Robert-Fuchs-Gasse 29-31: Chaos um Skandalbau komplett – Abbruch überfällig !
Volksanwaltschaft bestätigt schwere Versäumnisse der Stadt Wien!


Ein immer größeres Chaos nimmt die endlose Affäre um die Wolfersberger Skandal-Wohnhausanlage Robert-Fuchs-Gasse 29-31.

Immerhin hat der Penzinger Bauauschuss in seiner jüngsten Sitzung am 2.2. - ganz nach meinen Vorstellungen - keineswegs die angeblich „unwesentlichen Abweichungen“ von den Bebauungsbestimmungen für zwei der drei fast gestellten rechtlichen und baulichen Wohnhausruinen legitimiert, wovon ich vorab als Rechtsirrtum gewarnt hatte. Innerhalb eines Monats soll vielmehr nun doch niemand sonst als die Bauoberbehörde – wie ich selbstverständlich angeregt hatte – eine Entscheidung treffen.
 
Diese Ankündigung im Penzinger Bauauschuss wurde lediglich mit der Ergänzung versehen, dass die Bauoberbehörde nicht anders als nach dem geltenden Recht entscheiden werde, was man zu diesem Fall nicht ohne Grund gern ausdrücklich betonen kann.

Denn mittlerweile hat die Volksanwaltschaft der Republik der Beschwerde einer durch das Bauvorhaben geschädigten Anrainerin nach langwieriger Prüfung gänzliche Berechtigung zuerkannt und schwerste Versäumnisse des Magistrates sowie der Bauoberbehörde festgehalten, über die auch Bürgermeister Häupl in Kenntnis gesetzt wird.
 
Die weitere Vorgangsweise ist nun nicht verworrener denkbar: Denn der neue Eigentümer der Liegenschaft, die er um knapp 1 Million Euro ersteigert hat, wozu allein zum Fertigbau (!) der Neubauruine eine weitere Million Euro über Fremdfinanzierung nötig sein soll, steht mit seinem Projekt offenbar vor dem rechtlichen Nichts !  Denn das Bauvorhaben muss gänzlich neu eingereicht werden, die mittlerweile geänderte Bauordnung ist mit dem Baubestand, der die Anrainer schwer schädigt, nicht im Entferntesten in Einklang zu bringen. Heißt also: Der Baubestand kann aus meiner Sicht wohl nicht im Geringsten genehmigungsfähig sein!

 

Das sieht der neue Eigentümer, vom Brotberuf Rechtsanwalt, allerdings hoffnungsfroh gänzlich anders, wie er persönlich im Penzinger Bauauschuss rund um bislang nie gehörte unglaublich ehrenrührige Auslassungen gegen eine Anrainerin ebenso darlegte (wie schon zuvor vor einer Kamera der ORF-Sendung "Volksanwalt"):  Sein „tolles Projekt werde nur  "für nix und wiedernix" von einer querulierenden Anrainerin behindert, die die Behörden "terrorisiert" ,- auch ein Obersenatsrat bei der Bauoberbehörde sehe das nach seinem Eindruck so. Und trotz gezählter 88 Abweichungen von den Bebauungsbestimmungen, die die Volksanwaltschaft festgestellt hat, wollte Herr Rechtsanwalt bei keiner einzigen Behörde, „Gegenwind gespürt“, haben, am Haus C gebe es "12 Zentimeter Abweichung", sein Bau sei „allerschönstens, und allerfeinst ausgeführt“ und wie er selbst „im Einklang mit der Behörde“.

 

Dieser Eindruck von Einklang könnte aber ein bisserl trügerisch sein oder sehr rasch werden, denkt man allein an nur zwei bislang eher nebensächliche "Details":
Die Wohnblöcke haben eminent in die Hangwassersituation am Wolfersberg eingegriffen: Nicht nur die im Hang quer liegende Tiefgarage der Anlage unter den drei Häusern selbst stand lange unter Wasser, auch Setzungen und Quellen auf Liegenschaften von Anrainern gefallen dort nur mäßig. Zudem scheint auch die Abwassersituation endlich irgendwie überprüfbar: Anrainer beteuern, dass die drei Hochhäuser allesamt an einem Kanal hängen, der lediglich für die umliegenden Einfamilienhäuser bzw. Kleingärten dimensioniert ist. Für den Vollbetrieb von 24 Wohnungen in dem Zusammenhang wollen sie die Behörde ebenfalls erstmals ein wenig interessiert wissen, was wirklich fein wäre.

 

Von der Wiener Bauoberbehörde darf jedenfalls gehofft werden, dass sie den Akt nach Jahren endlich einmal seriös und gesetzeskonform abschließt und den AnrainerInnen zu ihrem selbstverständlichen Recht verhilft.  Nach meinem sicheren Eindruck kann dies endgültig nur zu einem Abbruch der gesamten Anlage führen, womit man auch dem neuen Eigentümer vor einer Vogel-Strauß- bzw. Hans-im-Glück-Gebarung immerhin menschenfreundlich bewahren würde.

Weiterhin wird zu berichten sein von
Wolfgang Krisch, 3.2.06
 


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