STADT DES KINDES

Wien 14, Mühlbergstraße 9

    

VERÄUSSERUNG   UMNUTZUNG   ENTWICKLUNG

AUSWAHLVERFAHREN

Magistratsdirektion-Stadtbaudirektion, Gruppe Hochbau und Haustechnik
Magistratsabteilung 69 - Rechtliche und administrative Grundstücksangelegenheiten

 

Auswahlverfahren

zur Veräußerung, Umnutzung und Entwicklung

der im Eigentum der Stadt Wien stehenden Immobilie „Stadt des Kindes"

Wien 14, Mühlbergstraße 9

0. Inhalt

1. Ziel des Verfahrens                                         Seite 3
2. Verfahrensmodalitäten                                     Seite 3

3. Vorprüfung                                                    Seite 5

4. Termine                                                        Seite 5

5. Teilnehmer                                                    Seite 5

6. Jury                                                             Seite 6

7. Beurteilungskriterien                                        Seite 6

8. Absichtserklärung der Verkäuferin                      Seite 7

9. Verpflichtungserklärung des Käufers                   Seite 7

10. Verfahrensunterlagen                                    Seite 8

11. Einzureichende Unterlagen                              Seite 8

12. Bestandsanalyse                                           Seite 9

13. Verfahrensabsicht der Stadt Wien                    Seite 12

Abbildung am Titel: Anton Schweighofer: Wettbewerbsentwurf zur „Stadt des Kindes", Modellfoto, 1969

 

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 1. Ziel des Verfahrens

 Die Stadt Wien hat ihr Konzept der Jugendbetreuung in den neunziger Jahren in Einklang mit internationalen Entwicklungen in der Sozialpädagogik strategisch neu ausgerichtet. Dadurch kam es zu einer Dezentralisierung der seit zwei Jahrzehnten in der „Stadt des Kindes" konzen­trierten Jugendbetreuung. Statt auf eine zentrale, große Anlage setzt man nun auf viele kleine, im Stadtgebiet verteilte Wohneinheiten.

Die 1974 in Betrieb genommene Anlage in Wien - Penzing gilt als Hauptwerk der öster­reichischen Architektur dieser Zeit. Friedrich Achleitner erwähnt die „Stadt des Kindes" ausführ­lich in seinem Standardwerk „Österreichische Architektur im 20.Jahrhundert" (Band Hl/2, Seite 113; Residenz-Verlag, Salzburg und Wien 1995), was gemeinhin als höchstes Prädikat gilt: „Die Anlage ist aus zwei Gründen besonders interessant: einmal durch das sozialpädagogische Konzept (der Stadträtin Maria Jacobi) und zum anderen durch die daraus entwickelte architektonisch-städtebauliche Form. Es sollte als Alternative zu den „geschlossenen" Jugendheimen (mit den programmierten sozialen Folgeschäden) eine offene Struktur gefunden werden. Die auf Transparenz angelegte Architektur liefert der inhaltlichen Konzeption eine adäquate Form- die STADT DES KINDES blieb wohl eine utopische Vision."

Anlässlich des fünfzigjährigen Bestands der Republik Österreich, im Jahr 1968, sieht sich die Stadt Wien zur drei feierlichen Manifestationen veranlasst: ein Fonds zur Förderung der wis­senschaftlichen Forschung, das „Sozialmedizinische Zentrum Ost" und die „Stadt des Kindes" werden errichtet. Durch einen sozialpädagogischen Paradigmenwechsel verliert die „Stadt des Kindes" trotzdem sukzessive ihre primäre Nutzung. Ungebrochen ist allerdings die städtebau­liche, architektonische und (architektur)historische Bedeutung der von Architekt Anton Schweighofer nach einem Wettbewerbsgewinn 1969 realisierten „Stadt des Kindes".

Das öffentliche Bauwerk stand bis vor kurzem nicht nur ex lege unter Denkmalschutz, sondern steht vielmehr unter besonders aufmerksamer Beobachtung der Fachwelt. Aber auch die politischen Parteien in den betroffenen Bezirken 13 und 14 und im Gemeinderat, nicht zuletzt viele interessierte Bürger haben die Bedeutung der „Stadt des Kindes" als sozial utopisches Projekt Kristallisationskern der Quartierentwicklung erkannt und drängen auf einen bedachtsamen Umgang mit dieser wertvollen Manifestation.

Dieses Verfahren kann also nicht nur eine auf den Kaufpreis abzielende Veräußerung der Immobilie zum Ziel haben, sondern eine stimmige Weiterentwicklung der baulichen Res­sourcen, der besonderen räumlichen Potenziale der Anlage. Thematisch liegt der Schwerpunkt bei der Suche nach einer neuen Nutzung bei Sonderwohnformen. Den Bewerbern steht aber frei, andere ihnen zweckmäßig erscheinende Nutzungsmuster für den Bestand und das zusätzliche Bauland vorzuschlagen.
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2. Verfahrensmodalitäten

 2.1. Verkäuferin

Das Verfahren wird durch die Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 69 (rechtliche und administrative Grundstücksangelegenheiten), 1080 Wien, Lerchenfelderstraße 4 durchge­führt.

