
Der Bezirksrat Wolfgang Krisch
stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 2.2.2012 folgenden
Begründung:
Die derzeitige Kenntlichmachung der Liegenschaft als
öffentlich verwaltete Fläche und hochwertiger
Erholungsraum ist auffallend ungenügend, - dazu kommt, dass
aus Sicherheitsgründen (auf der Liegenschaft steht Wild)
das derzeit unversperrte Tor an der Adresse
Hüttelbergstraße 22 selbstverständlich nicht offen stehen
kann.
Wenn daher die Bevölkerung die Liegenschaft trotz ihrer
überaus idyllischen und ruhigen Lage sowie ihrer
glamourösen jüngeren Kriminalgeschichte (vergleichbare
Orte werden allein schon aus diesem Grund normaler Weise
gern besucht) nicht stärker frequentiert ist, scheint
jedenfalls notwendig, zum freien Besuch deutlicher
einzuladen, zumal gute gesellschaftliche Konventionen
gemeinhin davon abhalten, Liegenschaften hinter Zäunen zu
betreten, deren öffentliche Verwaltung nicht zweifelsfrei
erkennbar ist. (Ein Erholungsgebiet war die Liegenschaft
nämlich bereits über Jahrzehnte zuvor – allerdings
damals schon nicht für die Allgemeinheit im Bezirk, sondern
für Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen von organisierten
schulischen oder außerschulischen Veranstaltungen!)
Zuletzt muss ausdrücklich darauf verwiesen werden, dass –
sollte der Erholungsraum weiterhin ein eher gut verborgenes
Refugium weniger Erholungssuchender darstellen – in den
üblichen Wiener Planungskreisen möglicher Weise Anlass
gesehen werden könnte, wieder einmal an eine Umnutzung der
Liegenschaft zu Gunsten Privater zu denken, wofür auch eine
nötige Abänderungen einer dem entgegen stehenden
Flächenwidmung durch freien Beschluss der dafür
eingerichteten Gremien theoretisch immerhin nicht gänzlich
ausgeschlossen wäre.

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger
GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2.2.2012
folgenden
ANTRAG
Die
Bezirksvertretung wolle ersuchen, den Stadtrat der
Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung um Veranlassungen zu
ersuchen, dass jener - seit der Novellierung der letzten
Bauordnung zu einer Bewilligung von Bauvorhaben nach §69 BO
vorzulegende - „Qualitätsnachweis
für den Nutzen aller Abweichungen“ (Stadtrat Dr.
Michael Ludwig in einer Aussendung, APA, 4.5.2005) zu einer
diesbezüglichen Befassung des Penzinger Bauauschusses den
Mitgliedern des Gremiums in seinem Volltext
vorliegen möge.
Die jüngste Neufassung des § 69 BO gewährleistet, dass
der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht im Einzelfall
durch die Bewilligung von Abweichungen unterlaufen wird.
Außerdem wird damit auch eine Anhäufung von verschiedenen,
vereinzelten Abweichungen bei einem Bauprojekt verhindert,
die in ihrer Gesamtheit nicht mehr als unwesentlich
betrachtet werden können. Es ist somit ein
Qualitätsnachweis für den Nutzen aller Abweichungen zu
erbringen, der von den zuständigen Fachabteilungen
entsprechend geprüft wird. Das bisherige System, sinnvolle
Abweichungen zu ermöglichen und die Entscheidungen bei den
Bezirksbauausschüssen zu belassen, ist deshalb beibehalten
worden. Die Entscheidungen werden daher weiter in den
Bezirksausschüssen getroffen, die über eine ausgezeichnete
Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten verfügen. Allerdings
liegt dem Penzinger Bauausschuss, wie in einem jüngsten
Anlassfall zu erkennen war, der neu verlangte „Qualitätsnachweis“
keineswegs zur Prüfung vor, - es wird zu einer nötigen
Beschlussfassung oder allfälligen Ablehnung lediglich von
nicht nachvollziehbaren Prüfungen der „zuständigen
Fachabteilungen“ berichtet. Dies erscheint zweifelfrei zu
wenig, um das zur Entscheidung nach § 69 BO befugte Gremium
auch mit den nötigen Unterlagen zu seiner Entscheidung
auszustatten, sofern die jüngste Novelle der Wiener
Bauordnung tatsächlich auch Sinn machen und effizient sein
soll.
A2,2.2.12

