Folgenden Anträge und Anfragen
habe ich für die Sitzung
der Bezirksvertretung Penzing am 2.2.2011
eingebracht. Die Anträge werden entweder sofort abgestimmt
und somit in Folge an Wiener Landesdienststellen
herangetragen (die sie nach Belieben jedoch ihrerseits
ablehnen können) oder sie werden auf Antrag und nach
Abstimmung Ausschüssen bzw. Kommissionen der
Bezirksvertretung Penzing zur Beratung zugewiesen. Im
zweiten Fall geraten sie nach dieser Beratung neuerlich auf
eine Tagesordnung der Bezirksvertretung , - die
zuletzt etwa sechs Mal jährlich tagt. Dann wird
endgültig abgestimmt. Die Dinge dauern daher und nehmen
stets nur sehr zähe ihren Lauf!
Anfragen werden in Penzing zum Glück schriftlich
beantwortet - die Geschäftsordnung lässt auch dafür
natürlich entsprechende Zeit.
Wolfgang Krisch, 31.1.2011

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch
stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 2. 2.2011 folgenden
gemäß § 24 der
Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretung wolle
beschließen, den Amtsführenden Stadtrat der
Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung um
Veranlassungen zu ersuchen, dass hinkünftig Penzinger
MieterInnen der
städtischen Wohnhausanlagen in Penzing
auch mittel- bis langfristig geplante Termine für größere
Sanierungsvorhaben in den Wohnhausanlagen verlässlich
bekannt gemacht werden.
Begründung:
Für zahlreiche städtische Wohnhausanlagen in Penzing
sind trotz – zum Teil selbst eklatanter – Baumängel
keine Sanierungszeiträume bekannt. Auch dem Bauausschuss
der Bezirksvertretung Penzing
ist es in Vertretung von BürgerInneninteressen in der Frage
zu mehreren Anlassfällen zuletzt keineswegs gelungen, in
Erfahrung zu bringen, wann bestimmte Wohnhausanlagen in
PENZING saniert werden. Von Seiten Wiener Wohnens wurde zwar
in einem Schreiben das Vorliegen einer bestehenden „Sanierungsliste
bis 2013“ dargestellt, - die Liste selbst war und ist aber
weder für die Betroffenen noch für deren gewählte
MandatarInnen zugänglich, und es wurden lediglich
Auskünfte über Sanierungsmaßnahmen in Penzing
erteilt, die für das kommende Kalenderjahr geplant sind.
(Darüber hinaus pflegt Wiener Wohnen offensichtlich ganz
grundsätzlich und merkwürdiger Weise keinerlei
persönlichen Kontakt mit den gewählten Bezirksvertretungen
und lehnt Einladungen an VertreterInnnen für gewünschte
Informationen generell ab.)
Ganz abgesehen von der Tatsache, dass Wiener Wohnen aus
bundesgesetzlichen Maßgaben verhalten wäre, für jede
einzelne Wohnhausanlage so ausreichende finanzielle
Rücklagen zu bilden, dass Sanierungen umgehend und vor
Eintreten größerer Mängel vorgenommen werden können,
kann aus Grundsätzlichkeiten eines wohl angestrengten
transparenten Verwaltungsprinzips nicht hingenommen werden,
wenn Betroffene über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu
anstehenden Sanierungen ihrer Wohnhausanlagen grundsätzlich
nur hoffen oder mutmaßen dürfen, wie dies jetzt der Fall
ist, zumal bedauerlicher Weise auch das sonstige
Informationsmanagement von Wiener Wohnen zweifelsfrei als
stark optimierbar erkannt ist. Dass Wien unter Hinweis auf
die tatsächlich enorm große Anzahl städtischer Wohnungen
ein zeitgemäße Informationskultur zur Sanierungs- und
Erhaltung der städtischen Wohnhausanlagen als nicht machbar
bezeichnet, scheint darüber hinaus deshalb nicht
schlüssig, weil dem enorm großen Verwaltungsaufwand auch
dementsprechend große Einnahmen und daraus abzuleitende
Verpflichtungen unweigerlich gegenüber stehen.
Wolfgang Krisch, 25.1.2011

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der
Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am
2.2.2011 folgenden
gemäß
§ 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Die
Bezirksvertretung wolle beschließen, die Amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr,
Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
Umwelt um Veranlassungen zu ersuchen, dass der südliche Gehsteig in
der Spallartgasse im Bereich zwischen Kendlerstraße und der
Leyserstraße hinkünftig nach klarer Maßgabe des § 93
StVO in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und
Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis
bestreut wird.
