Folgenden Anträge und Anfragen habe ich für die Sitzung der Bezirksvertretung Penzing am 2.2.2011 eingebracht. Die Anträge werden entweder sofort abgestimmt und somit in Folge an Wiener Landesdienststellen herangetragen (die sie nach Belieben jedoch ihrerseits ablehnen können) oder sie werden auf Antrag und nach Abstimmung Ausschüssen bzw. Kommissionen der Bezirksvertretung Penzing zur Beratung zugewiesen. Im zweiten Fall geraten sie nach dieser Beratung neuerlich auf eine Tagesordnung der Bezirksvertretung ,  - die zuletzt etwa sechs Mal  jährlich tagt. Dann wird endgültig abgestimmt. Die Dinge dauern daher und nehmen stets nur sehr zähe ihren Lauf!
Anfragen werden in Penzing zum Glück schriftlich beantwortet - die Geschäftsordnung lässt auch dafür natürlich entsprechende Zeit.
Wolfgang Krisch, 31.1.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2011 folgenden

ANTRAG

 

gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung wolle beschließen, den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung  um Veranlassungen zu ersuchen, dass hinkünftig Penzinger MieterInnen der städtischen Wohnhausanlagen in Penzing auch mittel- bis langfristig geplante Termine für größere Sanierungsvorhaben in den Wohnhausanlagen verlässlich bekannt gemacht werden.

Begründung:
Für zahlreiche städtische Wohnhausanlagen in Penzing sind trotz – zum Teil selbst eklatanter – Baumängel keine Sanierungszeiträume bekannt. Auch dem Bauausschuss der Bezirksvertretung Penzing ist es in Vertretung von BürgerInneninteressen in der Frage zu mehreren Anlassfällen zuletzt keineswegs gelungen, in Erfahrung zu bringen, wann bestimmte Wohnhausanlagen in PENZING saniert werden. Von Seiten Wiener Wohnens wurde zwar in einem Schreiben das Vorliegen einer bestehenden „Sanierungsliste bis 2013“ dargestellt, - die Liste selbst war und ist aber weder für die Betroffenen noch für deren gewählte MandatarInnen zugänglich, und es wurden lediglich Auskünfte über Sanierungsmaßnahmen in Penzing erteilt, die für das kommende Kalenderjahr geplant sind. (Darüber hinaus pflegt Wiener Wohnen offensichtlich ganz grundsätzlich und merkwürdiger Weise keinerlei persönlichen Kontakt mit den gewählten Bezirksvertretungen und lehnt Einladungen an VertreterInnnen für gewünschte Informationen generell ab.)

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass Wiener Wohnen aus bundesgesetzlichen Maßgaben verhalten wäre, für jede einzelne Wohnhausanlage so ausreichende finanzielle Rücklagen zu bilden, dass Sanierungen umgehend und vor Eintreten größerer Mängel vorgenommen werden können, kann aus Grundsätzlichkeiten eines wohl angestrengten transparenten Verwaltungsprinzips nicht hingenommen werden, wenn Betroffene über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu anstehenden Sanierungen ihrer Wohnhausanlagen grundsätzlich nur hoffen oder mutmaßen dürfen, wie dies jetzt der Fall ist, zumal bedauerlicher Weise auch das sonstige Informationsmanagement von Wiener Wohnen zweifelsfrei als stark optimierbar erkannt ist. Dass Wien unter Hinweis auf die tatsächlich enorm große Anzahl städtischer Wohnungen ein zeitgemäße Informationskultur zur Sanierungs- und Erhaltung der städtischen Wohnhausanlagen als nicht machbar bezeichnet, scheint darüber hinaus deshalb nicht schlüssig, weil dem enorm großen Verwaltungsaufwand auch dementsprechend große Einnahmen und daraus abzuleitende Verpflichtungen unweigerlich gegenüber stehen.

Wolfgang Krisch, 25.1.2011  

 A1,2.2.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.2.2011 folgenden

ANTRAG

 

gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung wolle beschließen, die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
Umwelt um Veranlassungen zu ersuchen, dass der südliche Gehsteig  in der Spallartgasse im Bereich zwischen Kendlerstraße und der Leyserstraße hinkünftig nach klarer Maßgabe des § 93 StVO in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut wird.

