
Seit
einem Jahrzehnt Neubauruine und zum Abbruch befohlen: Wohnhausanlage mit 3
Häusern und einer Tiefgarage - jetzt ein Fall für den Staatsanwalt! ( Auch die
Baum-Ruine ist offensichtlich Folge der einstigen Bauarbeiten, denn unter dem
Wurzelbereich liegt eine ausgedehnte Tiefgarage.)
Bauskandal Robert-Fuchs-Gasse nun ein Fall für den Staatsanwalt!
Ein neuerliches Bauansuchen statt dem verfügten Abriss reichte den Anrainern
– völlig
zu
Recht!
Zu einem Knalleffekt ist es
dieser Tage in der seit Menschengedenken leidigsten und skandalösesten
Penzinger Bausache, dem langjährigen Bauvorhaben an der Adresse
Robert-Fuchsgasse 29-31, gekommen: Die Anrainer haben nun eine
Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, die nach
meiner Einschätzung endlich zu erwartbaren rechtlichen Konsequenzen führen
wird.
Wie ich seit Jahren berichte (hier
mehr davon) , war das völlig irreguläre,
riesige Wohnbauvorhaben (drei Häuser samt darunter liegender Tiefgarage)
abseits aller Bebauungsbestimmungen errichtet worden, wobei ein dubios
anmutender Konkurs eines längst vergessenen Bauträgers schon während der
Bauzeit schon kaum mehr von Interesse ist. Das Bauvorhaben wurde zwar weithin
fertig gestellt wurde, erhielt aber niemals eine Benützungsbewilligung.
In Anbetracht der massiven Rechtsbrüche und evidenter Schädigung zahlreicher
betroffener Anrainer durch die Bauführung ist daher seit 1999(!) rechtsgültig
und ohne weitere Einspruchsmöglichkeit die vollständige Abtragung der
Baulichkeit von der Wiener Bauoberbehörde angeordnet, ohne dass dies seither
vollzogen worden wäre.
Die Wiener Behörde toleriert also seit über 10 Jahren die gänzliche
Missachtung ihrer eigenen Verfügung, - und hintertreibt diese sogar. Ein
nunmehriger Eigentümer der Liegenschaft, der die illegale Bausubstanz erhalten
und trotz des Abbruchbescheides legalisieren möchte, erhält immer wieder äußerst
wunderliche Unterstützung der Wiener Verwaltung!
Dazu nur drei Beispiele:
Ein Abbruchbescheid – so die
Darstellung der Wiener Baubehörde – kann aus Rechtszwängen nicht
vollzogen werden, wenn ein neuerliches Bauansuchen zu seiner Legalisierung
mit aufschiebender Wirkung eingebracht wird. Ich halte diese Rechtsmeinung für
sehr fraglich, weil damit jeder befohlene Abbruch von Baulichkeiten mit
simplen neuen Bauanträgen verlässlich auf den St. Nimmerleinstag zu
verschieben wäre! Im konkreten Fall braucht das aber gar nicht diskutiert
zu werden! Denn die Behörde hat zu einer Abtragung auch jene Fristen
verstreichen lassen, in denen gerade kein Bauansuchen vorlag.
Die Behörde war aber noch weit origineller hilfreich!
So hat Wiens Magistrat auf Betreiben des neuen Eigentümers der
Liegenschaft, die der damals aus einer Konkursmasse heraus zwar ersteigert
aber nicht bezahlt hatte, Änderungen im Grundbuch vorgenommen (Grundstückszusammenlegungen!),
obwohl damit die Eigentümerschaft der Liegenschaft rechtlich nicht
zweifelsfrei gewesen sein konnte! Damit sollte zum Erhalt der übergroßen
Baumasse eine größere Liegenschaft mit mehr Bebaubarkeit konstruiert
werden! Dass jemand die Behörde zu Änderungen im Grundbuch bewegen
kann, ohne zweifelsfreier Eigentümer der Liegenschaften zu sein (!),
scheint selbst für Wiener Verhältnisse mehr als beachtlich!
Noch weit beachtlicher jedoch war zuletzt folgende
Unterstützung des Bauwerbers, durch jenen frisch pensionierten
Obersenatsrat der Stadt Wien, der das Bauansuchen zuvor über Jahre hindurch
dienstlich zu bearbeiten hatte. Der Beamte erstellte für den Bauwerber nämlich
ein mehrseitiges „Gutachten“, in dem er expressis verbis u.a. eindeutige
widerrechtliche Empfehlungen macht, um das Bauvorhaben vor einem Abbruch zu
retten. Ganz konkret werden in dem Papier Baumaßnahmen vorgeschlagen,
die zur aktiven Dienstzeit des Mannes als widerrechtlich strikt verboten
worden waren. Das Papier liegt mir ebenso vor wie den Anrainern!
Aus Anlass einer jüngsten Ortsverhandlung zu einem
neuerlichen Bauansuchen im vergangen Herbst für die Erhaltung der
Baulichkeiten, ließen sich jedenfalls die Anrainer nicht mehr länger pflanzen!
Man bringe eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein,
setzte man die Baubehörde in Kenntnis, und hat mittlerweile die Ankündigung
umgesetzt!
Das wird nach meiner Einschätzung jedenfalls eine umfangreiche, gut belegbare
Materie für die Strafbehörde werden - ein Strafverfahren zu vermeiden, wäre
meines Erachtens fast schon ein Kunststück! Das wird deutliche
Konsequenzen für die Wiener Baubehörde haben und zu einem endlichen Abbruch
des Bauwerks führen, wozu nur dramatisch ist, dass BürgerInnen gegebenen Falls
schon die Staatsanwaltschaft brauchen, um selbst in Bausachen das Recht
durchzusetzen. Von Neuigkeiten wird berichten
Wolfgang Krisch, 27.2.10
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