Wiens Magistrat toleriert seit Jahren einen
Schwarzbau auf
einer
Wienerwaldwiese
Statt
Abtragungsbescheid nur alle möglichen Verwaltungs-Mätzchen!
Sagenhafte
Neuigkeiten aus dem Wiener Magistrat sind zu jener illegalen Baulichkeit an der
Mauerbachstraße 102-104 zu vermelden – einer Werbeanlage für eine
Immobilienfirma auf
einer Wienerwaldwiese - mit der ich seit 2006 (hier
mehr davon) beschäftigt bin!
Dass
das Bauwerk - eine
mehrere Meter hohe, nächtlich beleuchtete Werbeanlage, bestehend aus zwei
Tafeln auf massivem Fundament – auf einer absolut geschützten SWW-Fläche
(Schutzgebiet Wald-und Wiesengürtel) nur illegal errichtet worden sein kann,
habe ich dem Wiener Magistrat 2006 verbindlich mitgeteilt! Folgende fantastische
Reaktionen sind mir seitdem zugegangen:
SPÖ-Stadtrat
Michael LUDWIG ließ vorweg ernsthaft wissen, es habe sich leider niemand zu
dem Bauwerk „deklariert“,
man kenne daher keinen Ansprechpartner!
Dass die Werbeanlage seit jeher und mit riesengroßer Aufschrift als eine
solche der „Rudi
Dräxlers Immobilientreuhand GesmbH & Co Verwaltungs KEG“
beschildert
ist, war für
Stadtrat Ludwigs Recherche offenbar ebenso wenig hilfreich wie die ebenfalls
angeführte Adresse (Auhof Center West, Albert Schweitzer-Gasse 6) , die
Telefonnummern und Internetadresse der Firma. (Derartige Auskünfte sind
aber wenigsten zur Beurteilung hilfreich, wie glaubhaft mittlerweile selbst
Darstellungen eines Wiener Wohnbaustadtrates sein können und mit welchen
Zumutungen zu rechnen ist, wenn man selbst als Mandatar in Wien eine Anfrage
einbringt!)
In
Folge tauchte ein neuerlicher langjähriger Hinderungsgrund für die
unausweichliche Abtragung des Bauwerkes auf:
Ein angeblicher Todesfall des Grundeigentümers samt schwierigen
Verlassenschaftsfragen!
Die
jüngste Nachricht schlägt
nun allerdings dem Fass den Boden aus! Denn mittlerweile sah sich der Wiener
Magistrat veranlasst, das Bauwerk nach seiner Verträglichkeit für das Ortsbild
(!) durch die MA 19 prüfen zu lassen, - wieso kann kein Mensch wissen!
Denn ein Bauwerk, das illegal auf einer Fläche errichtet wurde, die nicht
bebaut werden darf, braucht keine Beurteilung seiner Verträglichkeit für
das Ortsbild, sondern nichts sonst als einen Abtragungsbescheid!
Wenn
Wiens Verwaltung daher weiterhin mit dergleichen Mätzchen bemüht ist, den
eindeutigen und nicht bewilligungsfähigen Schwarzbau auf der Wienerwaldwiese zu
tolerieren bzw. zu decken, dann liegt ein klarer Fall von Amtsmissbrauch vor –
und sonst weiter gar nichts!
Wolfgang
Krisch, 17.3.2009
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