Ausblick auf halb Wien aus dem KGV Satzberg - mit Mauerwerk (links) eines nun typischen Keingartenhäuschens, - rechts: Doppelschloss an einem der Tore der "gated community"


Fia wos redma mit dem?“

Ein Sittenbild vom idyllischen Satzberg – mit  beachtlicher Beteiligung der MA 37 und MA 69!



Die Kleingartenanlage „Satzberg Neu“  an der Steinböckengasse  102a ist im Bezirk eine wahrliche Idylle am Südosthang des Satzberges!

Längst für das überall gewünschte Ganzjährige Wohnen aufgeschlossen, ist  das einstige Kleingartenglück mit Ausblick auf halb Wien rapide dabei, sich zu einem Villenviertel zu wandeln, und das einstmals bescheidene Grün auf Rasen, Beeten und Rabatten zu einer Goldgrube des Immobilienhandels! Nicht ausgeblieben sind dabei die bekannten und vorher zu sehen gewesenen Auswirkungen: Rege Neubautätigkeit, wohin man schaut, Baumassen neben Baumassen, und nicht selten neu bebaute Liegenschaften, auf denen nur mehr Reste von ehemals prächtigen Gartenanlagen als Trend der derzeitigen Wiener Kleingarten-Architektur entsetzen! Über allem jedoch: Schrecklichster Parkplatzmangel in den „ gated communities“, die bummfest umzäunt und mit Verbots- und Drohschildern aller Art fürsorglich versehen sind! Der – in der Anlage gerade noch geduldete - Spaziergänger kann da wenigstens mit jedem Blick links und rechts leichthin feststellen, wie wenig auch in diesem Fall des ganzjährigen Kleinvillen-Wohnens Anlass gegeben ist, die Leutchen dort um ihre neu-designten Villen zu beneiden!


Mein Mitgefühl zu all dem gilt - wie sonst überall auch – primär und ausschließlich aber nur jenen, seit jeher ansässigen und tatsächlich umweltfreundlichen KleingärtnerInnen, deren Refugien tatsächlich noch so minimal verbaut sind, wie dies seinerzeit Recht und Gesetz verlangt hat, und die durch die - sagen wir einmal -  Gegebenheiten hier zu Lande nicht selten einmal völlig schuldlos unter die Räder kommen können!


Im Fall eines jüngst Betroffenen in der Kleingartenanlage – seinem ganzjährigen Wohnzimmer erlaubte die gültige Bebauungsbestimmung einst gerade einmal exakt 2 Meter Raumhöhe, was damals prompt mittels Zollstab durch einen Mitarbeiter der MA 37/14 vor Ort streng überprüft wurde – liegt dabei eigentlich ohnehin bewundernswerter Langmut vor. „Du, mein Lieber“, sagte der Mann vor geraumer Zeit zu seinem Duz-Nachbar, als der in steiler Lage nebenan ein Bauvorhaben in Angriff nahm, „ich sag Dir nur ein: Wenn ich ein Wasser von dir krieg, gibt es ein Problem!“ ( Damit machte der Besorgte äußerst sachkundig zum neuen Bauvorhaben in steiler Lage des über Fels dünnen Flyschbodens auf erwartbare Probleme durch ihm zufließendes Hang- und Regenwasser ganz richtig aufmerksam!)

Zu dem alsbald sensationell dimensionierten und durchgeführten Bauvorhaben (dreigeschoßiges „Kleingartenhäuschen“ bei weitgehendster Zerstörung der Grünflächen) konnte der Betroffene natürlich rein rechtlich offiziell aber rein gar nichts sagen– denn Grundeigentümer ist in der Anlage die MA 69, das heißt die Stadt Wien – somit aber eigentlich auch der Betroffene, aber so weit soll hier die Verwaltungsphilosophie des Gemeinwohls doch nicht getrieben sein!  Jedenfalls sind für Bauvorhaben auf Liegenschaften der MA 69 die Unterpächter im Kleingartenverein nicht als Anrainer im Bauverfahren definiert, - sie werden nicht geladen, nicht gehört und sind nur von Problemen betroffen, wenn sie passieren! Das allerdings interessiert in diesen Fällen  dann natürlich keineswegs die MA 69! Warum gegebenenfalls illegales Treiben ihrer Unterpächter zum Schaden anderer Unterpächter sowie der Allgemeinheit unserer guten grundverwaltenden Dienststelle offensichtlich einerlei sein kann, gehört leider eindeutig zu den noch ungeklärten Verwaltungsgeheimnissen!