 2.2 Berater der Verkäuferin

Die Verkäuferin wird bei der Durchführung des Verfahrens von DI Walter M. Chramosta, Geusaugasse 47.14, A-1030 Wien, T 01.718 73 78, F 01.712 77 35 beraten. Der Berater hat bei der Erstellung der Unterlagen zu diesem Verfahren mitgewirkt. Zur Vorprüfung werden weitere Fachleute und Behördenvertreter in beratender Funktion beigezogen.



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 2.3. Art des Verfahrens

 

Das Verfahren wird als einstufiges Auswahlverfahren geführt. Von den Bewerbern wird ein verbindliches Angebot zur Nutzung, Entwicklung und Verwertung der Liegenschaft erwartet. Interessenten aus dem Kreis der Bauinvestoren und Projektentwickler sind eingeladen, Vor­schläge zur Umnutzung und Entwicklung zu formulieren und durch aussagekräftige Unterlagen und Nachweise zu belegen. Die Jury wird eine Bewertung der eingereichten Vorschläge mit Reihung und - bei entsprechend qualifizierten Angeboten - eine Empfehlung an die Verkäuferin hinsichtlich des besten Kaufangebots abgeben.

 

2.4. Gegenstand des Verfahrens

Gegenstand des Verfahrens sind die im beiliegenden Entwurf zum neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan als Bauland-Wohngebiet (W), als Erholungsgebiet-Parkanlagen (Epk) und Erholungsgebiet-Sport- und Spielflächen (Esp) ausgewiesenen Teile der Liegenschaften Grundbuch 01216, Weidlingau, EZ 392, mit den Grundstücksnummern 79/1 und 188 und EZ 361, mit der Grundstücksnummer 146/1, Grundbuch 01201, Auhof, EZ 390 mit den Grundstücksnummern 3/12 und 3/14

im 13. und 14. Wiener Gemeindebezirk. 

Die Anschrift lautet auf Wien 14, Mühlbergstraße 9 bzw. Hofjägerstraße 2. Grundeigen­tümerin dieser Liegenschaften ist die Stadt Wien. Die genannten Liegenschaftsteile stehen zum Verkauf, der Rest der Liegenschaften wird in das Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) übergeführt (siehe Beilage: Entwurf zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebau­ungsplanes, MA21-A).

 

2.5. Aufwandsentschädigung

Für die eingereichten Unterlagen wird keine Aufwandsentschädigung bezahlt. 

2.6. Anlaufstelle

Die Magistratsabteilung 69 der Stadt Wien, Herr OAR Karl-Peter Löwenstein, Lerchenfelderstraße 4, Telefon (01) 4000/83924, Fax (01) 4000/99/83924 fungiert als Anlaufstelle für die Teilnehmer am Auswahlverfahren. 

2.7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wien.

2.8. Währung

Die geltende Währung ist der EURO.

2.9. Aushaftendes Wohnbauförderungsdarlehen

Laut Grundbuchauszug ist die Liegenschaft mit einem Schuldschein belastet (Pfandrecht über ATS 59,071.300,- vom 2.1.1980). Es besteht ein Veräußerungsverbot gemäß WBFG 1968 für das Land Wien. Dem Bauvorhaben „Stadt des Kindes" wurde ein Wohnbauförderungsdarlehen mit der Laufzeit von 1.10.1974 bis 1.4.2024 in der Höhe von EUR 4,292.878,79 (ATS 59,071.300,-) gewährt. Die aushaftende Darlehenssumme wird vor dem Verkauf getilgt.

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3. Vorprüfung 

3.1. Vorprüfer

Die Vorprüfung wird von DI Walter M. Chramosta, Geusaugasse 47.14, A-1030 Wien, unter

Beiziehung weiterer Fachleute in beratender Funktion, durchgeführt. Es werden mitwirken:

Für die MA 4 (allgemeine Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten): Frau Mag. Christine Spieß

Für die MA 11 (sozialpädagogische Einrichtungen): Frau OSR Mag. Renate Balic-Benzing

Für die MA 21-A (Stadtplanung und Flächennutzung Innen-West): Frau Mag. Susanne Pfleger

Für die MA 23 (Amtshäuser, Nutzbauten, Nachrichtentechnik): Herr Ing. Günter Schweiger

Für die MA 24 (Hochbau): Herr Abteilungsleiter Ing. Martin Jank

Für die MA 40 (Technische Grundstücksangelegenheiten): Frau SR Dipl.-lng. Eva Benno

Für die MA 69 (rechtliche und administrative Grundstücksangelegenheiten): Herr OAR Karl-

Peter Löwenstein

 3.2. Aufgaben der Vorprüfung

- Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen des Verfahrens gemäß Pkt. 5, Pkt. 9 und Pkt. 11;

- Feststellung aller quantifizierbaren Merkmale, die für die Beurteilung durch die Jury von Belang sein können,

- Überprüfung des angebotenen Kaufpreises.

 

3.3. Vorprüfungsbericht

Die Ergebnisse der Vorprüfung werden der Jury als schriftlicher Bericht vorgelegt und zudem mündlich vorgetragen.

