Zur Sitzung der Penzinger Bezirksvertretung am 13.April 2011 habe ich nachstehend zu lesende Anträge und Anfragen eingebracht, die aktuell nur die dringendsten Materien darstellen, die mir einzubringen möglich waren. Zu ungezählten sonstigen Anliegen Penzinger BürgerInnen, die an mich heran getragen und häuslich gut sortiert und gestapelt sind, muss ich um Geduld ersuchen, denn auch mein Tag hat nur 24 Stunden!
Zudem bin ich weiterhin primär als Hauptschullehrer in Penzing sehr engagiert, vollbeschäftigt  und umfänglich tätig, - und kann daher natürlich nur Prioritäten setzen! Zu Materien mit straf- oder verwaltungsrechtlicher Relevanz habe ich selbstverständlich die genauen Adressen geschwärzt, um Datenschutz sicher zu stellen! Zu einer Anfrage aus Bürgerkreisen, wer derart viel "Content" (Inhalt war gemeint) auf meiner Website hier lesen soll, durfte ich versichern, dass dieses Viellese-Problem durchaus auch bei Mitgliedern der Bezirksvertretung auftritt (so viel, wurde mir einmal persönlich mitgeteilt, könne man frühestens "in der Pension" lesen). Zum praktischen Gebrauch empfehle ich daher, die Seite einfach querzulesen und die Titel der jeweiligen Anträge und Anfragen zu überfliegen. Falls irgendwo nicht prima vista Interesse geweckt wird, -  würde ich  einfach zur nächsten Sache blättern (scrollen etc.), das erfordert nur eine leichte Bewegung mit dem Finger an der Maus!

Wolfgang Krisch, 9.4.2011


 

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgenden

ANTRAG

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung möge beschließen, die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung um Darstellung zu ersuchen, durch welche autonomen Möglichkeiten des Landes Wien, der Gemeinde Wien und der Bezirksvertretung Penzing jenen Entwicklungen entgegen zu wirken sein könnte, die in Folge der zunehmenden Nutzung der Linzer Straße (zumindest im Bereich zwischen Johnstraße und Ameisgasse) für Straßenprostitution und  gewerbliches Glückspiel zu einer quasi Verslumung des Bezirksteils führen, obwohl der für den gesamten Westen Wiens ganz bedeutsame Straßenzug auf Grund seiner eigentlich begünstigen Lage alle Voraussetzungen für eine durchaus gegenteilige, hoch positive Entwicklung böte.

Begründung:
Der genannte Bereich der Linzer Straße ist seit Jahrzehnten durch Straßenprostitution geprägt, die seit jüngster Zeit allerdings nachweislich  - wie im gesamten EU-Raum - mit allen Formen rezenter Sklaverei und Menschenhandel evident einher geht.
Speziell die Linzer Straße ist in jüngster Zeit durch enorm gewalttätige Vorfälle in Kreisen rivalisierender NutznießerInnen aus diesbezüglichen Schichten bekannt geworden. So  wurde eine Rumänin, die im Bereich Linzer Straße – Flachgasse der Prostitution nachging,  in Favoriten deshalb in Mordabsicht in Brand gesteckt, weil sie einem neu auftretenden Kriminellen Schutzgeldzahlungen verweigerte. Derartiger Wettbewerb im Milieu hatte auch zu erheblichen Kampfhandlungen mit Baseballschlägern zwischen rivalisierenden Gruppen in aller Öffentlichkeit der Linzer Straße geführt.
Im erweiterten Umfeld dieser untragbaren Zustände ist nicht nur die Wohnbevölkerung, so dies überhaupt noch finanziert werden kann, um Absiedlung bemüht, sondern auch örtliche Wirtschaftstreibende, an deren Stelle grosso modo die üblichen Erwerbsabsichten der zeitgeistigen Glücksspielbranche als Parallelerscheinung zur Prostitution besonders ins Gewicht fallen.
Eine derartige Entwicklung kann weder im Interesse Wiens noch im jenem des Bezirks liegen, zumal die Linzer Straße alle Voraussetzungen hätte, um eine für den Bezirk wesentliche Region positiv zu entwickeln, wozu Wien Maßnahmen der Legistik und des Verordnungswesens offen stünden, zudem auch primäre zahlreiche Planungs-, Förder- und Lenkungsmaßnahmen im gänzlich eigenen Bereich.