Begründung:
Die gesetzliche Verpflichtung zur Betreuung des oa Gehsteiges trifft seit jeher eine – zur Beachtung ihrer Verpflichtung nicht geneigte - Bundesdienststelle, welche über Jahrzehnten ohne eruierbare Grundlage über angebliche Gestattung der MA 46 von ihrer Verpflichtung entbunden gewesen sein soll  bzw. gewesen sein könnte.
An diesem Missstand wurde Anstoß genommen, eine Gesetzesgrundlage für die Beschilderung konnte danach im Bereich der MA 46 nicht beigebracht werden. Danach wurde allerdings die angebliche Befreiung der Gehsteigbetreuung durch abgeänderte Beschilderung auf der Einfriedung der Liegenschaft durch die „Bundesbaudirektion Wien“ dargestellt, welche vom „Wiener Magistrat genehmigt“ sein soll (siehe Bild).


 
Nachdem hoffentlich noch nicht gänzlich angenommen werden muss, dass sich nach § 93 STVO zur Gehsteigbetreuung verpflichtete Bundesdienststellen, welche langfristig und konsequent keine Bereitschaft hegen, dieser Verpflichtung nachzukommen, zur (angeblichen oder tatsächlichen) Befreiung von ihrer Verpflichtung des Wiener Magistrates mehr oder minder informell faktisch bedienen können, wird auch deshalb um nötige Veranlassungen ersucht, weil der Gehsteig im Nahbereich mehrerer Schulen, eines Kindertagesheimes und Wohnhausanlagen stark begangen und  auch abseits der Wintersaison durch traditionell starke Verschmutzung leider weithin bekannt und dem Ortsbild wenig zuträglich ist.

Wolfgang Krisch, 2.2.2011

 

 

A2.2. 2.2011


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Die Bezirksräte Wolfgang Krisch und Philipp Schmidt stellen namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.2.2011 folgenden

ANTRAG

 

gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung wolle beschließen, die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal um transparente Auskunft zu ersuchen,

a) welche Erkenntnisse die Stadt Wien nach der Umsetzung des  s.g. „Maßnahmenpaketes“ zur Prostitution
(  s.g.  „7-Punkte-Programm“, vorgestellt durch die Stadträtin am 18.5.2010) mit hoher Relevanz auch für PENZING in Rudolfsheim-Fünfhaus gewonnen hat,

b) zu welchen legististischen Maßnahmen zur Entsprechung der auch in PENZING evident bestehenden Problematik die Stadt Wien sohin Anlass sieht, um letztlich

c) BürgerInnen von PENZING vor allem im Bereich der Straßenprostitution LINZER STRASSE sowie im  erweiterten PENZINGER Umfeld derselben von den eklatanten Begleitumständen der Prostitution erwartbar zu entlasten und somit auch einen Beitrag Wiens gegen jene Formen von Menschenhandel bzw.  Sklaverei und alle Formen von Kriminalität zu leisten, die mit Prostitution gemeinhin  verbunden sind und - in aller Öffentlichkeit deutlich sichtbar - einher gehen und bisher durch legistische Maßnahmen oder solche der Verwaltung nicht annähernd erwartbar einzudämmen waren.

Begründung:
In der Bezirksvertretung Penzing war zu enormen Missständen zu Folge der Straßenprostitution, welche von der Bevölkerung zunehmend – und zunehmend zu Recht – beklagt werden, auf ein am 18.5.2010 vorgestelltes,  s.g. „Maßnahmenpaket“ der Stadt Wien verwiesen worden, welches bis Ende Jänner 2011 zu einer Evaluierung angekündigt war. 
BürgerInnen fordern daher Anfang Feber 2011 nunmehr transparente und aktive Beschäftigung auch der penzinger Bezirkspolitik mit der Thematik ein, nachdem nunmehr die Evaluierung des „Maßnahmenpaketes“ vorliegen sollte,-  in Penzing bis dato aber keine Ergebnisse einer derartigen Bewertung bekannt geworden sind.

