
Zur Sitzung der Penzinger Bezirksvertretung am 13.April 2011
habe ich nachstehend zu lesende Anträge und Anfragen
eingebracht, die aktuell nur die dringendsten Materien darstellen,
die mir einzubringen möglich waren. Zu ungezählten
sonstigen Anliegen Penzinger BürgerInnen, die an mich heran
getragen und häuslich gut sortiert und gestapelt sind, muss
ich um Geduld ersuchen, denn auch mein Tag hat nur 24
Stunden!
Zudem bin ich weiterhin primär als Hauptschullehrer in
Penzing sehr engagiert, vollbeschäftigt und
umfänglich tätig, - und kann daher natürlich nur
Prioritäten setzen! Zu Materien mit straf- oder
verwaltungsrechtlicher Relevanz habe ich selbstverständlich
die genauen Adressen geschwärzt, um Datenschutz sicher zu
stellen! Zu einer Anfrage aus Bürgerkreisen, wer derart
viel "Content" (Inhalt war gemeint) auf meiner
Website hier lesen soll, durfte ich versichern, dass dieses
Viellese-Problem durchaus auch bei Mitgliedern der
Bezirksvertretung auftritt (so viel, wurde mir einmal
persönlich mitgeteilt, könne man frühestens "in der
Pension" lesen). Zum praktischen Gebrauch empfehle ich
daher, die Seite einfach querzulesen und die Titel der
jeweiligen Anträge und Anfragen zu überfliegen. Falls
irgendwo nicht prima vista Interesse geweckt wird, -
würde ich einfach zur nächsten Sache blättern (scrollen
etc.), das erfordert nur eine leichte Bewegung mit dem
Finger an der Maus!
Wolfgang Krisch, 9.4.2011

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger
GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011
folgenden
Begründung:
Der genannte Bereich der Linzer Straße ist seit
Jahrzehnten durch Straßenprostitution geprägt, die seit
jüngster Zeit allerdings nachweislich - wie im gesamten
EU-Raum - mit allen Formen rezenter Sklaverei und
Menschenhandel evident einher geht.
Speziell die Linzer Straße ist in jüngster Zeit durch
enorm gewalttätige Vorfälle in Kreisen rivalisierender
NutznießerInnen aus diesbezüglichen Schichten bekannt
geworden. So wurde
eine Rumänin, die im Bereich Linzer Straße – Flachgasse
der Prostitution nachging,
in Favoriten deshalb in Mordabsicht in Brand
gesteckt, weil sie einem neu auftretenden Kriminellen
Schutzgeldzahlungen verweigerte. Derartiger Wettbewerb im
Milieu hatte auch zu erheblichen Kampfhandlungen mit
Baseballschlägern zwischen rivalisierenden Gruppen in
aller Öffentlichkeit der Linzer Straße geführt.
Im erweiterten Umfeld dieser untragbaren Zustände ist
nicht nur die Wohnbevölkerung, so dies überhaupt noch
finanziert werden kann, um Absiedlung bemüht, sondern auch
örtliche Wirtschaftstreibende, an deren Stelle grosso modo
die üblichen Erwerbsabsichten der zeitgeistigen
Glücksspielbranche als Parallelerscheinung zur
Prostitution besonders ins Gewicht fallen.
Eine derartige Entwicklung kann weder im Interesse Wiens
noch im jenem des Bezirks liegen, zumal die Linzer Straße
alle Voraussetzungen hätte, um eine für den Bezirk
wesentliche Region positiv zu entwickeln, wozu Wien
Maßnahmen der Legistik und des Verordnungswesens offen
stünden, zudem auch primäre zahlreiche Planungs-,
Förder- und Lenkungsmaßnahmen im gänzlich eigenen
Bereich.
Wolfgang
Krisch e.h., 22.3.11
A1,13.4.2011

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch
stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgenden
Begründung:
Die seit Jahren bestehende und besonders von Schulklassen
gut besuchte Ausstellung auf dem Areal des OWS bietet einen
überwiegend wissenschaftlich
ausgerichteten Zugang zur Materie. Opfer der seinerzeitigen
NS-Anstalt haben daran Anstoß genommen, dass die
bestehende Ausstellung das Leid und die Lebensumstände der
Kinder in der NS-Anstalt kaum nachvollziehbar macht. Die
seinerzeitige Sonderausstellung in den Räumlichkeiten der
MA 9 war diesbezüglich wesentlich aussagekräftiger, - der Wunsch ihrer
Implementierung in die bestehende Ausstellung im OWS auf
der Baumgartner Höhe geht auf eine jüngste, sehr
dankenswerte Anregung aus dem Ausland zurück (Prof.
