Skandalbau Robert-Fuchs-Gasse 27-31: Nun
Grenzvermessung ohne Eigentümer !
Anrainer werden nun mit "Grenzvermessung“ auf Betreiben eines Nicht-Eigentümers
gepflanzt !
Weiterhin Wundersamstes ist vom Penzinger Wolfersberg zu berichten! Der
Abbruch von Penzings langjährig-sensationellestem Skandalbau der jüngeren
Geschichte – der Neubau-Ruine Robert-Fuchs-Gasse 27-31
– soll offenbar nun vereitelt werden.
Die Vorgangsweise dazu ist absehbar, seit
allen AnrainerInnen nun eine Art Vorladung für eine "Grenzvermessung" am 5.10. ins
Haus geflattert ist.
Dass eine Grenzvermessung jede/r
GrundeigentümerIn beantragen kann, ist selbstverständlich! Dass diese aber in
diesem Fall nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver vom befohlener Abbruch angelegt
ist, allerdings ebenfalls.
Als Eigentümer der Neubauruine und der Liegenschaft
ist nämlich in der Art Vorladung die Firma
"Bauträger&Immobilien
GmbH" angeführt, die seit Jahren nicht mehr existiert, dafür aber
einer Masseverwalterin reichlich Arbeit und ungezählte Probleme hinterlassen
hat. Diese Sachwalterin ließ die Liegenschaft und Neubauruine im Vorjahr an
einen Advokat versteigern, der - wider jede Logik - an dem Anbot ganz singuläres
Interesse zeigte, obwohl er vom Abbruchbescheid wissen musste. In Anbetracht der unendlichen rechtlichen Schwierigkeiten mit
der Neubauruine zeigte niemand an dem Schnäppchen Interesse , - der Zuschlag
erfolgte zum Ausrufpreis, den der glückliche Bieter allerdings bis dato dennoch
nicht zu zahlen in der Lage gewesen sein soll.
Trotzdem scheint er sensationeller Weise
in der Lage gewesen zu sein, nun die besagte „Grenzvermessung“
zu beantragen und zu erreichen, was enorm innovativ ist: Ein Nicht-Eigentümer
beordert die anrainende Umgebung zu einer "Vermessung" von Grenzen, die
obendrein völlig eindeutig und klar sind, und zwar auf Kosten eines Eigentümers
– der gar nicht mehr existiert - was obendrein nur die Konkursmasse
schmälern kann, die eine Masseverwalterin mit der Liegenschaft irgendwie sehr
seltsam am Hals hat. (Sollte sich die Vorgangsweise durchsetzen, kann jeder Grenzvermessungen von
Liegenschaften beantragen, die nicht ihm/ihr gehören! )
Was damit natürlich bezweckt werden soll,
ist selbstverständlich klar: Mit dem durchschaubaren Mätzchen sollen offenbar
rechtliche Nebelschwaden zur Errichtung irgendeiner Konstruktion gefunden
werden, die den letztgültig angeordneten Abbruch der Stadt Wien vereiteln soll.
Obendrein alarmierend für die seit Jahren gequälten und stark geschädigten
Anrainer: In einer Sitzung des Penzinger Bauausschusses am 11.9. war auf meinen
Wunsch der Skandalbau auf der Tagesordnung gestanden, weil der besagte Advokat
und Noch-Nicht-Besitzer der Liegenschaft offenbar
plötzlich neue, im Bezirk angeblich unbekannte, Baupläne eingereicht hatte,
ohne Anstalten erkennbar zu machen, den irregulären Baubestand wie befohlen
zuvor abzutragen.
Ich ersuchte also den SPÖ-Vorsitzenden Peter URBAN umgehend um Auskunft, ob vor einer Realisierung des neuen Bauvorhabens die befohlene Abtragung des alten Baubestand wie rechtlich nötig gesichert sei. Sinngemäße ( und von mir notierte ) Antwort des sachkompetenten Kollegen: Er denke einmal, der Bauwerber werde "nicht alte Mauern abreißen und neu wieder aufbauen“….
Somit ist weiter nur eines klar: Für die
geschädigten Nachbarn scheint der Name jener Firma als Individualschicksal
Programm, die am 5.Oktober um 13.00 Uhr zur seltsamen „Grenzvermessung“ vom
Nicht-Eigentümer geschickt werden soll.
Angekündigt ist einmal die
Ziviltechnik-Vermessungs-Firma
„Angst GmbH“!
Wolfgang Krisch, 1.10.06
P.S. Der Noch-Nicht-Eigentümer hat bei der offenbar privat veranstalteten
Grenzvermessung durch eine von ihm beauftragte Firma die empörten AnrainerInnen mit folgendem Scherzlein auf die Palme gebracht: Er werde die
Liegenschaften, auf denen die Wohnhausanlage steht, "teilen" lassen.
Danach wäre es nicht notwendig, auch nur ein Jota (oder so ähnlich, soll er
gesagt haben) abzutragen !
Manchmal ist wäre es ja direkt lustig zuzusehen, wie man sich als
Rechtsgelehrter einen letztgültigen Abbruchbescheid der
Wiener Bauoberbehörde
hinwegträumen möchte, - wäre es nicht für die Nachbarschaft traurig genug,
womit man es gelegentlich über den Zaun hinweg zu tun bekommen kann....
8.10.06