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4. Termine

Ausgabe der Verfahrensunterlagen: ab 11.2.2002 Abgabe schriftlicher Fragen an die MA 69: 27.2.2002 Fragebeantwortung durch die MA 69 mit Besichtigung der Immobilie: 8.3.2002 (Treffpunkt „Stadt des Kindes", Eingang Schwimmbad, 9.00 Uhr) Abgabe der Angebote: 10.5.2002 Sitzung der Jury: 29.5.2002

 

5. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind physische und juristische Personen, welche die Befähigung und die wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Realisierung der vorgeschlagenen Projektentwicklung und zum Ankauf der Liegenschaft haben; beizubringen sind diesbezüglich aussagekräftige Nach­weise z.B. Auszüge aus dem Firmenbuch, Nachweis der Bonität, Referenzen über die Verwirkli­chung ähnlicher Bauaufgaben.

Bei physischen Personen sind verpflichtend Name, Beruf, Geburtsdatum und Adresse; weiters sind Telefon, Fax, gegebenenfalls E-Mail anzugeben. Bei juristischen Personen sind verpflichtend Firmenbezeichnung, Rechtsform, Adresse, Firmenbuchnummer (oder gleichwertiges Register); weiters Telefon, Fax, gegebenenfalls E-Mail, anzugeben.

 

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Bei angestrebter Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmitteln oder anderen Subventionen der öffentlichen Hand gelten die jeweiligen Bestimmungen (Anspruchsberechtigung).

Als Bewerber ausgeschlossen sind die Mitglieder der Jury, die Berater der Verkäuferin und die Vorprüfer samt ihren Mitarbeitern.

 

6. Jury

Es ist das Ziel der Jurierung, der Verkäuferin das beste Kaufangebot zu empfehlen. Die Jury ist wie folgt zusammengesetzt: 

Juroren

o. Univ. Prof. Dipl.-lng. Dr. Klaus Semsroth, TU Wien, Institut für Städtebau 
Architekt em. Univ.-Prof. Mag. Dr. Anton Schweighofer, Wien 
Architektin Univ.-Prof. DI Kerstin Dörhöfer, Berlin
 
Prok. Josef Frühwirth, Wiener. Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds 
DI Heinz Gerstbach, Bezirksvorsteher des 13. Bezirkes der Stadt Wien, 
Andrea Kalchbrenner, Bezirksvorsteherin des 14. Bezirkes der Stadt Wien, 
Mag. Josef Herwei, Magistratsabteilung 69 der Stadt Wien (rechtliche und administrative Grundstücksangelegenheiten)
 
OSR DI Wilhelm Wimmer; Magistratsdirektion - Stadtbaudirektion, Gruppe Hochbau und Haustechnik.

 

Ersatzjuroren

Architekt Dipl.-lng. Dr. techn. Erich Raith  
Architekt em. Univ.-Prof. DI Dr. Hans Puchhammer, Wien
 
Architektin Univ.-Prof. Mag. Irmgard Frank, Wien/Graz
 
DI Dr. Bernd Rießland, Wiener Wirtschaftsförderungsfonds, Wien
 
Dorothea Drlik, Bezirksvorsteher-Stellvertreterin f. d. 13. Bezirk
 
Robert Pschirer, Bezirksvorsteherin - Stellvertreter f. d. 14. Bezirk
 
OAR Karl-Peter Löwenstein, MA 69 (rechtliche und administrative Grundstücksangelegenheiten)  

Architekt DI Harald Trautner, Magistratsdirektion - Stadtbaudirektion, Gruppe Hochbau und Haustechnik

 

7. Beurteilungskriterien

Die Nutzungsvorschläge werden von der Jury nach folgenden Kriterien und Gewichtungen bewertet:

 

Gesamtnutzungskonzept

Klares Zielgruppenkonzept für Bestand und Neubauten, das sich auch in den Überlassungs­formen, im Betriebskonzept usw. schlüssig wieder findet. Soziale, ökonomische und ökologische Wirkungen der Umnutzung auf das Quartier. Dauer bis zur Realisierung des Angebotes. Gewichtung: 20%

 

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Funktion der Hochbauten

Nachvollziehbare Raumorganisation im Hinblick auf das Zusammenspiel der privaten, teilöffent­lichen und öffentlichen Nutzungen. Ausnutzung der Potenziale des Bestands. Wahrung und Fortführung der architektonischen Intention der bisherigen „Stadt des Kindes". Funktionales Zusammenwirken von Bestand und Neubauten. Konzept zum Betrieb bestehender Sport- und Freizeiteinrichtungen. Gewichtung: 20%

 

Funktion der Freiräume

Nutzung, Erhaltung und Verbesserung vorhandener Freiraumpotenziale, besonders der internen Straßen- und Platzräume. Konzept zu Situierung und Betrieb bestehender bzw. neu errichteter Sportplätze, Spiel-, Erholungs- und Gemeinschaftsflächen. Räumliches Zusammenwirken mit umgebenden Parkanlagen und dem Wald- und Wiesengürtel. Gewichtung: 20%