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger
GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2012
folgende
Über
Betreiben der MA 56 hat im Sommer 2011 die MA 34 an den
Klassenfenstern der beiden Schulen am Kinkplatz 21 so
genannte „Fensteröffnungsbegrenzer“ montiert, so dass
die riesigen Glasfenster in den Unterrichtsräumen nur etwa
in Breite weniger Finger zu öffnen waren. Nachdem seit
langer Zeit an mehreren Fenstern auch die
Beschattungsanlagen durch natürlichen Verschleiß defekt
oder zu Folge von Wetterlagen mit größeren Windstärken
nicht intakt sind, wurden durch diese Verriegelungen der
Fenster in den Klassenräumen schon bei mittelmäßiger
Sonneneinstrahlung unerträgliche Temperaturen und
ebensolche Raumklimate geschaffen, nachdem sich die Fenster
der Klassen über die gesamte Länge der gläsernen Fassade
erstrecken.
Als Begründung für die angebrachten Fensterverriegelungen
nannte die MA 56 Sicherheitsaspekte, - es seien „Kinder in
den offenen Fensterrahmen gesessen, eine Gefährdung durch
Herabstürzen sei nicht auszuschließen gewesen.“ (In den
Schulen selbst waren allerdings zu den angeblich
beobachteten Gefährdungen der Kinder keinerlei Alarme jener
Person eingegangen, welche eine akute Gefährdung
registriert haben wollte.)
Nachdem nun Schulleitungen und LehrerInnen beider Schule
diese Fenstersperren über Monate hinweg untere Hinweis auf
zahlreiche schlüssige Sachgründe heftig beeinsprucht
hatten und von der MA 56 keine umgehende und unmittelbare
Lösung der Problematik zu finden gewesen war, veranlasste
die MA 56 erst im Jänner 2012 zu Folge einer so genannten
„Petition“ des Elternvereines und der Schulleitung der
HS I die vollständige Entfernung der Fenstersperren, so
dass erst seither ( 18.Schulwoche im Schuljahr 2011/12) die
Klassen wieder zumutbar benutzbar sind.
Darüber hinaus ließ die MA 56 die Schulen sinngemäß
wissen, dass Schulkinder beaufsichtigt werden müssen, dass
es gefährlich sei, wenn Kinder bzw. Jugendliche aus
Fenstern einer Schule stürzen und dass daher durch
Lehrerinnen diverse Obsorgen zu treffen wären, welche
vorzuschreiben bis dato alleine der Kompetenz der örtlichen
Schulaufsicht oblag.
Mittlerweile ist an den Schulen zur Sache ein undatiertes
Schreiben aufgetaucht, in dem mit Bitte um Beachtung und
Kenntnisnahme der damalige wie heutige Abteilungsleiter der
MA 56 unter Hinweis auf strikte brandschutzrechtliche
Vorgaben der Wiener Berufsfeuerwehr nachdrücklich darauf
hinweist, dass die „jederzeitige Öffenbarkeit (sic!)
der Fenster an Wiener Schulen sicherzustellen ist und dass
daher „umgehend an allen jenen Schulgebäuden, deren
Fenster mit Zusatzsperren ausgestattet sind, eine
Entriegelung zu veranlassen“ sei, wovon nur Fenster in
den Sanitätsbereichen ausgenommen wären. Daher seien die
SchulwartInnen „bereits angewiesen, den Vorgaben der
Berufsfeuerwehr der Stadt Wien zu entsprechen“ und
insgesamt somit „Sorge zu tragen, dass die jederzeitige
Öffenbarkeit der Fenster sichergestellt ist.“ (Eine Kopie
des in der MA 56 undatiert verfertigten Schreibens darf in
Kopie beigelegt werden.)
Begründung:
Selbstverständlich
sind auch Magistratsabteilungen nicht vor Fehlleistungen
gefeit, die überall dort passieren können, wo gearbeitet
wird.
Wenn aber Eltern und Schulleitungen erst mit so bezeichneten
„Petitionen“ ein Begehren an eine Magistratsabteilung
heranzutragen die Mühe haben dürfen, welches ohnehin zu
Folge der trivialen Benützungsbewilligung eines
Amtsgebäudes jederzeit obsolet sein müsste, scheinen doch
in zweifacher Hinsicht gewisse Grundsätzlichkeiten im
Wiener Magistrat ein wenig in Frage zu stehen. Einerseits
deshalb, weil sich Petitionen in ihrem historischen Konnex
nur an den absoluten Souverän richten konnten, der in
unseren Tagen weniger als eine Magistratsdienststelle
verstanden wird. (Als Souverän wird in Demokratien das Volk
und nicht durchwegs die Verwaltung verstanden), andererseits
weil Petitionen unserer Tage allenfalls als Bittschriften an
den Bundesgesetzgeber – den Nationalrat – vorstellbar
sind (Petitionsrecht).
Zuletzt darf darauf hingewiesen werden, dass auch Schulen
selbstverständlich Arbeitsstätten für Kinder bzw.
Jugendliche und LehrerInnen darstellen, welche nicht länger
auf Dauer einer externen Kontrolle durch Arbeitsinspektorate
nur deshalb verschlossen sein sollten, nur weil dies aus
simplen Kostengründen opportun erscheint.