Wolfgang Krisch e.h., 22.3.11
A1,13.4.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011 folgenden

ANTRAG

gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung wolle beschließen, den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft um Prüfung zu ersuchen, ob jene Ausstellung zum Schicksal der Kinder der NS-Anstalt „Am Spiegelgrund“, welche vor Jahren in den Räumlichkeiten der MA 9 kurzfristig gezeigt wurde, in die Gedenkstätte im OWS integriert werden kann. Zu einer wohl denkbaren Realisierung möge die Bezirksvertretung Penzing eingebunden werden.

Begründung:
Die seit Jahren bestehende und besonders von Schulklassen gut besuchte Ausstellung auf dem Areal des OWS bietet einen überwiegend  wissenschaftlich ausgerichteten Zugang zur Materie. Opfer der seinerzeitigen NS-Anstalt haben daran Anstoß genommen, dass die bestehende Ausstellung das Leid und die Lebensumstände der Kinder in der NS-Anstalt kaum nachvollziehbar macht. Die seinerzeitige Sonderausstellung in den Räumlichkeiten der MA 9 war diesbezüglich wesentlich aussagekräftiger,  - der Wunsch ihrer Implementierung in die bestehende Ausstellung im OWS auf der Baumgartner Höhe geht auf eine jüngste, sehr dankenswerte Anregung aus dem Ausland zurück (Prof. Kaelber, University of Vermont).

Wolfgang Krisch e.h., 20.3.2011

A2,13.4.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011  folgende

ANFRAGE

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zur Durchführung des s.g. „Wiener Lesetests 2011“ – in Penzinger Volksschulen am 5.d.M., in Hauptschulen und AHS am Tag darauf – wird um Auskunft gebeten,

1.wo die Öffentlichkeit und somit auch die Eltern der getesteten SchülerInnen das verwendete Testmaterial im Volltext einsehen und bewerten können, nachdem Leseerziehung nicht nur ein schulisches, sondern auch ein privat und von Familien geübtes Anliegen ist,

2.mit welchem Hersteller des Lesetests die Stadt Wien dazu vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist und welche Steuermittel dafür aufzuwenden waren und weiterhin sein werden,

3. wer den Test „durch Bezug auf internationale Studien wissenschaftlich geeicht“ hat, nachdem den Eltern der betroffenen SchülerInnen mit dieser Formulierung offensichtlich die Validität des Lesetests dargestellt werden sollte,

4. wer im Wiener Stadtschulrat die Tauglichkeit der Testmaterialien überprüft hat,

5. nach welcher Rechtsgrundlage Bewertungen der Lesefähigkeiten aller Wiener SchülerInnen ab dem heurigen Schuljahr unter dem Namen gespeichert werden, was aus Sicht des Anfragestellers eine evident grobe Verletzung des Datenschutzgesetzes darstellt, das bekanntlich im Verfassungsrang steht,

6.ob das Testverfahren zur Prüfung seiner eindeutigen Relevanz auf das Datenschutzgesetz der Datenschutzkommission vorgelegt wurde, wenn ja, mit welcher Beurteilung durch die Datenschutzkommission, wenn nein, weshalb nicht und welche Dienststelle des Landes Wien dies versäumt hätte,

7. ob die Ankündigung der Kronenzeitung Substanz hat, dass im heurigen Juni nach Auswertung der Tests ein ermittelter Testsieger/eine ermittelte Testsiegerin in der Kronenzeitung der Öffentlichkeit präsentiert wird, wenn ja, wer dies aus Wiener Verwaltung der Zeitung zugesagt hat und somit möglich machen wird und  wie das Medium davon erfahren kann, wer namentlich als Testsieger des Wiener Lesetests 2011 ermittelt sein wird,

8.ob in eventu ferner daran gedacht ist, in weiterer Ausformung üblichsten Medienspektakels der Wiener Schulverwaltung im Gegensatz zu einer Testsiegerin/ einem Testsieger doch auch gleich die ungenügendsten bzw. lesefernsten AbsolventInnen des Wiener Lesetestes 2011 demselben Medium (oder nächstgeeigneten Qualitätsmedien) zum Gaudium der Öffentlichkeit namhaft zu machen, nachdem diesmal die in Bildungssachen beliebten „Rankings“   in Folge der erheblichen Datenmenge nur sehr aufwändig zu realisieren wären, dennoch aber in der Öffentlichkeit sicher gern gelesen würde, wer z.B. als „dümmste/r LeseschwächlerIn“ für 2011 eine gewisse Berühmtheit erlangen darf,

