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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2011 folgende

ANFRAGE

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

   

Zu einer möglichen Allgemeingefährdung wird um Auskunft gebeten, ob für die zu einer Neubebauung vorgesehene Liegeschaft Goldsterngasse 16 aus Sicht der MA 37 die Gefahr einer Hangrutschung besteht.


Begründung:
Die MA 37 hat dazu über eigene langjährige Beurteilungsmöglichkeiten im aktuellen Bauverfahren trotz offensichtlich vorliegender Erkenntnisse von Amts wegen keine Angaben gemacht.

Wolfgang Krisch, 1.12.11


F1,15.12.11


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 Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2011 folgende

 ANFRAGE

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 

Zu einem aktuellen Bauvorhaben an der Adresse Goldsterngasse 16 wird um Auskunft gebeten, was Inhalt eines dazu vorliegenden geologischen Gutachtens darstellt.

   

Begründung:
Eine diesbezügliche Anfrage des Anfragestellers ist leider jüngst inhaltlich gänzlich unbeantwortet geblieben. Es wurde lediglich das Vorliegen eines derartigen Gutachtens bestätigt, - zum Inhalt selbst blieb die Anfragebeantwortung bedauerlicherweise ein vollständiges Nullum. Es darf daher hiermit eine Beantwortung urgiert werden.

 

Wolfgang Krisch, 1.12.11

 F2,15.12.11


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2011 folgende

 ANFRAGE

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 

 Zur offiziellen Ankündigung der Stadt Wien, das Hanappi-Stadion langfristig an den Sportklub RAPID Wien zu verpachten, wird um Auskunft gebeten,

1) was der Pachtvertrag an Rechten und Pflichten für den Pächter beinhalten wird,  

2) und welche Einnahmen der Stadt Wien daraus erwachsen werden.

 Begründung:
Die langfristige Verpachtung der Sportanlage geht mit einer Subvention in enormer Höhe einher, welche bei der derzeitigen Wirtschaftslage öffentlicher Haushalte gemeinhin zu Recht nicht verstanden wird. (Die Verständnislosigkeit für derartige Subventionen an Fußballvereine im Profibetrieb betrifft natürlich selbstverständlich ähnlich hohe Subventionen der Stadt zu Gunsten des Sportklubs Austria Wien).

 Wolfgang Krisch, 8.12.11
 F3,15.12.11


   

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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2011 folgende

 ANFRAGE

 

gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

Zum Betrieb des städtischen Hortes in der Hauptstraße in Hadersdorf wird um Auskunft gebeten,

1)    wie viele Kinder und Jugendliche seit Anfang September zum Besuch des Hortes angemeldet sind und aus welchen Schulen sie in den Hort kommen,

2)    wie viele HorterzieherInnen beschäftigt sind,

3)    wie viele HorterzieherInnen in den vergangenen drei Jahren beschäftigt waren.

Begründung:
Die Stadt Wien verunmöglicht seit dem vergangen Schuljahr Kindern und Jugendlichen, welche ganztägig geführte Schulen besuchen bzw. für welche eine Nachmittagsbetreuung an der Schule zur Verfügung stünde, den Besuch eines städtischen Hortes generell.

Diese Einsparungsmaßnahme führt für die betroffenen Eltern und Kinder zu diversen gravierenden Problemen und verschlechtert allein deshalb die Betreuungssituation, weil an den Schulen durchwegs – in Hadersdorf ganz besonders – drastischer Raummangel besteht.
Nun stellen Eltern, welche die Situation penibel verfolgen, glaubhaft dar, dass in Hadersdorf, während die schulischen Einrichtungen aus allen Nähten platzen und Betreuung durchwegs in den Containern erfolgt, der Hort nur außerordentlich spärlich besucht ist. So sollen an einem nicht untypischen schulfreien Tag zuletzt nur zwei (!) Kinder im Hort gewesen sein, während anderen, die auf einen Besuch des Hortes angewiesen wären, die Anmeldung verwehrt ist. Es wird nicht gelingen, derartige Zustände aus bloßen Einsparungsgründen als sinnhaft zu vermitteln!

Wolfgang Krisch, 9.12.11

 F4,15.12.11


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 Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2011 folgende

 ANFRAGE

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 Zu den geplanten Schließungen von Postämtern bzw. den geplanten Ersatz durch sogenannte „Postpartner“ wird Auskunft zu folgenden Fragen höflich urgiert:

1)    Wie die Stadt Wien bisher der absehbaren Verschlechterung des Postdienstes
gegenüber steht und inwieweit dazu mit der Österreichischen Post AG Gespräche geführt wurden, um zu verhindern, dass der Bevölkerung weitere Verschlechterungen bei der Postversorgung zugemutet werden,

2)    ob die Stadt Wien gegenüber der Post AG hinsichtlich der Auswahl von s.g. „Postpartnern“ irgendwelche Vorgaben nahegelegt hat, insbesondere auch hinsichtlich der Qualität der dann dort angebotenen Versorgung mit ehemaligen Postdiensten sowie der Zumutbarkeit von Wegstrecken, die nach Wegfall von Postfilialen von der Bevölkerung zurück gelegt werden müssen, sollten nicht „Postpartner“ in ummittelbarer Nähe von ehemaligen Postfilialen gefunden werden. 

3)    Ferner wird um Auskunft gebeten, ob bekannt ist, zu welchem Zeitraum die Schließung der Postfilialen erfolgen soll und welche s.g. Postpartner von der Post AG schon gefunden sind.

