Nichts dem Gesetz entsprechend - und nun trotz Abbruchbescheid Versteigerung und
Legalisierung an einem Tag ?
Skandalbau Robert-Fuchs-Gasse 27-31: Trotz Abbruchbescheid nun Versteigerung und dubiose Legalisierung binnen Stunden ?
Die Stadt Wien dürfte bei der Verwertung eines „Anlageobjektes“ rasch vor Weihnachten wunderlich behilflich sein wollen!
Gänzlich unglaubliche Vorgänge sollen zum Wolfersberger Skandalbau Robert-Fuchs-Gasse 27-31 rasch und klammheimlich noch vor Weihnachten wie folgt über die Bühne gehen:
Obwohl offiziell niemand von einer Aufhebung eines formellen Abbruchbescheides
der Stadt Wien wüsste, der längst schon zur verlässlichen Abtragung der drei
Wohnhäuser längst führen müssen, soll nun die gesamte Wohnhausanlage als „Anlageobjekt“
(!) versteigert werden. Die Mezzie ist beim Bezirksgericht Fünfhaus als
Grundstück von 3118 m² Fläche samt 3 Gebäuden mit 18 Wohnungen auf gesamt 1518
m² Wohnfläche und 208,87 m² Balkon und Terrassen, ausgebautem Dachgeschoß und
einer Tiefgarage mit 21 Abstellplätzen beschrieben, ein Vadium mit 147 900 €
beziffert, das geringste Gebot mit 986 000 €.
Diese Angaben in der offiziellen Ediktdatei des Bundesministeriums für Justiz
sind als Circa-Angaben ausgewiesen, immerhin scheint auch ein fehlender „Bau-
und Benützungsbewilligungsbescheid“ angeführt. Für Kenner
selbstverständlich ist auch der Vermerk, dass "für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten keine Haftung übernommen"
werden kann, was sich in dem Fall
auch wirklich ernsthaft empfohlen haben dürfte. Denn seltsamer Weise ist zur
Ankündigung dieser Versteigerung auf eine nicht unwesentliche Kleinigkeit
vergessen worden: Das Anlageobjekt ist seit Jahren mit einem unzweifelhaften
Abbruchbescheid der Gemeinde Wien belastet, von dessen allfällig möglicher –
rechtlich aber kaum vorstellbarer – Aufhebung niemand auch nur das Geringste
wüsste!
Was nach den Gesetzen simpelster Logik nur
folgenden Schluss zu lässt:
Entweder hat die Stadt Wien (ohne jede nachvollziehbare Rechtsgrundlage) den
Abbruchbescheid klammheimlich aufgehoben, um das „Anlageobjekt“ aus einer
Konkursmasse heraus für einen absehbaren Käufer, der die Aufhebung des
Bescheides angestrengt haben muss, günstig zugänglich zu machen oder man hat
zumindest nach Vorabsprache die Aufhebung für einen bereits in Aussicht
genommenen Käufer verbindlich in Aussicht gestellt.
Oder aber man bietet das „Anlageobjekt“ trotz aufrechtem Abbruchbescheid zur Versteigerung an, ohne die verlangte Zerstörung des Objektes einem präsumptiven Käufer bekannt zu machen.
Für beide Fällen wäre eine legale Vorgangsweise so schlüssig in Frage zu
stellen, dass eine gerichtliche Überprüfung jedenfalls unweigerlich wäre.
Eine dritte Möglichkeit ist mir nicht absehbar, ich lasse mich aber überraschen! Klar ist aber jedenfalls: Das Bauvorhaben Robert Fuchs Gasse 27-31 (von der MA 19 schon bei der ersten Planeinreichung als „entgleist“ bezeichnet und niemals aus diesem Zustand heraus gekommen) stellt einen bislang nicht gekannten Extremfall von unglaublicher Missachtung aller nur relevanten Rechtsnormen im Zuge der Bausausführung dar, wodurch zahlreiche Anrainer seit Baubeginn geschädigt werden.
Um den seit Jahren nahezu fertig gestellten aber schon baulich geschädigten Baukomplex nicht abreißen zu müssen, war zuletzt dennoch von der Stadt Wien der (untaugliche) Versuch unterstützt worden, die drei Gebäude des Komplexes aufzusplitten und sie portionsweise als Neubauvorhaben (!) zu behandeln, obwohl alle drei Gebäude über eine gemeinsame Tiefgarage verbunden sind, die im übrigen aus geologischen Problemen für das Gebäude selbst bzw. die AnrainerInnen eines der Hauptprobleme darstellt. Die Tiefgarage stand mehrfach durch Hangwässer meterhoch unter Wasser, die AnrainerInnen beklagen seit Baubeginn u.a. Bauschäden auf ihren Grundstücken durch die geänderte Hangwassersituation!