Wolfgang Krisch
Philipp Schmidt, 25.1.2011


 

A3,2.2.2011

 


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2011  folgenden


ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zur Ausführungen in Beantwortung der Anfrage  S 1147/10 betreffend das zuletzt  gescheiterte Bauprojekt auf der Penzinger Liegenschaft Hüttelbergstraße 22  wird um Auskunft gebeten,

a)       ob es sich bei einem nicht näher bezeichneten Herrn „Helmut Braun“, der als Betreiber des Penzinger Bauprojektes in einer dazu eingerichteten Stiftung bzw. Errichtungs- und Betriebs-GmbH im Wiener Magistrat aufgetreten ist, um einen ehemals sehr hohen, mittlerweile betagten, Funktionsträger der Stadt Wien handelt,

b)       ob der Beschluss in einem Ausschuss des Wiener Gemeinderates, aushaftende Forderungen an Bauzins in Höhe von 189.290,51 € als uneinbringlich abzuschreiben, aus rechtlichen Maßgaben dann sistiert werden müsste, sobald erkannt ist, dass die Beurteilung der Uneinbringlichkeit auf einem Rechtsirrtum und zu Lasten der SteuerzahlerInnen – auch jenen in Penzing - erfolgt ist.

 

Begründung:

Ad a) In Beantwortung der oa. Anfrage S 1147/10 wird namentlich ein- sonst nicht näher bezeichneter-Herr „Helmut Braun“ genannt, der neben zwei weiteren Personen als Betreiber des Projektes dem Wiener Magistrat bekannt war. Nachdem in Österreich und in Wien zahlreiche Personen dieses Namens leben, sollte zu dieser Personalie leicht möglichen Verwechslungen eindeutig gut vorgebeugt sein.

Ad b) Die Projektbetreiber schulden (zum 3.12.2010) der Stadt Wien, somit den SteuerzahlerInnen, aushaftenden Bauzins in Höhe von EUR 189.290,51 (zum SAP-Vertrag 690/8600022) zu dessen Begleichung ohne erkennbare Begründung abgesehen wurde, an den Vorstand jener Stiftung heran zu treten, die zur Realisierung des Projektes eingerichtet war. (Zwei der drei Vorstände gelten seit Jahren als im Ausland aufhältig und nicht erreichbar,  auf ein drittes Vorstandsmitglied trifft dies allerdings keineswegs zu).
Ferner dürfte der Wiener Magistrat bedauerlicher Weise auch gänzlich unbeachtet gelassen haben, dass selbstverständlich das in die Stiftung eingebrachte Sachvermögen (in Höhe von mindestens 75 000 € nach Gutachten eines Sachverständigen bei Gründung der Stiftung) zur Begleichung der Schulden angreifbar gewesen wäre. Somit scheint eine mittlerweile erfolgte Abschreibung der aushaftenden Schuld (erfolgt in der Sitzung des Wohnbauausschusses des Wiener Gemeinderates vom 3.12.2010 unter Post Nr. 17 AZ 04275-2010/0001-GWS;  MA 69 - V-14/4763/07-Not
 rechtsirrtümlich realisiert worden zu sein. Ein so erfolgter Beschluss müsste daher aufgehoben werden.

Wolfgang Krisch, 26.1.2010

 

F1,2.2.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2011  folgenden

ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zu Klagen des Elternvereins der VS Zennerstraße 1, 1140 Wien, über erhebliche und dauerhafte Qualitätsmängel  der Nachmittagsbetreuung in der als „Offene Volksschule“ geführten Grundschule wird um Auskunft gebeten,

1.        welche Antwort dem Elternverein auf einen diesbezüglich Offenen Brief vom 6.12.2010 aus dem Bereich der Wiener Schulverwaltung mittlerweile zugegangen ist, und von welcher Dienststelle geantwortet wurde,

2.        ob es zutrifft, dass die vielfachen Ressourcenmängel im Bereich der Nachmittagsbetreuung durch die Tatsache entschieden verschärft werden, weil im Umfeld der Schule die Stadt Wien unter Hinweis auf die Nachmittagsbetreuung an der VS Zennerstraße keine Hortbetreuung mehr anbietet,

3.        ob die schlüssigen Klagen des Elternvereines, schon für 2 Gruppen sei die Nachmittagsbetreuung „alles andere als optimal“, doch mit mittlerweile 4 notabene eingerichteten Gruppen sei „die Grenze des Machbaren/Möglichen/Sinnvollen überschritten“, berechtigt sind, wenn ja, wie diesen Klagen entsprochen wurde oder entsprochen werden wird,

4.        wenn nein, warum dies Klagen des Elternvereines nicht berechtigt sein sollen,

5.        wie die Stadt Wien hinkünftig verlässlich Sorge tragen wird, dass hinkünftig bei Absenzen von Personal für die Nachmittagsbetreuung  unverzügliche Vertretung sicher gestellt ist,