 

Finanzielles Angebot

Kaufpreis, unter separater Ausweisung der beabsichtigten Inanspruchnahme öffentlicher Mittel. Sozialverträglichkeit des öffentlichen Betriebs der Sport- und Freizeiteinrichtungen. Kosten der Überlassung von Nutzflächen; Bonität des Bewerbers, angebotene finanzielle Sicherstellungen (für den Kaufpreis, für die Umsetzung des Konzeptes) sowie deren zeitliche Fixierung. Gewichtung 40%

 

8. Absichtserklärung der Verkäuferin

Die Verkäuferin erklärt ihre Absicht, den Vorschlag der Jury vertragrechtlich umzusetzen. Die Letztentscheidung über den Verkauf obliegt jedoch den zuständigen Gremien der Stadt Wien.

 

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9. Verpflichtungserklärung des Käufers

In Anerkenntnis der städtebaulichen und architektonischen Bedeutung des Bauwerks ver­pflichtet sich der Käufer:

- den vorgelegten Nutzungsvorschlag sowie die angebotene Funktion der Hochbauten und Frei­räume einzuhalten, den Baubestand im Sinne des Substanzerhalts pfleglich zu behandeln, sowie alle Verpflichtungen auf seinen Rechtsnachfolger rechtswirksam zu übertragen.

- das Angebot in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen

- beim Umbau des Bestandes Herrn Architekt Univ.-Prof. Mag. Dr. Anton Schweighofer als Konsulenten im Sinne des Vertreters des Bauherrn in gestalterischen und architektonischen Fragen heranzuziehen;

- zur Klärung der architektonischen Lösung für die Bauaufgabe ein geladenes Gutachterver­fahren mit mindestens fünf Architekten durchzuführen und dazu Architekt Univ.-Prof. Mag. Dr. Anton Schweighofer als Fachjuror zu bestellen.

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 10. Verfahrensunterlagen

Diesen zur Verfügung gestellten Informationen zum Verkauf der Immobilie werden folgende Unterlagen gegen einen Unkostenbeitrag von EUR 100 (inkl. 20 % MWSt.) beigegeben:

- Entwurf der MA 21-A zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans,

- Bestandspläne und Flächenaufstellungen,

- Datei der Bestandspläne auf CD-ROM

- technische Beschreibung aus dem Schlussbericht von 1976 (GESIBA)

- Angaben zur Instandhaltung durch die Magistratsabteilungen 23

- Begutachtung der Freiflächen durch die Magistratsabteilung 42 (Stadtgartensamt),

-   Begutachtung der Freiflächen durch die Landesforstinspektion, Magistratsdirektion-Baudirektion,

-    Informationen zu Person und Werk vom Architekt Anton Schweighofer Auszug aus dem Buch „Anton Schweighofer: Der stille Radikale" betreffend die „Stadt des Kindes"

 

 

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11. Einzureichende Unterlagen

- planliche Darstellung M 1:1000 des Nutzungsschemas (Grundrissschemata aller Geschossebenen, Schnitte)

- textliche Darstellung des Nutzungskonzeptes und des Nutzflächenmixes

- Darstellung der terminlichen Abwicklung des Angebotes,

- Beschreibung von Art und Umfang unterschiedlicher Überlassungsformen der Nutzflächen (Miete, Eigentum, Verpachtung etc.)

- Beschreibung des Betriebs- und Öffnungskonzepts für das zukünftige Angebot an Freizeit- und Sporteinrichtungen

- Beschreibung der Freiraumnutzung

- Darstellung des finanziellen Angebotes an die Stadt Wien mit Kaufpreis und separat ausgewiesenen Förderungsmitteln aus öffentlichen Haushalten, Mietenhöhe und Verkaufspreise der Nutzflächen.

 

 

Verpflichtend beizulegen sind:

- Identitätsnachweis

Bei einer Bietergemeinschaft die Identitätsnachweise aller Mitglieder der Bietergemeinschaft; bei natürlichen Personen eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses; bei juristischen Personen eine Kopie des Firmenbuches, bzw. eines gleichwertigen Registers.

- Unterschriebene Zuverlässigkeitserklärung

Diese hat zu bestätigen, dass Nichtzutreffen eines abgeschlossenen oder laufenden Konkursverfahrens oder gerichtlichen Ausgleichverfahrens. Das Nichtzutreffen, dass die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde.

- Die Verpflichtungserklärung die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestim­mungen einzuhalten.

- Bonitätsnachweis und Finanzierungsnachweis

Je nach Vorschlag und Nutzung ist ein Bonitätsnachweis bzw. Finanzierungsnachweis in ent­sprechender Höhe und mit zeitlicher Fixierung beizulegen.

- Befähigungsnachweis

Je nach Vorschlag und Nutzung sind dafür Nachweise einschlägiger Erfahrungen, erforderlicher Befähigungsnachweise, Befugnisse, etc. beizulegen.

