Seit einem Jahrzehnt Neubauruine und zum Abbruch befohlen: Wohnhausanlage mit 3 Häusern und einer Tiefgarage - jetzt ein Fall für den Staatsanwalt! ( Auch die Baum-Ruine ist offensichtlich Folge der einstigen Bauarbeiten, denn unter dem Wurzelbereich liegt eine ausgedehnte Tiefgarage.)




Bauskandal Robert-Fuchs-Gasse nun ein Fall für den Staatsanwalt!  

Ein neuerliches Bauansuchen statt dem verfügten Abriss reichte den Anrainern – völlig zu Recht!


Zu  einem Knalleffekt ist es dieser Tage in der seit Menschengedenken leidigsten und skandalösesten Penzinger Bausache, dem langjährigen Bauvorhaben an der Adresse Robert-Fuchsgasse 29-31, gekommen: Die Anrainer haben nun eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, die nach meiner Einschätzung endlich zu erwartbaren rechtlichen Konsequenzen führen wird.

Wie ich seit Jahren berichte (hier mehr davon)
, war das völlig irreguläre, riesige Wohnbauvorhaben (drei Häuser samt darunter liegender Tiefgarage) abseits aller Bebauungsbestimmungen errichtet worden, wobei ein dubios anmutender Konkurs eines längst vergessenen Bauträgers schon während der Bauzeit schon kaum mehr von Interesse ist. Das Bauvorhaben wurde zwar weithin fertig gestellt wurde, erhielt aber niemals eine Benützungsbewilligung.
 
In Anbetracht der massiven Rechtsbrüche und evidenter Schädigung zahlreicher betroffener Anrainer durch die Bauführung ist daher seit 1999(!) rechtsgültig und ohne weitere Einspruchsmöglichkeit die vollständige Abtragung der Baulichkeit von der Wiener Bauoberbehörde angeordnet, ohne dass dies seither vollzogen worden wäre.


Die Wiener Behörde toleriert also seit über 10 Jahren die gänzliche Missachtung ihrer eigenen Verfügung, - und hintertreibt diese sogar. Ein nunmehriger Eigentümer der Liegenschaft, der die illegale Bausubstanz erhalten und trotz des Abbruchbescheides legalisieren möchte, erhält immer wieder äußerst wunderliche Unterstützung der Wiener Verwaltung!

Dazu nur drei Beispiele:

  1. Ein Abbruchbescheid – so die Darstellung der Wiener Baubehörde – kann aus Rechtszwängen nicht vollzogen werden, wenn ein neuerliches Bauansuchen zu seiner Legalisierung mit aufschiebender Wirkung eingebracht wird. Ich halte diese Rechtsmeinung für sehr fraglich, weil damit jeder befohlene Abbruch von Baulichkeiten mit simplen neuen Bauanträgen verlässlich auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben wäre! Im konkreten Fall braucht das aber gar nicht diskutiert zu werden! Denn die Behörde hat zu einer Abtragung auch jene Fristen verstreichen lassen, in denen gerade kein Bauansuchen vorlag. 

  2. Die Behörde war aber noch weit origineller hilfreich! So hat Wiens Magistrat auf Betreiben des neuen Eigentümers der Liegenschaft, die der damals aus einer Konkursmasse heraus zwar ersteigert aber nicht bezahlt hatte, Änderungen im Grundbuch vorgenommen (Grundstückszusammenlegungen!), obwohl damit die Eigentümerschaft der Liegenschaft rechtlich nicht zweifelsfrei gewesen sein konnte! Damit sollte zum Erhalt der übergroßen Baumasse eine größere Liegenschaft mit mehr Bebaubarkeit konstruiert werden! Dass jemand die Behörde zu Änderungen im Grundbuch bewegen kann, ohne zweifelsfreier Eigentümer der Liegenschaften zu sein (!), scheint selbst für Wiener Verhältnisse mehr als beachtlich!

  3. Noch weit beachtlicher jedoch war zuletzt folgende Unterstützung des Bauwerbers, durch jenen frisch pensionierten Obersenatsrat der Stadt Wien, der das Bauansuchen zuvor über Jahre hindurch dienstlich zu bearbeiten hatte. Der Beamte erstellte für den Bauwerber nämlich ein mehrseitiges „Gutachten“, in dem er expressis verbis u.a. eindeutige widerrechtliche Empfehlungen macht, um das Bauvorhaben vor einem Abbruch zu retten. Ganz konkret werden in dem Papier Baumaßnahmen vorgeschlagen, die zur aktiven Dienstzeit des Mannes als widerrechtlich strikt verboten worden waren. Das Papier liegt mir ebenso vor wie den Anrainern!

Aus Anlass einer jüngsten Ortsverhandlung zu einem neuerlichen Bauansuchen im vergangen Herbst für die Erhaltung der Baulichkeiten, ließen sich jedenfalls die Anrainer nicht mehr länger pflanzen! Man bringe eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein, setzte man die Baubehörde in Kenntnis, und hat mittlerweile die Ankündigung umgesetzt!

Das wird nach meiner Einschätzung jedenfalls eine umfangreiche, gut belegbare Materie für die Strafbehörde werden - ein Strafverfahren zu vermeiden, wäre meines Erachtens fast schon ein Kunststück!   Das wird deutliche Konsequenzen für die Wiener Baubehörde haben und zu einem endlichen Abbruch des Bauwerks führen, wozu nur dramatisch ist, dass BürgerInnen gegebenen Falls schon die Staatsanwaltschaft brauchen, um selbst in Bausachen das Recht durchzusetzen. Von Neuigkeiten wird berichten

Wolfgang Krisch, 27.2.10
zurück