Riesige Kiefer auf Wolfersberg-Abhang von Zerstörung bedroht!

Genügen für privat angestrengte Rodungsbewilligung private Gutachten im Auftrag des Bewilligungswerbers?


Wieder einmal vermochte mich ein simples Mail - diesmal in ausschließlicher Naturschutz-Sache - an die Grenzen meiner Weisheit zu bringen, was einzugestehen natürlich wenig Freude macht. Es soll - so mailt man mir umweltbewusst vom Nodosthang des Wolfersberges - eine uralte Prachtkiefer auf privatem Grund gefällt werden, und zwar einfach so! Das Fällungsansuchen sei auf Grundlage eines Gutachtens längst eingebracht, der Baum sei angeblich nicht mehr standfest, man müsse ihn zur Abwehr von Ast- und Stammbruch fällen! Tatsächlich aber, so wurde schon mehr als mutmaßend angefügt, hört man aus der erweiterten Wohnumgebung am Wolfersberg, der Baum stehe bloß deshalb zur Fällung an, weil er dem Eigentümer lediglich Mühsal, Kosten und unerwünschte Beschattung verursache - damit soll nun nach langen Jahren ganz einfach Schluss sein.


Nachdem ich den Riesenbaum persönlich seit mehr als 30 Jahren kenne und sehr schätze, musste ich nach einem Augenschein schweren Herzens das mir zugegangene Mail wie folgt beantworten:




Sehr geehrte Frau ...
Sehr geehrter Herr...


Herzlichen Dank für Engagement und die Information zu dem leider ziemlich exemplarischen Anschlag auf ein veritables Naturdenkmal! Ich kenne den Baum allerbestens seit mehreren Jahrzehnten und bin sicher, dass er tatsächlich nicht bruchgefährdet ist. Die Eigentümer haben ihn langjährig gepflegt, gut verheilte Schnittstellen an ehemals tatsächlich bruchgefährdeten (oder gar einst abgebrochenen?) Ästen machen das deutlich ersichtlich, - so wie er sich derzeit präsentiert, halte ich Ihre Mutmaßung für die beantragte Fällung weit schlüssiger als ein Gutachten, welches vorliegen muss.

Ob das Gutachten von unabhängiger Stelle erstellt wurde oder doch nur im Auftrag des Bewilligungswerbers, weiß ich nicht, - und kann zu meiner Schande auch nicht sagen, ob private Gutachten in derartigen Fragen auf ihre Plausibilität überprüft werden.

Ich nehme aber an, dass das nicht der Fall ist und hoffe, Sie nicht zu schockieren, davon persönlich überzeugt zu sein, für jedwedes gewünschte Ergebnis hierzulande - und zwar in sämtlichen Materien, welche einer gutachterlichen Befundung zugänglich sind, ein Gutachten in Auftrag geben zu können, dessen Ergebnis vorweg fest stehen kann. Und das ist leider schon immer so gewesen - Redlichkeit ist leider nicht automatisch mit einer akademischen Ausbildung verbunden und liegt oft nicht einmal  jenen Gutachten zu Grunde, die Existenzen von Menschen gefährden und vernichten können!

(Mein Lieblingsbeispiel diesbezüglich ist ein historisches, alle Beteiligten sind schon verstorben, lebenden Personen könnte ich so etwas nämlich auch nicht ohne persönlichen Schaden nachsagen! Die bis heute bekannte Burgschauspielerin Helene Odilon ließ sich 1896 vom renommierten Psychiater Julius WAGNER-JAUREGG - an den dubiosen Herren sind bis Krankenanstalten und Straßen benannt - gutachterlich bestätigen, dass ihr  bis heute nicht minder bekannter Gemahl Alexander Girardi " vollständig geistig zerrüttet und gemeingefährlich" sei und daher entmündigt werden müsse. Herr Wagner-Jauregg hatte für seinen Befund den Mann, der lediglich einer Liaison Frau Odilons mit einem Baron Rothschild lästig im Weg stand,  nicht einmal untersucht. Girardi geriet nur deshalb nicht in die Fänge einer damaligen "Nervenheilanstalt", weil ihn Burgschauspielerin Katharina SCHRATT in ihrer Hietzinger Villa versteckte, wo er -  von der Polizei längst zur Verhaftung ausgeschrieben und gesucht - eines Morgens überraschend Kaiser FRANZ JOSEPH gegenüberstand, als dieser gerade Frau Schratt die gewohnte morgendliche Ehre geben wollte. Girardi blieb nur durch diesen Zufall trotz "geistiger Zerrüttung und Gemeingefährlichkeit" unbehelligt Wiener Theaterliebling!  Der Kaiser ließ danach die gesetzlichen Regelungen für Entmündigungen ändern! )