6.        ob es zutrifft, dass an dem Schulstandort „eine Betreuerin mit 19 oder 20 Kindern alleine“ arbeitet und insgesamt „ 78 Kinder in Gruppen, aber nur 3 Räumen betreut werden“ und welche maximalen Größen der Gruppen der Wiener Verwaltung aus pädagogischen und didaktischen Maßgaben für die Nachmittagsbetreuung sinnvoll erscheinen, sofern dazu überhaupt Maßgaben vorliegen oder beachtet werden (sollten),

7.        ob es zutrifft, dass ein seit langem zugesagter, dringend benötigter 4.Raum für die Nachmittagsbetreuung angeblich nicht aufgetrieben werden kann, wenn ja, weshalb, und ob Räumlichkeiten der HS Spallartgasse in dem Gebäudekomplex für eine derartige Verwendung überprüft wurden,

8.        welche Gehälter derzeit BetreuerInnen im Verein der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung monatlich bei Beginn ihrer Arbeit brutto ausbezahlt werden und ob die Stadt Wien der Ansicht ist, dass von derartigen Gehältern BetreuuerInnen ihren Lebensunterhalt alleine zumutbar bestreiten können,

9.        ob BetreuerInnen im Verein der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung trotz der äußerst geringen Entlohnung nach wie vor Nebenbeschäftigungen zu Folge der Dienstverträge untersagt sind,

10.     wann der Innenhof der Schulem der seit zwei Jahren für die Nachmittagsbetreuung zu Folge von Bauarbeiten nicht zur Verfügung steht, ehestens wieder verfügbar sein wird

Begründung:
Die Klagen des Elternvereins sind zweifellos berechtigt und keineswegs außergewöhnlich, obwohl die Schulleitung und die BetreuerInnen äußerst engagiert  um  Erträglichkeit der Missständen im Schulalltag bemüht sein sollen.  In Wien bestehen zur Nachmittagsbetreuung allerdings ab ovo  enorme strukturelle Defizite von ganz erheblichem Ausmaß.
Wolfgang Krisch, 26.1.2011

F2,2.2.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2011  folgenden

ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zu einer mobilen zeltartigen Räumlichkeit auf der Liegenschaft des Hanappi-Stadions im nordöstlichen Bereich nahe den Wohnhäusern in der Deutschordenstraße und Linzer Straße, die im vergangenen Herbst zumindest nach den Bewerbsspielen des SK RAPID für apres-artiges Festgeschehen bis jeweils nahe Mitternacht von zahlreichen Personen bei drastischer Lärmerregung genutzt wurde, wird um Auskunft gebeten,

  1. ob die zeltartige Räumlichkeit behördlich bewilligt ist, wenn ja, seit welchem Datum, von welcher Dienststelle und nach welcher Gesetzesgrundlage/welchen Gesetzesgrundlagen,
  2. mit welchen verbindlichen Auflagen,
  3. unter welchem Begriff diese Einrichtung verwaltungstechnisch definiert ist, und wer Zugang hat,
  4. wodurch sicher gestellt ist, dass der Lärm aus der offensichtlich gewerblich genutzten Einrichtung bis jeweils nahe gegen Mitternacht die angrenzenden Liegenschaften in dicht verbauten Wohngebieten keineswegs behelligt,
  5. ob diese (schließlich) nächtlichen Veranstaltungen vom SK RAPID auf Dauer angelegt sind und daher auch nach Spielen der kommenden Frühjahrsaison für Beachtung sorgen werden,
  6. welche Stellungnahme der Bezirk bei der behördlichen Bewilligung der Baulichkeit abgegeben hat.

 

Begründung:
Die Einrichtung mag aus gewerblichen Gewinnabsichten und zur Pflege der Fan-Kultur des SK RAPID durchaus Sinn machen. Nächtliche Ruhestörung über das ohnehin zu tolerierende Ausmaß zu Folge des üblichen Spielbetreibes hinaus wird von der Hütteldorfer Wohnbevölkerung im weiten (stark betroffenen) Umkreis des „Zeltes“ zu Recht keineswegs toleriert, - was ohne Zweifel mehr Gewicht haben muss, als gewerbliche Bedürfnisse des Sportvereines, der die Anliege zur Zeit benutzt.