Kaelber, University of Vermont).
Wolfgang Krisch e.h., 20.3.2011
A2,13.4.2011

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgende
2.mit welchem Hersteller
des Lesetests die Stadt Wien dazu vertragliche
Verpflichtungen eingegangen ist und welche
Steuermittel dafür aufzuwenden waren und weiterhin sein
werden,
3. wer den Test „durch Bezug auf internationale
Studien wissenschaftlich geeicht“ hat, nachdem
den Eltern der betroffenen SchülerInnen mit dieser
Formulierung offensichtlich die Validität des Lesetests
dargestellt werden sollte,
4. wer im Wiener
Stadtschulrat die Tauglichkeit der Testmaterialien
überprüft hat,
5. nach welcher
Rechtsgrundlage Bewertungen der Lesefähigkeiten aller
Wiener SchülerInnen ab dem heurigen Schuljahr unter dem
Namen gespeichert werden, was aus Sicht des
Anfragestellers eine evident grobe Verletzung des
Datenschutzgesetzes darstellt, das bekanntlich im
Verfassungsrang steht,
6.ob das Testverfahren zur Prüfung seiner eindeutigen
Relevanz auf das Datenschutzgesetz der Datenschutzkommission
vorgelegt wurde, wenn ja, mit welcher Beurteilung
durch die Datenschutzkommission, wenn nein, weshalb nicht
und welche Dienststelle des Landes Wien dies versäumt
hätte,
7. ob die Ankündigung der Kronenzeitung Substanz hat, dass
im heurigen Juni nach
Auswertung der Tests ein ermittelter Testsieger/eine
ermittelte Testsiegerin in der Kronenzeitung der
Öffentlichkeit präsentiert wird, wenn ja, wer dies
aus Wiener Verwaltung der Zeitung zugesagt hat und somit
möglich machen wird und wie
das Medium davon erfahren kann, wer namentlich als
Testsieger des Wiener Lesetests 2011 ermittelt sein wird,
8.ob in eventu ferner daran gedacht ist, in weiterer
Ausformung üblichsten Medienspektakels der Wiener
Schulverwaltung im Gegensatz zu einer Testsiegerin/ einem
Testsieger doch auch gleich die ungenügendsten bzw.
lesefernsten AbsolventInnen des Wiener Lesetestes 2011
demselben Medium (oder nächstgeeigneten Qualitätsmedien)
zum Gaudium der Öffentlichkeit namhaft zu machen, nachdem
diesmal die in Bildungssachen beliebten „Rankings“ in Folge der
erheblichen Datenmenge nur sehr aufwändig zu realisieren
wären, dennoch aber in der Öffentlichkeit sicher gern
gelesen würde, wer z.B. als „dümmste/r LeseschwächlerIn“
für 2011 eine gewisse Berühmtheit erlangen darf,
9.wer einer s.g. „SOKO-Lesen“
namentlich angehört, die im Wirkungsbereich des Wiener
Stadtschulrates jene undatierte und anonyme „Information
zum Wiener Lesetest 2011“ verfasst hat, die an
Penzinger Schulen am 4. und 5. April zur möglichen
Information an die Eltern über elektronische Post
aufgetaucht ist, da und dort zur Verteilung gebracht wurde und
unter skoklesen@ssr-wien.gv.at
immerhin eine elektronische Adresse gezeigt hat,
10.welche Aufgaben eine
derartige SOKO hätte, hat oder gehabt hat, sofern die
Abkürzung (nach anzunehmender Analogie zu trivialster
Unterhaltung in seichten Programmen des öffentlich
rechtlichen Rundfunks) für
„Sonderkommission“ einzuschätzen sein könnte,
11.auf Basis
welcher Rechtsgrundlage in der obgenannten
Information formuliert ist, dass die Testung aller
SchülerInnen der Zielgruppe „verpflichtend“
sei,
12.wieso nach anzunehmender Befassung dieser SOKO vor
Drucklegung sehr fehlerhafter aber für die
SteuerzahlerInnen äußerst teurer „Instruktionen“ und
Testhefte nicht aufgefallen ist, dass in dem angeblich „geeichten“
Testmaterial infolge „kritischer Aufmerksamkeit
einiger Direktorinnen und Direktoren“ am Tage der
Testdurchführung aus einer s.g. „Stabstelle“ des
Wiener Stadtschulrates folgende „Probleme im Testheft B“ via E-Mail gemeldet
werden mussten, nachdem zudem andere Fehler in den
Instruktionen unkorrigiert blieben aber für erhebliche
Verwirrung zu sorgen geeignet waren:
„
Die Antworten 1 bis 5 auf Seite 25 sind zur Angabe passend,
die Antworten 6 und 7 aus Seite 26 jedoch nicht. Wenn also
die SchülerInnen diese Fragen erreichen, so werden – egal was sie ankreuzen –
diese 2 kleinen „items“ nicht bewertet (Hinweis: sie
gehören eigentlich zu Aufgabe 8 – „Frühmorgens auf dem
Weg zum Fischmarkt“ – S 18/19, werden aber natürlich
nicht dafür gewertet). Ein kleiner technischer Fehler in
der Druckerei – dennoch natürlich nicht erfreulich! Auf
den Seiten 11 und 12 (Aufgabe 2 „Anzeigen“) ist die
Reihenfolge der Fragennummern ein wenig durcheinander
geraten, aber das spielt keine Rolle.“
13.wieso nach Einschätzung zeitgemäßer Methodik bzw.
