Liegenschaft Hütteldorf 22 -
Grafitti auf längst abgetragenen Resten des ehemaligen
Kinderheimes Paradies mit aktuell stimmiger Devise zur
anstehenden Klärung verschwundenerer Millionen, für welche
mittlerweile die SteuerzahlerInnen gerade stehen!
Kriminalfall "Projekt Paradiso"
Zu dem Millionenverlust zu Lasten der
SteuerzahlerInnen sind weiterhin zahlreiche Fragen
ungeklärt!
Nachstehende Anfrage rund um
den Kriminalfall "Projekt Paradiso" (Kulturpark
Wien - Hüttelbergstraße 22) habe ich zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 9.6. 2010 eingebracht - die
Beantwortung durch Vizebürgermeister und Stadtrat Dr.
Michael LUDWIG (vom 24.6.2010 zu Zahl S 1147/10) liegt vor
und ist den Fragen (rot formatiert) unmittelbar
nachgestellt. Zahlreiche Fragen sind offen bzw. nicht
beantwortet worden. Insbesondere ist unklar, warum sich die
Stadt Wien zu offenen Forderungen nicht an Dr. Ferdinand
Podkowicz in dessen Eigenschaft als Vorstand der
Kunstpark-Wien-Stiftung schadlos gehalten
hat. Gänzlich mysteriös: Wie konnte Post an die
dubiose Stiftung ordnungsgemäß zugestellt werden, wenn die
Postadresse eine unverbaute Liegenschaft war, in der auch
kein Briefkasten eingerichtet war und ist.

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung
der Bezirksvertretung am 9.6.2010 folgende
gemäß § 23 der Geschäftsordnung der
Bezirksvertretungen
1.
welche
Ursachen für das Scheitern des Projektes nach Wiener
Kenntnis bekannt sind,
Die Ursachen für das Scheitern des
Projektes sind der grundverwaltenden Dienststelle nicht
bekannt.
2.
in
welchem ideellen und materiellen Ausmaß die Stadt Wien das
Projekt unterstützt hat, wozu um taxative Auflistung
sämtlicher Maßnahmen der Verwaltung in dem Zusammenhang
gebeten wird,
3. ob
die erst zuletzt in Gebrauch gestandene namentliche
Ausformung des Projektes als „Kunstpark Wien“
(zuvor "Projekt Paradiso") auf Wiener Wunsch oder
nach freien Gutdünken der Projektwerber erfolgt ist,
Die Ernst-Fuchs-Privatstiftung hat ein Projekt als eine Art Verbindung von Kunst und Natur ausgearbeitet. Für die Ernst-Fuchs-Privatstiftung sind die Herren Michael und Franz Messner sowie Helmut Braun aufgetreten. Die Ermächtigung zum Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der aus der Ernst-Fuchs-Privatstiftung hervorgegangenen "Paradiso" Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. ist mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 23.9.2004, Pr.Zl. 03707-2004/0001-GWS, einstimmig erfolgt.
4. welche
Betreiber des Projektes der Stadt Wien in der Wiener
Paradiso Errichtungs- und BetriebsgmbH bzw . der Kunstpark
Wien Privatstiftung namentlich bekannt waren,
Namentlich bekannt waren die Herren Michael Messner, Stefan
Messner-Nagy udn Helmut Braun.
5.
in
welcher Funktion Herr Dr. Ferdinand PODKOWICZ, OSR der Stadt
Wien i.R., nach Kenntnis der Wiener Verwaltung in Bewerbung,
Planung und Realisierung des Projektes involviert war bzw.
zur Schadenswiedergutmachung nach wie vor involviert sein
dürfte. ( Herr Dr. Podkowicz hatte in Gremien der Penzinger
Bezirksvertretung beim Anfragsteller den Eindruck eines
visionärer Proponenten des Projektes gemacht, während
seine beiden Kollegen im Vorstand der Kunstpark Wien
Privatstiftung kaum mehr als zum Austausch von
Begrüßungsworten vor und nach den Besprechungen Anlass
gesehen haben dürften.)