9.wer einer s.g. „SOKO-Lesen“ namentlich angehört, die im Wirkungsbereich des Wiener Stadtschulrates jene undatierte und anonyme „Information zum Wiener Lesetest 2011“ verfasst hat, die an Penzinger Schulen am 4. und 5. April zur möglichen Information an die Eltern über elektronische Post aufgetaucht ist, da und dort zur Verteilung  gebracht wurde und unter skoklesen@ssr-wien.gv.at immerhin eine elektronische Adresse gezeigt hat,

10.welche Aufgaben eine derartige SOKO hätte, hat oder gehabt hat, sofern die Abkürzung (nach anzunehmender Analogie zu trivialster Unterhaltung in seichten Programmen des öffentlich rechtlichen Rundfunks)  für „Sonderkommission“ einzuschätzen sein könnte,

11.auf Basis welcher Rechtsgrundlage in der obgenannten Information formuliert ist, dass die Testung aller SchülerInnen der Zielgruppe „verpflichtend“ sei,

12.wieso nach anzunehmender Befassung dieser SOKO vor Drucklegung sehr fehlerhafter aber für die SteuerzahlerInnen äußerst teurer „Instruktionen“ und Testhefte nicht aufgefallen ist, dass in dem angeblich „geeichten“ Testmaterial infolge „kritischer Aufmerksamkeit einiger Direktorinnen und Direktoren“ am Tage der Testdurchführung aus einer s.g. „Stabstelle“ des Wiener Stadtschulrates folgende „Probleme im Testheft B  via E-Mail gemeldet werden mussten, nachdem zudem andere Fehler in den Instruktionen unkorrigiert blieben aber für erhebliche Verwirrung zu sorgen geeignet waren:

„ Die Antworten 1 bis 5 auf Seite 25 sind zur Angabe passend, die Antworten 6 und 7 aus Seite 26 jedoch nicht. Wenn also die SchülerInnen diese Fragen erreichen, so werden – egal  was sie ankreuzen – diese 2 kleinen „items“ nicht bewertet (Hinweis: sie gehören eigentlich zu Aufgabe 8 – „Frühmorgens auf dem Weg zum Fischmarkt“ – S 18/19, werden aber natürlich nicht dafür gewertet). Ein kleiner technischer Fehler in der Druckerei – dennoch natürlich nicht erfreulich! Auf den Seiten 11 und 12 (Aufgabe 2 „Anzeigen“) ist die Reihenfolge der Fragennummern ein wenig durcheinander geraten, aber das spielt keine Rolle.“

13.wieso nach Einschätzung zeitgemäßer Methodik bzw. Didaktik der Leseerziehung in Wien ein Diagnoseverfahren derselben schlüssig sein soll, in dem Wiener Jugendlichen (in der 8.Schulstufe) ernstlich die Kenntnis bzw. der Bedeutungsumfang der Wörter „Metzger“ bzw. „Krüppel“ als wesentlicher Bestandteil des Diagnosetextes abverlangt ist,

14.wieso nach Einschätzung zeitgemäßer Methodik bzw. Didaktik der Leseerziehung in Wien ein Diagnoseverfahren derselben schlüssig sein soll, welches von Wiener SchülerInnen der 8.Schulstufe die spezielle Topographie „Mittel- und Norddeutschlands“ als bekannt voraussetzt, um eine Frage zur Sinnentnahme eines Textes zweifelsfrei richtig beantworten zu können.

15.ob mit Hinblick auf in (beispielsweise) Klassen der 8.Schulstufe ein Gesamtumfang von 200 (zweihundert) Minuten Unterricht in Deutsch pro Woche – sofern Unterricht nicht ausfallen muss - aus Sicht des Wiener Stadtschulrates ausreichend umfänglich erscheint, um verlässlich jene hohe Lesekompetenz bei Kindern und Jugendlichen - insbesondere bei jenen mit Migrationshintergrund oder solchen, die aus bildungsfernen Schichten stammen -  herzustellen.

16. ob die Stadt Wien mit Hinblick auf gelegentlich klägliche Lesefähigkeiten Wiener Kinder- und Jugendlicher das derzeitig karge Angebot an öffentlichen Wiener Bibliotheken in Penzing zu erweitern beabsichtigt, nachdem in der Vergangenheit zahlreiche Bibliotheken geschlossen wurden sowie eine mobile Einrichtung in einer Randlage des Bezirkes ebenfalls aus Einsparungsründen aufgelassen wurde. In ganz Penzing stehen zur Zeit nur mehr zwei Bibliotheken der Stadt Wien zur Verfügung, - die Schulbibliotheken stellen keinen vollwertigen Ersatz für den Mangel dar.