Wolfgang
Krisch, 23.1.12

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger
GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2012
folgende
Zur
geplanten Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich
Bergmillergasse – Keißlergasse
wird um Auskunft gebeten, seit wann der Wiener Magistrat an
dem Vorhaben arbeitet (wozu um Nennung eines Datums gebeten
wird) und welche Planungsvorgaben des Bezirks im Detail dazu
im Wiener Magistrat als Arbeitsgrundlage Verwendung finden
oder auf Grundlage eigener fachlicher Beurteilungen des
Wiener Magistrates dazu berücksichtigt werden sollen.
Begründung:
Das
Bauvorhaben wurde bei einer so genannten „Ergebnissitzung“
des damals bestehenden Kinder- und Jugendparlaments Penzing
im Juni 2009 erstmals als demnächst in Bau befindlich
bezeichnet, obwohl davon in Gremien der Penzinger Bezirksvertretung
davor nichts davon bekannt gewesen war.
In schlüssiger Annahme, dass man in Kinder- und
Jugendparlamenten den Kinder und Jugendlichen keine
erfundenen Märchen erzählt, muss daher das Bauvorhaben
schon lange davor zuständige Fachabteilungen des
Magistrates befasst haben, nachdem zu einer gefahrlosen
Überquerung für FußgängerInnen im genannten
Kreuzungsbereich selbst hoch relevante Forderungen von
BürgervertreterInnen im so genannten
Bürgerbeteiligungsverfahren Hütteldorf-Kernbereich seit
etwa 10 Jahren vorliegen und nicht umgesetzt sind.
Wenn daher die zuletzt neuerlich bekannt gewordene
Verzögerungen in der Realisierung des Projektes mit bloßen
Versäumnissen eines einzelnen (!) Sachbearbeiters einer
Fachabteilung erklärt wird, welcher Verhandlungen für
nötige Grundstücksabtretungen irgendwie verschlafen haben
soll, müsste es sich um einen schon mehrjährigen
unbemerkten Dienstschlaf gehandelt haben, der nicht ganz
vorstellbar erscheint.
Wolfgang
Krisch, 2.2.12
F2, 2.2.12

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger
GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2012
folgende
gemäß
§ 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zur
öffentlichen Benutzbarkeit des Hallenbades im
Wohnbauprojekt auf der Liegenschaft der ehemaligen „Stadt
des Kindes“
wird um Auskunft gebeten,
Begründung:
In
der langjährig diskutierten Sachfrage waren bisher die
Vorstellungen des nun privaten Eigentümers bzw. jener
Dienststellen der Stadt Wien, welche diesbezüglich mit dem
privaten Eigentümer maßgebliche Kontakte hatten,
keineswegs zur Zufriedenheit der Öffentlichkeit geeignet.
Insbesondere wurde kritisiert, dass für die
Nutzungsbedingungen sowie die Kosten der Benützung für die
interessierte Öffentlichkeit ein Vergleich mit einem ebenso
nutzbaren Bad im privaten Wohnprojekt der Penzinger „Sargfabrik“
gezogen wurde, weil das Bad in der Stadt des Kindes vor
seiner Privatisierung ein öffentliches war und mit
Steuermitteln errichtet wurde, - jenes in der „Sargfabrik“
aber privat errichtet und seit jeher privat betrieben wurde
und daher für einen Vergleich keineswegs tauglich
erscheint.
Wolfgang
Krisch, 2.2.12
F3, 2.2.12