Didaktik der Leseerziehung in Wien ein Diagnoseverfahren
derselben schlüssig sein soll, in dem Wiener Jugendlichen
(in der 8.Schulstufe) ernstlich die Kenntnis bzw. der
Bedeutungsumfang der Wörter „Metzger“ bzw. „Krüppel“ als
wesentlicher Bestandteil des Diagnosetextes abverlangt ist,
14.wieso nach Einschätzung zeitgemäßer Methodik bzw.
Didaktik der Leseerziehung in Wien ein Diagnoseverfahren
derselben schlüssig sein soll, welches von Wiener
SchülerInnen der 8.Schulstufe die spezielle Topographie „Mittel- und
Norddeutschlands“ als bekannt voraussetzt, um eine
Frage zur Sinnentnahme eines Textes zweifelsfrei richtig
beantworten zu können.
15.ob mit Hinblick auf in
(beispielsweise) Klassen der 8.Schulstufe ein Gesamtumfang
von 200 (zweihundert) Minuten Unterricht in Deutsch pro
Woche – sofern Unterricht nicht ausfallen muss - aus Sicht
des Wiener Stadtschulrates ausreichend umfänglich erscheint,
um verlässlich jene hohe Lesekompetenz bei Kindern und
Jugendlichen - insbesondere bei jenen mit
Migrationshintergrund oder solchen, die aus bildungsfernen
Schichten stammen - herzustellen.
16. ob die Stadt Wien
mit Hinblick auf gelegentlich klägliche Lesefähigkeiten
Wiener Kinder- und Jugendlicher das derzeitig karge Angebot
an öffentlichen Wiener Bibliotheken in Penzing zu erweitern
beabsichtigt, nachdem in der Vergangenheit zahlreiche
Bibliotheken geschlossen wurden sowie eine mobile
Einrichtung in einer Randlage des Bezirkes ebenfalls aus
Einsparungsründen aufgelassen wurde. In ganz Penzing stehen
zur Zeit nur mehr zwei Bibliotheken der Stadt Wien zur
Verfügung, - die Schulbibliotheken stellen keinen
vollwertigen Ersatz für den Mangel dar.
Begründung:
Im durchaus
positiven und nötigen Bemühen, das effiziente Lesen von
SchülerInnen stark zu fördern, hat der Wiener
Stadtschulrat mit dem s.g. „Wiener Lesetest 2011“
zahlreiche gröbere Probleme kreiert, nachdem einerseits die
Rechtsgrundlage des Unterfangens aus Datenschutzgründen
fraglich erscheint. Andererseits müssen für das –
offensichtlich im norddeutschen Raum – angekaufte
Testmaterial selbst enorm hohe Kosten angefallen sein,
welche die SteuerzahlerInnen zu tragen haben, obwohl
Ressourcen für die reale Durchführung von Unterricht,
Erziehung und nötige Sozialausgaben mit Bildungsrelevanz
auch in Wien seit Jahren gekürzt werden oder überhaupt
nicht zur Verfügung stehen.
Zuletzt hat in Schulen für großes Erstaunen gesorgt, dass
sich auch das Testmaterial selbst aus methodisch-
didaktischer bzw. erziehlicher Sicht dezidiert fehlerhaft
erwiesen hat. Wenn
Wiener SchülerInnen das hierzulande völlig
ungebräuchliche Wort „Metzger“
in seinem Bedeutungsumfang ebenso kennen müssen wie die
Topographie „Mittel- und
Norddeutschlands“ (um beurteilen zu können, ob
man in der Region einen Bergwetterbericht erwarten kann),
zeigt dies erstaunliche Oberflächlichkeit oder Unkenntnis
zur Sache.