Dem Firmenbuchauszug (FN 263997g) ist zu entnehmen, dass die "Kunstpark Wien, Privatstiftung" aus folgednen Personen besteht: Michael Messner, Stefan Messner-Nagy und Mag. Dr.Ferdinand Podkowicz. Herr Dr. Podkowicz ist somit Mitglied des Vorstandes der Privatstiftung.
6. Mit
namentlich wem und in welchen Dienststellen die Stadt Wien
in der Projektsache in reelle Geschäftsbeziehung getreten
ist, und ob auch ein Herr Gernot Rumpold darunter war,
Die grundverwaltende Dienststellle hatte Kontakt mit den in Punkt 4. und 5. genannten Personen. Zu Herrn Gernot Rumpold hat kein Kontakt bestanden. Ob bzw. welche Kontakte in der Projektsache in anderen Dienststellen der Stadt Wien stattgefunden haben, kann seitens der grundverwaltenden städt. Dienststelle nicht beantwortet werden.
7. ob
der Stadt Wien bekannt war, dass für die Einrichtung
der Kunstpark Wien Privatstiftung selbst die
Geschäftsadresse der Kunstpark Wien
Privatstiftung (Hüttelbergstraße 22) inexistent war,
nachdem auf der unbebauten Liegenschaft seit jeher nicht
einmal ein Briefkasten bestand und Post rein technisch
allenfalls dadurch zuzustellen gewesen wäre, indem
solche über einen Maschendrahtzaun auf verschlossene
Grün- bzw. Waldfläche wenig sinnvoll hätte geworfen
werden können,
8. ob
Herr Dr. Podkowicz als Privatmann oder in Verfolgung von
Zielen der Stadt Wien mit Pouvoir der Stadt für das Projekt
und die Stiftung tätig war,
9. ob
es häufig vorkommt, dass die Stadt Wien in Unterstützung
von Bau- und Kunst-Projekten mit Aufwand von projektierten
35 Millionen € offenbar ohne jede Prüfung von Bonitäten
der ProjektwerberInnen selbst Baurechte auf 99 Jahre
vertraglich einräumt, und damit ab ovo für offensichtlich
völlig unrealistische oder möglicher Weise gar fingierte Pläne zu jener
Reputation des Projektes einen faktischen Beitrag geleistet
hat, welcher für dubiose Kreditnahmen der Projektbetreiber
eindeutige Grundlagen geboten haben muss, oder ob es sich
dazu um einen herausragenden Einzelfall handelt,
Die Prüfung der Bonitäten eines Projektbetreibers zur
grundbücherlichen Sicherstellung eines Pfandrechts obliegt
primär dem kreditgebenden Institut und ist nicht
Angelegenheit der Baurechtsgeberin.
10. ob
es zutrifft, dass in Räumlichkeiten von Wien Energie „ab
und an“ eine Anzahl von intakten bzw. beschädigten „Monumentalplastiken“
des Künstlers Ernst Fuchs deshalb zu Ansicht und Verkauf
ausgestellt werden, um aushaftende Millionenverluste des
Projektes auszugleichen, wenn ja,
11. wann
solche Besichtigungen der Kunstwerke hinkünftig möglich
sind,
12. welche
finanziellen Verluste nach Ansicht der Wiener Verwaltung
durch die weitreichenden Malversationen rund um das
vorgebliche Projekt für die österreichischen bzw. Wiener
SteuerzahlerInnen feststellbar sind, oder noch eintreten
können, sofern solche Überlegungen in Wien überhaupt
angestellt werden. (Zuletzt war von Seiten der Stadt Wien
ohne ersichtliche Begründung ein „Nullsummenspiel“ nach
der Ersteigerung des Baurechtes der Liegenschaft durch Wien
behauptet worden.)
