SCA-Auhof : Nun noch Erweiterung um ein ganzes „Entertainmentcenter“
…Indoorgolf, Bowling, Billard, Disco - aber wiederum keine Widmung als Einkaufszentrum nötig!


 

Eine neuerliche Erweiterung der Shopping-Center-Auhof ist schon im kommenden Jahr auf der Fläche des aufgelassenen KODAK-Betriebsgeländes geplant! Neben weiteren Geschäftslokalen wird die SCA um ein „Entertainmentcenter“ anwachsen, in dem Bowling, Billard, Indoor-Golf und eine Diskothek ganz Hadersdorf vemutlich in Entzücken versetzen werden!

Ein für das Projekt binnen drei Wochen erstelltes Verkehrgutachten bezeichnet die Verkehrsabwicklung als „noch machbar“ und „verkehrsverträglich“, obwohl man an der „Auslastungsgrenze kratze“, wie in der Penzinger Verkehrskommission eingeräumt wurde. Besonders die Ausfahrt vom SCA auf die B1 in Richtung Purkersdorf, die erst im Jahr 2000 um sündteures Steuergeld gänzlich neu geregelt worden war, sei „ problematisch“, derzeit aber „noch verkehrsverträglich“. ( Die Formulierung ist der übliche Textbaustein der Wiener Verkehrsgutachter bei hoch überlasteten Kreuzungen, für wie lange das „derzeit“ gilt, bleibt dabei stets ebenso  ungeklärt wie die Frage, ob für Wiens Verkehrsabteilung überhaupt jemals ein Projekt als "verkehrsunverträglich" beeinsprucht werden könnte!)

 

Nicht widersprochen hat man auch meiner Warnung vor erwartbaren Verkehrsunfällen durch die zu kurze Abbiegespur von der B1 in die Albert-Schweitzer-Gasse! Dort zum Abbiegen aufgestellte Fahrzeuge stehen bereits auf der Geradeaus-Fahrspur der B1, zu der durchwegs mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. In wie weit die Erweiterung des Einkaufszentrums auch die Stellplatzsituation verschärfen wird, bleibt abzuwarten. Durch die Erweiterung selbst werden 150 neue Stellplätze geschaffen! ( Ein letzter Versuch , gegen die Behinderung des öffentlichen Verkehrs durch die Schrägparkordnung vor dem Einkaufszentrum den Gehsteig zu Parkflächen umzuwandeln - ich hatte berichtet - , sollen allerdings nach Aussagen von Peter Schaider, Betreiber des Einkaufszentrum, nicht weiter verfolgt werden. ) Im übrigen erwarte man sich, dass die bestehenden Stellplätze für die neue Kundschaft deshalb ausreichend seien, weil das Zielpublikum überwiegend abends und nachts erwartet würde.

 

Das Projekt bedarf keinerlei Bewilligungen, die es verhindern könnten, da das Shopping-Center rechtlich weiterhin keine Widmung als Einkaufszentrum benötigt. Grund:  Bei der Planung der Zubauten musste nur darauf geachtet werden, dass keine bauliche Verbindung zum Bestand entsteht. Also wird der Neubau durch eine „Einkaufsmall“ (Passage mit Geschäftslokalen) vom Bestand getrennt – und die hinderliche Widmung als Einkaufszentrum damit problemlos vermieden!

 

Einmal mehr erweisen sich damit die rechtlichen Vorkehrungen gegen das ungezügelte Wuchern von Einkaufszentren am Stadtrand als völlig ungenügend , - einfachste Fingerübungen von planenden Architekten machen, wie in diesem Fall, riesige Einkaufszentren zu rechtlich voneinander unabhängigen Betrieben, die halt zufällig eng beieinander stehen!

Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Wien endlich ein Mittel gegen dieses Unterlaufen bestehenden Schutzabsichten der Stadt zu finden bereit und in der Lage ist.

 

Wolfgang Krisch, 27.12.04
 


Letzte Berichte zum Thema:

 

Shopping-Center-Auhof: Gehsteige für Parkplätze sperren
... will die SPÖ für den Betreiber des Einkauf-Centers !
26.6.04


E