Begründung:

Alle drei Fragen sind wortident in einer Anfrage des Anfragestellers in der Sitzung der Bezirksvertretung am  20.10. des Jahres gestellt worden. In einer Beantwortung vom 15.11. auf Grundlage einer Stellungnahme von Stadträtin Frauenberger wurde lediglich angemerkt, dass in Wien dazu „keine Zuständigkeit“ bestehe. 
Die Anfrage hat allerdings eindeutig auf bestehende Möglichkeiten der Stadt Wien abgezielt, über informelle Wege und gute Gesprächsbasis mit der Post AG die für die Bevölkerung enorm wichtige Infrastruktur des Postbetriebes in erwartbarer Qualität zu sichern. Sollte Wien tatsächlich die Problematik nur so weit berühren, als die Unzuständigkeit darstellbar sein soll, würde der Eindruck entstehen, dass die Sicherung und Qualität der Postdienstleistungen der Stadtregierung gleichgültig wären. Es wird daher um Verständnis für die Urgenz ersucht.

 Wolfgang Krisch, 9.12.11

 F5,15.12.11


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 Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2011 folgende

 ANFRAGE

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

 
In Beantwortung der Anfrage S 2340/11 zu Gefährdung von FußgängerInnen, insbesondere Schulkindern, auf Gehsteigen in der Waidhausenstraße, ging dem Anfragsteller eine Stellungnahme der MA 46 zu, in der die Fachabteilung „keine Notwendigkeit zur Setzung weiterer Maßnahmen“ nach sicherheitstechnischer Untersuchung festgestellt hat und ferner mitteilt, dass „eventuell vereinzelt auftretende illegale Verparkung der Gehsteigbereiche nur von der örtlichen Polizei exekutiert werden“ könne, die nun um „verstärkte Überwachung“ ersucht sei. Dazu wird um Auskunft gebeten,

 

  1. wie der Polizei möglich sein sollte, derartige Missstände auf Privatgrund zu exekutieren, nachdem weite Bereiche des Gehsteiges auf privaten Flächen liegen,
  1. ob verordnete und ausgewiesene Ladezonen für den Gärtnereibetrieb Jezik, das Bestattungsunternehmen Altbart und das Gasthaus zum Goldenen Baum bestehen, wenn ja, wo, nein, weshalb nicht.


Begründung:
Der MA 46 ist selbstverständlich seit Jahren bestens bekannt, dass Strafverfügungen von zuständigen Exekutivorganen wegen Verparkung der gegenständlichen Gehsteigbereiche deshalb ergebnislos bleiben, weil es sich dabei in wesentlichen Bereichen um Privatgrund handelt und darüber hinaus der Umfang der privaten Liegenschaften den einschreitenden Beamten nicht ersichtlich sein kann. Beamte stellen seit Jahren dazu nur persönliche Schwierigkeiten für den Fall dar, dass sie zu dem Missstand tätig werden.
Zur Frage 2, die bereits in der Anfrage S 2340/11 wortident gestellt wurde, ging bedauerlicher Weise keine Antwort zu, ob für die genannten Betriebe behördlich verordnete Ladezonen bestehen. Es wurde dazu lediglich der beklagte Missstand bestätigt, dass auf dem Gehsteig Ladetätigkeit „ im Bereich der Einfahrten“ erfolgt. Zuletzt darf mitgeteilt werden, dass selbstverständlich auch die zuletzt durchgeführten Straßenumbaumaßnahmen im Kreuzungsplateau Waidhausenstraße /Tinterstraße von dem Missstand betroffen sind. Im Stationsbereich der neu errichten Busstation, die deshalb dorthin verlegt wurde, weil der alte Standort auf Privatgrund stets verparkt worden war, findet regelmäßig (!) die übliche Ladetätigkeit des Bestattungsunternehmens Altbart statt.

 Wolfgang Krisch, 9.12.11

 F6,15.12.11


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Der Bezirksrat Wolfgang Krisch stellt namens der Penzinger GRÜNEN zur Sitzung der Bezirksvertretung am 15.12.2011 folgende

 ANFRAGE

 gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen

   

Zum aktuellen Widmungsverfahren zur Änderung der Flächenwidmung (Plandokument 7920) führt die MA 21A im vorliegenden Erläuterungsbericht vom 21.9. unter der Überschrift „Maßgebliche Entwicklungen und Planung“ zu Überlegungen die Liegenschaften In der Zimbagasse betreffend wörtlich wie folgt aus: „Eine angeregte Nutzungsalternative in Richtung Wohnen wurde von der Wirtschaftskammer und den ansässigen Betrieben abgelehnt“. Dazu wird um Auskunft ersucht,

1)    auf welcher gesetzlichen Grundlage der Wirtschaftskammer und ansässigen Betrieben Maßgaben zukommen, welche den Wiener Magistrat offenbar umgehend zu Abänderungen eigener Planungsüberlegungen verhalten,
2)   
ob derartige Maßgaben der Wirtschaftskammer und ansässiger Betriebe bei Änderungen der Flächenwidmung häufig zu Abänderungen von Planungsüberlegungen der MA 21A führen, wenn nein,

3)    warum dies im Fall des Plandokuments 7920 ausnahmsweise geschehen ist,

4)    wieso die MA 21A zu ihren – offenbar von unbedarfter Seite beliebig abänderbaren Planungsüberlegungen nicht weit eher Beratungen mit der Penzinger Kommission für Bezirksentwicklung gepflogen hat, wenn für ein Plangebiet eigene Überlegungen der Fachabteilung als nicht zielführend erkannt wurden.

 Begründung:
Dem obgenannten Erläuterungsbericht zu Folge, ist offenbar gängige Wiener Planungspraxis, dass die MA 21 A  auf Zuruf der Wirtschaftskammer und ansässiger Betriebe Flächenwidmungen abändern, obwohl dazu keine gesetzliche Legitimation bekannt wäre.

Wolfgang Krisch, 11.12.11

F7,15.12.11