Neubauruine Robert Fuchs-Gasse 33:
Gründe genug für einen Abbruchbescheid als Exempel im Wiener Bauwesen ! 

Als vor Jahren am Wolfersberg ein Bauvorhaben für eine Wohnhausanlage an der Adresse Robert-Fuchs-gasse 33 für Aufsehen sorgte, war dazu aller Grund gegeben: Völlig ortunsübliche, riesige Ausmaße dreier mächtiger Wohnblöcke aufgrund exzessiver Ausnutzung der Flächenwidmung, die von AnrainerInnen schon wegen der Beispielwirkung bekämpft wurden, geologische Bedenken wegen der Hanglage, Fragen zur Verkehrsorganisation und viele Probleme mehr waren augenscheinlich.
Daß die MA 19 aus Ortsbildfragen das Bauvorhaben in seiner Dimension erst „entgleist “, nach marginalen Abänderungen aber rasch danach als völlig zufriedenstellend beurteilte, schuf ebenso wenig Sympathie für das Projekt wie die baldige Baudurchführung: Irgendwie geriet man in Grünflächen, schüttete Bäume meterhoch zu und schuf bedeutsame Gründe für behördliche Maßnahmen.
Zu meinen Medienberichten über Dergleichen meldete sich damals sogleich ein nervöser Vertreter des Bauträgers mit dem Vorschlag, mich zu klagen, was er sich sinnvoller Weise doch besser überlegte, - die Nervosität des Mannes war im Rückblick aber durchaus verständlich: Das Bauvorhaben wurde nie fertig gestellt, irgendwo ging zwischendurch das Geld aus, Baufirmen wurden noch vor Fertigstellung abgezogen ! Und so prangt nun seit Jahren eine Ruine in der Robert Fuchs-Gasse, die schon stark saniert werden müßte, um sie fertig bauen zu können.
Wie sich dazu nun jüngst recherchieren ließ, gehört diese Bau- und Ortskatastrophe samt einem dazu gehörigen Abbruchbescheid mittlerweile der Raiffeisenbank, die zur Zeit mit Verve den Abbruchbescheid bekämpfen soll !  
Wolfgang Krisch rät daher dringend, diesen Abbruchbescheid selbstverständlich umzusetzen und wird in den Gremien der Bezirksvertretung in diesem Sinn auf Konsequenz drängen. Es wäre höchst an der Zeit, in Wien endlich einmal in den Niederungen des spekulativen Bauwesens ein Exempel zu statuieren, um weithin vergessene Einsicht zu vermitteln, daß Gesetze auch für mehr oder weniger potente Bauträger doch noch irgendwo gelten.
Als Trost für die Verlustabschreibung zöge die beliebte Raika dennoch einen erheblichen Nutzen aus dem Debakel: Und zwar durch die Einsicht, daß man sich auch als Bank zu Gunsten seiner Kundschaften wird sorgfältiger überlegen können, für welche dubiosen Bauprojekte man nicht ohne Folgen Bauträgern gewaltige Summen an Krediten nachschmeißt.....

Wolfgang Krisch, 27.3.02
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