
Ausblick auf halb Wien aus dem KGV Satzberg - mit Mauerwerk
(links) eines nun typischen Keingartenhäuschens, - rechts:
Doppelschloss an einem der Tore der "gated community"
„Fia
wos redma mit dem?“
Ein
Sittenbild vom idyllischen Satzberg – mit beachtlicher
Beteiligung
der
MA 37 und
MA
69!
Die Kleingartenanlage „Satzberg
Neu“ an
der Steinböckengasse 102a
ist im Bezirk eine wahrliche Idylle am Südosthang des
Satzberges!
Längst für das überall gewünschte Ganzjährige Wohnen
aufgeschlossen, ist das einstige Kleingartenglück mit
Ausblick auf halb Wien rapide dabei, sich zu einem
Villenviertel zu wandeln, und das einstmals bescheidene
Grün auf Rasen, Beeten und Rabatten zu einer Goldgrube des
Immobilienhandels! Nicht ausgeblieben sind dabei die
bekannten und vorher zu sehen gewesenen Auswirkungen: Rege
Neubautätigkeit, wohin man schaut, Baumassen neben
Baumassen, und nicht selten neu bebaute Liegenschaften, auf
denen nur mehr Reste von ehemals prächtigen Gartenanlagen
als Trend der derzeitigen Wiener Kleingarten-Architektur
entsetzen! Über allem jedoch: Schrecklichster
Parkplatzmangel in den „ gated communities“,
die bummfest umzäunt und mit Verbots- und Drohschildern
aller Art fürsorglich versehen sind! Der – in der Anlage
gerade noch geduldete - Spaziergänger kann da wenigstens
mit jedem Blick links und rechts leichthin feststellen, wie
wenig auch in diesem Fall des ganzjährigen
Kleinvillen-Wohnens Anlass gegeben ist, die Leutchen dort um
ihre neu-designten Villen zu beneiden!
Mein Mitgefühl zu all dem gilt - wie sonst überall auch
– primär und ausschließlich aber nur jenen, seit jeher
ansässigen und tatsächlich umweltfreundlichen
KleingärtnerInnen, deren Refugien tatsächlich noch so
minimal verbaut sind, wie dies seinerzeit Recht und Gesetz
verlangt hat, und die durch die - sagen wir einmal - Gegebenheiten
hier zu Lande nicht selten einmal völlig schuldlos
unter die Räder kommen können!
Im Fall eines jüngst Betroffenen in der Kleingartenanlage
– seinem ganzjährigen Wohnzimmer erlaubte die gültige
Bebauungsbestimmung einst gerade einmal exakt 2 Meter
Raumhöhe, was damals prompt mittels Zollstab durch einen
Mitarbeiter der MA 37/14 vor Ort streng überprüft wurde
– liegt dabei eigentlich ohnehin bewundernswerter Langmut
vor. „Du, mein
Lieber“, sagte der Mann vor geraumer Zeit zu
seinem Duz-Nachbar, als der in steiler Lage nebenan ein
Bauvorhaben in Angriff nahm, „ich sag Dir nur ein: Wenn
ich ein Wasser von dir krieg, gibt es ein Problem!“
(
Damit machte der Besorgte äußerst sachkundig zum neuen
Bauvorhaben in steiler Lage des über Fels dünnen
Flyschbodens auf erwartbare Probleme durch ihm
zufließendes Hang- und Regenwasser ganz richtig
aufmerksam!)
Zu dem alsbald sensationell dimensionierten und
durchgeführten Bauvorhaben (dreigeschoßiges „Kleingartenhäuschen“
bei weitgehendster Zerstörung der Grünflächen) konnte der
Betroffene natürlich rein rechtlich offiziell aber rein gar
nichts sagen– denn Grundeigentümer
ist in der Anlage die MA 69, das heißt die Stadt
Wien – somit aber eigentlich auch der Betroffene, aber so
weit soll hier die Verwaltungsphilosophie des Gemeinwohls
doch nicht getrieben sein! Jedenfalls sind für
Bauvorhaben auf Liegenschaften der MA 69 die Unterpächter
im Kleingartenverein nicht als Anrainer im Bauverfahren
definiert, - sie werden nicht geladen, nicht gehört und
sind nur von Problemen betroffen, wenn sie passieren! Das allerdings
interessiert in diesen Fällen
dann natürlich keineswegs die MA 69! Warum
gegebenenfalls illegales Treiben ihrer Unterpächter zum
Schaden anderer Unterpächter sowie der Allgemeinheit
unserer guten grundverwaltenden Dienststelle offensichtlich
einerlei sein kann, gehört leider eindeutig zu den noch
ungeklärten Verwaltungsgeheimnissen!