Im hier - vorab nur simpel skizzierten – Fall handelt es sich natürlich um Verwaltungsgeheimnisse aller Art! Denn der dreigeschoßige Bau ist (nicht nur in Beschäftigungsfragen bei der Bauausführung) leider hoch irregulär erfolgt! Gesetz und Recht war offensichtlich als unverbindliche Vorschlagssache verstanden und/oder gehandhabt worden, gebaut ist schließlich gebaut, und irgendwie „schaumamal“ dann schon weiter! Jedenfalls musste nach Hörensagen ein Baustopp verhängt und die Abtragung von irgendwas beschieden werden, - was nicht nur für den Auskenner leicht nachvollziehbar ist, sondern selbst für den Laien, käme er vor der Jause beim Spaziergang an der Baustelle vorbei!

Weniger nachvollziehbar ist allerdings, warum einerseits der Baustopp missachtet wurde (offenbar irgendwie beschäftigte Menschen arbeiten weiterhin, beispielsweise, um Erdreich aufzuschütten, damit erlaubte Bauhöhe simuliert wird), andererseits dürfte wie überall sonst auch üblich auf den Abtragungsbescheid gehustet sein (Im ebenerdigen „Kellergeschoß“ des Objektes wird schon fröhlich gewohnt!) Der Bauwerber dürfte sich jedenfalls rundum an zahlreichen anderen Objekten offensichtlich Vorbild genommen haben, - schließlich erzählt man in der Kleingartenanlage von mehr als vierzig (40) ähnliche Fällen,  in denen die BauwerberInnen Baustopps und Abtragungsbescheide eher entspannt handhaben und zuletzt gut außer Acht lassen! (Dazu habe ich für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung eine umfangreiche Anfrage eingebracht, die diesbezüglich Licht ins Dunkel bringen sollte!)

Irgendwie lässt sich aber – das weiß man als gelernte/r WienerIn - jedwede Fußangeln des engagierten Bauwesens durch normgerecht tätige Behörden zu guter Letzt allemal aus der Welt schaffen, - es wird ja  bekanntlich nirgendwo und nichts so heiß gegessen wie gekocht! (Wie das angeblich konkret gehen soll, ist mir natürlich schleierhaft! Man glaubt ganz generell in Wien aber durchaus offenherzig über diverse Kuvertsammlungen munkeln zu müssen, die da oder dort gut gepflegt und eingerichtet sein sollen und von BauwerberInnen bloß mehr oder minder üppig dotiert werden müssen, damit Probleme ausbleiben oder als behoben gelten! Im gegenständlichen Fall gilt natürlich wie überall die stete Unschuldsmutmaßung in höchstem Maß! 1)
 
Am Satzberg hat man aber auf der Nachbarparzelle des hier gegenständlichen Bauwerbers bis dahin aber durchaus handfestere Probleme und keine Zeit für Verwaltungsphilosophie: Weil der Bauherr Gefallen daran gefunden hat, den Großteil der Grünflächen zu verbauen (selbst unter der noch größten verbliebenen Grünfläche liegt reichlich übrig gebliebener und dort „entsorgter“ Beton, der bei Errichtung einer Stützmauer nötig war, welche ihrerseits eine unerlaubte Aufschüttung festigen musste!) versickert nun natürlich das gewöhnlichste Regenwasser keineswegs wie vorgesehen auf der Liegenschaft, sondern fließt in Sturzbachmanier einer neu gebauten Sickergrube zu!
Die durfte angeblich glatt bewilligt in drei Metern Abstand zur Grundmauer des Nachbarn errichtet werden, dürfte aber – Pfusch ist ja oft nicht ganz perfekt – ein wenig zu Undichtheit neigen oder zu gering dimensioniert sein! Und so kommt dem Nachbarn seit das riesengroße Haus gebaut ist das Regen- und/oder Hangwasser sturzbachartig nicht nur oberflächlich auf die Liegenschaft, sondern auch aus dem Erdreich in den Keller und verschlammt selbst das Stiegenhaus bis in sehr beachtliche Höhe!