Begründung:
Die gesetzliche Verpflichtung zur Betreuung des oa
Gehsteiges trifft seit jeher eine – zur Beachtung ihrer
Verpflichtung nicht geneigte - Bundesdienststelle, welche
über Jahrzehnten ohne eruierbare Grundlage über angebliche
Gestattung der MA 46 von ihrer Verpflichtung
entbunden gewesen sein soll
bzw. gewesen sein könnte.
An diesem Missstand wurde Anstoß genommen, eine
Gesetzesgrundlage für die Beschilderung konnte danach im
Bereich der MA 46 nicht beigebracht werden. Danach wurde
allerdings die angebliche Befreiung der Gehsteigbetreuung
durch abgeänderte Beschilderung auf der Einfriedung der
Liegenschaft durch die „Bundesbaudirektion Wien“
dargestellt, welche vom „Wiener Magistrat genehmigt“
sein soll (siehe Bild).
Nachdem hoffentlich noch nicht gänzlich angenommen
werden muss, dass sich nach § 93 STVO zur Gehsteigbetreuung
verpflichtete Bundesdienststellen, welche langfristig und
konsequent keine Bereitschaft hegen, dieser Verpflichtung
nachzukommen, zur (angeblichen oder tatsächlichen)
Befreiung von ihrer Verpflichtung des Wiener Magistrates
mehr oder minder informell faktisch bedienen können, wird
auch deshalb um nötige Veranlassungen ersucht, weil der
Gehsteig im Nahbereich mehrerer Schulen, eines
Kindertagesheimes und Wohnhausanlagen stark begangen und auch
abseits der Wintersaison durch traditionell starke
Verschmutzung leider weithin bekannt und dem Ortsbild wenig
zuträglich ist.
Wolfgang Krisch, 2.2.2011
A2.2. 2.2011

Die Bezirksräte Wolfgang Krisch und Philipp Schmidt stellen namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.2.2011 folgenden
gemäß
§ 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Die
Bezirksvertretung wolle beschließen, die Amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
KonsumentInnenschutz und Personal um transparente Auskunft
zu ersuchen,
a) welche Erkenntnisse die Stadt Wien nach der Umsetzung des s.g. „Maßnahmenpaketes“
zur Prostitution
( s.g. „7-Punkte-Programm“,
vorgestellt durch die Stadträtin am 18.5.2010) mit hoher
Relevanz auch für PENZING
in Rudolfsheim-Fünfhaus gewonnen hat,
b) zu welchen legististischen Maßnahmen zur Entsprechung
der auch in PENZING
evident bestehenden Problematik die Stadt Wien sohin Anlass
sieht, um letztlich
c) BürgerInnen von PENZING
vor allem im Bereich der Straßenprostitution LINZER STRASSE sowie
im erweiterten PENZINGER Umfeld
derselben von den eklatanten Begleitumständen der
Prostitution erwartbar zu entlasten und somit auch einen
Beitrag Wiens gegen jene Formen von Menschenhandel bzw. Sklaverei und alle
Formen von Kriminalität zu leisten, die mit Prostitution
gemeinhin verbunden
sind und - in aller Öffentlichkeit deutlich sichtbar -
einher gehen und bisher durch legistische Maßnahmen oder
solche der Verwaltung nicht annähernd erwartbar
einzudämmen waren.
Begründung:
In der Bezirksvertretung Penzing war zu enormen Missständen
zu Folge der Straßenprostitution, welche von der
Bevölkerung zunehmend – und zunehmend zu Recht –
beklagt werden, auf ein am 18.5.2010 vorgestelltes, s.g. „Maßnahmenpaket“
der Stadt Wien verwiesen worden, welches bis Ende Jänner
2011 zu einer Evaluierung angekündigt war.
BürgerInnen fordern daher Anfang Feber 2011 nunmehr
transparente und aktive Beschäftigung auch der penzinger
Bezirkspolitik mit der Thematik ein, nachdem nunmehr die
Evaluierung des „Maßnahmenpaketes“ vorliegen sollte,- in Penzing
bis dato aber keine Ergebnisse einer derartigen Bewertung
bekannt geworden sind.