Im
hier - vorab nur simpel skizzierten – Fall handelt es sich
natürlich um Verwaltungsgeheimnisse aller Art! Denn der
dreigeschoßige Bau ist (nicht nur in Beschäftigungsfragen
bei der Bauausführung) leider hoch irregulär erfolgt!
Gesetz und Recht war offensichtlich als unverbindliche
Vorschlagssache verstanden und/oder gehandhabt worden,
gebaut ist schließlich gebaut, und irgendwie „schaumamal“
dann schon weiter! Jedenfalls musste nach Hörensagen ein
Baustopp verhängt und die Abtragung von irgendwas
beschieden werden, - was nicht nur für den Auskenner leicht
nachvollziehbar ist, sondern selbst für den Laien, käme er
vor der Jause beim Spaziergang an der Baustelle vorbei!
Weniger nachvollziehbar ist allerdings, warum einerseits der
Baustopp missachtet wurde (offenbar irgendwie beschäftigte
Menschen arbeiten weiterhin, beispielsweise, um Erdreich
aufzuschütten, damit erlaubte Bauhöhe simuliert wird),
andererseits dürfte wie überall sonst auch üblich auf den
Abtragungsbescheid gehustet sein (Im ebenerdigen „Kellergeschoß“
des Objektes wird schon fröhlich gewohnt!) Der Bauwerber
dürfte sich jedenfalls rundum an zahlreichen anderen
Objekten offensichtlich Vorbild genommen haben, -
schließlich erzählt man in der Kleingartenanlage von mehr
als vierzig (40) ähnliche Fällen, in denen die
BauwerberInnen Baustopps und Abtragungsbescheide eher
entspannt handhaben und zuletzt gut außer Acht lassen!
(Dazu habe ich für die kommende Sitzung der
Bezirksvertretung eine umfangreiche Anfrage eingebracht, die
diesbezüglich Licht ins Dunkel bringen sollte!)
Irgendwie lässt sich aber – das weiß man als gelernte/r
WienerIn - jedwede Fußangeln des engagierten Bauwesens
durch normgerecht tätige Behörden zu guter Letzt allemal
aus der Welt schaffen, - es wird ja bekanntlich nirgendwo
und nichts so heiß gegessen wie gekocht! (Wie das angeblich
konkret gehen soll, ist mir natürlich schleierhaft! Man
glaubt ganz generell in Wien aber durchaus offenherzig über
diverse Kuvertsammlungen munkeln zu müssen, die
da oder dort gut gepflegt und eingerichtet sein
sollen und von BauwerberInnen bloß mehr oder minder üppig
dotiert werden müssen, damit Probleme ausbleiben oder als
behoben gelten! Im gegenständlichen Fall gilt natürlich
wie überall die stete Unschuldsmutmaßung in höchstem
Maß! 1)
Die durfte angeblich glatt bewilligt in drei Metern Abstand
zur Grundmauer des Nachbarn errichtet werden, dürfte aber
– Pfusch ist ja oft nicht ganz perfekt – ein wenig zu
Undichtheit neigen oder zu gering dimensioniert sein! Und so
kommt dem Nachbarn seit das riesengroße Haus gebaut ist das
Regen- und/oder Hangwasser sturzbachartig nicht nur
oberflächlich auf die Liegenschaft, sondern auch aus dem
Erdreich in den Keller und verschlammt selbst das
Stiegenhaus bis in sehr beachtliche Höhe!