Sollte die Stadt Wien noch im Entferntesten bereit sein, gesetzliche Normen im Bauwesen durchsetzen zu wollen, kann somit weiterhin kein Weg an einer Abtragung der Gebäude vorbei führen, so wie dies die Stadt Wien seit Jahren auch mit Bescheid vorgeschrieben und dennoch toleriert hat, dass der Bescheid gänzlich ignoriert wurde. (AnrainerInnen listen zur Zeit mühevoll auf, welche Bauvorschriften in welchem Umfang und mit welchen Folgen missachtet wurden, - darüber hier demnächst mehr! Nur ein Beispiel vorweg: Durch strikt untersagte Aufschüttungen am Bauplatz wurde das Niveau der Liegenschaft stellenweise so angehoben, dass die nun bestehenden Gebäudehöhen ein annähernd rechtskonformes Ausmaß bloß simulieren können.)
Sollte der Wiener Magistrat nun tatsächlich die
Absicht haben, das Bauvorhaben unter seltsam geänderten Besitzverhältnissen
plötzlich als legal betrachten zu wollen, müsste sich jeder Bauwerber als
eindeutig dumm betrachten, der sich bei Bauvorhaben noch an Gesetze hielte und
so auf Gewinnmaximierung verzichten würde, die durch Missachtung der Gesetze auf
diese Art möglich wird. ( Prototypische Wiener Vorgangsweise: Der s.g. „Milleniumstower“
geriet über 60 Meter höher als erlaubt, - die Stadt Wien tolerierte, änderte die
Flächenwidmung - und der Eigentümer erzielte nach alsbaldigem Verkauf des
Gebäudes einen um zig- Millionen Euro höheren Gewinn !)
Die Stadt Wien scheint allerdings dennoch eindeutig die Absicht zu haben, den bislang beispiellosen Penzinger Bauskandal mühsam zu legalisieren: In höchster vorweihnachtlicher Stille soll die Versteigerung am 21.Dezember um 10.00 am Bezirksgericht Fünfhaus über die Bühne gehen! Und nur Stunden später soll schon am selben 21.Dezember im Bauausschuss der Bezirksvertretung Penzing eine für das Objekt beantragte „unwesentliche Abweichung von den Bebauungsbestimmungen“ zur Legalisierung führen, damit das „Anlageobjekt“ stehen bleiben darf und ehestbaldig Rendite für den vormittäglichen Käufer trägt, den Kenner bereits namentlich ausgemacht zu haben glauben!
Ich habe jedenfalls für Erste den Vorsteher des Bezirksgerichtes Fünfhaus mit
schriftlicher Eingabe in Kenntnis gesetzt, dass die Versteigerung an seinem
Gericht schlüssige Rechtsfragen mit hoher Verbindlichkeit aufwerfen müsste und
werde darüber berichten, ob es der Stadt Wien gelingen wird (über die hier
gänzlich dubiose Konstruktion des § 69 BO und die nötige Mitwirkung des
Penzinger Bauauschusses daran) die AnrainerInnen endgültig um ihr Recht zu
bringen und vielfachen Rechtsbruch schließlich gänzlich zu „legalisieren“.
ÖVP-Bezirksrat Dr. Herwig KLINKE, Senatsrat der MA 28 und Mitglied des
Penzinger Bauausschusses, hat in einer letzten Sitzung zu dem Bauprojekt
dezidiert erklärt, die ÖVP würde die Anrainer selbstverständlich ebenso wie
die GRÜNEN unterstützen,
- man darf gespannt sein, was sein Wort für das ÖVP-Stimmverhalten Wert ist. Auf
genau dieses ÖVP-Stimmverhalten wird es aber entschieden ankommen! Nachdem neben
den GRÜNEN bislang auch die FPÖ keinerlei Bereitschaft gezeigt hat, zu einer
Legalisierung des Bauskandals das Geringste beizutragen, würde die SPÖ in der
Minderheit bleiben! Sollte auch das aber die Stadt Wien nicht kümmern und nicht
zu einer Abtragung der Wohnhausanlage führen, wird der Stadt Wien ihr
rechtswidriges Vorgehen eindeutig nachzuweisen sein, verspricht
Wolfgang Krisch, 5.12.05
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