Skandalbau Robert-Fuchs-Gasse 27-31: Nun neuerliche Zwangsversteigerung
…aber rechtliches Chaos bei allen befassten Behörden!


Zu einem neuerlichen Knalleffekt kommt es nun in der Causa des größten Penzinger Skandalsbaus seit Menschengedenken, - der Wohnhausanlage Robert-Fuchs-Gasse 27-31 !
 
Die niemals fertig gestellte und bezogene Wohnhausanlage  - drei mehrstöckige Wohnhäuser samt Tiefgarage - die obendrein mit rechtsgültigem Bescheid der Stadt Wien bis kommenden März gänzlich abgebrochen werden muss, ist nun neuerlich zu einer Zwangsversteigerung ausgeschrieben!


Diese sensationelle Neuigkeit geht aus einem aktuellen Schreiben des Bezirksgerichts Fünfhaus hervor, wo die Immobilie zuletzt schon im Dezember des Vorjahres versteigert worden war. Anrainer der skandalträchtigen Wohnhausanlage hatten bei dem Gericht nämlich die Tatsache anhängig gemacht, dass die Liegenschaft vom Ersteher bislang nicht bezahlt worden war und dass die dazu eindeutige Rechtslage für diesen Fall nichts sonst vorsieht als eine neuerliche Versteigerung!

Das - bislang schon deutlich säumige - Gericht hat sich nun notabene dieser Rechtsmeinung angeschlossen und teilt nun mit, dass die Wiederversteigerung im Übrigen bereits mit Beschluss vom 12.7.2006 angeordnet“ worden sei.

Womit nun allerdings das rechtliche Chaos weiterhin unübersehbar bleibt! Das Agieren des Bezirksgerichtes Fünfhaus ist dabei zweifellos das kleinere Übel, obwohl dennoch mehrere Fragen in der Rechtssache von ernstem Interesse sind.

Bis heute ist kein Termin für die – angeblich schon im Juli angeordnete – neuerliche Versteigerung bekannt. Den Anrainern, die mit einem Antrag auf Wiederversteigerung das Gericht vor wenigen Tagen zweifellos in Zugzwang gebracht hatten, ging lediglich kryptische Nachricht zu, sie hätten kein Antragsrecht, was wörtlich wie folgt begründet wird: „Den Anrainern kommt in diesem Versteigerungsverfahren keine und daher auch kein Antragsrecht zu.“ (Was das Keine ist, das nicht zukommt, wird allerdings nicht mitgeteilt)


Dafür kommt Einiges jedoch zweifellos auf die Stadt Wien zu! Der Wiener Magistrat hatte nämlich – wie ich berichtet habe – den seit dem vergangenen Dezember als Ersteher der Liegenschaft behandelten Dr. Georg UITZ offenbar nur deshalb als „außergrundbücherlichen“ Eigentümer der Immobilie betrachtet, weil dieser – weshalb ist rechtlos mehr als fraglich – im Grundbuch mit dem Eintrag vermerkt war, er habe für diese Liegenschaft den Zuschlag erhalten. Das allerdings muss rechtlich so lange völlig bedeutungslos bleiben, so lange keine Bezahlung erfolgt, -  die allein Eigentumserwerb begründen kann.


Dieser völlig dubiose Eintrag im Grundbuch genügte jedoch der Stadt Wien nicht nur völlig, neu eingereichte Baupläne des Erstehers entgegen zu nehmen, die den Bestand der zum Abbruch bestimmten Wohnhäuser sicher stellen sollten!  
Obendrein genehmigte die MA 64 Dr. Uitz auch noch über einen (nun wirkungslos werdenden) Bescheid Grundbuchänderungen auf der – niemals rechtsgültig erworbenen - Liegenschaft, um für die zu groß gebauten Wohnhäuser einen größeren Bauplatz entstehen zu lassen . Damit sollte der Baubestand nachträglich genehmigungsfähig gemacht werden, - und zwar zwei Tage nachdem (!) die neuerliche Versteigerung der Liegenschaft angeordnet worden sein soll. (In der Bezirkvorstehung Penzing ist Dr. Uitz noch vier Monate danach, am 13.11. , als „Eigentümer“ aufgetreten!)
Zu allem Überfluss war zu schlechter Letzt bekannt geworden, dass ein ranghoher Beamter der Stadt Wien in seinem Ruhestand ein Gutachten verfasst hatte,
wie der  Abbruchbescheid seines Dienstgebers für den Skandalbau in der Robert-Fuchs-Gasse wirkungslos bleiben sollte. In dem Papier sind eindeutig rechtswidrige Anleitungen enthalten!

Ich habe selbstverständlich mehrfach auf all diese Missstände hingewiesen und zuletzt über Anfrage die Stadt Wien um Auskunft ersucht, was dem Wiener Magistrat Anlass geben konnte, Herrn Dr. Uitz als Eigentümer der Liegenschaft anzusehen ! Eine Antwort steht aus, doch meine Kritik daran wird durch die Entscheidung des Bezirksgerichts Fünfhaus nun völlig bestätigt!  
Das Bezirksgericht Fünfhaus nennt Dr. Uitz jedenfalls mittlerweile - sprachlich ebenso elegant wie innovativ – wörtlich „ Ex-Ersteher“.

Im Interesse der Anrainer stehen allerdings in der endlosen Geschichte nun wesentliche Fragen zu einer Klärung an: Der bestehende und rechtsgültige Abbruchbescheid kann nun durch das Scheitern des eingereichten Bauvorhabens keinen weiteren Aufschub erfahren, - und die nun neuerlich anstehende Versteigerung wird daran nicht das Geringste ändern können.

Wer den Abbruchauftrag der Stadt Wien nachkommen und bezahlen wird,  sollte sich bei der neuerlichen Versteigerung kein Käufer finden, der die Wohnhausanlage erwerben will, um sie abzutragen, - wird aber die Stadt Wien endlich ehestens zu klären haben, sofern nicht weiterhin die Rechte der Anrainer und der Rechtstaat mit Füßen getreten werden.

Wolfgang Krisch, 19.12.06

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