- Verpflichtungserklärung des Käufers gemäß Pkt. 9

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 Die einzureichenden Unterlagen sind in einem geschlossenen Kuvert mit der deutlichen Kenn­zeichnung „NICHT ÖFFNEN; AUSWAHLVERFAHREN STADT DES KINDES, Abgabetermin 10.5.2002" bei der Anlaufstelle in der Magistratsabteilung 69 einzureichen.

 

12. Bestandsanalyse  

12.1. Befund zur Projektvorbereitung

Am Beginn steht 1968 der politische Wille zur Reform der Jugendführsorge. Zur Planung und Durchführung des Projektes sowie zum Betrieb der „Stadt des Kindes" wurde das Kuratorium Wiener Jugendheime mit vereinsähnlichem Statut gegründet. Die Ausgliederung aus der zentralistischen Heimverwaltung sollte Freiräume für Individualisierung und ein höheres Maß an lokaler Dynamik gewährleisten. Zuletzt wird die „Stadt des Kindes" von der Magistratsabtei­lung 11 verwaltet.

Die „Stadt des Kindes" dient der Aufnahme von Pflegekindern, die über längere Zeit, evtl. bis zur Erwerbsfähigkeit, in Betreuung der Stadt Wien bleiben müssen. Die Betreuung solcher Kinder und Jugendlichen findet in familienähnlichen Gruppen mit etwa 12 Personen statt. In der „Stadt des Kindes" sollten die Wohneinheiten zueinander und mit den zentralen Infrastrukturen wie Freizeit-, Sport- und Wirtschaftszentrum in urbanen Bezug gesetzt werden. Die Gesamtstruktur war also nicht am Modell Kinderdorf und nicht am Kinderheim zu orientieren, sondern sollte eine neue Form von kinderbezogenem Stadtteil darstellen.

Das Kuratorium schrieb dazu einen beschränkten Wettbewerb unter zwölf österreichi­schen Architekten aus. Aus dem Verfahren ging Architekt Anton Schweighofer als Sieger hervor. Die Jury stellte zu Schweighofers Wettbewerbsentwurf unter anderem fest: „Dem Projekt liegt die Idee einer Stadt des Kindes zugrunde, im Gegensatz zum Kinderdorf. Die Bewohner dieser Anlage werden später als Erwachsene in der Stadt wohnen, sie sollen daher bereits von ihrer frühesten Jugend an mit einer ähnlichen Umweltsituation konfrontiert werden und sich mit ihr auseinandersetzen. Durch die gewählte Verteilung der Baukörper ist es gelungen, dieser Idee sichtbaren Ausdruck zu verleihen. Die Kompaktheit der Gesamtanlage steht in bewußtem Gegensatz zur freien Landschaft. Der Verfasser verzichtet auf die Schaffung eines eigenen zentralen Platzes und gibt einer belebten, abwechslungsreichen Straße, die sich zwischen den Wohneinheiten mit der Parklandschaft verbindet, den Vorzug. Die komprimierte lineare Anordnung der Wohneinheiten und Gemeinschaftseinrichtungen gewährleistet unter Verwendung einer zweiten Ebene kurze Erschließungs- und gedeckte Versorgungswege. Zwei übereinander liegende terrassenartig projektierte zweigeschossige Wohnbereiche der Kinder bieten trotz ihrer gedrängten Anordnung ausreichende Abschirmung gegenüber der Nachbareinheit und stellen einerseits die Verbindung ins Freie als auch zur „Stadt" her. Der starke gegliederte Wohnraum bietet den Kindern sowohl die Möglichkeit der Kontaktaufnahme als auch des Sichzurückziehens".

Schweighofer schreibt 1970 in einem Aufsatz über die „Stadt des Kindes": „Neu an diesem Konzept ist vor allem, dass eine Stadt für Stadtkinder (260 Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 19 Jahren) eine Einrichtung schaffen will, die folgerichtig städtisch sein muss. Diese Entscheidung bezieht sich sowohl auf die gebaute Umwelt als auch auf die Funktionen, die Annehmlichkeiten und Unannehmlichkeiten. Das pädagogische Konzept könnte also folgen­dermaßen formuliert werden: das Kind soll in einem funktionsfähigen städtischen Quartier auf­wachsen. Die Kinderstadt ist nicht nur eine Einrichtung für Kinder, sondern sie bietet ihre sozia­len und kulturellen Dienste der Umgebung an. Sie ist eine Integration in die städtische Großgruppe nach Innen und nach Außen. Neben der Ausstattung der Wohnung mit eigenem Herd und eigener Waschmaschine, stehen als Annehmlichkeiten dem Stadtbewohner die zentrale Küche und die zentrale Wäscherei zur Verfügung.