Wolfgang
Krisch
Philipp Schmidt, 25.1.2011
A3,2.2.2011

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung
der Bezirksvertretung am 2. 2.2011 folgenden
gemäß
§ 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zur
Ausführungen in Beantwortung der Anfrage S 1147/10
betreffend das zuletzt gescheiterte
Bauprojekt auf der Penzinger Liegenschaft
Hüttelbergstraße 22 wird
um Auskunft gebeten,
a)
ob es
sich bei einem nicht näher bezeichneten Herrn „Helmut
Braun“, der als Betreiber des Penzinger Bauprojektes in
einer dazu eingerichteten Stiftung bzw. Errichtungs- und
Betriebs-GmbH im Wiener Magistrat aufgetreten ist, um einen
ehemals sehr hohen, mittlerweile betagten, Funktionsträger
der Stadt Wien handelt,
b)
ob der
Beschluss in einem Ausschuss des Wiener Gemeinderates,
aushaftende Forderungen an Bauzins in Höhe von 189.290,51
€ als uneinbringlich abzuschreiben, aus rechtlichen
Maßgaben dann sistiert werden müsste, sobald erkannt ist,
dass die Beurteilung der Uneinbringlichkeit auf einem Rechtsirrtum
und zu Lasten der SteuerzahlerInnen – auch jenen in
Penzing - erfolgt ist.
Begründung:
Ad a) In Beantwortung der oa. Anfrage S 1147/10 wird
namentlich ein- sonst nicht näher bezeichneter-Herr „Helmut
Braun“ genannt, der neben zwei weiteren Personen als
Betreiber des Projektes dem Wiener Magistrat bekannt war.
Nachdem in Österreich und in Wien zahlreiche Personen
dieses Namens leben, sollte zu dieser Personalie leicht
möglichen Verwechslungen eindeutig gut vorgebeugt sein.
Ad b) Die Projektbetreiber schulden (zum 3.12.2010) der
Stadt Wien, somit den SteuerzahlerInnen, aushaftenden
Bauzins in Höhe von EUR 189.290,51 (zum SAP-Vertrag
690/8600022) zu dessen Begleichung ohne erkennbare
Begründung abgesehen wurde, an den Vorstand jener Stiftung
heran zu treten, die zur Realisierung des Projektes
eingerichtet war. (Zwei der drei Vorstände gelten seit
Jahren als im Ausland aufhältig und nicht erreichbar, auf ein drittes
Vorstandsmitglied trifft dies allerdings keineswegs zu).
Ferner dürfte der Wiener Magistrat bedauerlicher Weise auch
gänzlich unbeachtet gelassen haben, dass
selbstverständlich das in die Stiftung eingebrachte
Sachvermögen (in Höhe von mindestens 75 000 € nach
Gutachten eines Sachverständigen bei Gründung der
Stiftung) zur Begleichung der Schulden angreifbar gewesen
wäre. Somit scheint eine mittlerweile erfolgte Abschreibung
der aushaftenden Schuld (erfolgt in der Sitzung des
Wohnbauausschusses des Wiener Gemeinderates vom 3.12.2010
unter Post Nr. 17 AZ 04275-2010/0001-GWS; MA 69 -
V-14/4763/07-Not rechtsirrtümlich
realisiert worden zu sein. Ein so erfolgter Beschluss
müsste daher aufgehoben werden.
Wolfgang Krisch, 26.1.2010
F1,2.2.2011

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 2. 2.2011
folgenden
gemäß
§ 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zu
Klagen des Elternvereins der VS Zennerstraße 1, 1140 Wien,
über erhebliche und dauerhafte Qualitätsmängel
der Nachmittagsbetreuung in der als „Offene
Volksschule“ geführten Grundschule wird
um Auskunft gebeten,
1.
welche
Antwort dem Elternverein auf einen diesbezüglich Offenen
Brief vom 6.12.2010 aus dem Bereich der Wiener
Schulverwaltung mittlerweile zugegangen ist, und von welcher
Dienststelle geantwortet wurde,
2.
ob es
zutrifft, dass die vielfachen Ressourcenmängel im Bereich
der Nachmittagsbetreuung durch die Tatsache entschieden
verschärft werden, weil im Umfeld der Schule die Stadt Wien
unter Hinweis auf die Nachmittagsbetreuung an der VS
Zennerstraße keine Hortbetreuung mehr anbietet,
3.
ob die
schlüssigen Klagen des Elternvereines, schon für 2 Gruppen
sei die Nachmittagsbetreuung „alles andere
als optimal“, doch mit mittlerweile 4 notabene
eingerichteten Gruppen sei „die Grenze des
Machbaren/Möglichen/Sinnvollen überschritten“,
berechtigt sind, wenn ja, wie diesen Klagen entsprochen
wurde oder entsprochen werden wird,
4.
