art Verbindung von Kunst und Natur ausgearbeitet. Für die Ernst-Fuchs-Privatstiftung sind die Herren Michael und Franz Messner sowie Helmut Braun aufgetreten. Die Ermächtigung zum          Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der aus der Ernst-Fuchs-Privatstiftung hervorgegangenen "Paradiso" Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. ist mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 23.9.2004, Pr.Zl. 03707-2004/0001-GWS, einstimmig erfolgt.

4.    welche Betreiber des Projektes der Stadt Wien in der Wiener Paradiso Errichtungs- und BetriebsgmbH bzw . der Kunstpark Wien Privatstiftung namentlich bekannt waren,
 
Namentlich bekannt waren die Herren Michael Messner, Stefan Messner-Nagy udn Helmut Braun.

5.    in welcher Funktion Herr Dr. Ferdinand PODKOWICZ, OSR der Stadt Wien i.R., nach Kenntnis der Wiener Verwaltung in Bewerbung, Planung und Realisierung des Projektes involviert war bzw. zur Schadenswiedergutmachung nach wie vor involviert sein dürfte. ( Herr Dr. Podkowicz hatte in Gremien der Penzinger Bezirksvertretung beim Anfragsteller den Eindruck eines visionärer Proponenten des Projektes gemacht, während seine beiden Kollegen im Vorstand der Kunstpark Wien Privatstiftung kaum mehr als zum Austausch von Begrüßungsworten vor und nach den Besprechungen Anlass gesehen haben dürften.) 

     Dem Firmenbuchauszug (FN 263997g) ist zu entnehmen, dass die "Kunstpark Wien, Privatstiftung" aus folgednen Personen besteht: Michael Messner, Stefan Messner-Nagy und Mag. Dr.Ferdinand Podkowicz. Herr Dr. Podkowicz ist somit Mitglied des Vorstandes der Privatstiftung.

6.   Mit namentlich wem und in welchen Dienststellen die Stadt Wien in der Projektsache in reelle Geschäftsbeziehung getreten ist, und ob auch ein Herr Gernot Rumpold darunter war,

     Die grundverwaltende Dienststellle hatte Kontakt mit den in Punkt 4. und 5. genannten Personen. Zu Herrn Gernot Rumpold hat kein Kontakt bestanden. Ob bzw. welche Kontakte in der Projektsache  in anderen Dienststellen der Stadt Wien stattgefunden haben, kann seitens der grundverwaltenden städt. Dienststelle nicht beantwortet werden.

7.   ob der Stadt Wien bekannt war, dass  für die Einrichtung der Kunstpark Wien Privatstiftung  selbst die Geschäftsadresse  der Kunstpark Wien Privatstiftung  (Hüttelbergstraße 22) inexistent war, nachdem auf der unbebauten Liegenschaft seit jeher nicht einmal ein Briefkasten bestand und Post rein technisch allenfalls dadurch zuzustellen gewesen wäre, indem  solche über einen Maschendrahtzaun auf verschlossene Grün- bzw. Waldfläche  wenig sinnvoll hätte geworfen werden können,
Schriftstücke sowohl von Behörden wie z.B. Grundbuchsgericht als auch von der Stadt Wien sind an der von der Privatstiftung bekannt gegebenen und im Briefkopf der Privatstiftung angeführten Adresse 1140 Wien, Hüttelbergstraße 22 ordnungsgemäß zugestellt worden.

8.   ob Herr Dr. Podkowicz als Privatmann oder in Verfolgung von Zielen der Stadt Wien mit Pouvoir der Stadt für das Projekt und die Stiftung tätig war,
Herr Dr.Podkowicz ist als Mitglied des Vorstandes der Privatstiftung aufgetreten, weitere Fragen wären demgemäß direkt an ihn zu richten

9.   ob es häufig vorkommt, dass die Stadt Wien in Unterstützung von Bau- und Kunst-Projekten mit Aufwand von projektierten 35 Millionen € offenbar ohne jede Prüfung von Bonitäten der ProjektwerberInnen selbst Baurechte auf 99 Jahre vertraglich einräumt, und damit ab ovo für offensichtlich völlig unrealistische oder möglicher Weise gar fingierte Pläne zu jener Reputation des Projektes einen faktischen Beitrag geleistet hat, welcher für dubiose Kreditnahmen der Projektbetreiber eindeutige Grundlagen geboten haben muss, oder ob es sich dazu um einen herausragenden Einzelfall handelt,
Wie bereits im Punkt 3 angeführt, hat der Wiener Gemeinderat mit beschloss vom 23.9.2003 einstimmig die Ermächtigung zur Baurechtseinräumung beschlossen. Da selten Kunstprojekte vorgelegt werden, deren Realisierung mit der Nutzung von städtischen Grundflächen verbunden sind, kommt es daher nicht häufig vor, dass für einen solchen Zweck ein Baurecht eingeräumt wird.
Die Prüfung der Bonitäten eines Projektbetreibers zur grundbücherlichen Sicherstellung eines Pfandrechts obliegt primär dem kreditgebenden Institut und ist nicht Angelegenheit der Baurechtsgeberin.