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Dies entspricht der Annehmlichkeit einer Stadt, wenn man darunter die Restaurants, die Wäschereien, die Versorgung mit Fertigwaren und sonstigem versteht. Darüber hinaus gibt es noch als öffentliche Dienste Läden, Bücherei, Freizeitzentrum (Theater, Kino, Musik, Mal- und Bildhauerwerkstätten, Fotolabors usw.), Sportzentrum mit Hallenschwimmbad, Turnsaal, Sport-und Spielplätzen, Robinsongarten, Tischtennisräumen, Bastelräumen, Kegelbahn, weiters noch Kinderzoo, die Stadtstraße mit nicht permanent überdeckter Straßenfläche zum Rollschuh-, Schlittschuh- und Go-Cart-Fahren, für Schaustellungen und sonstige Aktivitäten. Alle diese „Dienste" stehen, wie bereits erwähnt, dem ganzen Quartier zur Verfügung. Diesen öffentlichen Einrichtungen sind nun die Wohnungen zugeordnet, deren wesentliches Merkmal „Wohnungen für Jedermann" sind. Wie in der Stadt sind die Häuser also mehrgeschossig und kompakt, mit einigen, dem jungen Menschen entsprechenden Erlebnisbereichen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, das auch ohne weiteres private Familien oder private Pflegefamilien in der Kinderstadt integriert werden können - ein wesentlicher Aspekt der Kinderstadt."

Die Kinder sollten sichtbar nicht als Randgruppe deklassiert, sondern als Bewohner eines Zentrums und einer kommunikativen Freizeiteinrichtung auch gesellschaftlich akzeptiert werden. So besteht die Anlage nicht nur aus fünf Vierfamilienhäusern mit je einer Zehnkinder­familie (in zweigeschossigen Wohneinheiten mit autonomer Betreuung) und einem Jugendklub, sondern auch aus Schwimmbad, Theater, Turnsaal, einer Gaststätte und anderen Einrichtungen (Kleintierzoo etc.), die zugleich als öffentliche Anziehungspunkte gedacht waren.

Das komplexe Raumangebot ist um einen linearen Straßenraum organisiert, die Wohn­häuser wenden sich nach Südwesten einem großen Parkgrundstück zu. Innerhalb dieser dezidiert urbanen Typologie ist durch räumliche Ausbildung, durch Lichtführung, durch Versatz in mehrere Ebenen, durch Terrassen und Abtreppungen eine außerordentliche Vielfalt an Nutzungsangeboten und an dreidimensionaler Erlebbarkeit erreicht worden. Die auf Transpa­renz und Kommunikation angelegte Architektur liefert der inhaltlichen Konzeption in Fortführung der humanen Ansprüche der klassischen Moderne die adäquate Hülle, die eben über eine rein funktionalistische Bedarfsdeckung weit hinausgeht. Gerade in dieser Kongruenz von baulicher und soziologischer Idee liegt Schweighofers - auch an vielen anderen Bauaufgaben bewiesene -spezifische Stärke.

Die drei Wohnbaukörper an der Mühlbergstraße, wie sie im Modell des Wettbewerbs­beitrages Schweighofer zu erkennen sind, wurden seinerzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert.

 

12.2. Befund zum Ort

Die „Stadt des Kindes" wurde im Westen Wiens, etwa 12 Kilometer vom Stadtzentrum, nahe der Westautobahn A1 in Penzing errichtet. Der Bauplatz liegt am Fuß des etwa 300 Meter hohen Mühlberges direkt am Rand des Wienerwaldes. Südlich liegt ein Teil des Lainzer Tiergartens mit Wald- und Wiesenflächen. Im Norden und Osten schließen Wohn- und Gewerbegebiete un­mittelbar an. Die Liegenschaft stellt sich als leicht nach Nordost fallender Hang dar, der an der Hofjägerstraße in eine Ebene übergeht. Bei der Errichtung der „Stadt des Kindes" wurde auf den wertvollen Baumbestand besonders Bedacht genommen, der noch vom Schlosspark des barocken „Lederer-Schlössels" herrührt.

Das Schloss wurde als „Lusthaus" des Barons von Huldenburg vermutlich von Johann Bernhard von Fischer von Erlach 1715 fertiggestellt. Der nach dem letzten Besitzer benannte Bau wurde 1973 abgebrochen. Aus alten Stichen ist eine Gartenanlage mit fünf Terrassen und einem Amphitheater ersichtlich; zahlreiche Freiplastiken, Brunnen und Becken bestimmten den Garten. Auch die Gartenplastiken verschwanden zu Beginn der siebziger Jahre. Heute bezeugt noch eine große Zahl von stattlichen Bäumen und wohlgesetzten Gehölzgruppen den feudalen Ursprung der Anlage.

 

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Die „Stadt des Kindes" ist landschaftlich charakterisiert durch ihre attraktive Lage am Rand des Wienerwaldes. An die Liegenschaft grenzen einerseits unmittelbar Flächen des Wald- und Wiesengürtels, andererseits Wohn- und Gewerbegebiet, wodurch sie sich tatsächlich als Stadtrand, als Rand der Bebauung am bewaldeten Hangfuß, darstellt. Bemerkenswert sind die Bestände von solitären und in Gruppen zusammenwirkenden Gehölzen des ehemaligen Schlossparks, zwischen den oft dichten Forstflächen des Wienerwaldes und den befestigten oder gärtnerisch gefassten Freiflächen der „Stadt des Kindes". Dieser Bestand wurde kartiert und bewertet (siehe Beilage „Begutachtung der Freiflächen durch die MA 42")

 