wenn
nein, warum dies Klagen des Elternvereines nicht berechtigt
sein sollen,
5.
wie
die Stadt Wien hinkünftig verlässlich Sorge tragen wird,
dass hinkünftig bei Absenzen von Personal für die
Nachmittagsbetreuung
unverzügliche Vertretung sicher gestellt ist,
6.
ob es
zutrifft, dass an dem Schulstandort „eine Betreuerin mit 19
oder 20 Kindern alleine“ arbeitet und
insgesamt „ 78 Kinder in Gruppen,
aber nur 3 Räumen betreut werden“ und welche
maximalen Größen der Gruppen der Wiener Verwaltung aus
pädagogischen und didaktischen Maßgaben für die
Nachmittagsbetreuung sinnvoll erscheinen, sofern dazu
überhaupt Maßgaben vorliegen oder beachtet werden
(sollten),
7.
ob es
zutrifft, dass ein seit langem zugesagter, dringend benötigter
4.Raum für die Nachmittagsbetreuung angeblich
nicht aufgetrieben werden kann, wenn ja, weshalb, und ob
Räumlichkeiten der HS Spallartgasse in dem Gebäudekomplex
für eine derartige Verwendung überprüft wurden,
8.
welche
Gehälter derzeit BetreuerInnen im Verein der Wiener Kinder-
und Jugendbetreuung monatlich bei Beginn ihrer Arbeit brutto
ausbezahlt werden und ob die Stadt Wien der Ansicht ist,
dass von derartigen Gehältern BetreuuerInnen ihren
Lebensunterhalt alleine zumutbar bestreiten können,
9.
ob
BetreuerInnen im Verein der Wiener Kinder- und
Jugendbetreuung trotz der äußerst geringen Entlohnung nach
wie vor Nebenbeschäftigungen zu Folge der Dienstverträge
untersagt sind,
10.
wann
der Innenhof der Schulem der seit zwei Jahren für die
Nachmittagsbetreuung zu Folge von Bauarbeiten nicht zur
Verfügung steht, ehestens wieder verfügbar sein wird
Begründung:
Die Klagen des Elternvereins sind zweifellos berechtigt und
keineswegs außergewöhnlich, obwohl die Schulleitung und
die BetreuerInnen äußerst engagiert um
Erträglichkeit
der Missständen im Schulalltag bemüht sein sollen.
In Wien bestehen zur Nachmittagsbetreuung allerdings
ab ovo
enorme strukturelle Defizite von ganz erheblichem
Ausmaß.
Wolfgang Krisch, 26.1.2011
F2,2.2.2011

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 2. 2.2011
folgenden
gemäß
§ 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zu
einer mobilen zeltartigen Räumlichkeit auf der Liegenschaft
des Hanappi-Stadions im nordöstlichen Bereich nahe den
Wohnhäusern in der Deutschordenstraße und Linzer Straße,
die im vergangenen Herbst zumindest nach den Bewerbsspielen
des SK RAPID für apres-artiges Festgeschehen bis jeweils
nahe Mitternacht von zahlreichen Personen bei drastischer
Lärmerregung genutzt wurde, wird um Auskunft gebeten,
Begründung:
Die Einrichtung mag aus gewerblichen Gewinnabsichten und zur
Pflege der Fan-Kultur des SK RAPID durchaus Sinn machen.
Nächtliche Ruhestörung über das ohnehin zu tolerierende
Ausmaß zu Folge des üblichen Spielbetreibes hinaus wird
von der Hütteldorfer Wohnbevölkerung im weiten (stark
betroffenen) Umkreis des „Zeltes“ zu Recht keineswegs
toleriert, - was ohne Zweifel mehr Gewicht haben muss, als
gewerbliche Bedürfnisse des Sportvereines, der die Anliege
zur Zeit benutzt.
Wolfgang Krisch, 26.1.2011
F3,2.2.2011

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 2. 2.2011
folgenden
gemäß
§ 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zur bedauerlichen
Tatsache, dass in zahlreichen Haltestellenbereichen des
öffentlichen Verkehrs in Penzing im Verlauf des bisherigen,
durchaus schneereichen und zum Teil frostigen Winters die
verlässliche Freihaltung von Schnee und Eis häufig nicht
annähernd so erfolgt ist, wie dies der Gesetzgeber
verlangt,
wird
um Auskunft gebeten,
1. womit die
Wiener Linien den Missstand zu erklären suchen,
2. ob insbesondere der unbestreitbare Mangel an Ressourcen
(besonders in Personalfragen und zu solchen an
Betriebsmittel) als eindeutig erkennbare Ursache eingeräumt
ist und wie
3.der zunehmend massiven Problematik hinkünftig zu
entsprechen sein wird, dass Fahrgäste der Wiener Linien
einen von Schnee, Verschmutzung und Eis so ständig
geräumten Haltestellenbereich vorfinden, wie das gesetzlich
normiert ist.