10. ob es zutrifft, dass in Räumlichkeiten von Wien Energie „ab und an“ eine Anzahl von intakten bzw. beschädigten „Monumentalplastiken“ des Künstlers Ernst Fuchs deshalb zu Ansicht und Verkauf ausgestellt werden, um aushaftende Millionenverluste des Projektes  auszugleichen, wenn ja,

11. wann solche Besichtigungen der Kunstwerke hinkünftig möglich sind,
Diese Fragen entziehen sich der Kenntnis der grundverwaltenden Dienststelle und wären daher an Wien Energie zu stellen.

12. welche finanziellen Verluste nach Ansicht der Wiener Verwaltung durch die weitreichenden Malversationen rund um das vorgebliche Projekt für die österreichischen bzw. Wiener SteuerzahlerInnen feststellbar sind, oder noch eintreten können, sofern solche Überlegungen in Wien überhaupt angestellt werden. (Zuletzt war von Seiten der Stadt Wien ohne ersichtliche Begründung ein „Nullsummenspiel“ nach der Ersteigerung des Baurechtes der Liegenschaft durch Wien behauptet worden.)

     Der Bauzins ist von der Bauberechtigten nicht bezahlt worden, daneben sind Kosten für die rechtsfreundliche Vertretung und das Gerichtsverfahren (Schätzung des Wertes des Baurechtes durch ein vom Gericht bestellten Gutachter, Kosten des Versteigerungsverfahrens und die Erwerbskosten durch de nerfolgten Zuschlag) der Stadt Wien erwachsen.

13. wer namentlich der Stadt Wien für allfällige finanzielle Verluste zu Folge des Projektes nach derzeitigem Stand persönlich bürgt,   

   Die "Kunstpark Wien" Privatstiftung schuldet der Stadt Wien den aushaftenden Bauzins.

14. ob die Stadt Wien zu den erkannten Malversationen Anzeige/n bei zuständigen Justizbehörden erstattet hat, wenn ja, wann, gegen wen und weshalb, wenn nein, weshalb nicht.

   Die grundverwaltende Dienststellte hat zeitgerecht Leistungsklage gegen de "Kunstpark Wien" Privatstiftung zur Bezahlung des ausständigen Bauzinses einbringen lassen. Ein entssprechendes rechtskräftiges Urteil liegt vor. Wegen Uneinbringlichkeit der Forderungen hat in der Folge die grundverwaltende Dienststelle die Zwangsversteigerung der Baurechtseinlage in die Wege geleitet. Die die Nichtbezahlung von Forderungen einen zivilrechtlichen Tatbestand darstellt, wurden auch die entsprechenden zivilrechtlichen Schritte unternommen. Ob Malversationen vorliegen, kann seitens der grundveraltenden Dienststelle nicht beurteilt werden.



Begründung:

Nachdem das Projekt „Paradiso“ (nachmals „Kulturpark Wien“ ) mit offensichtlich hohem Engagement der Stadt Wien unterstützt worden ist (zahlreiche Planungsdetails hatten umfangreich Ausschüsse und Kommissionen der Penzinger Bezirksvertretung befasst, -selbst Waldrodung und Verkehrsabwicklung war bereits genehmigt bzw. geplant worden), dürften nach jüngster Erkenntnis im Zuge der Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Hypo-Alpe-Adria Bank sämtliche Planungen für das Projekt mit Auszahlung von 7,5 Millionen € an die Projektwerber jäh erloschen sein. Tatsächlich ist es auf der Liegenschaft zu keinerlei Baumaßnahmen gekommen, ebenso sind keinerlei Aktivitäten der Kunstpark Wien Privatstiftung im Sinne der Stiftungsurkunde bekannt geworden. Das Projekt ist damit schon seit langem eindeutig als Kriminalfall mit nunmehriger Relevanz für Steuermittel geworden, nachdem bislang in Penzing irrtümlich vermutet worden war, das Projekt wäre deshalb gescheitert, weil die Hypo-Alpe-Adria a priori zu keiner Finanzierung in der Lage war.

Tatsächlich ist aber nach wie vor der Verbleib von mehreren Millionen € aus Mitteln der Bank hoch zweifelhaft, für welche nach der überstürzten Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die Republik nunmehr lediglich die österreichischen SteuerzahlerInnen haften.

Ebenso zweifelhaft ist ferner, dass der Schaden lediglich durch jene beiden Projektbetreiber verursacht worden ist, die seit längerem in Thailand aufhältig und nicht greifbar sein sollen. Deren Vater bzw. Stiefvater, der Künstler Ernst Fuchs, hat nach Aussagen eines Rechtsanwaltes (DER STANDARD, 23.4.2010) dazu angegeben, man habe bei der Stadt Wien und bei der Hypo längst Aufklärung zu den Vorgängen rund um Paradiso verlangt, aber nie Antwort bekommen." Die Stadt Wien wird zur eigenen Gestion in der Angelegenheit allerdings Antworten nicht schuldig bleiben können.

 
Wolfgang Krisch, 12.5.2010

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