Der Bauzins ist von der Bauberechtigten nicht bezahlt worden, daneben sind Kosten für die rechtsfreundliche Vertretung und das Gerichtsverfahren (Schätzung des Wertes des Baurechtes durch ein vom Gericht bestellten Gutachter, Kosten des Versteigerungsverfahrens und die Erwerbskosten durch de nerfolgten Zuschlag) der Stadt Wien erwachsen.
13. wer
namentlich der Stadt Wien für allfällige finanzielle
Verluste zu Folge des Projektes nach derzeitigem Stand
persönlich bürgt,
Die "Kunstpark Wien" Privatstiftung schuldet der Stadt Wien den aushaftenden Bauzins.
14. ob
die Stadt Wien zu den erkannten Malversationen Anzeige/n bei
zuständigen Justizbehörden erstattet hat, wenn ja, wann,
gegen wen und weshalb, wenn nein, weshalb nicht.
Die grundverwaltende Dienststellte hat zeitgerecht Leistungsklage gegen de "Kunstpark Wien" Privatstiftung zur Bezahlung des ausständigen Bauzinses einbringen lassen. Ein entssprechendes rechtskräftiges Urteil liegt vor. Wegen Uneinbringlichkeit der Forderungen hat in der Folge die grundverwaltende Dienststelle die Zwangsversteigerung der Baurechtseinlage in die Wege geleitet. Die die Nichtbezahlung von Forderungen einen zivilrechtlichen Tatbestand darstellt, wurden auch die entsprechenden zivilrechtlichen Schritte unternommen. Ob Malversationen vorliegen, kann seitens der grundveraltenden Dienststelle nicht beurteilt werden.
Begründung:
Nachdem das Projekt „Paradiso“ (nachmals „Kulturpark
Wien“ ) mit offensichtlich hohem Engagement der Stadt Wien
unterstützt worden ist (zahlreiche Planungsdetails hatten
umfangreich Ausschüsse und Kommissionen der Penzinger
Bezirksvertretung befasst, -selbst Waldrodung und
Verkehrsabwicklung war bereits genehmigt bzw. geplant
worden), dürften nach jüngster Erkenntnis im Zuge der
Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Hypo-Alpe-Adria Bank
sämtliche Planungen für das Projekt mit Auszahlung von 7,5
Millionen € an die Projektwerber jäh erloschen sein.
Tatsächlich ist es auf der Liegenschaft zu keinerlei
Baumaßnahmen gekommen, ebenso sind keinerlei Aktivitäten
der Kunstpark Wien Privatstiftung im Sinne der
Stiftungsurkunde bekannt geworden. Das Projekt ist damit
schon seit langem eindeutig als Kriminalfall mit nunmehriger
Relevanz für Steuermittel geworden, nachdem bislang in
Penzing irrtümlich vermutet worden war, das Projekt wäre
deshalb gescheitert, weil die Hypo-Alpe-Adria a priori zu
keiner Finanzierung in der Lage war.
Tatsächlich ist aber nach wie vor der Verbleib von mehreren
Millionen € aus Mitteln der Bank hoch zweifelhaft, für welche nach der
überstürzten Übernahme der Hypo Alpe Adria durch die
Republik nunmehr lediglich die österreichischen
SteuerzahlerInnen haften.
Ebenso zweifelhaft ist ferner, dass der Schaden lediglich
durch jene beiden Projektbetreiber verursacht worden ist,
die seit längerem in Thailand aufhältig und nicht greifbar
sein sollen. Deren Vater bzw. Stiefvater, der Künstler
Ernst Fuchs, hat nach Aussagen eines Rechtsanwaltes (DER
STANDARD, 23.4.2010) dazu angegeben, man habe „bei der Stadt Wien
und bei der Hypo längst Aufklärung zu den Vorgängen rund
um Paradiso verlangt, aber nie Antwort bekommen."
Die Stadt Wien wird zur eigenen Gestion in der Angelegenheit
allerdings Antworten nicht schuldig bleiben können.
Wolfgang Krisch, 12.5.2010