Begründung:
Im  durchaus positiven und nötigen Bemühen, das effiziente Lesen von SchülerInnen stark zu fördern, hat der Wiener Stadtschulrat mit dem s.g. „Wiener Lesetest 2011“ zahlreiche gröbere Probleme kreiert, nachdem einerseits die Rechtsgrundlage des Unterfangens aus Datenschutzgründen fraglich erscheint. Andererseits müssen für das – offensichtlich im norddeutschen Raum – angekaufte Testmaterial selbst enorm hohe Kosten angefallen sein, welche die SteuerzahlerInnen zu tragen haben, obwohl Ressourcen für die reale Durchführung von Unterricht, Erziehung und nötige Sozialausgaben mit Bildungsrelevanz auch in Wien seit Jahren gekürzt werden oder überhaupt nicht zur Verfügung stehen.
Zuletzt hat in Schulen für großes Erstaunen gesorgt, dass sich auch das Testmaterial selbst aus methodisch- didaktischer bzw. erziehlicher Sicht dezidiert fehlerhaft erwiesen hat.  Wenn Wiener SchülerInnen das hierzulande völlig ungebräuchliche Wort „Metzger“ in seinem Bedeutungsumfang ebenso kennen müssen wie die Topographie „Mittel- und Norddeutschlands (um beurteilen zu können, ob man in der Region einen Bergwetterbericht erwarten kann), zeigt dies erstaunliche Oberflächlichkeit oder Unkenntnis zur Sache.

Ebenso gedankenlos scheint bedauerlicher Weise das Nomen „Krüppel“ in das Testmaterial gekommen zu sein, dessen Bedeutungsumfang die SchülerInnen der 8.Schulstufe kennen mussten, um sinnerfassendes Lesen nachzuweisen. Das Nomen „Krüppel“ ist ein historisches, sein Gebrauch ist stark veraltet, es ist im Sprachgebrauch überaus inkorrekt und lediglich als derbes Schimpfwort der sozialen Wiener Grundschicht früher eher als heute gebräuchlich, wobei die Aussprache im präferierten Gebrauch des Wiener Dialektes obendrein vom Schriftbild  wesentlich abweicht!  Wiener SchülerInnen erlernen –  insbesondere mit Hinblick auf sehr aufwändige Bemühungen der LehrerInnen im integrativ organisierten Schulalltag Wiens – nur taugliche Synonyme für den Begriff „Krüppel“ und achten auf verlässliche Verwendung derartiger Synonyme im Schulalltag. Wenn via eines „geeichten“ Wiener Lesetests ein derartiger Anachronismus in den Unterricht sickert, erscheint die Auswahl des Testmaterials neuerlich fraglich bzw. in diesem Detail besonders ungeeignet.

Wolfgang Krisch ,7.4.2011

F1,13.4.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011  folgende

ANFRAGE

 gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zu anhängigen Bauvorhaben im Kleingartenverein Rosental, Gruppe Satzberg neu, Steinböckenstraße 102a, wird um dringende Auskunft gebeten,


1.ob es zutrifft, dass in der Kleingartenanlage zahlreiche Bauvorhaben über Maßgaben der MA 37/14 Baustopps bzw. gar Abtragungsbescheide verfügt sind, wenn ja,

2. in wie vielen Bausachen dies derzeit der Fall ist und an welchen Adressen jeweils, wobei um Aufschlüsselung nach Baustopps einerseits und Abtragungsaufträgen andererseits gebeten wird, sowie um Angabe, ob die Bausache noch anhängig oder bereits von der Bauoberbehörde letztinstanzlich entschieden ist,

3.welche Unregelmäßigkeiten die MA 37/14 bei Durchführung eines offensichtlich völlig irregulären Bauvorhabens insbesondere auf der Parzelle ____ festgestellt hat, wobei um Auflistung aller Abweichungen von einem eingereichten und bewilligten Bauplan ersucht wird,

4. wann zu diesem konkreten Bauvorhaben ein Baustopp verfügt wurde,

5. wieso nach sicherem Augenschein des Anfragestellers der Bauwerber trotz des verfügten Baustopps offensichtlich dennoch weitere Bauarbeiten auf der Liegenschaft hat durchführen (lassen) können,

