Komplettabbruch aller drei Gebäude zum 2.Mal durch die Bauoberbehörde angeordnet

 

Robert-Fuchs-Gasse 29-31: Abbruch der gesamten Wohnhausanlage binnen Jahresfrist!
Der nun zweite Abbruchbescheid der Bauoberbehörde sollte endlich doch den überfälligen Schlusstrich ziehen !



Die lang ausstehende Entscheidung der Stadt Wien zum Bauvorhaben Robert-Fuchs-Gasse 29-31 ist endgültig gefallen!

Wie aus der Volksanwaltschaft der Republik Österreich - bei der das zweifellos skandalöseste Bauvorhaben Penzings seit Menschengedenken auf Grund von Anrainerbeschwerden – langjährig anhängig ist, jüngst bekannt wurde, hat die Wiener Bauoberbehörde nun doch Ende Februar eine definitive Entscheidung getroffen:

 

Alle drei Gebäude der Wohnhausanlage müssen – wie schon 1999 von derselben Behörde folgenlos verfügt – vollständig abgetragen werden !

Einziges Entgegenkommen für den nunmehrigen Eigentümer, der erst im Dezember die „Wohnanlage Hochhaus“ als „Immobilienobjekt“ um 1 Million Euro seltsam ersteigert hatte: Der Abbruch muss nicht binnen 6 Monaten sondern erst binnen Jahresfrist erfolgt sein.

 

Damit sollte nun endlich ein Schlussstrich unter ein unglaubliches Bauvorhaben gesetzt werden, bei dessen Errichtung seit Jahren alle möglichen Rechtsnormen mit Füßen getreten und alle Anrainerrechte in unglaublichem Ausmaß geschädigt wurden.
 

Die Entscheidung der Stadt Wien für eine Abtragung stellt die einzige mögliche, längst überfällige Antwort auf die zahllosen eklatanten Verstöße gegen die bestehende Flächenwidmungen und die Bebauungsbestimmungen dar, von denen die Volksanwaltschaft gezählte 108 Rechtswidrigkeiten genannt hat! Der Abbruchbescheid vermag letztlich gerade doch noch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Wiener Bauwesens wieder herzustellen, das in Penzing durch das dieses Bauvorhaben dramatisch havariert schien.

Gerade diese Wiederherstellung hat sich nämlich aus grundsätzlichen Überlegungen abseits des Bemühens um die Interessen geschädigter Anrainer längst als hoch nötig erwiesen, wollte die Stadt Wien doch noch vor kaum zwei Monaten den Großteil der Baulichkeiten nach § 69 der Wiener Bauordnung (als „geringfügige Abweichungen von den Bebbaungsbestimmungen“) durch den Penzinger Bauausschuss rechtlich völlig dubios legalisiert wissen!

 

Schwere Einsprüche durch die Volksanwaltschaft der Republik, die Anrainer und durch mich für die Penzinger GRÜNEN, der sich auch die anderen Fraktionen mehr oder minder deutlich anschlossen, hatten diesen Versuch zum Scheitern verurteilt!
Formal allerdings wurde das nunmehrige Abbruchobjekt nur deshalb nicht in seinem Bestand als Wohnhausanlage genehmigt, weil sich der nunmehrige neue Eigentümer mit dem Besitzer der Einreichpläne finanziell nicht einigen konnte!
Der SPÖ-Vorsitzende des Penzinger Bauausschusses, Peter URBAN, hatte zuvor mehrfach noch felsenfest die Meinung vertreten, für zwei der drei Wohnhäuser hätte der Eigentümer einen „ Rechtsanspruch“ auf Bewilligung!


Und nun endlich: Ein neuerlicher, nun hoffentlich finaler, Abbruchbescheid!

Der beweist somit auch nebenbei für Anrainer und sonstige Öffentlichkeit, dass Wiens Baubehörde Gesetzmäßigkeiten ohne langjährige begleitende Rechtshilfe keineswegs auch wirklich von selbst zum Durchbruch verhilft! Wären Anrainer und Politiker gegen das unrechtmäßige Bauwerk nicht Jahre lang Sturm gelaufen oder in ihrem Sturmlauf vorzeitig ermüdet, wären einmal mehr im Wiener Bauwesen unglaubliche Dinge abseits der Gesetze wieder einmal anstandslos gerichtet worden!

 

Der nunmehrige Eigentümer soll zwar den Entscheid der Bauoberbehörde nun beim Verwaltungsgerichtshof anfechten wollen, - eine aufschiebende Wirkung dürfte diesem Rechtsweg nach meiner Ansicht aber nicht zukommen.

 

Ausdrückliche Gratulation somit den Anrainern und dem Rechtsstaat !

Wolfgang Krisch, 26.3.06


 

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