Sie sehen also, dass es in Wien seit jeher nicht grundlos angezeigt sein kann, GutachterInen gegenüber äußerst kritisch zu sein, so wie ich das im Fall der Kiefer bin, die Sie nicht gefällt sehen wollen! Ich fürchte dennoch, der Baum steht vor seinem sinnlosen Ende ! Ich weiß natürlich nichts von der Plausibilität des dafür unzweifelhaft nötigen Gutachtens,  fürchte aber, ich werde diesem erst post festum nachgehen können - so leid mir das persönlich als GRÜNER Mandatar und Umweltfreund auch tut. Sie hören von mir

mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Krisch

 

P.S. Der Baum wurde wenige Tage nach dieser Berichterstattung gefällt - der Stamm zeigte nirgendwo erhebliche Fäulnis! Dafür ließ sich zwischen den Zeilen in dem mir mittlerweile zugänglichen Gutachten der MA 42 deutlich lesen, wie so ein Prachtbaum bombensicher zum Verschwinden gebracht wird. Wenn gleich zwei GrundsteigseigentümerInnen - der Baum stand nahe der Grundstücksgrenze - Gefährdung und  Schäden behaupten, müssten beamtete Gutachter mit ihrer Unterschrift wohl tatsächlich persönlich haften, fiele irgendwo ein Zweigerl auf ein neues Autoblech oder würden eine verbogene Dachrinne geltend gemacht, nachdem das Amt die Rodung nicht bewilligt hätte.
Entgegen meiner Vermutung haben hier bloß seltsam agierende Grundstückseigentümer das Stadtgartenamt in Zugzwang gebracht, - mein Verdruss gilt in dem Fall abschließend daher nicht einem Gutachter, sondern seltsamen ZeitgenossInnnen, über die ich mich hier nicht wirklich äußern möchte. Immerhin weiß man in der Wohnumgebung über das wahre Motiv der Fällung: Der Baum hat halt fürchterlichen Dreck gemacht - selber Schuld also!

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011  folgenden


ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 

 

ur bewilligten Entfernung einer mächtigen Kiefer auf der Liegenschaft Mittelstraße 34,, anzunehmender Weise auf Grundlage eines Gutachtens, welches die Standsicherheit des Baumes verneint haben muss, wird um Auskunft gebeten,
1. wer namentlich das Gutachten erstellt hat,
2. in wessen Auftrag das Gutachten erstellt wurde,
3. wie die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes darin wörtlich dargestellt ist,
4. ob die MA 22 oder sonst jemand die Plausibilität von privat erstellten Gutachten im Auftrag von Bewilligungswerbern – überprüft, insbesondere dann, wenn es um die Zerstörung von wertvollen Bäume geht und
5. ob der Baum vor Ort durch sachkundiges Personal der MA 22 persönlich in Augenschein genommen wurde, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht.

 
Begründung:
Der mächtige Baumriese ist ein heraus ragender Rest des autochtonen Waldbestandes am nordöstlichen Rand des Wolfersberges und stellt ein seltenes Exemplar seiner Gattung in der Gegend dar. Der Baum ist seit Jahrzehnten bestens – und wohl kostspielig gepflegt – und in seiner Umgebung von fachkundiger Wohnbevölkerung keineswegs als bruchgefährdet eingeschätzt.
Als tatsächliche Motive für seine angestrengte Entfernung werden in der weiteren Umgebung weit plausiblere als jene genannt, die zu Folge eines nötigen Gutachtens offensichtlich zur Beurteilung der Behörde vorliegen müssen, sofern tatsächlich die Rodungsbewilligung erteilt werden musste.  Bei derart seltenen Naturdenkmälern sollten – selbst wenn der Baum nicht per lege als Naturdenkmal definiert ist – privat beauftragte Gutachten, die zur Zerstörung eines solchen Baumes  vorgelegt werden, jedenfalls durch die Fachabteilung verlässlich  überprüft sein.

Wolfgang Krisch, 2.4.11