Skandalbau Robert-Fuchs-Gasse 27-31: Nun Grenzvermessung ohne Eigentümer !
Anrainer werden nun mit "Grenzvermessung“ auf Betreiben eines Nicht-Eigentümers gepflanzt !



Weiterhin Wundersamstes ist vom Penzinger Wolfersberg zu berichten! Der Abbruch von Penzings langjährig-sensationellestem Skandalbau der jüngeren Geschichte – der Neubau-Ruine Robert-Fuchs-Gasse 27-31 – soll offenbar nun vereitelt werden.
 

Die Vorgangsweise dazu ist absehbar, seit allen AnrainerInnen nun eine Art Vorladung für eine "Grenzvermessung" am 5.10. ins Haus geflattert ist.
 

Dass eine Grenzvermessung jede/r GrundeigentümerIn beantragen kann, ist selbstverständlich! Dass diese aber in diesem Fall nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver vom befohlener Abbruch angelegt ist, allerdings ebenfalls.


Als Eigentümer der Neubauruine und  der Liegenschaft ist nämlich in der Art Vorladung die Firma "Bauträger&Immobilien GmbH" angeführt, die seit Jahren nicht mehr existiert, dafür aber einer Masseverwalterin reichlich Arbeit und ungezählte Probleme hinterlassen hat. Diese Sachwalterin ließ die Liegenschaft und Neubauruine im Vorjahr an einen Advokat versteigern, der - wider jede Logik - an dem Anbot ganz singuläres Interesse zeigte, obwohl er vom Abbruchbescheid wissen musste. In Anbetracht der unendlichen rechtlichen Schwierigkeiten mit der Neubauruine zeigte niemand an dem Schnäppchen Interesse , - der Zuschlag erfolgte zum Ausrufpreis, den der glückliche Bieter allerdings bis dato dennoch nicht zu zahlen in der Lage gewesen sein soll.

Trotzdem scheint er sensationeller Weise in der Lage gewesen zu sein, nun die besagte „Grenzvermessung“ zu beantragen und zu erreichen, was enorm innovativ ist: Ein Nicht-Eigentümer beordert die anrainende Umgebung zu einer "Vermessung" von Grenzen, die obendrein völlig eindeutig und klar sind, und zwar auf Kosten eines Eigentümers – der gar nicht mehr existiert -  was obendrein nur die Konkursmasse schmälern kann, die eine Masseverwalterin mit der Liegenschaft irgendwie sehr seltsam am Hals hat. (Sollte sich die Vorgangsweise durchsetzen, kann jeder Grenzvermessungen von Liegenschaften beantragen, die nicht ihm/ihr gehören! )

 

Was damit natürlich bezweckt werden soll, ist selbstverständlich klar: Mit dem durchschaubaren Mätzchen sollen offenbar rechtliche Nebelschwaden zur  Errichtung irgendeiner Konstruktion gefunden werden, die den letztgültig angeordneten Abbruch der Stadt Wien vereiteln soll.

Obendrein alarmierend für die seit Jahren gequälten und stark geschädigten Anrainer: In einer Sitzung des Penzinger Bauausschusses am 11.9. war auf meinen Wunsch der Skandalbau auf der Tagesordnung gestanden, weil der besagte Advokat und Noch-Nicht-Besitzer der Liegenschaft offenbar plötzlich neue, im Bezirk angeblich unbekannte, Baupläne eingereicht hatte, ohne Anstalten erkennbar zu machen, den irregulären Baubestand wie befohlen zuvor abzutragen.
 

Ich ersuchte also den SPÖ-Vorsitzenden Peter URBAN umgehend um Auskunft, ob vor einer Realisierung des neuen Bauvorhabens die befohlene Abtragung des alten Baubestand wie rechtlich nötig gesichert sei. Sinngemäße ( und von mir notierte ) Antwort des sachkompetenten Kollegen: Er denke einmal, der Bauwerber werde  "nicht alte Mauern abreißen und neu wieder aufbauen“….

 

Somit ist weiter nur eines klar: Für die geschädigten Nachbarn scheint der Name jener Firma als Individualschicksal Programm, die am 5.Oktober um 13.00 Uhr zur seltsamen „Grenzvermessung“ vom Nicht-Eigentümer geschickt werden soll. Angekündigt ist einmal die Ziviltechnik-Vermessungs-Firma „Angst GmbH“!

Wolfgang Krisch, 1.10.06
 


P.S. Der Noch-Nicht-Eigentümer hat bei der offenbar privat veranstalteten Grenzvermessung durch eine von ihm beauftragte Firma die empörten AnrainerInnen mit folgendem Scherzlein auf die Palme gebracht: Er werde die Liegenschaften, auf denen die Wohnhausanlage steht, "teilen" lassen. Danach wäre es nicht notwendig, auch nur ein Jota (oder so ähnlich, soll er gesagt haben) abzutragen !
Manchmal ist wäre es ja direkt lustig zuzusehen, wie man sich als Rechtsgelehrter einen letztgültigen Abbruchbescheid der Wiener Bauoberbehörde hinwegträumen möchte, - wäre es nicht für die Nachbarschaft traurig genug, womit man es gelegentlich über den Zaun hinweg zu tun bekommen kann....
8.10.06


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