6. ob die Baubehörde Hinweise darauf gefunden hat, dass erbrachte Arbeit für das Bauvorhaben auf der Liegenschaft im Zuge ordnungswidriger Beschäftigungsverhältnisse geleistet wurde, wenn nein, ob dieser Aspekt von Bautätigkeit von Kontrolle der MA 69 bzw. MA 37 überhaupt beachtet wird oder grundsätzlich außer Acht bleibt,

7. Ferner wird explizit um Auskunft gebeten, wie die grundverwaltende Dienststelle zur Tatsache Stellung genommen hat, dass der Pächter der Liegenschaft ein weithin irreguläres Bauvorhaben weithin unbehelligt baulich nahezu hat abschließen können,

8. ob die MA 37/14 Kenntnis davon Kenntnis hat, dass ein offenbar als Kellergeschoß eingereichter Bauteil ohne Benützungsbewilligung seit längerem zu Wohnzwecken dauerhaft genutzt wird,
                                                                                                                               

9.ob zu dem Bauprojekt eine Stellungnahme des Zentralverbandes der Kleingärtner vorliegt bzw. ob der Verband derartige seltsame Bautätigkeit im Rahmen seiner Tätigkeit wahrnimmt bzw. aus Eigenem der Baubehörde zur Kenntnis bringt,

10. und wie die MA 69 generell zur Tatsache Stellung nimmt, dass in der Kleingartenanlage spätestens seit der Umwidmung zum Zweck des Ganzjährigen Wohnens in immer größerer Anzahl Bauvorhaben realisiert werden, zu denen Maßgaben der Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen dreist und folgenlos ignoriert werden.

Begründung:
In der Kleingartenanlage scheinen Interventionen der MA 37/14 gegen zum Teil grotesk irreguläre Bauvorhaben generaliter weithin folgenlos zu bleiben, - und zwar trotz der Tatsache, dass es sich durchwegs um Pachtgründe handelt, die von der MA 69 verwaltet werden, also unter eigener Kontrolle der Stadt Wien stehen.
Dies wird von jenen Pächter/inn/en zu recht nicht verstanden, welche sich zu ihren ganzjährigen Wohnzwecken füglich an gegebenen Normen halten aber leichthin erkennen können, dass über informelle Wege ein Abgehen von klaren Rechtsnormen durchaus möglich ist bzw. unsanktioniert bleibt.
Sollte zu dieser Problematik die Stadt Wien nicht ehestens zu klaren Konsequenzen für Missachtungen von Gesetzesnormen finden, entstünde der diffuse Eindruck von Korruption als Ursache derartiger Zustände.


Wolfgang Krisch, eh. , 7.4.2011
 

F2,13.4.2011


                                                                                           

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011  folgende

ANFRAGE

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zu den Absichten der Stadt Wien, die bisher an einen Privaten verpachtete Liegenschaft Steinböckengasse 100 hinkünftig in die Verwaltung der MA 49 zu übertragen, wird um Auskunft gebeten, ob es zutrifft, dass dieses Vorhaben deshalb stark in Frage steht, weil die MA 49 mit Hinweis auf hohe Kosten für den Abbruch bestehender Baulichkeiten auf der Liegenschaft  bzw. für die aufwändige Deponierung von Abbruchmaterial eine Übertragung des Grundstückes in die eigene Verwaltung bisher ablehnt.


Begründung:
Die hochwertige Liegenschaft ist seit langem zu einem äußerst niedrigen Zins verpachtet, wird aber nicht so genutzt, wie dies die Stadt Wien bei Abschluss des Pachtvertrages vorausgesetzt hatte.

Sollte nun der Pachtvertrag, wie abzusehen ist,  gelöst, die Liegenschaft aber nicht in Verwaltung der MA 49 öffentlich genutzt werden, stünde eine sonstige private Nutzung zur befürchten, die zumindest mittelfristig fraglos zu einer Verbauung führen könnte, welche weithin zwar angenommen aber durchaus abgelehnt wird. Es wäre daher wünschenswert, könnte die zukunftssichere Nutzung der Liegenschaft durch die MA 49 rasch sicher gestellt werden.


Wolfgang Krisch, 7.4.11
F3,13.4.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011  folgende

ANFRAGE

 

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 

Zum vorliegenden Abschlussbericht 2010 des „Fair-Play-Teams“ wird um Auskunft gebeten,  welche Maßnahmen zu den zahlreich erhobenen Mängeln und Missständen

1. aus eigenen Kompetenzen der Bezirksvertretung Penzing entsprochen werden konnte, bzw.
2.welche der dargestellten Probleme mit Handlungsbedarf an sonstige Dienststellen des Wiener Magistrates sowie an die zuständigen Mitglieder des Stadtsenates heran getragen wurden und
3. zu welchen Konsequenzen dies bisher geführt hat.

