Skandalbau Robert-Fuchs-Gasse
27-31: Nun neuerliche Zwangsversteigerung
…aber rechtliches Chaos bei allen befassten Behörden!
Zu einem neuerlichen Knalleffekt kommt es nun in der
Causa des größten Penzinger Skandalsbaus seit Menschengedenken, - der
Wohnhausanlage Robert-Fuchs-Gasse 27-31 !
Die niemals fertig gestellte und bezogene Wohnhausanlage
- drei mehrstöckige Wohnhäuser samt Tiefgarage - die obendrein mit
rechtsgültigem Bescheid der Stadt Wien bis kommenden März gänzlich
abgebrochen werden muss, ist nun neuerlich zu einer Zwangsversteigerung
ausgeschrieben!
Diese sensationelle Neuigkeit geht aus einem aktuellen Schreiben des
Bezirksgerichts Fünfhaus hervor, wo die Immobilie zuletzt schon im Dezember des
Vorjahres versteigert worden war. Anrainer der skandalträchtigen Wohnhausanlage
hatten bei dem Gericht nämlich die Tatsache anhängig gemacht, dass die
Liegenschaft vom Ersteher bislang nicht bezahlt worden war und dass die
dazu eindeutige Rechtslage für diesen Fall nichts sonst vorsieht als eine
neuerliche Versteigerung!
Das - bislang schon deutlich säumige - Gericht hat sich nun notabene dieser
Rechtsmeinung angeschlossen und teilt nun mit, dass die Wiederversteigerung
„ im Übrigen bereits mit Beschluss vom 12.7.2006
angeordnet“ worden sei.
Womit nun allerdings das rechtliche Chaos
weiterhin unübersehbar bleibt! Das Agieren des Bezirksgerichtes Fünfhaus ist
dabei zweifellos das kleinere Übel, obwohl dennoch mehrere Fragen in der
Rechtssache von ernstem Interesse sind.
Bis heute ist kein Termin für die – angeblich schon im Juli angeordnete –
neuerliche Versteigerung bekannt. Den Anrainern, die mit einem Antrag auf
Wiederversteigerung das Gericht vor wenigen Tagen zweifellos in Zugzwang
gebracht hatten, ging lediglich kryptische Nachricht zu, sie hätten kein
Antragsrecht, was wörtlich wie folgt begründet wird:
„Den Anrainern kommt in diesem Versteigerungsverfahren
keine und daher auch kein Antragsrecht zu.“ (Was das Keine ist,
das nicht zukommt, wird allerdings nicht mitgeteilt)
Dafür kommt Einiges jedoch zweifellos auf die
Stadt Wien zu! Der Wiener Magistrat hatte nämlich – wie ich berichtet habe – den
seit dem vergangenen Dezember als Ersteher der Liegenschaft behandelten Dr.
Georg UITZ offenbar nur deshalb als „außergrundbücherlichen“ Eigentümer der
Immobilie betrachtet, weil dieser – weshalb ist rechtlos mehr als fraglich – im
Grundbuch mit dem Eintrag vermerkt war, er habe für diese Liegenschaft
„den Zuschlag erhalten“. Das
allerdings muss rechtlich so lange völlig bedeutungslos bleiben, so lange keine
Bezahlung erfolgt, - die allein Eigentumserwerb begründen kann.
Dieser völlig dubiose Eintrag im Grundbuch genügte jedoch der Stadt Wien nicht
nur völlig, neu eingereichte Baupläne des Erstehers entgegen zu nehmen, die den
Bestand der zum Abbruch bestimmten Wohnhäuser sicher stellen sollten!
Obendrein genehmigte die MA 64 Dr. Uitz auch noch über einen (nun wirkungslos
werdenden) Bescheid Grundbuchänderungen auf der – niemals rechtsgültig
erworbenen - Liegenschaft, um für die zu groß gebauten Wohnhäuser einen größeren
Bauplatz entstehen zu lassen . Damit sollte der Baubestand nachträglich
genehmigungsfähig gemacht werden, - und zwar zwei Tage nachdem (!) die
neuerliche Versteigerung der Liegenschaft angeordnet worden sein soll. (In der
Bezirkvorstehung Penzing ist Dr. Uitz noch vier Monate danach, am 13.11. , als „Eigentümer“ aufgetreten!)
Zu allem Überfluss war zu schlechter Letzt bekannt
geworden, dass ein ranghoher Beamter der Stadt Wien in seinem Ruhestand ein
Gutachten verfasst hatte,
wie der Abbruchbescheid seines
Dienstgebers für den Skandalbau in der Robert-Fuchs-Gasse wirkungslos bleiben
sollte. In dem Papier sind eindeutig rechtswidrige Anleitungen enthalten!
Ich habe selbstverständlich mehrfach auf all
diese Missstände hingewiesen und zuletzt über Anfrage die Stadt Wien um Auskunft
ersucht, was dem Wiener Magistrat Anlass geben konnte, Herrn Dr. Uitz als
Eigentümer der Liegenschaft anzusehen ! Eine Antwort steht aus, doch meine
Kritik daran wird durch die Entscheidung des Bezirksgerichts Fünfhaus nun völlig
bestätigt!
Das Bezirksgericht Fünfhaus nennt Dr. Uitz jedenfalls mittlerweile - sprachlich
ebenso elegant wie innovativ – wörtlich „ Ex-Ersteher“.
Im Interesse der Anrainer stehen allerdings in
der endlosen Geschichte nun wesentliche Fragen zu einer Klärung an: Der
bestehende und rechtsgültige Abbruchbescheid kann nun durch das Scheitern des
eingereichten Bauvorhabens keinen weiteren Aufschub erfahren, - und die nun
neuerlich anstehende Versteigerung wird daran nicht das Geringste ändern können.
Wer den Abbruchauftrag der Stadt Wien nachkommen und bezahlen wird, sollte
sich bei der neuerlichen Versteigerung kein Käufer finden, der die
Wohnhausanlage erwerben will, um sie abzutragen, - wird aber die Stadt Wien
endlich ehestens zu klären haben, sofern nicht weiterhin die Rechte der Anrainer
und der Rechtstaat mit Füßen getreten werden.
Wolfgang Krisch, 19.12.06
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