Die Stadt des Kindes wird seit gestern abgebrochen: Das ehemalige Grafitti in der Anlage ist von hoher Aktualität!


Die Stadt des Kindes wird seit gestern abgebrochen!
Chronique scandaleuse einer Wiener Privatisierung!

 

Seit gestern ist nun im Gange, was mit Stimmen von SPÖ und ÖVP für ein ordinäres Wohnbauprojekt der Baufirma ARWAG möglich gemacht werden musste: Der Totalabbruch der Stadt des Kindes am Mühlberg in Hadersdorf, - der nur Turnsaal, Bad und zwei Häuser verschonen wird!

Damit ist nun der Skandal komplett, der sich seit Jahren abgezeichnet hat, der Schaden irreparabel, der Protest dementsprechend!

Zum Verlust der vielfach als dringend erhaltenswert beschworenen Bausubstanz des ehemaligen Kinderheimes von Architekt Schweighofer, ein Bauwerk von sozialhistorischer Bedeutung in Wien, das aus Anlass des 50jährigen Bestehens der Republik Österreich als Meilenstein der Sozialfürsorge errichtet wurde, liegen zahlreiche Proteste aus der Fachwelt vor, zu denen meinerseits nichts ergänzt zu werden braucht.

Was nicht vergessen werden sollte, sind allerdings die prototypischen Vorgänge, die nun zum simplen Abbruch der Anlage führen konnten, - ein wahres Sittenbild des üblichen Wiener Vergabe- und Privatisierungs(un)wesens!


Zur Erinnerung: Für dezentrale Einheiten durch die Stadt betreuter Kinder und Jugendlicher und damit ein Ende der Nutzung der Anlage als Kinderheim sprachen tatsächlich gewichtige Argumente, nachdem die Kinder und Jugendlichen die Situation in der damals öffentlich wenig geschätzten Anlage vielfach als Getto empfunden hatten.

Nicht das Geringste hätte allerdings damals die Wiener SPÖ-Regierung daran hindern können, die riesige, wertvolle Anlage für in Penzing vielfach ausstehende kommunale Einrichtungen zu adaptieren! Die Stadt des Kindes verfügte über einen Theater- und Mehrzwecksaal, wie es ihn sonst nirgendwo bis heute im Bezirk gibt, über Freiflächen – die von der Bevölkerung und den Schulen der Umgebung ebenso stark genutzt wurden wie prächtige Sportanlagen ( Fußball, Handball, Tennis, Leichtathletik bis hin zu Minigolf), einen Turnsaal, und ein Hallenbad in allerbester Lage am Mühlberg, dazu kamen aktive Vereine und sonstige Einrichtungen!
Während im Bezirk aber bis heute selbst geringste Räumlichkeiten für eine Musikschule, ein Jugendzentrum, ja selbst für einen Mehrzwecksaal fehlen, das Manko an Freiflächen und Schulraum überall enorm ist, lehnte Wiens SPÖ alle diesbezüglichen Anregungen oder Anträge im Wesentlichen mit einem einzigen lächerlichen Argument ab: Die „Stadt des Kindes“ sei zu entlegen!

Für all die Kinder- und Jugendlichen, die Generationen lang quer durch den Bezirk in entfernteste Schulen geschickt wurden, war das niemals ein Argument! Auch das benachbarte riesige Einkaufszentrum (SCA) ist für niemand entlegen! Und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird ab dem nächsten Fahrplanwechsel der ÖBB über die S50 in 15-Minuten-Intervallen optimal sein!

Einziges ernstes Anliegen der SPÖ zur Stadt des Kindes war und ist bis heute dennoch lediglich der Verkauf und die Privatisierung der Liegenschaft!
Dem damals schon entschiedenen öffentlichen Protest hielt man entgegen, eine Nachnutzung werde nur unter strengen Auflagen zum Wohle der Öffentlichkeit erfolgen, man werde auf Projekte bestehen, die hohen Nutzen für die Allgemeinheit sichern würden! Als unabdingbar verlangt war daher durch die verbindliche Ausschreibung explizit (Hervorhebungen durch den Autor, alles sonst wörtlich zitiert aus dem Ausschreibungstext, der hier auch im Volltext abrufbar ist http://www.wolfgangkrisch.at/Penzing/03Materialien/StadtdesKindes,Ausschreibung,11.2.02.htm  ist ) zu einem


“Gesamtnutzungskonzept“  ein „klares Zielgruppenkonzept für Bestand und Neubauten, das sich auch in den Überlassungsformen, im Betriebskonzept usw. schlüssig wieder findet. Soziale, ökonomische und ökologische Wirkungen der Umnutzung auf das Quartier“

Zur „Funktion der Hochbauten …“nachvollziehbare Raumorganisation im Hinblick auf das Zusammenspiel der privaten, teilöffentlichen und öffentlichen Nutzungen. Ausnutzung der Potenziale des Bestands. Wahrung und Fortführung der architektonischen Intention der bisherigen „Stadt des Kindes". Funktionales Zusammenwirken von Bestand und Neubauten. Konzept zum Betrieb bestehender Sport- und Freizeiteinrichtungen“.

