Bauvorhaben Robert-Fuchs-Gasse 33: Fotos aus dem Jahr 2000 - mit schon damaligen Veränderungen des Geländeniveaus !

„Das Gelände wird im Bereich der Liegenschaft verändert“
Unglaubliche Neuigkeiten zum langjährig skandalösesten Penzinger Wohnbauvorhaben in der Robert-Fuchs-Gasse 33
 

Neuigkeiten zum absoluten Höhepunkt aller fragwürdigen Penzinger Bauvorhaben, das bei der Behörde seit über 11Jahren anhängig ist, werden vom Wolfersberg berichtet. Dort verfällt - zum Ärger der AnrainerInnen und Hohn allen Rechtsgrundlagen - seit Jahren ein nie fertig gestelltes Bauvorhaben in der Robert Fuchs-Gasse 33, dessen Geschichte von Anbeginn ein Skandal war.

Da wurde das Bauprojekt schon in Planungsstadium 1994 (!) von der MA 19 hinsichtlich seiner Dimension ursprünglich als „entgleist“ bezeichnet, nach kaum nennenswerten Abänderungen doch bewilligt – und schließlich jenseits ungezählter Vorschriften des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes fast fertig gebaut!
Wogegen sich aber durchaus gar nichts machen ließ: Erst war der Bauherr in Konkurs, ein Planverfasser verstorben, die Baudurchführung vom "ausführenden Unternehmen zurück gelegt" und für die Stadt Wien
„...kein Ansprechpartner für erforderliche Ergänzungen und Korrekturen ... verfügbar“ (Stadtrat Faymann). Eine Zeit lang gehörte die Neubau-Ruine einer BANK (Raika), eine Zeit lang lag 2002 ein Abbruchbescheid vor, der niemals realisiert wurde. Aber während die Besitzer des verfallenden Anwesens wechselten, blieben die verärgerten AnrainerInnen die gleichen, die ab und an von der Baubehörde zu ergebnislosen Bauverhandlungen zitiert wurden!

Nun ist wieder ein neuer Eigentümer ausgemacht, die nächste Bauverhandlung für den 17.8. ausgeschrieben – und die scheint nun überhaupt sensationell zu werden!

Angesucht ist nämlich um Bewilligung der üblichen  “unwesentlichen Abweichungen von den Bebauungsvorschriften gemäß § 69 Abs 1 der BO“, ohne die ja in Wien kaum ein Bauvorhaben mehr denkbar ist.

Konkret soll zuerst toleriert werden, dass die bebaute Grundfläche um „ca. 15 m²“ ( das sind 10 %) überschritten wird. Ferner sollen bei beiden Häusern natürlich die Gebäudehöhe erklecklich anwachsen, was so formuliert ist:

Abweichungen von den Bestimmungen des Bebauungsplanes den höchsten Punkt des Daches der zur Errichtung gelangenden Gebäude nicht höher als 3,5 m über der tatsächlich errichteten Gebäudehöhe herzustellen, wobei Haus A um 2,13 m und Haus B um ca. 2,05 m darüber liegt."

Letzte vorgeschlagene „geringfügige Überschreitung“: Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhe von 7,5 m an der Grundgrenze und bis zu einem Abstand von 3 m von derselben durch das an der Grundgrenze in gekuppelter Bauweise zu errichtende Gebäude um bis zu maximal 0,83 m“. 

Der absolute Höhepunkt dieser -  sagen wir einmal – Vorgänge findet sich aber gleich vorweg in der Einladung, als Faktum formuliert, das gar nicht zur Debatte steht: Das Gelände wird im Bereich der Bebauung verändert

Ein Anrainer dazu: „Die Bauhöhe wird überschritten, also schütt' ma das Terrain auf, dann passt sie ja wieder. Hurra!“

Wobei mit keinem Wort ausgeführt ist, wie das "Gelände verändert wird" und dass schon bei der ursprünglichen Wildwest-Baudurchführung das „Gelände verändert“  wurde, indem man einfach das Geländeniveau erhöht hatte. (Damals waren u.a. Baustämme halbmeterhoch zugeschüttet worden!)

Der Behörde und den politischen Verantwortlichen muss daher hier zweifellos Folgendes dringend empfohlen werden! Für das Bauvorhaben sind sämtliche „Abweichungen“ von Bebauungsplänen und Rechtsgrundlagen sowie alle behördentechnische Mätzen dafür seit Jahr und Tag endgültig erschöpft!  Kann das Bauvorhaben noch immer nicht völlig und ausnahmslos gesetzeskonform beendet werden, ist selbstverständlich endlich und endgültig an einen Abbruch zu denken!

Nicht erschöpft werde ich allerdings weiterhin als Bezirksrat sein, den Verantwortlichkeiten dieser Vorgänge nachzugehen!

Wolfgang Krisch, 25.7.05


Letzte Berichte zum Thema:

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der GRÜNEN ALTERNATIVE PENZING zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13.9.1995 an die Frau Bezirksvorsteherin folgende

                                                         ANFRAGE

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

zu einem Bauvorhaben in der Robert-Fuchs Gasse 31, das der MA 19 am 1.8.1994 sehr zutreffend in seiner „Maßstäblichkeit den bestehenden anrainenden Objekten gegenüber entgleist“ erschien, wird um Auskunft ersucht,

1.  wer Bauwerber dieses Projektes ist,

2.  welche Umplanungen dazu geführt haben sollen, daß die MA 19 schon am 18.11.1994 keinen weiteren Einwand gegen das Projekt erhoben hat.

Begründung:

Die geplante Wohnhausanlage in der Robert-Fuchs-Gasse würde zweifellos das örtliche Stadtbild beeinträchtigen, was auch die MA 19 am 1.8.1994 so beurteilt hat.

Ohne daß wesentliche Abänderungen des Vorhabens vorgenommen wurden, beurteilte die MA 19 das Projekt unter Hinweis auf „analoge Baukörper, die den Eindruck einer ausgeprägten Heterogenität des örtlichen Stadtbildes vermitteln“ jedoch positiv. Sieht man davon ab, daß „analoge Baukörper“ im Umfeld, allerhöchstens den Eindruck einer „ausgeprägten Homogenität“ des örtlichen Stadtbildes vermitteln könnten, finden sich bei Beurteilung der vorliegenden Pläne des Projektes keine Analogien (bezogen auf Gebäudehöhe und Kubatur) bei Baukörpern der Umgebung, weshalb der jähe Sinneswandel der MA 19 bei Beurteilung des Projektes Anraine/inne/n mit Recht völlig unverständlich erscheint.

Auch das abgeänderte Projekt, für das Anrainer/innen noch keinen Bauwerber ausmachen konnten, würde einen wesentlichen Angriff auf das örtliche Stadtbild darstellen und einen Präzedenzfall für weitere Bauvorhaben dieser Größenordnung am Wolfersberg schaffen.

 Wolfgang KRISCH

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