12.3. Denkmalpflegerischer Status

Das Bauwerk stand bisher als öffentliches Bauwerk ex lege unter Denkmalschutz. Auf Antrag der Stadt Wien - um Feststellung, ob die Anlage künftig auch unter Bedachtnahme eines nicht öffentlichen Eigentümers unter Denkmalschutz gestellt wird - hat das Bundesdenkmalamt mit Bescheid vom 17. Januar 2002 festgestellt, dass „ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Stadt des Kindes nicht gegeben ist". In der Begründung des Spruches wird die architektonische und sozialhistorische Bedeutung der Anlage gewürdigt. Gleichzeitig wird aber klargestellt, dass „der Denkmalschutz, dessen Zielsetzung die Substanzerhaltung sein muss, einer baulichen Weiterentwicklung im Rahmen einer neuen Nutzungsfindung entgegenstehen würde, was umso sinnwidriger wäre, als diese mit Einbeziehung Anton Schweighofers in die neuen Planungen erfolgen soll".

 

12.4.Baulicher Befund

Die Baubeschreibung anlässlich des Schlussberichtes von 1976 (GESIBA, Gemeinnützige

Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft m.b.H.) ergibt folgende Kennwerte:

- bebaute Flächen:  7.085 Quadratmeter

- sonstige Flächen:  43.058 Quadratmeter im besonderen Sportflächen, befestigte Flächen,

Grünflächen, Waldfläche

- Nutzflächen: 16.120,65 Quadratmeter (Familienhaus 1,2,4,5, Familienhaus 3 +

Zentrum, Personalwohnhaus, Sportteil, Wirtschaftsteil, Jugendhaus 1 und Jugend­haus 2)

 

 

12.5. Instandhaltungsmaßnahmen

In den Jahren 1991-2000 hat die Stadt Wien nach Angabe der Magistratsabteilung 23 zahlreiche

Arbeiten zur Instandhaltung der „Stadt des Kindes" um einen ein Gesamtbetrag von

EUR 3,415.623,- (etwa 47 Millionen ATS, inkl. 20% USt.) durchgeführt. Detaillierte Angaben zu

den durchgeführten Arbeiten sind der Beilage „Instandsetzungsmaßnahmen" zu entnehmen.

 

 

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13. Verfahrensabsichten der Stadt Wien

Beschreibung der Zielvorstellungen der Verkäuferin und der Öffentlichkeit:

 

13.1. Flächennutzung und Bebauung

Die MA 21-A hat als Grundlage des Auswahlverfahrens den beiliegenden Entwurf für eine zu­künftig zu konkretisierende Flächenwidmung und Bebauung vorgelegt. Veräußert werden die als Bauland ausgewiesenen Flächen mit den zugehörigen Epk- und Esp-Flächen.

Zusätzlich zum Bestand, der einen eigenen Bauplatz darstellen kann, werden zwei wei­tere bebaubare Flächen mit Bauklasse l, offenen Bebauung, höhenbeschränkt auf 6,5 Meter, ausgewiesen. Die Bebaubarkeit ist auf jeweils 25 % begrenzt.

Bebauungsmodul 1, an der Hofjägerstraße südöstlich an den Bestand anschließend, weist vier bebaubare Teilflächen auf. Bebauungsmodul 2 an der Mühlbergstraße weist drei bebaubare Teilflächen auf. Zur Gewährleistung eines großen architektonischen Gestaltungs­spielraums hat die in der Planbeilage dargestellte Aufteilung des Modul 1 in vier Baukörper lediglich Empfehlungscharakter. Es sind auch nutzungsbezogen anders gefasste Baukörper zulässig, sofern sie die maximale Bebaubarkeit pro Teilfläche nicht überschreiten; die drei Teilflächen im Modul 2 gehen noch auf den Wettbewerbsentwurf von Architekt Schweighofer zurück.

 

Flächenaufstellung gemäß MA 21-A (Messung aus dem Plan 1:2000, Teilflächen auf 10m2 gerundet, für den Baubestand gelten die Werte der Bestandspläne):

Ist-Zustand

Entwurf 

Wl, Wll, WIN o/g ÖZ

 

10.070m2

 

Wl, Wll, WIN o/g

 

10.070m2

 

 

 

 

 

Wl, o, 6,5 m, 25 %

 

12,380m2

 

G OZ (im Bestand)

 

1.060m2

 

G (im Bestand)

 

2.020 m2

 

G OZ, unterird. Baulichkeiten nicht zulässig

 

23,850 m2

 

 

 

 

 

G OZ Freiluft Sportanlagen zulässig

 

12,560m2

 

 

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P(OZ)

 

1 .700 m2

 

P

 

1.540m2

 

OG

 

900m2

 

ODg

 

800m2

 

 

 

 

 

Esp

 

4.530 m2

 

 

 

 

 

Epk

 

5.760 m2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SWW

 

13.040m2

 

 Als Ausgleich zur zusätzlichen Bebauung werden Flächen im Ausmaß der zwei neuen bebau­baren Flächen, die derzeit gärtnerisch auszugestalten sind, in das Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel SWW zu übertragen. Die verbleibenden Flächen zwischen dem Baubestand und dem SWW werden entsprechend der derzeitigen Ausgestaltung und zur Gewährleistung der freien Raumnutzung als Epk und Esp ausgewiesen.