Zur „Funktion der Freiräume“ eine „Nutzung, Erhaltung und Verbesserung vorhandener Freiraumpotenziale, besonders der internen Straßen- und Platzräume. Konzept zu Situierung und Betrieb bestehender bzw. neu errichteter Sportplätze, Spiel-, Erholungs- und Gemeinschaftsflächen. Räumliches Zusammenwirken mit umgebenden Parkanlagen und dem Wald- und Wiesengürtel.

Zum „Finanziellen Angebot“ einen „Kaufpreis, unter separater Ausweisung der beabsichtigten Inanspruchnahme öffentlicher Mittel. Sozialverträglichkeit des öffentlichen Betriebs der Sport- und Freizeiteinrichtungen. Kosten der Überlassung von Nutzflächen; Bonität des Bewerbers, angebotene finanzielle Sicherstellungen (für den Kaufpreis, für die Umsetzung des Konzeptes) sowie deren zeitliche Fixierung“
Insgesamt jedenfalls: „Grundsätzlich steht der Nutzungsvorschlag dem Käufer offen - unter der Prämisse eines ausgeprägt sozialen Anspruchs oder einer besonderen Dienstbarkeit für die Öffentlichkeit,
besonders für die Bewohner des Quartiers und des Bezirks.
 

Unter diesen – und sonst gar keinen – Voraussetzungen ermittelte eine Wiener Jury unter politischer Verantwortung des damaligen Wohnbaustadtrates Werner FAYMANN ein Angebot der Firmen ARWAG/MISCHEK als angeblich bestgeeignet.

Das bestgeeignete Projekt ließ sich sodann aber über Jahre nicht realisieren - die Anlage verfiel dementsprechend - und gänzlich unklar blieb seit jeher, inwieweit den Ausschreibungskriterien tatsächlich entsprochen werden  soll (Zudem ist mir persönlich selbst die simple Frage zweifelhaft, ob bis heute überhaupt der volle Kaufpreis bezahlt wurde, im Vorjahr war er es jedenfalls noch nicht!)

Völlig klar wurde aber relativ rasch, dass der Käufer erklärte, den Baubestand mangels thermischer Sanierbarkeit nicht erhalten zu können!

Was gänzlich logisch klarlegt, dass der Käufer die Kriterien zur Nachnutzung ganz einfach nicht einhalten konnte!


Sein Angebot entsprach somit letztlich nicht den Anforderungen - seriöser Weise hätte somit kein Weg an einer neuerlichen Ausschreibung und Vergabe an einen tatsächlich geeigneten Projektträger vorbei führen dürfen. (Dazu darf erinnert werden, dass sich im Vergabeverfahren auch die „Sargfabrik“ beworben hatte, deren beste Kompetenz bei Umnutzung alten Gebäuden selbst internationale Beachtung gefunden hatte, - die „Sargfabrik“ hatte bloß einen niedrigeren Kaufpreis geboten!) Tatsächliche Konsequenz war allerdings bloß, dass über Zustimmung von SPÖ und ÖVP (!) im Wiener Gemeinderat die Zerstörung der Stadt des Kindes erlaubt wurde!

Selbstverständlich kann als Grund auch die zuletzt geübte Ausrede, - die schwierige thermische Sanierbarkeit des Baubestandes wäre nicht erkennbar gewesen – nicht im Geringsten gültig sein! Nicht nur die Stadt Wien, sondern auch der Bauträger müssen den Baubestand bis ins Detail gekannt haben, und bei ARWAG sollte man Liegenschaften wohl nicht so blauäugig requirieren wie man es von „Hinterholz 8“ aus dem Kino kennt!

Resümee: Die Vergabe der Liegenschaft erfolgte unter Außerachtlassung aller Ausschreibungskriterien, die der Käufer offensichtlich nicht zu erfüllen in der Lage war! Warum Wien das angehen ließ und seine eigenen Ausschreibungskriterien nicht beachtet wissen wollte, wird zu fragen sein! Ich halte das für einen Skandal, der nach Aufklärung verlangt!

Wolfgang Krisch, 26.8.2008
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