Wolfgang Krisch, 26.1.2011

  

F3,2.2.2011

 


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2011  folgenden

ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zur bedauerlichen Tatsache, dass in zahlreichen Haltestellenbereichen des öffentlichen Verkehrs in Penzing im Verlauf des bisherigen, durchaus schneereichen und zum Teil frostigen Winters die verlässliche Freihaltung von Schnee und Eis häufig nicht annähernd so erfolgt ist, wie dies der Gesetzgeber verlangt,
wird um Auskunft gebeten,

1.  womit die Wiener Linien den Missstand zu erklären suchen,
2. ob insbesondere der unbestreitbare Mangel an Ressourcen (besonders in Personalfragen und zu solchen an Betriebsmittel) als eindeutig erkennbare Ursache eingeräumt ist
und wie
3.der zunehmend massiven Problematik  hinkünftig zu entsprechen sein wird, dass Fahrgäste der Wiener Linien einen von Schnee, Verschmutzung und Eis so ständig geräumten Haltestellenbereich vorfinden, wie das gesetzlich normiert ist.
4. Ferner wird um Auskunft gebeten, ob FahrerInnen öffentlicher Verkehrsmittel, die zweifellos erkennen müssen, wenn Haltestellenbereiche nicht von Schnee geräumt, von Eis befreit und/oder somit für Fahrgäste eine Gefahr darstellen, durch den Dienstgeber angehalten sind, dies umgehend bei der Betriebsführung zu melden, wenn nein, weshalb nicht und wer
5. somit Kontrolle übernimmt oder übernehmen müsste, dass Haltestellenbereiche nicht bis zu mehrere Tage lang unbetreut bleiben.
6. Im Besondern wird um Auskunft gebeten, weshalb im gesamten Haltestellenbereich Waidhausenstraße der Linie 49 in Fahrtrichtung stadteinwärts zumindest in der Zeit zwischen 24. und 27.1.d.J. keine Schneeräumung erfolgt ist, gefährliche Eisbildung völlig unbeachtet blieb und zudem in einem Beschwerdefall einem betroffenen Hütteldorfer Bürger von Seiten der Wiener Linien schlichtweg als Erklärung für den Missstand dargestellt wurde, die Winterbetreuung des Haltestellenbereiches obliege nur einem Anrainer zu Folge seiner Verpflichtungen gemäß § 93 StVO. (Eine derartige Verpflichtung kann Anrainern selbstverständlich dann keineswegs erwachsen, wenn ein Gehsteig vor deren Liegenschaft durch bauliche Maßnahme für ein Haltestellenkap deutlich vergrößert und erweitert wird und die Wiener Linien in Folge ohne nachvollziehbare Grundlage die krude Sichtweise pflegen, private Eigentümer von Liegenschaften würden die Verpflichtung zur Gehsteigbetreuung auf Haltestellenbereiche der Wiener Linien freiwillig und gemeinnützig nur deshalb räumlich ausdehnen, damit sich öffentliche Dienststellen diese lästige und aufwändige Pflicht billig  sparen können.)

Begründung:
Dem Anfragesteller kamen und kommen in diesem Winter zu Hauf Beschwerden von BürgerInnen über stark vernachlässigte Winterbetreuung von Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel zu, deren Berechtigung der Anfragesteller aus eigenem Erleben als leidgeprüfter und teuer zahlender Fahrgast der Wiener Linien leid nur zu gut ärgerlich kennt. Die Problematik ist darüber hinaus alljährlich zunehmend zu bemerken, - der Aufwand für die Winterbetreuung der Haltestellenbereiche stellt offenbar ein beliebtes Einsparungspotential dar.
Wolfgang Krisch, 27.1.2011



F4,2.2.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2011  folgenden

ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen


Zu erteilten  ( oder zumindest als erteilt und genehmigt dargestellten)  Bewilligungen in städtischen Wohnhausanlagen einzelne Wege nicht von Schnee, Eis und Verunreinigungen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr frei zu halten,  wird um Auskunft ersucht,

  1. wer diese Bewilligungen erteilt,

  2. ob der Bezirk jeweils zu den (anzunehmenden) Ansuchen um Befreiung von Winterbetreuung derartiger Fußwege gehört wird und Stellungnahmen dazu abgeben kann und

  3. ob derartige Problematik jemals schon Thema der Verkehrskommission war, wenn nein, weshalb nicht.

Begründung:
Obwohl die gute Durchwegigkeit auch von städtischen Wohnhausanlagen häufig im hoch berechtigten allgemeinen öffentliche Interesse liegt, scheinen derartige „Wintersperren“ aus partikulären Einsparungsgründen nicht selten genehmigt  oder zumindest toleriert zu werden.

Wolfgang Krisch, 26.1.2011

 

F5,2.2.2011


31.1.2011