Komplettabbruch aller drei Gebäude zum 2.Mal durch die
Bauoberbehörde angeordnet
Robert-Fuchs-Gasse
29-31: Abbruch der gesamten Wohnhausanlage binnen Jahresfrist!
Der nun zweite Abbruchbescheid der
Bauoberbehörde sollte endlich doch den überfälligen Schlusstrich ziehen !
Die lang ausstehende Entscheidung der Stadt Wien zum Bauvorhaben
Robert-Fuchs-Gasse 29-31 ist endgültig gefallen!
Wie aus der Volksanwaltschaft der Republik Österreich - bei der das zweifellos
skandalöseste Bauvorhaben Penzings seit Menschengedenken auf Grund von
Anrainerbeschwerden – langjährig anhängig ist, jüngst bekannt wurde, hat die
Wiener Bauoberbehörde nun doch Ende Februar eine definitive Entscheidung
getroffen:
Alle drei Gebäude der Wohnhausanlage müssen – wie schon
1999 von derselben Behörde folgenlos verfügt – vollständig abgetragen werden !
Einziges Entgegenkommen für den nunmehrigen Eigentümer, der erst im Dezember die
„Wohnanlage Hochhaus“ als „Immobilienobjekt“ um 1
Million Euro seltsam ersteigert hatte: Der Abbruch muss nicht binnen 6 Monaten
sondern erst binnen Jahresfrist erfolgt sein.
Damit sollte nun endlich ein Schlussstrich unter ein
unglaubliches Bauvorhaben gesetzt werden, bei dessen Errichtung seit Jahren alle
möglichen Rechtsnormen mit Füßen getreten und alle Anrainerrechte in
unglaublichem Ausmaß geschädigt wurden.
Die Entscheidung der Stadt Wien für eine Abtragung stellt
die einzige mögliche, längst überfällige Antwort auf die zahllosen eklatanten
Verstöße gegen die bestehende Flächenwidmungen und die Bebauungsbestimmungen
dar, von denen die Volksanwaltschaft gezählte 108 Rechtswidrigkeiten genannt
hat! Der Abbruchbescheid vermag letztlich gerade doch noch das Vertrauen in die
Rechtsstaatlichkeit des Wiener Bauwesens wieder herzustellen, das in Penzing
durch das dieses Bauvorhaben dramatisch havariert schien.
Gerade diese Wiederherstellung hat sich nämlich aus grundsätzlichen Überlegungen
abseits des Bemühens um die Interessen geschädigter Anrainer längst als hoch
nötig erwiesen, wollte die Stadt Wien doch noch vor kaum zwei Monaten den
Großteil der Baulichkeiten nach § 69 der Wiener Bauordnung (als „geringfügige
Abweichungen von den Bebbaungsbestimmungen“) durch den Penzinger
Bauausschuss rechtlich völlig dubios legalisiert wissen!
Schwere Einsprüche durch die Volksanwaltschaft der
Republik, die Anrainer und durch mich für die Penzinger GRÜNEN, der sich auch
die anderen Fraktionen mehr oder minder deutlich anschlossen, hatten diesen
Versuch zum Scheitern verurteilt!
Formal allerdings wurde das nunmehrige Abbruchobjekt nur deshalb nicht in seinem
Bestand als Wohnhausanlage genehmigt, weil sich der nunmehrige neue Eigentümer
mit dem Besitzer der Einreichpläne finanziell nicht einigen konnte!
Der SPÖ-Vorsitzende des Penzinger Bauausschusses, Peter URBAN, hatte zuvor
mehrfach noch felsenfest die Meinung vertreten, für zwei der drei Wohnhäuser
hätte der Eigentümer einen „ Rechtsanspruch“ auf Bewilligung!
Und nun endlich: Ein neuerlicher, nun hoffentlich finaler, Abbruchbescheid!
Der beweist somit auch nebenbei für Anrainer und sonstige Öffentlichkeit, dass
Wiens Baubehörde Gesetzmäßigkeiten ohne langjährige begleitende Rechtshilfe
keineswegs auch wirklich von selbst zum Durchbruch verhilft! Wären Anrainer und
Politiker gegen das unrechtmäßige Bauwerk nicht Jahre lang Sturm gelaufen oder
in ihrem Sturmlauf vorzeitig ermüdet, wären einmal mehr im Wiener Bauwesen
unglaubliche Dinge abseits der Gesetze wieder einmal anstandslos gerichtet
worden!
Der nunmehrige Eigentümer soll zwar den Entscheid der Bauoberbehörde nun beim Verwaltungsgerichtshof anfechten wollen, - eine aufschiebende Wirkung dürfte diesem Rechtsweg nach meiner Ansicht aber nicht zukommen.
Ausdrückliche Gratulation somit den Anrainern und dem
Rechtsstaat !
Wolfgang Krisch, 26.3.06
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