4.
Ferner wird um Auskunft gebeten, ob FahrerInnen
öffentlicher Verkehrsmittel, die zweifellos erkennen
müssen, wenn Haltestellenbereiche nicht von Schnee
geräumt, von Eis befreit und/oder somit für Fahrgäste
eine Gefahr darstellen, durch den Dienstgeber angehalten
sind, dies umgehend bei der Betriebsführung zu melden, wenn
nein, weshalb nicht und wer
5. somit Kontrolle übernimmt oder übernehmen müsste, dass
Haltestellenbereiche nicht bis zu mehrere Tage lang
unbetreut bleiben.
6. Im Besondern wird um Auskunft gebeten, weshalb im
gesamten Haltestellenbereich
Waidhausenstraße der Linie 49 in Fahrtrichtung
stadteinwärts zumindest in der Zeit zwischen 24. und 27.1.d.J.
keine Schneeräumung erfolgt ist, gefährliche Eisbildung
völlig unbeachtet blieb und zudem in einem Beschwerdefall
einem betroffenen Hütteldorfer Bürger von Seiten der
Wiener Linien schlichtweg als Erklärung für den Missstand
dargestellt wurde, die Winterbetreuung des
Haltestellenbereiches obliege nur einem Anrainer zu Folge
seiner Verpflichtungen gemäß § 93 StVO. (Eine
derartige Verpflichtung kann Anrainern selbstverständlich
dann keineswegs erwachsen, wenn ein Gehsteig vor deren
Liegenschaft durch bauliche Maßnahme für ein
Haltestellenkap deutlich vergrößert und erweitert wird und
die Wiener Linien in Folge ohne nachvollziehbare Grundlage
die krude Sichtweise pflegen, private Eigentümer von
Liegenschaften würden die Verpflichtung zur
Gehsteigbetreuung auf Haltestellenbereiche der Wiener Linien
freiwillig und gemeinnützig nur deshalb räumlich
ausdehnen, damit sich öffentliche Dienststellen diese
lästige und aufwändige Pflicht billig sparen können.)
Begründung:
Dem Anfragesteller kamen und kommen in diesem Winter zu Hauf
Beschwerden von BürgerInnen über stark vernachlässigte
Winterbetreuung von Haltestellenbereichen öffentlicher
Verkehrsmittel zu, deren Berechtigung der Anfragesteller aus
eigenem Erleben als leidgeprüfter und teuer zahlender
Fahrgast der Wiener Linien leid nur zu gut ärgerlich kennt.
Die Problematik ist darüber hinaus alljährlich zunehmend
zu bemerken, - der Aufwand für die Winterbetreuung der
Haltestellenbereiche stellt offenbar ein beliebtes
Einsparungspotential dar.
Wolfgang Krisch, 27.1.2011
F4,2.2.2011

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch
stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2011
folgenden
gemäß § 23 der Geschäftsordnung der
Bezirksvertretungen
Zu erteilten ( oder zumindest als erteilt und
genehmigt dargestellten)
Bewilligungen in städtischen Wohnhausanlagen einzelne
Wege nicht von Schnee, Eis und Verunreinigungen zwischen
6.00 und 22.00 Uhr frei zu halten, wird um
Auskunft ersucht,
wer diese Bewilligungen
erteilt,
ob der Bezirk jeweils zu den
(anzunehmenden) Ansuchen um Befreiung von
Winterbetreuung derartiger Fußwege gehört wird und
Stellungnahmen dazu abgeben kann und
ob derartige Problematik
jemals schon Thema der Verkehrskommission war, wenn
nein, weshalb nicht.
Begründung:
Obwohl die gute Durchwegigkeit auch von städtischen
Wohnhausanlagen häufig im hoch berechtigten allgemeinen
öffentliche Interesse liegt, scheinen derartige „Wintersperren“
aus partikulären Einsparungsgründen nicht selten
genehmigt oder zumindest toleriert zu werden.
Wolfgang Krisch, 26.1.2011
F5,2.2.2011
31.1.2011