Bezirksdemokratie:
Wer für den Bezirk
entscheidet !
Wo „Penzing“ draufsteht, ist oft lediglich die SPÖ drin!
Wenn
es gilt, für Penzing – wie für alle Wiener Bezirke - politische
Entscheidungen zu treffen, hält dazu der Unbedarfte die demokratisch gewählte
Bezirksvertretung für zuständig. Das kann so sein, - ist aber häufig
keineswegs so und entspricht dennoch völlig der Wiener Stadtverfassung!
Ein/e Bezirksvorsteher/in hat vielfache, weit reichende alleinige
Entscheidungsbefugnisse, die nach § 103h der Wiener Stadtverfassung insgesamt
33, teils diffus formulierte Wirkungsbereiche umfassen. Diese reichen von der
„ Unterstützung des Bürgermeisters“ bis zur
„ Erstellung des Programms der Bezirksferienspiels“ (Nach diesen
Befugnissen haben z.B. zuletzt Wiens BezirksvorsteherInnen zur Aufstellung
der penetranten GEWISTA - "Rolling - Boards" Stellungnahmen abgegeben.
Dass Penzings Bezirksvorsteherin Kalchbrenner eine Kommission der
Bezirksvertretung bemüht hat, war eine persönliche Fleißaufgabe !)
Was
immer somit ein/e Bezirksvorsteher/in im Rahmen dieser zahlreichen
Angelegenheiten seines/ihres Wirkungsbereiches entscheidet, ist für die Stadt
Wien Meinung und Stadtpunkt „ des Bezirkes “, und zwar selbst
dann, wenn sich die gewählte Bezirksvertretung in rechtsgültigen Beschlüssen
konträr entschieden hat oder hätte.
Jüngstes
Beispiel dafür ist die Vertretung „ des Bezirks“ im
Mediationsverfahren für den Ausbau des Flughafens Wien, von dem der Bezirk
eminent betroffen wäre. Penzing hat dabei durch BV-Stellvertreter Robert
PSCHIRER Sitz und Stimme, der seinerseits die Bezirksvorsteherin vertritt. Meine
mehrfache Kritik daran, dass Kollege Pschirer dort seine persönliche Meinung
als solche des Bezirks einbringen kann, hatte zuletzt zur erfreulichen Ankündigung
der Bezirksvorsteherin geführt, man werde in der Bezirksvertretung einen
demokratisch legitimierten Standpunkt Penzings erarbeiten! Prompt dürfte Wiens
SPÖ dieser Ankündigung einen Riegel vorgeschoben haben: Die Teilnahme „des
Bezirks" an dem Mediationsverfahren – so heißt es nun –
geschehe in Vertretung der Bezirksvorsteherin, und zwar im Rahmen ihres
eigenen Wirkungsbereiches! Somit ist eine Einflussnahme der gewählten
Bezirksvertretung völlig ausgeschlossen und Bezirksvorsteherin Kalchbrenner könnte
nun in dem Mediationsverfahren durch Kollegen Pschirer ihre persönliche Haltung
als solche des Bezirks geltend machen. Tatsächlich aber wird dort nichts weiter
als die Haltung der Wiener SPÖ vertreten, die allerdings als jene Penzings
dargestellt wird!
Ähnliche
Beispiele sind gängige Praxis: In jedem Wiener Bezirk sind so genannte „ Beauftragte“
nominiert, die für Senioren-, Drogen- sowie Kinder- und Jugendpolitik für „
den Bezirk " tätig sind und „
für den Bezirk" in der Öffentlichkeit sowie in Verfahren
auftreten.
Diese Personen – Bezirksräte/Bezirksrätinnen der Bezirksvertretung und
zumeist brave ParteikollegInnen des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin –
sind aber keineswegs demokratisch gewählt, sondern – selbstverständlich –
vom Bezirksvorsteher/der Bezirksvorsteherin lediglich persönlich ernannt, nur
diesem Rechenschaft schuldig und den demokratisch gewählten MandatarInnen der
Bezirksvertretung nicht einmal berichtspflichtig! Auch sie können
Entscheidungen gegen (!) ausdrückliche Beschlüsse des Bezirksparlamentes
treffen und sind in diesem Fall selbstverständlich nicht für „den
Bezirk" sondern nur für ihre Partei tätig ! (Besonders brisant
sind dabei die Aktivitäten der „Kinder- und Jugendbeauftragten“ in
Anbetracht des demnächst auf 16 Jahre gesenkten Wahlalters ! )
Aber
selbst die Teilnahme „des Bezirks“ in allen Behördenverfahren,
hat ihre Tücken im Detail. Zwar werden vom Bezirksvorsteher/der
Bezirksvorsteherin VertreterInnen aller Fraktionen zu derartigen Verfahren
entsandt, doch entscheiden die BezirksvorsteherInnen genau, wer exakt womit
betraut wird! Somit werden für die wesentlichen Verfahren, an denen die
Partei hohes Interesse hat, auch die ParteifreundInnen der Bezirksvorsteher /BezirksvorsteherInnen
namhaft gemacht. Was dort ein/e BezirksvertreterIn als Meinung "des
Bezirks" äußert, gilt für die Behörde auch als solche, selbst
wenn das Bezirksparlament das Gegenteil beschlossen hat oder hätte !
(Erheblichstes Beispiel: Vor Jahren hatte sich die Bezirksvertretung gegen
den Ausbau der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig ausgesprochen ,- im Behördenverfahren
sprach sich die beauftragte SPÖ-Bezirksrätin aber dafür aus!) VertreterInnen
der anderen Fraktionen „verhandeln“ jedenfalls zumeist das
Aufstellung von Baugerüsten, Schanigärten , das Versetzen von Kanaldeckeln und
dergleichen weitere Wichtigkeiten !
All
das erlaubt ausdrücklich die Wiener Stadtverfassung! Dass dies mit Demokratie
wenig zu tun hat, stört offenbar niemand ! Nur wissen sollte man's schon,
wenn gerne von Entscheidungen "des Bezirks" die Rede ist
!
Wolfgang
Krisch, 26.3.04
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