Ebenso gedankenlos scheint bedauerlicher Weise das Nomen „Krüppel“
in das Testmaterial gekommen zu sein, dessen
Bedeutungsumfang die SchülerInnen der 8.Schulstufe kennen
mussten, um sinnerfassendes Lesen nachzuweisen. Das Nomen
„Krüppel“ ist
ein historisches, sein Gebrauch ist stark veraltet, es ist
im Sprachgebrauch überaus inkorrekt und lediglich als
derbes Schimpfwort der sozialen Wiener Grundschicht früher
eher als heute gebräuchlich, wobei die Aussprache im
präferierten Gebrauch des Wiener Dialektes obendrein vom
Schriftbild wesentlich
abweicht! Wiener
SchülerInnen erlernen – insbesondere
mit Hinblick auf sehr aufwändige Bemühungen der
LehrerInnen im integrativ organisierten Schulalltag Wiens
– nur taugliche Synonyme für den Begriff „Krüppel“ und
achten auf verlässliche Verwendung derartiger Synonyme im
Schulalltag. Wenn via eines „geeichten“ Wiener Lesetests
ein derartiger Anachronismus in den Unterricht sickert,
erscheint die Auswahl des Testmaterials neuerlich fraglich
bzw. in diesem Detail besonders ungeeignet.
Wolfgang
Krisch ,7.4.2011
F1,13.4.2011

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgende
Begründung:
In der Kleingartenanlage scheinen Interventionen der MA
37/14 gegen zum Teil grotesk irreguläre Bauvorhaben
generaliter weithin folgenlos zu bleiben, - und zwar trotz
der Tatsache, dass es sich durchwegs um Pachtgründe
handelt, die von der MA 69 verwaltet werden, also unter
eigener Kontrolle der Stadt Wien stehen.
Dies wird von jenen Pächter/inn/en zu recht nicht
verstanden, welche sich zu ihren ganzjährigen Wohnzwecken
füglich an gegebenen Normen halten aber leichthin erkennen
können, dass über informelle Wege ein Abgehen von klaren
Rechtsnormen durchaus möglich ist bzw. unsanktioniert
bleibt.
Sollte zu dieser Problematik die Stadt Wien nicht ehestens
zu klaren Konsequenzen für Missachtungen von Gesetzesnormen
finden, entstünde der diffuse Eindruck von Korruption als
Ursache derartiger Zustände.
Wolfgang
Krisch, eh. , 7.4.2011
F2,13.4.2011

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgende
gemäß
§ 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zu den
Absichten der Stadt Wien, die bisher an einen Privaten
verpachtete Liegenschaft Steinböckengasse 100 hinkünftig
in die Verwaltung der MA 49 zu übertragen, wird
um Auskunft gebeten, ob es zutrifft, dass dieses Vorhaben
deshalb stark in Frage steht, weil die MA 49 mit Hinweis auf
hohe Kosten für den Abbruch bestehender Baulichkeiten auf
der Liegenschaft bzw.
für die aufwändige Deponierung von Abbruchmaterial eine
Übertragung des Grundstückes in die eigene Verwaltung
bisher ablehnt.
Begründung:
Die hochwertige Liegenschaft ist seit langem zu einem
äußerst niedrigen Zins verpachtet, wird aber nicht so
genutzt, wie dies die Stadt Wien bei Abschluss des
Pachtvertrages vorausgesetzt hatte.
Sollte nun der Pachtvertrag, wie abzusehen ist, gelöst, die
Liegenschaft aber nicht in Verwaltung der MA 49 öffentlich
genutzt werden, stünde eine sonstige private Nutzung zur
befürchten, die zumindest mittelfristig fraglos zu einer
Verbauung führen könnte, welche weithin zwar angenommen
aber durchaus abgelehnt wird. Es wäre daher wünschenswert,
könnte die zukunftssichere Nutzung der Liegenschaft durch
die MA 49 rasch sicher gestellt werden.
Wolfgang Krisch, 7.4.11

Der
Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der
Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgende
gemäß
§ 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zum
vorliegenden Abschlussbericht 2010 des „Fair-Play-Teams“ wird
um Auskunft gebeten, welche
Maßnahmen zu den zahlreich erhobenen Mängeln und
Missständen
1. aus
eigenen Kompetenzen der Bezirksvertretung Penzing
entsprochen werden konnte, bzw.