Hoch verständlich daher, dass das betroffenen Ehepaar seit Monaten bei allen Behörden „professionelle Hilfe“ beantragt, - weniger erstaunlich jedoch, was die MA 37/14 bei seither unveränderter Lage der Dinge dazu zu antworten weiß, obwohl sich namentlich die Behördenleiterin persönlich sehr korrekt und glaubwürdig für das Problem verwendet:

„Bezüglich eines erlittenen Schadens durch eine eventuell unsachgemäße Bauführung muss Sie die Baubehörde auf den Zivilrechtsweg verweisen.“

Grundsätzlich ist den Leuten ferner Folgendes beschieden, - rechtlich natürlich vollkommen korrekt: „Bezüglich des Antrages auf Baustopp wird mitgeteilt: Da Sie nicht Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft sind, kommt Ihnen im Baubewilligungsverfahren keine Parteienstellung zu.  Ein Antrag auf Baustopp (Baueinstellung) ist vom Gesetz (Wiener Bauordnung und Wiener Kleingartengesetz) her nicht vorgesehen“. (Sollte die Behörde vielleicht für amtswegig als nötig erkannte Maßnahmen ein dazu vorliegendes Film-File in guter Qualität unverbindlich einsehen wollen, verborge ich es natürlich gerne – vielleicht hilft ja moderne Filmtechnik der MA 37/14 bzw. der
MA 69 auf die Sprünge!) 

Wie dieses symptomatische Wiener Baubewilligungsverfahren am Satzberg bald einmal oder bis zu ferneren, rechtlich einwandfreien, Tagen ausgehen mag, ist ungewiss! Denn vor Ort auftauchende niedere Chargen der MA  37/14  haben bei dem Geschädigten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie mit seinen nötigen Zivilrechtsschritten natürlich nicht befasst wären! Fia was redma mit dem?“,  fragte da zuletzt ein Beamter der MA 37 einen weiteren aus einer anderen Wiener Amtsstube wörtlich, um sich da gleich einmal jedwedes vormittägliche Gesudere vom dienstfertigen Leib zu halten, ging darnach seiner ordentlichen Außendienstwege und ließ den Mann mit dem zivilrechtlichen Wasser im Keller mit seiner schicksalsschweren Frage zurück !

Für den ambitionierten Bauwerber wiederum dürften die Dinge besser stehen! Sein rundum und überall entgleistes Bauvorhaben hat – lächerliche larifari Baustopps oder Abtragungsbescheide hin oder her  - nach meiner trüben Bezirksrat- Erfahrung allerbeste Chancen nachträglich bombenfest ad libitum bewilligt zu werden!

Und diese gute Aussicht lässt der der brave und von seiner bürgerfreundlichen Behörde gut kontrollierte Bauwerber seinem geschädigten Nachbar mit dessen zivilrechtlicher Keller-Überflutung über den Zaun hinweg auch ungeniert erkennen! Zur jüngsten Mitteilung, wieder mit Wasser im Keller ein Problem zu haben, verriet der Mann gleich sein eigenes größtes: Mei Problem“, so der geplagte Mann mit gewisser Nonchalance, „ is nua: Wo stöll i mein Grilla hin?

Ein ganz gewöhnliches Wiener Kleingarten-Sittenbild somit, wenn man nur ein wenig Bescheid vom Wiener Bauwesen hat – besonders in Kleingartenanlagen,  weiß

Wolfgang Krisch, 8.4.2011
 

1)
Zu Folge meiner persönlichen Einblicke in das Wiener Bauwesen auf Grundlage meines politischen Mandats vertrete ich die sichere Überzeugung, dass der Wiener Gesetzgeber – noch besser natürlich jener des Bundes -  dringend eine Kronzeugenregelung im Verwaltungsrecht schaffen sollte, sofern das Hiesige nicht endgültig Palermo oder Neapel zumindest in Bausachen eindeutig überflügeln soll! Und das ist nicht übertrieben! In Neapel und Palermo haben nämlich die Bauwerber generell weniger Mittel zur Beförderung ihrer Anliegen, - die Leute sind einfach erheblich ärmer! )
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