Bezirksdemokratie: Wer für den Bezirk  entscheidet !
Wo „Penzing“ draufsteht, ist oft lediglich die SPÖ drin!

Wenn es gilt, für Penzing – wie für alle Wiener Bezirke - politische Entscheidungen zu treffen, hält dazu der Unbedarfte die demokratisch gewählte Bezirksvertretung für zuständig. Das kann so sein, - ist aber häufig keineswegs so und entspricht dennoch völlig der Wiener Stadtverfassung!

Ein/e Bezirksvorsteher/in hat vielfache, weit reichende alleinige Entscheidungsbefugnisse, die nach § 103h der Wiener Stadtverfassung insgesamt 33, teils diffus formulierte Wirkungsbereiche umfassen. Diese reichen von der „ Unterstützung des Bürgermeisters“  bis zur „ Erstellung des Programms der Bezirksferienspiels“ (Nach diesen Befugnissen haben z.B. zuletzt  Wiens BezirksvorsteherInnen zur Aufstellung der penetranten GEWISTA - "Rolling - Boards" Stellungnahmen abgegeben. Dass Penzings Bezirksvorsteherin Kalchbrenner eine Kommission der Bezirksvertretung bemüht hat, war eine persönliche Fleißaufgabe !)

Was immer somit ein/e Bezirksvorsteher/in im Rahmen dieser zahlreichen Angelegenheiten seines/ihres Wirkungsbereiches entscheidet, ist für die Stadt Wien Meinung und Stadtpunkt „ des Bezirkes “, und zwar selbst dann, wenn sich die gewählte Bezirksvertretung in rechtsgültigen Beschlüssen konträr entschieden hat oder hätte.  

Jüngstes Beispiel dafür ist die Vertretung „ des Bezirks“ im Mediationsverfahren für den Ausbau des Flughafens Wien, von dem der Bezirk eminent betroffen wäre. Penzing hat dabei durch BV-Stellvertreter Robert PSCHIRER Sitz und Stimme, der seinerseits die Bezirksvorsteherin vertritt. Meine mehrfache Kritik daran, dass Kollege Pschirer dort seine persönliche Meinung als solche des Bezirks einbringen kann, hatte zuletzt zur erfreulichen Ankündigung der Bezirksvorsteherin geführt, man werde in der Bezirksvertretung einen demokratisch legitimierten Standpunkt Penzings erarbeiten! Prompt dürfte Wiens SPÖ dieser Ankündigung einen Riegel vorgeschoben haben: Die Teilnahme „des Bezirks" an dem Mediationsverfahren – so heißt es nun – geschehe in Vertretung der Bezirksvorsteherin,  und zwar im Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereiches! Somit ist eine Einflussnahme der gewählten Bezirksvertretung völlig ausgeschlossen und Bezirksvorsteherin Kalchbrenner könnte nun in dem Mediationsverfahren durch Kollegen Pschirer ihre persönliche Haltung als solche des Bezirks geltend machen. Tatsächlich aber wird dort nichts weiter als die Haltung der Wiener SPÖ vertreten, die allerdings als jene Penzings dargestellt  wird! 

Ähnliche Beispiele sind gängige Praxis: In jedem Wiener Bezirk sind so genannte „ Beauftragte“ nominiert, die für Senioren-, Drogen- sowie Kinder- und Jugendpolitik für den Bezirk " tätig sind und für den Bezirk" in der Öffentlichkeit sowie in Verfahren auftreten.
Diese Personen – Bezirksräte/Bezirksrätinnen der Bezirksvertretung und zumeist brave ParteikollegInnen des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin –  sind aber keineswegs demokratisch gewählt, sondern – selbstverständlich – vom Bezirksvorsteher/der Bezirksvorsteherin lediglich persönlich ernannt, nur diesem Rechenschaft schuldig und den demokratisch gewählten MandatarInnen der Bezirksvertretung nicht einmal berichtspflichtig! Auch sie können Entscheidungen gegen (!) ausdrückliche Beschlüsse des Bezirksparlamentes treffen und sind in diesem Fall selbstverständlich nicht für
den Bezirk" sondern nur für ihre Partei tätig ! (Besonders brisant sind dabei die Aktivitäten der „Kinder- und Jugendbeauftragten“ in Anbetracht des demnächst auf 16 Jahre gesenkten Wahlalters ! )

Aber selbst die Teilnahme „des Bezirks“ in allen Behördenverfahren, hat ihre Tücken im Detail. Zwar werden vom Bezirksvorsteher/der Bezirksvorsteherin VertreterInnen aller Fraktionen zu derartigen Verfahren entsandt, doch entscheiden die BezirksvorsteherInnen genau, wer exakt womit betraut wird!  Somit werden für die wesentlichen Verfahren, an denen die Partei hohes Interesse hat, auch die ParteifreundInnen der Bezirksvorsteher /BezirksvorsteherInnen namhaft gemacht. Was dort ein/e BezirksvertreterIn als Meinung "des Bezirks" äußert, gilt für die Behörde auch als solche, selbst wenn das Bezirksparlament das Gegenteil beschlossen hat oder hätte ! (Erheblichstes Beispiel:  Vor Jahren hatte sich die Bezirksvertretung gegen den Ausbau der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig ausgesprochen ,- im Behördenverfahren sprach sich die beauftragte SPÖ-Bezirksrätin aber dafür aus!) VertreterInnen der anderen Fraktionen „verhandeln“ jedenfalls  zumeist das Aufstellung von Baugerüsten, Schanigärten , das Versetzen von Kanaldeckeln und dergleichen weitere Wichtigkeiten !

All das erlaubt ausdrücklich die Wiener Stadtverfassung! Dass dies mit Demokratie wenig zu tun hat, stört offenbar niemand ! Nur wissen sollte man's  schon, wenn gerne von Entscheidungen "des Bezirks" die Rede ist !

Wolfgang Krisch, 26.3.04
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