Begründung:
Die Untersuchungen des „Fair Play Teams“ waren ebenso professionell wie aufschlussreich und wiesen schlüssig auf zahlreiche Defizite hin, welche in öffentlichen Räumen Penzings zu Lasten von Kindern und Jugendliche bestehen und vielfach hingenommen werden. Derartige gute Arbeiten rechtfertigen nur dann ihren Aufwand, wenn den richtigen Erkenntnissen auch die nötigen Maßnahmen folgen. Diesbezügliche Überprüfungen stellen klare Aufgaben von BezirksrätInnen dar, welche sich in ihrer Tätigkeit den Interessen von Kindern und Jugendlichen strikt verpflichtet sehen.

Wolfgang Krisch, 7.4.2011

F4,13.4.2011


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011  folgende  

ANFRAGE

 gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 

Zur aktuellen baulichen Zustand des Hanappi-Stadions wird um Auskunft gebeten, wie der Bauzustand der Anlage unter ausschließlicher Betrachter der Sicherheit des Gebäudes von den zuständigen Dienststellen aktuell beurteilt ist und welche größeren Erhaltungsarbeiten aus Maßgaben der Betriebssicherheit kurz-, mittel- und langfristig aus Sicht der Behörde unvermeidlich anstehen.

Begründung:
In dieser technischen Sachfrage wurde zuletzt allein aus parteipolitischem Kalkül in der Öffentlichkeit der Eindruck erzeugt, ein Neubau des Hanappi-Stadions stünde nur deshalb an, weil die Betriebssicherheit der Sportanlage ohnehin längst in Frage steht bzw. zumindest mittelfristig so hohe Erhaltungskosten aufzuwenden wären, dass aus ökonomischen Gründen Pläne für einen Stadionneubau prioritär verfolgt werden sollten.

Wolfgang Krisch, 8.4.2011
F5,13.4.2011


 

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt zur Sitzung der Bezirksvertretung am 13. 4.2011  folgende

ANFRAGE  

gemäß § 23 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 

Zur Beantwortung der Anfrage S 188/11 betreffend abgeschriebener Bauzinse für die Nutzung der Liegenschaft Hüttelbergstraße 22 durch die „Kunstpark Wien“ - Privatstiftung wird um Auskunft gebeten, ob die Stadt Wien zur Begleichung der Außenstände

1) an Herrn Dr. Ferdiand Podkowicz, laut
Handelsregister von 30. November 2005  bis 8. Mai 2010
 Vorstandsmitglied der  Stiftung, herangetreten ist, wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, weshalb nicht,

2) ob der Versuch unternommen wurde, zur Begleichung der Schulden das Sachvermögen der Stiftung (laut Stiftungsurkunde drei Bilder des Künstlers Ernst Fuchs im Wert von zumindest mehr als 70 000 € ) in Anspruch zu nehmen, wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, weshalb nicht,

3) ob die Stadt Wien Anstrengungen unternommen hat, zur Begleichung der Schulden der Stiftung jene wertvollen, großen Skulpturen des Künstlers Ernst Fuchs in Betracht zu ziehen, welche nach Angaben von Dr. Podkowicz zur Begleichung der Außenstände der Stiftung angedacht waren und dazu ab und an in Räumlichkeiten des Fernwärmewerks in der Spittelau dem interessierten Publikum gezeigt bzw. zum Kauf angeboten worden sein sollen (nach Darstellung Dr. Podkowicz gegenüber der Tageszeitung DER STANDARD), wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht.

Begründung:
Die Fragen sind ungeklärt, sind aber von hoher Bedeutung zur Frage, ob die Stadt Wien die Uneinbringlichkeit der Schulden der Kunstpark-Wien-Stiftung mangels Vermögenswerten nicht vorschnell und somit unbegründet irrig angenommen hat. Eine vorschnelle Abschreibung der Außenstände unter Vernachlässigung eines möglichen Zugriffs auf sehr wohl bestehende Vermögenswerte der Stiftung oder deren Funktionsträger könnte von strafrechtlicher Relevanz sein, weil damit Interessen der SteuerzahlerInnen geschädigt blieben.

Wolfgang Krisch, e.h., 8.4.2011
F6,13.4.2011


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