 

Der öffentliche Zugang zum Wald- und Wiesengürtel von der Hofjägerstraße über die veräußerte Liegenschaft muss über zwei gewidmete Durchgänge (öDg) gewährleistet werden. Zum Erhalt der gewünschten öffentlichen Durchgängigkeit im Bestand sind die im Rahmen einer Widmung in zwei Ebenen ausgewiesenen öffentlichen Durchgänge im Nutzungskonzept zu berücksichtigen. Zwischen der neuen Bebauung im Modul 1 und Bestand könnte eine unterirdische Verbindung hergestellt werden.



„Stadt des Kindes"                                            Seite 12 von 13                                                 11.02.2002

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Der jetzt als Parkplatz ausgewiesenen Bereich um das Personalwohnhaus im Norden der „Stadt des Kindes" sollte für die Bewohner gärtnerisch nutzbar werden. Der anschließende Straßenraum könnte als 
§ 53-Straße ausgewiesen bzw. umgestaltet werden.

 

13.2. Gesamtnutzungskonzept

Die Stadt Wien sieht sich - über den Verkauf hinaus - in der Verantwortung für das Wohlergehen des Bauwerks „Stadt des Kindes". Aus der Sicht der Stadt Wien wird an die neue Nutzung ein besonderer sozialer Anspruch gestellt, der jenem, mit dem die „Stadt des Kindes" begründet wurde, auf seine Weise gerecht wird. Es werden daher Nutzungsmuster und Bauwerke erwartet, die den Nutzern vorbildhafte Dienste erweisen. Nach Auffassung der Stadt Wien, aber auch der politischen Verantwortungsträger, würde sich ein zielgruppenspezifisch optimiertes Wohnangebot an diesem Ort besonders gut eignen. Als Eigenschaften einer solchen Konzeption wären zu nennen: soziale Durchmischung, Eignung für besonders definierte Lebenssituationen wie Allein­erziehende, „junge" Alte, Wohngemeinschaften, neue Lebensstile, neue soziale Gruppen etc. Begleitet sollte dieser Wohnraum von kombinierten Kinderbetreuungs- und Serviceeinrichtungen, von einem Tageszentrum, Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen inkl. Rehabilitation etc. werden. 

Die Verkäuferin kann sich aber auch ein Seminarhotel mit Veranstaltungszentrum Forschungs- und eine Bildungsinstitution, ein Sport- oder Fitnessinstitut samt Campus oder eine Herberge für betreutes Kurzzeitwohnen vorstellen. Grundsätzlich steht der Nutzungsvorschlag dem Käufer offen - unter der Prämisse eines ausgeprägt sozialen Anspruchs oder einer besonderen Dienstbarkeit für die Öffentlichkeit, besonders für die Bewohner des Quartiers und des Bezirks.

13.3. Funktion der Hochbauten

Die Stadt erwartet die Erhaltung der öffentlichen Zugänglichkeit der in das neue Nutzungs­konzept integrierten Sporteinrichtungen. Das Schwimmbad soll für die Bürger und für schulische Nutzungen zur Verfügung stehen. Die Turnhalle sollte weiter von den Schulen genutzt werden und könnte Sportvereinen zur Miete angeboten werden. Die Magistratsabteilung 56 (Schulverwaltung) beabsichtigt, die schulische Nutzung der Sporteinrichtungen gegen ein ortsübliches Entgelt sicherzustellen.

Die Magistratsabteilung 11 will zwei Wohngruppen mit je 200 Quadratmeter Nutzfläche (im Altbestand 350 Quadratmeter) dauernd zu einer ortsübliche Miete nutzen; diese Flächen können im Bestand oder in einem Neubau liegen.

13.4. Funktion der Freiräume

Die Stadt Wien erwartet die Herstellung eines Rasenspielplatzes auf der Liegenschaft. Die kon­stituierenden Elemente der Freiraumgestaltung in der „Stadt des Kindes" (Pflasterung, Wasser­läufe, Geländemodellierung zu Spielzwecken etc.) sind prinzipiell erhaltenswert. Bei neu errich­teten Bauten soll auf ein hierarchisches Freiraumkonzept - Gliederung von privaten, teilöffentlichen oder öffentlich zugänglichen Teile - besonders geachtet werden.

13.5. Finanzielles Angebot

Es soll in diesem Verfahren schlüssig nachgewiesen werden, dass eine wirtschaftlich nach­haltige Nutzung des Objektes bzw. der Freiflächen, also der architektonisch und städtebaulich relevanten Substanz, gewährleistet wird. Die Bandbreite der zu erwartenden Mieten und ggf. Verkaufspreise soll dargestellt werden. Die Höhe des Kaufpreises ist also nicht alleiniges Zuschlagskriterium, sondern die optimale Sicherung des Bauwerks durch stabile Nutzung.

 

 

„Stadt des Kindes"                                        Seite 13 von 13                                                   11.02.2002

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