Abbruchbescheid seit 10 Jahren (!) nicht vollstreckt - jetzt Sanierung ?  


Bulgarischer Arbeitseinsatz am Pfingstsonntag !
Trotz Abbruchbescheides aus 1999 (!) nun neuerlicher Versuch zur Sanierung der Wohnbauruine Robert-Fuchs-Gasse 29-31


In der Jahrzehnte langen Geschichte des skandalösesten Penzinger Bauvorhabens seit Menschengedenken in der Robert Fuchs Gasse 29 – 31 dürfte ein neues Kapitel eröffnet sein:


Auf der Liegenschaft der Wohnhausanlage mit drei Gebäuden und einer Tiefgarage, die seit 1999 (!) mit letztgültigen Bescheid der Bauoberbehörde gänzlich abgetragen werden muss, haben nämlich am Pfingstsonntag (!)„Rodungs- und Sanierungsarbeiten“ begonnen!
Dazu angerückt ist ein Heer bulgarischer Arbeiter, die von einem neuen Eigentümer der Liegenschaft, einem Unternehmer aus Wels, wissen wollen.

Ich habe umgehend die Behörde informiert und nunmehr auch endlich das Wiener Kontrollamt mit folgendem Schreiben an Herrn  Direktor Dr. Hechtner um Prüfung ersucht, warum ein aufrechter Abbruchbescheid, der seit zehn  (!) Jahren besteht, mit Duldung der  Behörde und zum Schaden der Anrainer nicht vollstreckt wird:

Sehr geehrter Herr Direktor Dr. Erich Hechtner!

In Vertretung zahlreicher betroffener BürgerInnen bzw. Mandatar der Bezirksvertretung Penzing ersuche ich das Wiener Kontrollamt um Überprüfung, warum die Stadt Wien den seit spätestens 1999 (!) durch letztgültigen Beschluss der Bauoberbehörde angeordneten Abbruch einer Wohnhausanlage samt Tiefgarage in 1140, Robert-Fuchs-Gasse 29-31, bis dato nicht durchgesetzt hat oder in Ersatzvornahme hat durchführen lassen.  Die Wohnhausanlage wurde gänzlich konsenslos fast vollständig errichtet, schädigt die Anrainer rundum massiv, hat niemals eine Benützungsbewilligung erhalten und stellt sich derzeit als ruinöser Baubestand dar, - wobei nicht einmal Klarheit herrscht, wer Eigentümer der Liegenschaft  ist.
Die bisherige Darstellung von Seiten der Behörde, dass der Abtragungsbescheid seit nunmehr zehn (!)  Jahren ständig in Folge neuer Bauansuchen ausgesetzt werden musste, ist gänzlich unglaubwürdig, - Anrainer äußern dazu den Verdacht, dass der Missstand ohne Unterstützung der Wiener Baubehörde nicht denkbar erscheint, was einen Straftatbestand darstellen würde.

Aktuell sind auf der Liegenschaft am Pfingstsonntag (!) neuerliche Sanierungs- und Rodungsarbeiten durch bulgarische Arbeitskräfte begonnen worden!

Mit dem Ersuchen um Nachricht, ob das Wiener Kontrollamt eine Untersuchung einleiten wird, mit Dank im Voraus und sehr freundlichen Grüßen
Wolfgang Krisch
Bezirksrat Penzing

 

Von der Wiener Baubehörde kann nichts anderes als eine sofortige Einstellung aller Bauarbeiten verlangt werden,  sowie die Durchsetzung des Abbruchbescheides, - notfalls in Ersatzvornahme! Von weitern Entwicklungen berichtet umgehend

Wolfgang Krisch
2.6.2009

P.S. Die Wiener Baupolizei - so ließ sich mittlerweile in einer Sitzung des Penzinger Bauausschusses eruieren - weiß zwar wiederum einmal von einem neuen Bauansuchen, hält aber die Wiener Vorgangsweise bisher für richtig. Wenn jemand zur Abwehr eines Abtragungsauftrages immer wieder ein Bauansuchen stellt, so kann er das bis zum Nimmerleinstag machen, das sei so in Ordnung! Die betroffenen Anrainer sehen das - wie ich anders - und werden sich nun in erster Linie mit der Säumigkeit der Stadt Wien  beschäftigen, den eigenen Abtragungsaufrag auch durchzusetzen. Denn es bestanden keineswegs in den letzten 10 Jahren durchgehend aufrechte Baubewilligungen, die Stadt Wien hätte die Abtragung durchsetzen müssen!

 

Letzte Berichte zum Thema:
 

E