2.welche der dargestellten Probleme mit Handlungsbedarf an
sonstige Dienststellen des Wiener Magistrates sowie an die
zuständigen Mitglieder des Stadtsenates heran getragen
wurden und
3. zu welchen Konsequenzen dies bisher geführt hat.
Die Untersuchungen des „Fair Play Teams“ waren ebenso
professionell wie aufschlussreich und wiesen schlüssig auf
zahlreiche Defizite hin, welche in öffentlichen Räumen
Penzings zu Lasten von Kindern und Jugendliche bestehen und
vielfach hingenommen werden. Derartige gute Arbeiten
rechtfertigen nur dann ihren Aufwand, wenn den richtigen
Erkenntnissen auch die nötigen Maßnahmen folgen.
Diesbezügliche Überprüfungen stellen klare Aufgaben von
BezirksrätInnen dar, welche sich in ihrer Tätigkeit den
Interessen von Kindern und Jugendlichen strikt verpflichtet
sehen.
Wolfgang Krisch, 7.4.2011
F4,13.4.2011

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgende
Zur
aktuellen baulichen Zustand des Hanappi-Stadions wird
um Auskunft gebeten, wie der Bauzustand der Anlage unter
ausschließlicher Betrachter der Sicherheit des Gebäudes
von den zuständigen Dienststellen aktuell beurteilt ist und
welche größeren Erhaltungsarbeiten aus Maßgaben der
Betriebssicherheit kurz-, mittel- und langfristig aus Sicht
der Behörde unvermeidlich anstehen.
In dieser technischen Sachfrage wurde zuletzt allein aus
parteipolitischem Kalkül in der Öffentlichkeit der
Eindruck erzeugt, ein Neubau des Hanappi-Stadions stünde
nur deshalb an, weil die Betriebssicherheit der Sportanlage
ohnehin längst in Frage steht bzw. zumindest mittelfristig
so hohe Erhaltungskosten aufzuwenden wären, dass aus
ökonomischen Gründen Pläne für einen Stadionneubau
prioritär verfolgt werden sollten.

Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgende
gemäß
§ 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen
Zur Beantwortung der
Anfrage S 188/11 betreffend abgeschriebener Bauzinse für
die Nutzung der Liegenschaft Hüttelbergstraße 22 durch die
„Kunstpark Wien“ - Privatstiftung wird um Auskunft
gebeten, ob die Stadt Wien zur Begleichung der Außenstände
1) an Herrn Dr.
Ferdiand Podkowicz, laut Handelsregister
von 30. November 2005 bis
8. Mai 2010
2) ob
der Versuch unternommen wurde, zur Begleichung der Schulden das Sachvermögen der
Stiftung (laut Stiftungsurkunde drei Bilder des
Künstlers Ernst Fuchs im Wert von zumindest mehr als 70 000
€ ) in Anspruch zu nehmen, wenn ja, mit welchem Erfolg,
wenn nein, weshalb nicht,
3) ob die Stadt Wien
Anstrengungen unternommen hat, zur Begleichung der Schulden
der Stiftung jene wertvollen, großen Skulpturen des
Künstlers Ernst Fuchs in Betracht zu ziehen, welche nach
Angaben von Dr. Podkowicz zur Begleichung der Außenstände
der Stiftung angedacht waren und dazu ab und an in
Räumlichkeiten des Fernwärmewerks in der Spittelau dem
interessierten Publikum gezeigt bzw. zum Kauf angeboten
worden sein sollen (nach Darstellung Dr. Podkowicz
gegenüber der Tageszeitung DER STANDARD), wenn ja, mit
welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht.
Begründung:
Die Fragen sind ungeklärt, sind aber von hoher Bedeutung
zur Frage, ob die Stadt Wien die Uneinbringlichkeit der
Schulden der Kunstpark-Wien-Stiftung mangels
Vermögenswerten nicht vorschnell und somit unbegründet
irrig angenommen hat. Eine vorschnelle Abschreibung der
Außenstände unter Vernachlässigung eines möglichen
Zugriffs auf sehr wohl bestehende Vermögenswerte der
Stiftung oder deren Funktionsträger könnte von
strafrechtlicher Relevanz sein, weil damit Interessen der
SteuerzahlerInnen geschädigt blieben.
Wolfgang
Krisch, e.h., 8.4.2011
F6,13.4.2011