Hoch verständlich daher, dass das betroffenen Ehepaar seit
Monaten bei allen Behörden „professionelle Hilfe“ beantragt, - weniger
erstaunlich jedoch, was die MA 37/14 bei seither
unveränderter Lage der Dinge dazu zu antworten weiß,
obwohl sich namentlich die Behördenleiterin persönlich
sehr korrekt und glaubwürdig für das Problem verwendet:
„Bezüglich
eines erlittenen Schadens durch eine eventuell
unsachgemäße Bauführung muss Sie die Baubehörde auf den
Zivilrechtsweg verweisen.“
Grundsätzlich ist den Leuten ferner Folgendes beschieden, -
rechtlich natürlich vollkommen korrekt: „Bezüglich
des Antrages auf Baustopp wird mitgeteilt: Da Sie nicht
Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft sind, kommt
Ihnen im Baubewilligungsverfahren keine Parteienstellung zu. Ein Antrag auf
Baustopp (Baueinstellung) ist vom Gesetz (Wiener Bauordnung
und Wiener Kleingartengesetz) her nicht vorgesehen“.
(Sollte die Behörde vielleicht für
amtswegig als nötig erkannte Maßnahmen ein dazu
vorliegendes Film-File in guter Qualität unverbindlich
einsehen wollen, verborge ich es natürlich gerne –
vielleicht hilft ja moderne Filmtechnik der MA 37/14 bzw.
der
MA 69 auf die Sprünge!)
Wie
dieses symptomatische Wiener Baubewilligungsverfahren am
Satzberg bald einmal oder bis zu ferneren, rechtlich
einwandfreien, Tagen ausgehen mag, ist ungewiss! Denn vor
Ort auftauchende niedere Chargen der MA 37/14 haben bei dem
Geschädigten keinen Zweifel daran gelassen, dass sie mit
seinen nötigen Zivilrechtsschritten natürlich nicht
befasst wären! „Fia was redma
mit dem?“, fragte da zuletzt ein
Beamter der MA 37 einen weiteren aus einer anderen Wiener
Amtsstube wörtlich, um sich da gleich einmal jedwedes
vormittägliche Gesudere vom dienstfertigen Leib zu halten,
ging darnach seiner ordentlichen Außendienstwege und ließ
den Mann mit dem zivilrechtlichen Wasser im Keller mit
seiner schicksalsschweren Frage zurück !
Für den ambitionierten Bauwerber wiederum dürften die
Dinge besser stehen! Sein rundum und überall entgleistes
Bauvorhaben hat – lächerliche larifari Baustopps oder
Abtragungsbescheide hin oder her - nach meiner trüben
Bezirksrat- Erfahrung allerbeste Chancen nachträglich
bombenfest ad libitum bewilligt zu werden!
Und diese gute Aussicht lässt der der brave und von seiner
bürgerfreundlichen Behörde gut kontrollierte Bauwerber
seinem geschädigten Nachbar mit dessen zivilrechtlicher
Keller-Überflutung über den Zaun hinweg auch ungeniert
erkennen! Zur jüngsten Mitteilung, wieder mit Wasser im
Keller ein Problem zu haben, verriet der Mann gleich sein
eigenes größtes: „Mei Problem“, so der geplagte Mann
mit gewisser Nonchalance, „ is nua: Wo stöll i mein
Grilla hin?“
Ein ganz gewöhnliches Wiener Kleingarten-Sittenbild somit,
wenn man nur ein wenig Bescheid vom Wiener Bauwesen hat –
besonders in Kleingartenanlagen, weiß
Wolfgang Krisch, 8.4.2011
1)
Zu Folge meiner persönlichen Einblicke in das Wiener
Bauwesen auf Grundlage meines politischen Mandats vertrete
ich die sichere Überzeugung, dass der Wiener Gesetzgeber
– noch besser natürlich jener des Bundes - dringend
eine Kronzeugenregelung im Verwaltungsrecht schaffen sollte,
sofern das Hiesige nicht endgültig Palermo oder Neapel
zumindest in Bausachen eindeutig überflügeln soll! Und das
ist nicht übertrieben! In Neapel und Palermo haben nämlich
die Bauwerber generell weniger Mittel zur Beförderung ihrer
Anliegen, - die Leute sind einfach erheblich ärmer! )
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