
SCA-Auhof : Nun noch Erweiterung um ein
ganzes „Entertainmentcenter“
…Indoorgolf, Bowling, Billard, Disco -
aber wiederum keine Widmung als
Einkaufszentrum nötig!
Eine neuerliche Erweiterung der Shopping-Center-Auhof ist
schon im kommenden Jahr auf der Fläche des aufgelassenen KODAK-Betriebsgeländes
geplant! Neben weiteren Geschäftslokalen wird die SCA um ein „Entertainmentcenter“
anwachsen, in dem Bowling, Billard, Indoor-Golf und eine Diskothek ganz
Hadersdorf vemutlich in Entzücken versetzen werden!
Ein für das Projekt binnen drei Wochen erstelltes Verkehrgutachten bezeichnet
die Verkehrsabwicklung als „noch
machbar“ und „verkehrsverträglich“,
obwohl man an der „Auslastungsgrenze kratze“, wie in der Penzinger
Verkehrskommission eingeräumt wurde. Besonders die Ausfahrt vom SCA auf die B1
in Richtung Purkersdorf, die erst im Jahr 2000 um sündteures Steuergeld gänzlich
neu geregelt worden war, sei „ problematisch“,
derzeit aber „noch verkehrsverträglich“.
( Die Formulierung ist der übliche Textbaustein der Wiener Verkehrsgutachter bei
hoch überlasteten Kreuzungen, für wie lange das „derzeit“ gilt, bleibt dabei
stets ebenso ungeklärt wie die Frage, ob für Wiens Verkehrsabteilung
überhaupt jemals ein Projekt als "verkehrsunverträglich" beeinsprucht werden
könnte!)
Nicht widersprochen hat man auch meiner Warnung vor erwartbaren Verkehrsunfällen durch die zu kurze Abbiegespur von der B1 in die Albert-Schweitzer-Gasse! Dort zum Abbiegen aufgestellte Fahrzeuge stehen bereits auf der Geradeaus-Fahrspur der B1, zu der durchwegs mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. In wie weit die Erweiterung des Einkaufszentrums auch die Stellplatzsituation verschärfen wird, bleibt abzuwarten. Durch die Erweiterung selbst werden 150 neue Stellplätze geschaffen! ( Ein letzter Versuch , gegen die Behinderung des öffentlichen Verkehrs durch die Schrägparkordnung vor dem Einkaufszentrum den Gehsteig zu Parkflächen umzuwandeln - ich hatte berichtet - , sollen allerdings nach Aussagen von Peter Schaider, Betreiber des Einkaufszentrum, nicht weiter verfolgt werden. ) Im übrigen erwarte man sich, dass die bestehenden Stellplätze für die neue Kundschaft deshalb ausreichend seien, weil das Zielpublikum überwiegend abends und nachts erwartet würde.
Das Projekt bedarf keinerlei Bewilligungen, die es verhindern könnten, da das Shopping-Center rechtlich weiterhin keine Widmung als Einkaufszentrum benötigt. Grund: Bei der Planung der Zubauten musste nur darauf geachtet werden, dass keine bauliche Verbindung zum Bestand entsteht. Also wird der Neubau durch eine „Einkaufsmall“ (Passage mit Geschäftslokalen) vom Bestand getrennt – und die hinderliche Widmung als Einkaufszentrum damit problemlos vermieden!
Einmal mehr erweisen sich damit die rechtlichen
Vorkehrungen gegen das ungezügelte Wuchern von Einkaufszentren am Stadtrand als
völlig ungenügend , - einfachste Fingerübungen von planenden Architekten machen,
wie in diesem Fall, riesige Einkaufszentren zu rechtlich voneinander
unabhängigen Betrieben, die halt zufällig eng beieinander stehen!
Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Wien endlich ein Mittel gegen dieses
Unterlaufen bestehenden Schutzabsichten der Stadt zu finden bereit und in der
Lage ist.
Wolfgang Krisch, 27.12.04
Letzte Berichte zum Thema:
Shopping-Center-Auhof: Gehsteige für Parkplätze sperren
... will die SPÖ für den Betreiber des Einkauf-Centers !
26.6.04