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger
GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2012
folgende
gemäß
§ 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Im
Erläuterungsbericht zum Entwurf des Plandokuments 7920
(Hofjägerstraße) für eine anstehende Änderung der
Flächenwidmung ist für einen Detailaspekt einer
Liegenschaft in der Zimbagasse wörtlich vermerkt, dass „eine angeregte
Nutzungsalternative in Richtung Wohnen … von der
Wirtschaftskammer und den ansässigen Betrieben abgelehnt“
wurde. Dazu wird um Auskunft gebeten,
1. zu Folge welcher gesetzlichen Legitimation der
Wirtschaftskammer bzw. irgendwelchen „ansässigen
Betrieben“ derartige Maßgaben zur Erstellung einer
Abänderung einer Flächenwidmung in Wien zukommen,
2. wieso „die Wirtschaftskammer und ansässige Betriebe“
im Zuge der Abänderung einer Flächenwidmung zu einer
Beurteilungen von Planungsideen eingeladen wurde, lange
bevor die Öffentlichkeit zu einer Stellungnahme durch
gesetzlich dazu befugte Personen bzw. politische dazu
legitimierte Vertretungskörpern wie gesetzlich vorgesehen
befasst worden war,
3.wer in der MA 21A oder wer in sonstigen Dienststellen der
Stadt Wien mit der „Wirtschaftskammer und ansässigen
Betrieben“ in offenbar äußert diffusen Kontakten zur
Abänderung von Flächenwidmungen somit Absprachen trifft,
für die keinerlei Rechtsgrundlagen erkennbar sind,
4. von welchen „ansässigen Betrieben“ im konkreten Fall
„Ablehnungen“ einer Planungsidee der MA 21A so effizient
geäußert wurden, dass man der Ablehnung Maßgeblichkeit
zubilligt,
5. ob daran gedacht ist auch die sonstige Öffentlichkeit zu
Planungsansätzen zu einer Beurteilung einzuladen bzw.
allfällige „Ablehnungen“ darnach verbindlich zu
handhaben, wenn ja, an wen man sich diesbezüglich bei der
MA 21A zu wenden hätte, wenn nein, warum nicht.
Begründung:
Die
MA 21 scheint, zumindest zur Erstellung des Plandokumentes
7920 – vermutlich aber auch bei sonstiger Praxis - Gefplogenheiten der
in Österreich nicht formal legitimierten sondern eher
realpolitisch geübten Konventionen der Sozialpartnerschaft
zu beachten und dabei mittlereile gewisse
Planungskompetenzen an die Wirtschaftskammer bzw. ansässige
Betriebe ausgelagert zu haben. Ein derartiges Outsourcing
wird aber in der Öffentlichkeit besonders dann nicht
verstanden, wenn es primär die wirtschaftlichen Interessen
sehr vermögender Schichten begünstigt und dadurch die
Interessen der sonstigen Öffentlichkeit eindeutig ins
Hintertreffen geraten oder gar definitiv geschädigt werden.
Wolfgang
Krisch, 2.2.12
F4, 2.2.12

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger
GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 2. 2.2012
folgende
Zur
irrigen Darstellung der MA 21A im Erläuterungsbericht zur
Erstellung des Plandokumentes 7920 (Hofjägerstraße),
dass nämlich im
Bereich der Hofjägerstraße eine Verbreiterung (!) der
Gehsteige auf generell 2.00 Meter vorgeschlagen würde,
wird darf um Auskunft gebeten werden, wo genau bisher
Gehsteige im Bereich der Hofjägerstraße schmäler als 2
Meter waren, und wo daher Gehsteige auf 2.00 Meter
verbreitert werden sollen, wozu um nachvollziehbare
planliche Skizzierung gebeten wird.
Begründung:
Sofern
die MA 21A mit der leider gänzlich irreführenden
Darstellung in dem Erläuterungsbericht aus dann sehr
seltsamen Beweggründen nicht darüber hinwegtäuschen
wollte, dass zu Gunsten eines privaten Bauprojektes die
Breiten der öffentlichen Gehsteige über weite Bereiche
drastisch reduziert werden sollen, bliebe als Alternative
nur die äußerst interessante Erkenntnis, dass die MA 21A
die bisherigen Gehsteigbreiten nicht gekannt hätte.
Beide Möglichkeiten stellten aber Phänomene dar, welche
dringend einer erschöpfenden Aufklärung bedürften, zumal
dazu reichlich Bildbeweise vorliegen, welche die Darstellung
der MA 21A in dem Planentwurf entschieden widerlegen.
Wolfgang
Krisch, 2.2.12